Inhaltsverzeichnis

  1. Existenzgründungen als Keimzellen des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts
  2. Bundesländer, welche Gründerstipendien für Startups und Existenzgründungen anbieten
  3. Verschiedene Modelle und Programme von Gründerstipendien für Existenzgründer/innen
    1. Exist-Gründerstipendium
    2. Gründerstipendium NRW für Nordrhein-Westfalen
    3. Berliner Startup Stipendium für Berlin
    4. Hessen Ideen Stipendium
    5. Fördermöglichkeit durch die Investitions- und Förderbank NBank für Niedersachsen
    6. Förderung durch ein Gründungsstipendium der Start.in.RLP für Rheinland-Pfalz
    7. Förderung durch Gründungszuschuss der IHK
  4. Voraussetzungen für Existenzgründer/innen für Gründerstipendien
  5. Formaler Ablauf für Bewerbungsprozess
  6. Grundsätzliche Frage an Startups und Existenzgründer/innen
  7. Musterbeispiel eines Unternehmens, das aus einem Exist-Gründerstipendium hervorgegangen ist
  8. Fazit

1. Existenzgründungen als Keimzellen des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts

Jeder moderne Industriestaat ist darauf angewiesen, dass wissenschaftlicher und technischer Fortschritt stattfindet. Wissenschaftlicher und technischer Fortschritt entsteht durch neue Ideen, gepaart mit einem guten Schuss Entschlossenheit und Durchhaltevermögen. Neue Ideen entstehen in den Köpfen von in der Regel jüngeren oder geistig jung gebliebenen Menschen sowohl als Einzelpersonen als auch in kleinen Teams.

2. Bundesländer, welche Gründerstipendien für Startups und Existenzgründungen anbieten

Folgende Bundesländer bieten eigene Gründerstipendien an:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Schleswig-Holstein
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt

3. Verschiedene Modelle und Programme von Gründerstipendien für Existenzgründer/innen

3.1 Exist-Gründerstipendium

Das bekannteste Modell eines Gründerstipendiums ist ein Exist-Gründerstipendium, welches vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Umweltschutz (BMWI) vergeben wird. Die Finanzierung eines solchen Exist-Gründerstipendiums erfolgt teilweise durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Umweltschutz und teilweise von den europäischen Sozialfonds (ESF).

3.2 Gründerstipendium NRW für Nordrhein-Westfalen

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen unterstützt Gründer/innen auf folgende Art und Weise:

  • Gründungszuschuss von 1.000 € pro Monat für die maximale Dauer von 1 Jahr
  • Bereitstellung eines individuellen Coachings
  • Erfahrungsaustausch und Unterstützung durch ein Gründernetzwerk

3.3 Berliner Startup Stipendium für Berlin

An einer der Berliner Hochschulen können Gründer/innen ein Gründerstipendium beantragen. Die Berliner Hochschulen bieten für Gründer/innen folgende Unterstützungsmöglichkeiten an:

  • Teams von 2 bis 3 Gründer/innen werden mit 2.000 € pro Monat und pro Team für maximal 6 Monate unterstützt.
  • Während des Förderzeitraums können die Teams durch den Start-up-Incubator (SIB) Berlin Prototypen-Werkstatt, Arbeitsplätze und eine vorhandene Infrastruktur in Anspruch nehmen.
  • Den Teams von Gründer/innen stehen erfahrene Mitarbeiter/innen eines internen SIB-Coaching-Teams zur fachlichen Beratung zur Seite.
  • Als zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit zum BSS-Stipendium bietet die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) pro Startup-Team ein externes Fachcoaching in Höhe von 1.000 € an.

3.4 Hessen Ideen Stipendium

Im Bundesland Hessen gibt es bezüglich der Gründungsförderung für Existenzgründer/innen folgende Unterscheidung:

  • Vollzeitstipendium
    Vollzeitstipendien sind für Absolventen vorgesehen. Die höchstmögliche Förderung beträgt hier 2.000 € pro Person und pro Monat. Die Laufzeit beträgt hier 6 Monate.
  • Teilzeitstipendium
    Studierende können Teilzeitstipendien in Anspruch nehmen. Hier beträgt die höchstmögliche Förderung 1.000 € pro Person und pro Monat. Die Förderungsdauer beträgt in diesen Fällen ebenfalls 6 Monate.

3.5 Fördermöglichkeit durch die Investitions- und Förderbank NBank für Niedersachsen

Diese Art der Gründungsförderung ist nur für Existenzgründer möglich, welche in Niedersachsen ein Unternehmen gründen wollen.

Der größtmögliche Zuschuss für Gründer/innen mit abgeschlossenem Studium oder Ausbildung beträgt 2.000 € pro Monat und pro Person, wenn der oder die Gründer ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.

