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Bewerbungsphase „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“

30/09/2019

Gründerwettbewerb

Kreatives Potenzial, Überzeugungskraft, Durchhaltevermögen und eine überzeugende Geschäftsidee sind die besten Voraussetzungen für digitale Start-ups, um sich bei der neuen Runde 2/2019 des „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu bewerben.

Noch bis zum 30. September 2019 haben Gründerinnen und Gründer die Möglichkeit, ihre Ideenskizzen einzureichen. Zusätzlich zu den Haupt- und Nebenpreisen wird in dieser Runde der Sonderpreis für Geschäftsmodelle aus der Gesundheitswirtschaft vergeben. Neben E-Health-Start-ups sind auch Gründerinnen und Gründer anderer Branchen aufgerufen, sich mit ihrem Konzept zu bewerben.

Für eine Teilnahme ist lediglich eine Ideenskizze erforderlich, in der das Vorhaben beschrieben wird, die Gründung selbst muss noch nicht erfolgt sein.

Der Gründerwettbewerb ist als Ideenwettbewerb konzipiert und in zwei Phasen aufgeteilt: In der ersten Phase haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich bis zum 30. September 2019 um 18 Uhr mit einer bis zu fünfzehnseitigen Ideenskizze ihres Vorhabens unter www.gruenderwettbewerb.de zu bewerben. Experten bewerten die eingereichten Ideen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen, identifizieren Chancen und Risiken und geben so eine erste Einschätzung darüber, ob die Ideen auf dem Markt durchsetzbar sind. Alle Einreichungen erhalten ein ausführliches schriftliches Feedback zur Gründungsidee. Die Teams, deren Ideenskizzen zu den Top-50 gehören, haben in der zweiten Phase des Wettbewerbs, die vom 2. Dezember 2019 bis zum 2. Januar 2020 läuft, die Möglichkeit, das erhaltene Feedback in ihr Konzept einzuarbeiten und erneut einzureichen.

Details

Datum:
30/09/2019
Webseite:
www.gruenderwettbewerb.de