Mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, ist nicht nur gut für die Umwelt. Es hat auch Kostenvorteile. Viele Selbstständige und Arbeitgeber haben erkannt, dass es auch gesundheitliche Vorteile hat, wenn sie oder die Mitarbeiter mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Sie satteln um, vom Dienstwagen zum Dienstfahrrad. Zusätzlich hat das Dienstfahrrad auch noch steuerliche Vorteile, seit der Steuerreform 2012. Seitdem gelten für Dienstwagen und Dienstfahrräder ähnliche steuerliche Regeln. Für Selbstständige,  Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist dadurch eine Win-win-Situation entstanden: Für die Unternehmen entstehen meist keine zusätzlichen Kosten und die Mitarbeiter bekommen günstig ein gutes Fahrrad.

Selbstständige leasen ihr Bike

Selbstständige genießen viele Freiheiten, beispielsweise können sie sich ihre Arbeit selbst einteilen. Dennoch müssen sie viel hin und her pendeln, wenn sie zu Terminen, zum Co-Working-Space, ins Büro und auch wieder nachhause müssen. Auch der Transport von Waren erfolgt immer häufiger mit dem Fahrrad. Denn oft scheitert die Anschaffung eines Autos an den Kosten. Einen Kredit vergeben die Banken nicht so leicht an junge Selbstständige. Doch das Traumrad, mit dem das Pendeln noch mal so viel Spaß machen würde, ist auch noch zu teuer. Die Lösung kann hier Bikeleasing sein.

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Die Vorteile von Fahrrad-Leasing

Die monatliche Leasingrate für das Fahrrad, die Versicherung und auch die Instandhaltungskosten sind in voller Höhe als Betriebsausgabe anerkannt. Selbstständige können sie steuerlich geltend machen und damit den zu versteuernden Gewinn mindern. Das senkt die Steuerzahlungen.

Über einen Leasingvertrag ist es meistens viel günstiger, ein Fahrrad zu erwerben als bei einem Direktkauf. Damit werden auch Fahrräder erschwinglich, die zuvor nicht in der passenden Preiskategorie waren, beispielsweise ein E-Bike.

Bei der betrieblichen Nutzung von Fahrrädern und Pedelecs entfällt seit Januar 2019 die Entnahmebesteuerung. Zudem ist das Fahrrad ein Leasingobjekt und muss nicht zwingend bilanziert werden.

Die monatliche Leasingrate macht die Betriebsausgaben planbar. Die Zahlungsstaffelung schont außerdem die Liquidität. Mit dem Fahrrad ist es viel einfacher, sich im Straßenverkehr zu bewegen. Staus lassen sich umfahren, die Parkplatzsuche entfällt. Zudem ist das Fahrrad zu nutzen, ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz.

Das Dienstrad privat nutzen

Wer als Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Freiberufler ein Dienstfahrrad anschafft – kauft oder least – kann das Gefährt auch privat nutzen. Dafür ist keine Privatentnahme zu versteuern. Die sogenannte 1-Prozent-Regelung entfällt. Steuerfrei ist dabei nicht nur das traditionelle Fahrrad. Diese Regelung gilt auch für Elektro-Bikes, die nicht schneller als 25 km/h fahren. S-Pedelecs, die schneller fahren können, unterliegen einer Sonderregelung. Für diese Fahrzeuge ist, wie bei Hybriden und E-Autos ebenfalls, ein Prozent des halben Brutto-Listenpreises zu versteuern. Die alte Regelung bezog sich auf 100 Prozent des Brutto-Listenpreises.

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Vorteile für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann auf diese Weise ein kostenloses Gesundheitsmanagement einführen. Er motiviert seine Mitarbeiter, etwas für ihre Gesundheit und etwas für die Umwelt zu tun. Außerdem lösen sich damit die Parkplatzprobleme vieler Unternehmen in Luft auf.

Rad fahren sorgt nicht nur für gesündere Mitarbeiter. Die Mitarbeiter sind auch motivierter, was sich häufig direkt auf das Betriebsklima auswirkt. Das Betriebsklima ist ausgeglichener, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter steigt. Zudem stärkt das Dienstfahrrad die Mitarbeiterbindung und verbessert das Unternehmensimage. In Zeiten von Fachkräftemangel kann ein Dienstfahrrad für neue Mitarbeiter ein zusätzlicher Anreiz sein. Es bietet sich außerdem als Alternative zu einer Gehaltserhöhung an.

Leasing versus Finanzierung – wo liegt der Unterschied?

Auf den ersten Blick gibt es für Selbstständige keinen großen Unterschied zwischen Finanzierung und Leasing. In beiden Fällen ist ein monatlicher Betrag zu zahlen, der Kunde erhält eine Ware und kann sie nutzen. Der Kredit verringert sich mit der Zeit, der Kreditnehmer ist am Ende Eigentümer. Beim Leasing zahlt der Kunde nur für die Nutzung und erwirbt kein Eigentum an der Ware. Das ist zunächst der größte Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung. Hier muss jeder selbst die Vor- und Nachteile für sich abwägen. 

Im gewerblichen Bereich hat sich das Leasing sowohl steuerlich wie auch finanziell etabliert. Es hat zahlreiche Vorteile, die Nachteile sollen jedoch auch nicht verschwiegen werden.

Vorteile beim Leasing:

  • Die Leasingraten sind Betriebsausgaben, die der Selbstständige vollständig steuerlich geltend machen kann.
  • Aufgrund der fest vereinbarten Leasingrate ist eine langfristige Kalkulation der betrieblichen Ausgaben wesentlich leichter.
  • Das Leasingobjekt wird nicht zum Vermögensgegenstand und muss entsprechend auch nicht bilanziert werden.
  • Der Kapitalaufwand ist für Selbstständige oder Einzelpersonen sehr gering.

Nachteile beim Leasing:

  • Die Kosten sind im Vergleich zu einer Finanzierung höher.
  • Der Leasingnehmer erwirbt nicht das Eigentum am Leasinggut und kann es entsprechend nicht verkaufen.
  • Am Ende der Leasing-Laufzeit können weitere Folgekosten entstehen.

Wie sich die einzelnen Vor- und Nachteile beim Fahrradleasing auswirken, hängt vor allem auch von der Unternehmensgröße ab. Die Möglichkeit einer privaten Nutzung spielt dabei ebenfalls eine Rolle und kann sich einkommensteuerrechtlich auswirken.

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