Gründer/innen, die während ihres Studiums einen Förderantrag stellen, beträgt der Zuschuss 1.000 € pro Monat und pro Person.

3.6 Förderung durch ein Gründungsstipendium der Start.in.RLP für Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz beträgt die Höhe dieser Unterstützung durch Start.in.RLP max. 1.000 € pro Monat und pro Person und wird höchstens für 1 Jahr gewährt.

3.7 Förderung durch Gründungszuschuss der IHK

Diese Gründungsförderung ist in erster Linie für Arbeitslose vorgesehen, welche sich selbstständig machen wollen. 

Der Gründungszuschuss erstreckt sich über eine Dauer von bis zu 15 Monate und ist in zwei Phasen in folgender Weise aufgesplittet:

  • Arbeitslose erhalten in der ersten Phase 6 Monate lang einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes (ALG I) und zuzüglich monatlich 300 €.
  • Die zweite Phase dieser Förderung besteht in einer möglichen Pauschale von 300 € monatlich für neun weitere Monate. Allerdings ist diese zweite Phase an die Bedingung geknüpft, dass die Geschäftstätigkeit mit ausführlichen Unterlagen nachgewiesen werden muss.

4. Voraussetzungen für Existenzgründer/innen für Gründerstipendien

Um in den Genuss von Gründerstipendien für Existenzgründungen zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die zugrundeliegende Geschäftsidee muss eine erkennbare Nutzbarkeit und Brauchbarkeit aufweisen, welcher bei Umsetzung zumindest eine gewisse Erfolgsgarantie auf dem bestehenden, hart umkämpften Weltmarkt erkennen lässt.
  • Die umzusetzende Geschäftsidee muss wenigstens einige gewisse Besonderheiten aufweisen, welche gegenüber bereits bestehenden, ähnlichen Modellen und Lösungen eindeutige Vorteile aufzeigen.
  • Der zu erwartende Vorteil der Geschäftsidee muss in wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Hinsicht belegbar und beweisbar sein.
  • Bei Geschäftsideen von wissensbasierten und innovativen Dienstleistungen müssen immer auch die wissenschaftlichen Hintergründe ausführlich fundiert dargestellt werden.

5. Formaler Ablauf für Bewerbungsprozess

Der Bewerbungsprozess für die Bewilligung eines Gründerstipendiums läuft wie folgt ab:

  • Die eigentliche Antragstellung erfolgt immer über die jeweilige Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung.
  • Die Ausarbeitung der Antragstellung erfolgt jedoch unter Mitwirkung der Existenzgründer/innen, der Hochschule, der Forschungseinrichtungen und des zuständigen Gründernetzwerkes.
  • Der oder die Existenzgründer/innen erstellen ein schriftliches Konzept, aus dem sämtliche Besonderheiten ihrer Geschäftsidee hervorgehen und reichen dieses Ideenpapier bei der entsprechenden Hochschule, Forschungseinrichtung oder dem zuständigen Gründernetzwerk ein.
  • Ein Mentor der Hochschule, Forschungseinrichtung übernimmt die technische und fachliche Betreuung der Existenzgründer/innen für die gesamte Gründungsvorbereitung.
  • Ein vom Gründernetzwerk zur Verfügung gestellter Coach begleitet die Mitglieder des Teams bei ihrer gesamten Businessplanerstellung.
  • Die Existenzgründer/innen müssen sich in ein Gründungsnetzwerk einbetten lassen und dies gegenüber der Hochschule oder Forschungseinrichtung auch nachweisen. Am besten geeignet ist hierfür ein Exist-Netzwerk oder eine Exist-Partnerregion. Für den Fall, dass sich an der Hochschule oder Forschungseinrichtung kein Gründungsnetzwerk befindet, können die Existenzgründer/innen auch auf ein Netzwerk einer anderen Hochschule ausweichen.
  • Es muss unbedingt ein Beratungsgespräch zwischen den Existenzgründer/innen und der Gründungsinitiative der jeweiligen Hochschule oder Forschungseinrichtung stattgefunden haben.
  • Wenn der Antrag auf ein Gründungsstipendium komplett fertig ausgearbeitet ist, leitet die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung diesen an den Projektträger Jülich (PTJ) weiter.
  • Das PTJ unterrichtet nach Prüfung dieser Gründungsunterlagen sowohl die Hochschule als auch das Gründerteam über die getroffene Entscheidung für oder gegen eine Bewilligung der Förderungsmaßnahmen.
  • Bei positivem Bewilligungsbescheid erfolgt die Auszahlung der bewilligten Gelder direkt an die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung.

