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Korrektur vom 18. September 2026: In der Fassung von 2023 waren mehrere Angaben schon damals falsch: Der ERP-Gründerkredit StartGeld reichte bis 125.000 statt 500.000 Euro, INVEST erstattete höchstens 25 statt bis zu 50 Prozent, beim ZIM lag die Grenze bei 450.000 statt 380.000 Euro förderfähiger Kosten, den Gründungszuschuss gab es bis zu 15 Monate statt einem Jahr, Pro FIT ist ein Berliner Programm und kein Innovationsgutschein für Sachsen, und Horizont 2020 war bereits ausgelaufen. Alle Programme stehen jetzt auf dem Stand vom September 2026, darunter StartGeld mit bis zu 200.000 Euro, INVEST mit 15 Prozent und Antragsschluss am 31. Dezember 2026 sowie der Mikromezzaninfonds Deutschland III mit bis zu 150.000 Euro; neu aufgenommen ist das Einstiegsgeld des Jobcenters.

Wer 2026 in Deutschland ein Startup gründet, kann öffentliche Förderung von Bund, Ländern und EU nutzen: Zuschüsse zum Lebensunterhalt, Förderkredite, Stipendien, Zuschüsse für Forschung und Entwicklung sowie Beteiligungskapital. Wir stellen euch zehn wichtige Programme wie EXIST, INVEST oder den ERP-Gründerkredit StartGeld vor, jeweils mit Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg nach dem Stand vom September 2026. Danach folgen eine Vergleichstabelle, je Bundesland ein Landesprogramm und eine Checkliste für die Unterlagen.

10 Fördermöglichkeiten für Startups:

Förderprogramm A: Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Der Gründungszuschuss sichert in den ersten Monaten den Lebensunterhalt, wenn ihr aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich gründet. Voraussetzung ist nach § 93 SGB III, dass euer Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt. Außerdem muss eine fachkundige Stelle, etwa die IHK, die Handwerkskammer oder eine Bank, die Tragfähigkeit eurer Gründung bestätigen.

Gezahlt wird in zwei Phasen, geregelt in § 94 SGB III: sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 Euro im Monat für die soziale Absicherung, danach auf gesonderten Antrag neun weitere Monate je 300 Euro. Zusammen sind das bis zu 15 Monate. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Ob ihr den Zuschuss bekommt, entscheidet eure Vermittlungsfachkraft, und als hauptberuflich gilt laut Bundesagentur für Arbeit eine Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche. Das nimmt Gründern in der Anfangsphase viel finanziellen Druck.

Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt keinen Gründungszuschuss. Für diese Gruppe gibt es das Einstiegsgeld des Jobcenters, das wir unter Förderprogramm J beschreiben.

Förderprogramm B: INVEST, Zuschuss für Wagniskapital

INVEST belohnt Privatpersonen, die sich an jungen, innovativen Unternehmen beteiligen. Das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) wickelt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab. Wer Anteile erwirbt, bekommt 15 Prozent des Ausgabepreises als steuerfreien Erwerbszuschuss zurück, sofern er mindestens 10.000 Euro investiert und die Anteile mindestens drei Jahre hält. Verkauft ein privater Investor danach mit Gewinn, kommt ein Exitzuschuss von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns hinzu, höchstens in Höhe des Erwerbszuschusses.

Das Startup muss eine Kapitalgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft sein, jünger als sieben Jahre, mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Je Unternehmen sind Beteiligungen bis 3 Millionen Euro im Kalenderjahr förderfähig. Ein einzelner Investor erhält je Beteiligung höchstens 50.000 Euro und insgesamt höchstens 100.000 Euro Erwerbszuschuss.

Für die Planung zählt vor allem die Frist. Die INVEST-Förderrichtlinie setzt eine Ausschlussfrist: Vollständige Anträge von Unternehmen und Investor müssen spätestens am 31. Dezember 2026 beim BAFA eingegangen sein. Im Regelfall stellt zuerst das Unternehmen seinen Antrag, danach der Investor, und erst dann dürfen die Beteiligungsverträge unterschrieben werden. Wie ihr euer Startup darauf vorbereitet, steht in unserem Ratgeber INVEST-Zuschuss 2026.

