Es gibt die Kür und es gibt die Pflicht. Letztere macht weniger Spaß und wird dementsprechend gern hintenangestellt. Und zu den unbeliebtesten Pflichtübungen beim Gründen zählen definitiv Wahl und Abschluss wichtiger Versicherungspolicen. Wer erfolgreich durchstarten will, muss sich wohl oder übel gegen einige betriebliche wie private Risiken absichern – aber bitte, ohne überversichert zu sein. Hier kommen daher die wichtigsten Versicherungen, die jeder Gründer kennen sollte.

Viele Gründer schieben den Abschluss wichtiger Versicherungspolicen vor sich her. Ein Fehler! Versicherungsprämien sollten bestmöglich schon im Business-Plan auftauchen. Schließlich sind es Ausgaben, die in der Kostenplanung berücksichtigt werden müssen.  Zudem gibt es Versicherungen, die keinen Aufschub dulden: Beispielsweise die freiwillige Arbeitslosenversicherung:

Macht es Sinn, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern?

Na gut. Selbständige müssen sich – anders als Arbeitnehmer – nicht unbedingt gegen Arbeitslosigkeit versichern. Diese Kosten können sie sich also sparen. Können – sollten sie aber nicht unbedingt.  Oft macht es Sinn, sich freiwillig zu versichern. Gerade, wenn man noch nicht weiß, wie die Arbeitslage in den kommenden Jahren aussehen wird, empfehlen Experten die sozialen Risiken der Selbstständigkeit abzufedern. Ansonsten besteht die Möglichkeit, während einer Auftragsflaute direkt ins Minus zu rutschen – und das können gerade Einzelunternehmer und Freiberufler nicht lange aussitzen.

Voraussetzungen für die Arbeitslosenversicherung

Gründer müssen vor dem „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ entweder zwei Jahre lang pflichtversichert gewesen sein oder direkt vor der Gründung Arbeitslosengeld bezogen haben. Zudem sollten sie mindestens 15 Stunden in der Woche selbstständig arbeiten. Wer die wöchentliche Arbeitszeit unterschreitet, muss aber nichts befürchten, solange die verringerte Arbeitszeit nicht auf Dauer besteht. Wenn Ihr dagegen nach einigen Jahren der Selbständigkeit bereut, Euch nicht freiwillig versichert zu haben, ist es leider zu spät. Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist nur innerhalb der ersten drei Monate der Selbstständigkeit möglich. Und auch Gründer, die direkt nach Ausbildung und Uni starten, müssen leider auf die soziale Absicherung verzichten.

Kosten: Pauschal zahlen in Westdeutschland Versicherte monatlich 80 Euro, Ostdeutsche Selbständige zahlen 68 Euro. Gründer haben zusätzliche finanzielle Vorteile: Sie zahlen in den ersten zwei Jahren nur die Hälft der Beiträge. Im Falle einer Auftragsflaute bzw. Arbeitslosigkeit beträgt das Arbeitslosengeld je nach Ort und Qualifikation zwischen 637 Euro und 1.323 Euro. Anders als früher kann man die freiwillige Arbeitslosenversicherung mittlerweile nach fünf Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Je nach Branche: Die Gewerbehaftpflichtversicherungen wie Betriebshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht und Geschäftsinhaltversicherung

Gerade in der Startup-Phase passieren Fehler. Wer dann unterversichert ist, steht ganz schnell wieder vor dem Aus.  Wer sich finanziell absichern möchte, sollte also erstmal seine Risiken kennen und kalkulieren, welche er vorrangig absichern sollte.

Reicht die Gewerbehaftpflichtversicherung aus?

Da in Deutschland jeder Betrieb mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe haftet, sind bereits kleine Fehler existenzgefährdend – und das gilt für alle Berufsgruppen aller Branchen. Daher ist der Gewerbehaftpflichtschutz der wichtigste Schutz für Gründer.

Wann sollte man Vermögensschäden mitversichern?

Darüber hinaus sind Selbstständige zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie einen Vermögensschaden verursachen. Darunter versteht man alle finanziellen Verluste durch Fehlverhalten – wenn etwa ein Fintech-Unternehmen dubiose Anlageprodukte empfiehlt oder ein Rechtsanwalt einen Klienten falsch berät. Daher ist beispielsweise für beratende Dienstleister eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll.

Und wer kümmert sich ums Inventar?