6. Grundsätzliche Frage an Startups und Existenzgründer/innen

Sollte wirklich jeder potenzielle Existenzgründer ein Gründerstipendium anstreben?

Vorteile Gründungsstipendium

Der bewilligte Zuschuss für ein Gründungsstipendium muss vom Empfänger, also vom Gründungswilligen oder vom Gründerteam nicht zurückgezahlt werden. Somit stellt für den oder die Gründer während der Entwicklungs- und Einführungsphase der Lebensunterhalt und die notwendige technische Versorgung kein Problem mehr dar.

Die technische und organisatorische Unterstützung während der Entwicklungs- und Einführungsphase der Geschäftsidee in den Markt ist außerordentlich umfangreich und hilft dem Gründer oder dem Gründerteam in besonderer Weise.

Nachteile Gründungsstipendium

Der Arbeitsaufwand für die Erstellung aller technischen Unterlagen zur Einreichung des Antrages auf ein Gründungsstipendium ist sehr umfangreich. Außerdem müssen der oder die Antragsteller entweder gerade an einer Hochschule studieren oder sie müssen selbst Mitarbeiter an einer Hochschule oder an einer Forschungseinrichtung sein. Nur dann ist eine Antragstellung auf ein Gründungsstipendium überhaupt möglich.

Das mögliche Bewerberfeld, welches für die Bewilligung eines Gründungsstipendium überhaupt infrage kommen kann, wird durch diese Hürden erheblich eingeschränkt.

7. Musterbeispiel eines Unternehmens, das aus einem Exist-Gründerstipendium hervorgegangen ist

Nextkraftwerke

Die zugrundeliegende Idee, welche hinter dem Unternehmen Nextkraftwerke steht, beruht auf dem Bestreben, immer sicherzustellen, dass die Stromentnahme aus dem öffentlichen Netz ausschließlich aus erneuerbaren Energien erfolgt. Diese bestehen aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Energiequellen. Dabei geht es um die Lösung eines grundlegenden Problems dieser Sicherstellung der Stromversorgung, auch dann, wenn mal örtlich keine Sonne scheint und auch kein Wind weht. Doch dieses Energiedefizit ist sowohl örtlich als auch zeitlich begrenzt und kann daher durch zeitgleichen Strombezug aus anderen Örtlichkeiten ausgeglichen werden. Es ist nur eine Frage der punktgenauen Energieschaltung und -steuerung. Und genau mit der Lösung dieser überaus anspruchsvollen Aufgabe beschäftigen wir uns mit unserem Unternehmen Netzkraftwerke.

Es geht bei Netzkraftwerke im Kern um ein virtuelles Kraftwerk, welches in der Lage ist, den örtlichen Strombedarf möglichst punktgenau so zu regeln, dass dieser immer nur mit erneuerbaren Energien abgedeckt wird. Dies erreichen wir durch eine möglichst vielfältige Vernetzung von tausenden von Stromproduzenten, Stromverbrauchern und Stromspeichern, welche örtlich und flächenmäßig auch weit auseinanderliegen können. Diese Vernetzung beruht dabei auf modernster Technik in digitaler und drahtloser Form. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Strom immer aus erneuerbaren Energiequellen stammt.

Ein weiteres Startup, welches aus der Exist-Förderung geboren wurde ist Voto. Hier findet ihr weitere Informationen zu diesem Startup.

8. Fazit

Neue Ideen entstehen in der Regel in den Köpfen von jüngeren Menschen, welche oft auch in kleineren Teams zusammenarbeiten. Studenten an Hochschulen sind hierfür besonders prädestiniert, besonders, wenn sie kurz vor ihrem Studienabschluss stehen und mit viel Motivation ins Berufsleben einsteigen wollen.

Gerade an diese Personengruppe richten sich auch die Förderungsangebote von Gründerstipendien für Existenzgründungen. Es mangelt oft nicht an neuen und brauchbaren Ideen, sondern an den fehlenden finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten. Besonders in der Startphase der Existenzgründung führt dies sehr schnell zum Scheitern. 

Um solchen nicht gewünschten negativen Entwicklungen wirkungsvoll entgegenzutreten, ist das Hauptanliegen von staatlicher Seite, durch Vergabe von Gründerstipendien an junge Hochschulabsolventen/innen finanzielle Möglichkeiten zur Umsetzung von guten und brauchbaren Ideen für Existenzgründungen an die Hand zu geben. 

Eine hierfür besonders brauchbare Einrichtung, welche sich in der Praxis auch bereits vielfach erfolgreich bewährt hat, ist ein Exist-Gründungsstipendium, welches vom BMWI zur Verfügung gestellt wird.

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