Die Zielgruppe von INVEST sind Business Angels, also Frühphaseninvestoren, die eigenes Geld in junge Unternehmen stecken und sich oft auch mit Erfahrung und Kontakten einbringen. Passende Investoren vermitteln die regionalen Business-Angels-Netzwerke. Eine Übersicht führt der Bundesverband Business Angels Deutschland (BAND).

Förderprogramm C: ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW

Der ERP-Gründerkredit StartGeld (Programm 067) ist der Einstiegskredit der KfW für Gründungen und junge Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind. Laut Produktseite der KfW gibt es bis zu 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel wie Personal, Miete oder Marketing. Finanziert werden Investitionen und laufende Kosten, auch der Kauf eines Unternehmens oder eines Anteils.

Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren, der Zins ist für die gesamte Laufzeit fest. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos. Deshalb sagen Banken auch bei geringen Sicherheiten eher zu. Beantragt wird bei eurer Bank oder Sparkasse, und zwar bevor ihr mit dem Vorhaben beginnt; den Businessplan bringt ihr zum Bankgespräch mit.

Nach dem Merkblatt zum StartGeld lassen sich bis zu 100 Prozent des Fremdfinanzierungsbedarfs abdecken. Mit anderen KfW- oder ERP-Programmen darf dasselbe Vorhaben nicht kombiniert werden, mit anderen Krediten oder Zuschüssen dagegen schon. Wer schon länger als fünf Jahre tätig ist, landet beim ERP-Förderkredit KMU. Tipps für das Gespräch mit der Bank findet ihr in unserem Beitrag KfW StartGeld 2026: Banktermin vorbereiten.

Förderprogramm D: EXIST-Gründungsstipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zwölf Monate lang bei der Vorbereitung einer innovativen Gründung. Es ist ein Programm des BMWE und wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert. Pro Monat gibt es laut Programmseite von EXIST 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro für Gründende mit Berufsabschluss und 1.000 Euro für Studierende. Für jedes Kind kommen 150 Euro im Monat dazu.

Hinzu kommen Sachmittel von 30.000 Euro für Teams oder bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie ein Coachingbudget von 5.000 Euro. Ein Team umfasst höchstens drei Personen. Absolventen können sich bis fünf Jahre nach dem Abschluss bewerben, Studierende, sobald sie mindestens die Hälfte des Studiums geschafft haben. Den Antrag stellt die Hochschule oder Forschungseinrichtung, nicht ihr selbst, und feste Fristen gibt es nicht. Worauf es dabei ankommt, zeigt unsere Checkliste zum EXIST-Antrag.

Für technisch aufwendige Vorhaben aus der Forschung gibt es den EXIST-Forschungstransfer. In Förderphase I sind in der Regel Sachausgaben bis 250.000 Euro über bis zu 18 Monate möglich, in Phase II erhält das gegründete Unternehmen bis zu 180.000 Euro. Mit EXIST Women gibt es außerdem ein Angebot für gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu zehn Monate Begleitung, 2.000 Euro Sachmittel und für einen Teil der Teilnehmerinnen ein Stipendium über bis zu drei Monate.

Förderprogramm E: ZIM-Kooperationsprojekte

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWE bezuschusst Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen, ausdrücklich auch junger Unternehmen. In einem Kooperationsprojekt arbeiten mindestens zwei Unternehmen oder ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung zusammen. Grundlage ist die ZIM-Förderrichtlinie vom 28. November 2024, die seit dem 1. Januar 2025 gilt. Sie ist bis 30. Juni 2027 befristet.

