Der Versicherungsexperte Albert Gottelt widmet sich auf Gruenderfreunde.de dem Thema, ob man sich bei der Gründung privat oder gesetzlich versichern sollte. Freuen Sie sich im Folgenden auf den Gastbeitrag vom Chefredakteur des 1A Verbraucherportals.

Bei Gründung privat oder freiwillig gesetzlich versichern?

Seit der Einführung der Krankenversicherungspflicht müssen alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland krankenversichert sein. Anders als Angestellte können Existenzgründer und Selbständige frei wählen, ob sie sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder bei einer privaten Krankenkasse versichern. Eine Ausnahme bilden lediglich freischaffende Künstler und Publizisten. Sie müssen sich bei der Künstlersozialkasse anmelden und sind schließlich gesetzlich abgesichert. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn das Bruttoeinkommen die aktuelle Versicherungspflichtgrenze für mindestens ein Jahr überschreitet.

Je nach Präferenzen und Lebenslage bieten beide Systeme – gesetzlich und privat – sowohl Vor- als auch Nachteile. Welche Regelungen es gibt und welche Faktoren Sie bei Ihrer Entscheidung unbedingt beachten sollten.

 

Einflussfaktoren auf die Entscheidung

Im Vorfeld sollten Existenzgründer oder Selbständige ihre eigene Lebenssituation genauer unter die Lupe nehmen. Da die Wahl der Krankenversicherung meist eine Entscheidung fürs Leben ist, sollten auch künftige Lebensphasen mit eingeschlossen werden. Grundsätzlich sollten die Parameter Alter, Gesundheitszustand, Einkommen und Familienplanung berücksichtigt und deren Einfluss in den beiden Versicherungssystemen überprüft werden. Wichtig: Auch innerhalb der Systeme lohnt sich ein intensiver Versicherungsvergleich. Während in der GKV Differenzen bei den Zusatzleistungen bestehen, unterscheiden sich die Produkte der PKV in puncto Preise und Leistungen zum Teil gravierend.

 

Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge grundsätzlich in Abhängigkeit des Bruttoeinkommens und weiterer beitragspflichtigen Einnahmen wie Rentenzahlungen und Einnahmen aus Kapitalanlagen berechnet. Bei Angestellten wird der Beitragssatz weitgehend paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Selbständige tragen die Kosten dagegen allein, können aber zwischen dem allgemeinen Beitragssatz (mit Krankengeld ab dem 43. Tag) oder dem ermäßigten Beitragssatz (ohne Krankengeld) wählen. In Anwendung des Solidarprinzips werden die Beiträge stets nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds bemessen, d.h. gerade Selbständige mit hohem Einkommen zahlen hier in der Regel deutlich mehr als im privaten System.

 

Aufnahmebedingungen im gesetzlichen System

Für Existenzgründer und Selbständige gelten einige formale Bedingungen für die Aufnahme einer freiwilligen Versicherung:

  • eine 24-monatige Versicherungszeit in den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Selbständigkeit;
  • eine 12 Monate andauernde gesetzliche Krankenversicherung unmittelbar vor der Selbständigkeit;
  • die Anmeldung als freiwillig versicherter Existenzgründer muss innerhalb von drei Monaten nach der Unternehmensgründung erfolgen.

 

Prinzipien in der privaten Krankenversicherung

Die Prämien zur privaten Krankenversicherung (PKV) werden anders als in der gesetzlichen Alternative einkommensunabhängig berechnet. Folgende Parameter haben dabei Einfluss auf die Beitragshöhe:

  • Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn
  • Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen
  • gewählte Tarife und Leistungen

Um den gesundheitlichen Zustand abzufragen, wird bei Vertragsabschluss meist eine umfangreiche Gesundheitsprüfung durchgeführt. Personen mit Vorerkrankungen müssen dann mit Risikozuschlägen auf den Preis, Ausschlüssen für bestimmte Erkrankungen oder im schlimmsten Fall sogar mit einer Ablehnung rechnen.

 

Vor- und Nachteile für privatversicherte Selbständige

Der Vorteil für Privatversicherte: Die Produkte lassen sich bedarfsgerecht auf die eigene Lebenssituation anpassen und bleiben ein Leben lang konstant. Gesetzlich Krankenversicherte müssen dagegen jederzeit mit Leistungskürzungen oder höheren Zuzahlungen rechnen, wenn sich die finanzielle Lage der Krankenkassen verschlechtert. Zudem können Privatversicherte von der freien Arzt- und Krankenhauswahl profitieren sowie Leistungen wie die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer im Krankenhaus in Anspruch nehmen.

Um den steigenden Krankheitskosten im Alter entgegenzuwirken, werden außerdem sogenannte Altersrückstellungen gebildet. Dennoch sind Beitragserhöhungen in der PKV nicht ausgeschlossen, wenn die kalkulierten nicht mit den tatsächlichen Kosten übereinstimmen. So gesehen, birgt die PKV auch immer ein finanzielles Risiko. Gehen die Einnahmen einmal zurück, bleibt meist nur noch ein Wechsel in einen anderen Tarif mit weniger Leistungen. Der Wechsel zurück in die GKV ist zudem nur bis zum 55. Lebensjahr möglich.

 

Vorteile der freiwilligen gesetzlichen Absicherung

Während die PKV allgemein für junge und ledige mit guter körperlicher Konstitution attraktiv ist, ist die gesetzliche Krankenversicherung vor allem für Ehepartner oder Familien mit Kindern lohnenswert. Hintergrund ist die gesetzliche Familienversicherung, in der Ehepartner und Kinder beitragsfrei über ein Mitglied mitversichert werden können. Bei privaten Versicherungsunternehmen besteht diese Option nicht, hier muss für jede Person ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Personen mit Vorerkrankungen oder chronisch Kranke profitieren ebenfalls im gesetzlichen System, da sie aufgrund des Kontrahierungszwangs nicht ausgeschlossen werden dürfen.

 

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