Die Geschäftsinhaltsversicherung ähnelt im übertragenen Sinn der privaten Hausratsversicherung. Sie deckt Schäden am Inventar, an gelagerten Vorräten und an Ware eines Unternehmens ab, die durch Einbruch, Feuer, Wasser, Hagel oder Sturm beschädigt werden. Und sie deckt ebenso, wie eine gute Hausratspolice die Reparatur- als auch Instandsetzungs- und Neuerwerbskosten im Schadensfall. Sogar Elementarschäden können als zusätzlicher Baustein mitversichert werden.

Malware

Software – Hardware – Malware

Schäden an Computern, Telefonanlagen und Druckern regelt die Elektronikversicherung. Wenn wichtige Daten auf euren Rechnern liegen, ist zusätzlich eine Datenträgerversicherung oder eine  Softwareversicherung eine mögliche Absicherung. Besonders aber Malware, Viren, Würmer und Hacker können Startups in Bedrängnis bringen. Für finanzielle Schäden solcher Attacken kommen Cyber-Policen auf. Außerdem sind sie die finanzielle Absicherung, wenn ungewollt durch Viren fremde Systeme beschädigt werden. Und auch, wenn Daten verloren gehen oder veröffentlicht werden, oder wenn andere Unternehmen oder Privatpersonen einen Schaden erleiden.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung + Krankenversicherung Plus

Ganz wichtig für Selbstständige: sich gegen das Risiko krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Anders als Angestellte erhalten Selbstständige keine sechswöchige Lohnfortzahlung. Wenn sie ausfallen, verdienen sie in der Regel selbst kein Geld mehr – und das ist gerade für Kleinstunternehmer wie Freiberufler bitter. Sinn macht daher sowohl für privat Krankenversicherte, als auch für freiwillig gesetzlich Versicherte eine Krankentagegeldversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) abzuschließen. Ab welchem Zeitpunkt die unterstützenden Leistungen beginnen sollen, kann man innerhalb dieser Krankentagegeldversicherung selbst bestimmen. Und auch die Höhe der Leistungen ist individuell festlegbar.

 Arbeitsunfähigkeitsversicherung – für fast jeden unverzichtbar

Die eigene Arbeitskraft für den unternehmerischen Erfolg ein zentraler Faktor. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für fast Jedermann sinnvoll und gehört gerade für Gründer und Selbstständige zur Grundausstattung. Dabei die Regel: je früher, desto besser. Je jünger man beim Abschluss der BU ist, desto mehr kann man von den niedrigen Beiträgen profitieren. Außerdem gilt: Je besser der Gesundheitszustand bei der Aufnahme, desto günstiger die Beiträge. Ist man dagegen erst vorbelastet – beispielsweise nach einem Bandscheibenvorfall – kommt man unter Umständen gar nicht erst rein. Ein Ausfall der eigenen Arbeitskraft bedeutet dann ein großes finanzielles Risiko. Im Fall einer Berufsunfähigkeit erhalten viele Selbstständige keine bzw. im Fall eines früheren Angestelltenverhältnisses nur geringe Zahlungen von der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine gute private Berufsunfähigkeitsversicherung, die schon bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit eine Rente zahlt, ist daher ein unersetzbarer Baustein.

Auch sinnvoll: Kombiverträge

Was man allerdings bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wissen sollte: es gibt keine speziellen Tarife für Selbstständige. Daher ist für Unternehmer eine besonders sinnvolle Variante die Kombination aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) und Risikolebensversicherung. Gerade wer nicht gesetzlich rentenversichert oder Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks ist, sollte sich dazu informieren. Denn dann müsst Ihr für beide Bereiche private Vorsorge treffen. Bei einer Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge oder Risikolebensversicherung könnt Ihr stattdessen vom Schutz beider Versicherungen profitieren. Trotzdem zahlt ihr weniger als bei separaten Abschlüssen.

Bin ich überversichert?

Wenn das Budget knapp ist, ist die Frage natürlich mehr als berechtigt. Doch Ihr solltet, gerade wenn es um Versicherungen geht, eher zu viel als zu wenig vorsorgen. Grundsätzlich gilt: Werte, Maschinen, Waren und Vorräte gehören abgesichert. Ebenso der Firmenertrag, außerdem sollten individuelle Betriebsunterbrechungsversicherungen eingeschlossen sein, Ertragsausfallversicherungen oder Warenkreditversicherungen. Alle anderen Versicherungen wie die oben besprochene Krankenzusatzversicherung, die Auslandsreisekrankenversicherung für alle, die geschäftlich viel unterwegs sind, die Rechtsschutzversicherung oder auch Unfallversicherung hängen vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab.

 Achtung, wichtig: Die im Artikel aufgeführten Versicherungen dienen lediglich einer ersten Orientierung. Gerade Gründer sollten sich ausführlich und fachmännisch beraten lassen.  

 

 

 

 

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