In Kooperationsprojekten sind je Unternehmen bis zu 560.000 Euro Kosten zuwendungsfähig, in Einzelprojekten bis zu 690.000 Euro. Der Fördersatz hängt von Größe, Alter und Standort ab: Kleine junge Unternehmen, deren Gründung höchstens zehn Jahre zurückliegt, erhalten in einer Kooperation mit inländischen Partnern 50 Prozent, kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen 55 Prozent, und mit ausländischem Partner sind bis zu 60 Prozent möglich. Ein kleines junges Unternehmen kann so in einem Kooperationsprojekt bis zu 280.000 Euro Zuschuss erhalten. Für das gesamte Projekt ist die Förderung auf 3 Millionen Euro begrenzt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Förderprogramm F: Pro FIT der Investitionsbank Berlin

Pro FIT ist ein Förderprogramm des Landes Berlin, das die Investitionsbank Berlin (IBB) umsetzt. Für Gründungen ist die Pro FIT Frühphasenfinanzierung gedacht: Neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen mit Sitz in Berlin erhalten bis zu 500.000 Euro, davon höchstens 200.000 Euro in der ersten Phase, ohne Banksicherheiten. In dieser Frühphase 1 finanziert die IBB die Ausgaben je zur Hälfte mit einem Zuschuss und einem in der Regel zinslosen Darlehen. Das Unternehmen darf bei Antragseingang höchstens zwölf Monate alt sein.

Für das eigentliche Forschungs- und Entwicklungsprojekt gibt es die Pro FIT Projektfinanzierung. Seit dem 1. Januar 2026 gelten dort neue Richtlinien: Zuschüsse bis zu 500.000 Euro, Darlehen bis zu 1 Million Euro, Finanzierungsanteil bis zu 80 Prozent. Brandenburg hat mit ProFIT Brandenburg ein eigenes Programm der ILB, das Zuschüsse bis zu 3 Millionen Euro je Antrag vorsieht.

Förderprogramm G: High-Tech Gründerfonds

Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) investiert Wagniskapital in Tech-Startups aus Digital Tech, Industrial, Climate und Deep Tech, Life Sciences und Chemie. Zu seinen Ankerinvestoren gehören das BMWE und KfW Capital, daneben beteiligen sich private Investoren und Industrieunternehmen an den Fonds. Seit 2005 hat der HTGF mehr als 800 Investitionen getätigt, das Fondsvolumen liegt bei 3 Milliarden Euro in sieben Fonds.

Laut HTGF liegt der Schwerpunkt der Erstinvestitionen in Pre-Seed und Seed bei 800.000 Euro und mehr. In späteren Wachstumsrunden kann der Fonds bis zu 30 Millionen Euro in ein Startup seines Portfolios investieren. Das Unternehmen darf höchstens drei Jahre alt sein und braucht seinen Hauptsitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland. Als Leadinvestor sucht der HTGF passende Co-Investoren aus seinem Netzwerk.

Förderprogramm H: Horizont Europa und EIC Accelerator

Horizont 2020 ist beendet. Das laufende Forschungs- und Innovationsprogramm der EU heißt Horizont Europa, umfasst die Jahre 2021 bis 2027 und ist laut Europäischer Kommission mit rund 93,5 Milliarden Euro ausgestattet. Für Startups ist darin vor allem der EIC Accelerator des Europäischen Innovationsrats interessant.

Der EIC Accelerator richtet sich an Startups und KMU mit einer Innovation, die Märkte verändern kann. Er kombiniert einen Zuschuss von unter 2,5 Millionen Euro mit einer Beteiligung von 1 bis 10 Millionen Euro, möglich ist auch nur eine der beiden Komponenten. Für 2026 stehen im themenoffenen Teil 414 Millionen Euro und in den thematischen Challenges 220 Millionen Euro bereit. Kurzanträge sind jederzeit möglich. Der letzte Stichtag des Jahres für vollständige Anträge ist der 4. November 2026. Ob euer Vorhaben passt, prüft ihr mit unserem Beitrag zum EIC Accelerator.

Förderprogramm I: Mikromezzaninfonds Deutschland III

Der Mikromezzaninfonds stärkt die Eigenkapitalbasis kleiner Unternehmen und Gründungen mit einer stillen Beteiligung und verbessert so die Chancen auf weitere Kredite. Seit März 2025 läuft der Mikromezzaninfonds Deutschland III als Nachfolger von Fonds II. Verantwortlich ist das BMWE, kofinanziert wird er aus dem ESF Plus. Die Beteiligung beträgt laut Programmsteckbrief des ESF Plus bis zu 100.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren.

Bis zu 150.000 Euro sind für besondere Zielgruppen möglich: Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, Unternehmen mit Frauen in der Leitung oder mit einer Leitung mit Migrationshintergrund sowie gemeinwohlorientierte und ökologisch nachhaltige Unternehmen. Damit ist der Fonds besonders für Startups mit sozialer oder ökologischer Ausrichtung interessant. Beantragt wird bei der Beteiligungsgesellschaft des jeweiligen Bundeslands, in Nordrhein-Westfalen etwa bei der KBG, wie die NRW.BANK zum Mikromezzaninfonds erklärt. Das Programm ist bis 31. Dezember 2029 angelegt.

Förderprogramm J: Einstiegsgeld vom Jobcenter

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, kann für die Gründung beim Jobcenter Einstiegsgeld beantragen. Das Grundsicherungsgeld hat im Juli 2026 das Bürgergeld abgelöst, die Rechtsgrundlage für das Einstiegsgeld ist § 16b SGB II. Laut Bundesagentur für Arbeit wird es höchstens 24 Monate gezahlt, monatlich und ohne Anrechnung auf das Grundsicherungsgeld. Die Höhe legt die Integrationsfachkraft fest. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Zusätzlich kann das Jobcenter nach § 16c SGB II Darlehen und Zuschüsse für Sachgüter gewähren, die für die Selbstständigkeit notwendig sind; Zuschüsse sind auf 5.000 Euro begrenzt. In beiden Fällen muss die Gründung tragfähig sein, dafür kann eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nötig werden. Wie ihr den Antrag vorbereitet, erklärt unser Ratgeber Einstiegsgeld Selbstständigkeit 2026.

Welches Förderprogramm passt zu eurer Gründung?

Die Programme lösen verschiedene Probleme. Wer den eigenen Lebensunterhalt für die ersten Monate sichern muss, schaut je nach Ausgangslage auf den Gründungszuschuss (Arbeitslosengeld), das Einstiegsgeld (Grundsicherungsgeld) oder das EXIST-Gründungsstipendium (Hochschule oder Forschungseinrichtung). Diese drei zahlen Geld an die Gründerinnen und Gründer selbst, nicht an das Unternehmen.

Geht es um Geld für Investitionen, Waren und Anlaufkosten, ist der ERP-Gründerkredit StartGeld der übliche Weg. Fehlt dafür Eigenkapital, kann eine stille Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds die Basis verbreitern. Technologie-Startups mit Entwicklungsaufwand kombinieren Zuschüsse aus ZIM, Pro FIT oder dem EIC Accelerator mit Beteiligungskapital vom HTGF oder von Business Angels, deren Einstieg INVEST attraktiver macht.

Vergleich der Fördermöglichkeiten für Startups

Die Tabelle fasst die zehn Programme mit den Beträgen und Bedingungen vom September 2026 zusammen.

FörderprogrammTrägerArt der FörderungHöhe der FörderungZielgruppeAntrag bei
GründungszuschussAgentur für ArbeitZuschuss zum Lebensunterhalt6 Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, dann 9 Monate je 300 EuroArbeitslose mit mindestens 150 Tagen RestanspruchAgentur für Arbeit
INVESTBMWE, BAFAZuschuss an private Investoren15 Prozent Erwerbszuschuss, höchstens 50.000 Euro je BeteiligungBusiness Angels und Startups unter sieben JahrenBAFA online, letzter Termin 31. Dezember 2026
ERP-Gründerkredit StartGeldKfWFörderkreditbis 200.000 Euro, davon bis 80.000 Euro BetriebsmittelGründungen und Unternehmen unter fünf JahrenHausbank oder Sparkasse
EXIST-GründungsstipendiumBMWE, ESF PlusStipendium und Sachmittel1.000 bis 3.000 Euro im Monat für 12 Monate, Sachmittel bis 30.000 EuroStudierende, Absolventen, ForschendeHochschule oder Forschungseinrichtung
ZIM-KooperationsprojekteBMWEZuschuss für Forschung und Entwicklungbis 560.000 Euro Kosten je Unternehmen, Fördersatz bis 60 ProzentKMU mit Betriebsstätte in DeutschlandProjektträger des ZIM
Pro FITLand Berlin, IBBZuschuss und DarlehenFrühphase bis 500.000 Euro, Projekte bis 500.000 Euro Zuschuss und 1 Million Euro DarlehenTechnologieorientierte Unternehmen in BerlinIBB
High-Tech GründerfondsFonds mit BMWE, KfW Capital und IndustrieBeteiligungErstinvestment meist 800.000 Euro und mehr, in Wachstumsrunden bis 30 Millionen EuroTech-Startups bis drei JahrePitch beim HTGF
EIC Accelerator (Horizont Europa)EUZuschuss und BeteiligungZuschuss unter 2,5 Millionen Euro, Beteiligung 1 bis 10 Millionen EuroStartups und KMUEU-Portal, Kurzantrag jederzeit
Mikromezzaninfonds Deutschland IIIBMWE, ESF PlusStille Beteiligungbis 100.000 Euro, für Zielgruppen bis 150.000 EuroKleine Unternehmen und GründungenBeteiligungsgesellschaft des Landes
EinstiegsgeldJobcenterZuschuss zum Lebensunterhaltbis 24 Monate, Höhe im EinzelfallBeziehende von GrundsicherungsgeldJobcenter
Übersicht der zehn Förderprogramme für Startups, Stand September 2026: Gründungszuschuss, INVEST mit Antragsfrist 31.12.2026, ERP-Gründerkredit StartGeld, EXIST-Gründungsstipendium, ZIM-Kooperationsprojekte, Pro FIT, High-Tech Gründerfonds, EIC Accelerator, Mikromezzaninfonds III und Einstiegsgeld, jeweils mit Träger und wichtigstem Betrag

Förderprogramm nach Bundesland

Neben den Programmen des Bundes hat jedes Bundesland ein eigenes Förderinstitut mit Angeboten für Gründungen. Die Tabelle nennt je Land ein Programm, das im September 2026 auf der Seite des Förderinstituts steht, und verlinkt direkt dorthin.

BundeslandFörderinstitutProgrammFörderungMehr dazu
Baden-WürttembergL-BankStartfinanzierung 80Förderdarlehen mit 80-prozentiger Bürgschaft, seit 1. Dezember 2025 bis 200.000 Euro je Gründerin oder Gründer, für Gründungen und Unternehmen bis fünf JahreStartfinanzierung 80 bei der L-Bank
BayernBayern Innovativ (Projektträger Bayern)BayTOUZuschuss für technologieorientierte Gründungen unter sechs Jahren mit weniger als zehn Beschäftigten: Konzeptvorhaben bis 35 Prozent und höchstens 26.000 Euro, Entwicklungsvorhaben bis 45 Prozent der KostenBayTOU bei Bayern Innovativ
BerlinIBB Business TeamGründungsBONUS PlusZuschuss bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 Euro, für innovative Gründungen, die höchstens 18 Monate alt sindGründungsBONUS Plus
BrandenburgInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)Gründung innovativZuschuss von 60 Prozent der Ausgaben, 30.000 bis 180.000 Euro je Fördertatbestand, etwa für das Gründungsgehalt oder neue Arbeitsplätze; die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2027Gründung innovativ bei der ILB
BremenBremer Aufbau-Bank (BAB)EFRE-MikrodarlehenDarlehen bis 50.000 Euro für Gründungen bis fünf Jahre, auch wenn die Hausbank ablehnt, Laufzeit bis acht JahreMikrodarlehen der BAB
HamburgIFB HamburgInnoRampUpZuschuss bis 150.000 Euro und bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für innovative, technologiebasierte Startups, die jünger als zwei Jahre sindInnoRampUp bei der IFB Hamburg
HessenWIBankHessen-MikrodarlehenKredit von 3.000 bis 35.000 Euro, sieben Jahre Laufzeit mit zwölf tilgungsfreien Monaten, für die ersten fünf Jahre der SelbstständigkeitHessen-Mikrodarlehen der WIBank
Mecklenburg-VorpommernGSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung)GründungsstipendiumStipendium zum Lebensunterhalt aus dem ESF Plus für bis zu 18 Monate, 1.400 bis 2.400 Euro im Monat, für Gründerinnen je 500 Euro mehr; vorher entscheidet eine FachjuryGründungsstipendium bei der GSA
NiedersachsenNBankGründungsstipendiumZuschuss von 2.200 Euro im Monat für höchstens zehn Monate, 1.100 Euro während Studium oder Ausbildung; begleitet von einer Hochschule oder einem InkubatorGründungsstipendium der NBank
Nordrhein-WestfalenProjektträger Jülich für das Land NRWGründungsstipendium.NRW1.200 Euro im Monat je Person für bis zu zwölf Monate, Teams bis drei Personen; neue Anträge nach einer Pause wieder ab 1. Oktober 2026Gründungsstipendium.NRW
Rheinland-PfalzISBInnovationsfonds Rheinland-PfalzBeteiligungskapital für junge innovative Unternehmen, deren Geschäftsstart höchstens fünf Jahre zurückliegt, in der ersten Finanzierungsrunde bis 500.000 EuroBeteiligungen der ISB
SaarlandSIKBGründungs- und WachstumsfinanzierungFörderkredit bis 2,5 Millionen Euro je Vorhaben und bis 100 Prozent der Investitionen und Betriebsmittel, für die ersten fünf JahreGründungs- und Wachstumsfinanzierung der SIKB
SachsenSächsische Aufbaubank (SAB)InnoStartBonus1.050 Euro im Monat je Gründerin oder Gründer für höchstens zwölf Monate, dazu 150 Euro je Kind; vorher Auswahl über Ideenpapier und FachgremiumInnoStartBonus der SAB
Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhaltego.-STARTGründerstipendium von 2.000 Euro im Monat für bis zu 18 Monate und Coaching bis 5.400 Euro, für hochinnovative Vorhabenego.-START der Investitionsbank
Schleswig-HolsteinWTSH mit IB.SH und MBGGründungsstipendium Schleswig-HolsteinMonatlicher Zuschuss in der Pre-Seed-Phase, für ein Team von bis zu drei Personen insgesamt bis 87.700 Euro, vor allem für Hochschulabsolventinnen und -absolventenGründungsstipendium Schleswig-Holstein
ThüringenThüringer AufbaubankGründungsprämieMonatlicher Zuschuss von 2.500 bis 3.500 Euro je nach Qualifikation für bis zu zwölf Monate; Exposé und Antrag zu festen StichtagenGründungsprämie der Aufbaubank

Neben diesen Programmen führen die Förderbanken der Länder weitere Kredite, Bürgschaften und Beteiligungen. Welche Kombination zu eurem Vorhaben passt, klärt am schnellsten ein Beratungsgespräch beim Förderinstitut eures Landes.

Checkliste: Benötigte Unterlagen für den Antrag einer Förderung

Welche Unterlagen ihr braucht, hängt vom Programm ab. Die Liste nennt, was die Förderer am häufigsten verlangen. Für den Gründungszuschuss braucht die fachkundige Stelle laut Arbeitsagentur einen Businessplan, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, den Lebenslauf und Qualifikationsnachweise. Die KfW verlangt zum StartGeld unter anderem eine KMU-Erklärung und eine De-minimis-Erklärung.

  1. Businessplan: Eure Geschäftsidee mit Zielgruppe, Markt, Wettbewerb und eurer Qualifikation. Die Bank will ihn beim Gespräch zum KfW-Kredit sehen, die fachkundige Stelle für ihre Stellungnahme.
  2. Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan: Welche Investitionen und Betriebsmittel ihr braucht und wie ihr sie finanziert. Für die ersten Monate hilft zusätzlich ein Liquiditätsplan.
  3. Umsatz- und Rentabilitätsvorschau: Geplante Umsätze, Kosten und Gewinne, damit der Förderer die Tragfähigkeit beurteilen kann.
  4. Lebenslauf und Qualifikationsnachweise: Zeugnisse und Zertifikate, die zeigen, dass ihr das Vorhaben umsetzen könnt.
  5. Stellungnahme einer fachkundigen Stelle: Pflicht beim Gründungszuschuss, beim Einstiegsgeld kann das Jobcenter sie verlangen. Ausstellen können sie etwa IHK, Handwerkskammer oder Bank.
  6. Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug: Sofern bereits gegründet und eingetragen. INVEST setzt eine Kapitalgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft voraus.
  7. KMU- und De-minimis-Erklärung: Angaben zur Unternehmensgröße und zu Beihilfen, die ihr bereits erhalten habt.
  8. Nachweise über Eigenmittel: Kontoauszüge oder Belege, falls ihr eigenes Geld einbringt.
  9. Beteiligungen und Finanzierung: Gesellschafter, bestehende Beteiligungen und andere Finanzierungsquellen.
  10. Kooperationsvereinbarung: Bei ZIM-Kooperationsprojekten muss sie spätestens drei Monate nach der Bewilligung abgeschlossen sein.
  11. Jahresabschluss und aktuelle Zahlen: Bei bestehenden Unternehmen der letzte Jahresabschluss und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).
  12. Projektbeschreibung mit Zeitplan: Bei Innovationsprogrammen wie ZIM, Pro FIT oder EXIST, was an eurem Vorhaben neu ist und welche Meilensteine ihr plant.

Macht euch früh mit den Richtlinien des jeweiligen Förderers vertraut. Viele Programme verlangen den Antrag, bevor ihr Verträge schließt oder mit dem Vorhaben beginnt.

Häufige Fragen zu Förderprogrammen für Startups

Welche Förderung gibt es ohne Eigenkapital?

Der ERP-Gründerkredit StartGeld kann bis zu 100 Prozent des Fremdfinanzierungsbedarfs bis 200.000 Euro abdecken. Eigene Mittel sollt ihr nach dem Merkblatt der KfW trotzdem einbringen, soweit vorhanden, denn sie fließen in die Bonitätsprüfung ein. Eine stille Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds wirkt wie zusätzliches Eigenkapital.

Kann man mehrere Förderprogramme kombinieren?

Grundsätzlich ja, aber nicht beliebig. Den StartGeld-Kredit dürft ihr mit anderen Krediten und Zuschüssen kombinieren, nicht aber mit weiteren KfW- oder ERP-Programmen für dasselbe Vorhaben. Das EXIST-Gründungsstipendium passt nur zu Programmen, die keinen Lebensunterhalt finanzieren, zum Beispiel zu Preisgeldern aus Businessplanwettbewerben. Bei staatlichen Beihilfen gelten zudem die Höchstbeträge der EU.

Muss die Förderung vor dem Start beantragt werden?

Bei den meisten Programmen ja. Den KfW-Kredit beantragt ihr bei der Bank, bevor ihr mit dem Vorhaben beginnt. Bei INVEST stellt das Unternehmen seinen Antrag, bevor die Verträge mit dem Investor unterschrieben werden. Beim Gründungszuschuss muss bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestehen, sprecht also vorher mit eurer Vermittlungsfachkraft.

Gibt es Förderung speziell für Gründerinnen?

Ja. EXIST Women begleitet gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu zehn Monate. Beim Mikromezzaninfonds zählen Unternehmen mit Frauen in der Leitung zu den besonderen Zielgruppen, für sie steigt die mögliche Beteiligung auf 150.000 Euro. Der EIC begrüßt beim EIC Accelerator ausdrücklich Anträge von Startups mit einer Frau an der Spitze.

Übrigens: Außer Förderungen gibt es natürlich auch noch andere Möglichkeiten der Geldbeschaffung. Interessant wäre hier zum Beispiel das Thema Crowdfunding oder die Förderung von Gründerstipendien. Einen Überblick über alle Wege gibt unser Beitrag Startup-Finanzierung: Wege, Geldgeber und Know-how.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.

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