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Neu gefasst am 22. September 2026: Die Fassung vom Oktober 2020 war ein Gastbeitrag einer Agentur und warb mit dem Förderprogramm go-digital. Dieses Programm ist am 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Der Ratgeber ist neu geschrieben: Er zeigt die drei Wege zur eigenen Website, die Pflichtangaben von Impressum bis Barrierefreiheit und welche Förderung es heute wirklich gibt, mit Beträgen und Quellen.
Die Website ist für die meisten Startups der erste Ort, an dem Kunden, Partner und Geldgeber das Unternehmen sehen. Sie muss nicht groß sein, aber sie muss stimmen: schnell laden, auf dem Handy funktionieren, das Angebot in einem Satz erklären und einen Weg zum Kontakt zeigen. Dieser Ratgeber führt von der Frage, was die Seite leisten soll, über die Wahl zwischen Baukasten, WordPress und Agentur bis zu den Pflichten und den Fördertöpfen.
Was eine Startup-Website leisten muss
Bevor du über Design oder Technik nachdenkst, beantworte drei Fragen. Wer soll die Seite finden, und wonach sucht diese Person? Was soll sie nach dem Besuch tun, anrufen, bestellen, sich eintragen? Und was muss sie glauben, damit sie das tut? Aus den Antworten ergibt sich die Struktur fast von selbst: eine Startseite, die das Angebot und den Nutzen in wenigen Sätzen erklärt, eine Seite je Leistung oder Produkt, eine Seite über das Team, eine Kontaktseite und, wenn du gefunden werden willst, ein Bereich mit Ratgebern zu den Fragen deiner Kunden.
Gefunden zu werden ist der Punkt, an dem die meisten Startup-Websites scheitern. Eine schöne Seite, die niemand aufruft, ist ein Schaufenster in einer leeren Straße. Wie du Besucher gewinnst, steht in unserem Ratgeber Mehr Traffic auf die Website, und die Grundlagen der Suchmaschinenoptimierung erklärt der SEO-Leitfaden für Anfänger.

Drei Wege: Baukasten, WordPress oder Agentur
Es gibt drei Wege zur eigenen Website, und keiner ist für alle richtig. Ein Homepage-Baukasten wie Jimdo, Wix oder Squarespace ist an einem Nachmittag eingerichtet und wird vom Anbieter gewartet; dafür bist du an dessen Vorlagen und Preise gebunden. WordPress mit einem Hosting-Paket ist flexibler und gehört dir, verlangt aber, dass jemand Updates einspielt und Sicherheit im Blick behält. Eine Agentur liefert Konzept, Design und Technik aus einer Hand, kostet am meisten und macht dich abhängig davon, dass sie auch in zwei Jahren noch erreichbar ist.
| Weg | Aufwand zum Start | Laufende Kosten | Kontrolle und Eigentum | Passt zu |
|---|---|---|---|---|
| Homepage-Baukasten | Stunden, keine Technikkenntnisse | Monatsgebühr des Anbieters | gering, Umzug später aufwendig | Dienstleistern, Läden, ersten Tests eines Angebots |
| WordPress und Hosting | Tage, etwas Einarbeitung | Hosting und Domain, Zeit für Updates | hoch, Daten und Design gehören dir | Startups, die Inhalte veröffentlichen und wachsen wollen |
| Agentur | Wochen, Briefing und Abstimmung | Projektpreis plus Wartungsvertrag | hängt vom Vertrag ab, Quellcode und Zugänge vorher regeln | Startups mit Budget, Shop oder besonderen Funktionen |
Ein Tipp aus vielen Gründungen: Fang mit dem einfachsten Weg an, der dein Ziel erfüllt. Ein Berater braucht am Anfang keine individuell programmierte Seite, sondern fünf klare Seiten und ein Kontaktformular. Wer später mehr braucht, zieht um. Wichtig ist nur, dass Domain und Inhalte von Anfang an dir gehören: Die Domain registrierst du selbst, nicht die Agentur für dich. Was dabei zu beachten ist, zeigt der Beitrag zur Bedeutung einer starken Domain.
Pflichtangaben: Impressum, Datenschutz, Cookies
Jede geschäftlich genutzte Website braucht ein Impressum. Was hineingehört, regelt § 5 DDG, das Digitale-Dienste-Gesetz: Name und Anschrift, bei juristischen Personen die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten, Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme, das Handelsregister mit Registernummer, sofern eingetragen, und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Bei reglementierten Berufen kommen Kammer und Berufsbezeichnung dazu. Das Impressum muss von jeder Seite aus leicht erreichbar sein, üblich ist der Link in der Fußzeile.
Die Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO informiert darüber, welche Daten die Seite verarbeitet, wozu und wie lange, vom Kontaktformular bis zur Webanalyse. Für Cookies und ähnliche Techniken gilt zusätzlich § 25 TDDDG, das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten: Informationen auf dem Gerät des Nutzers zu speichern oder auszulesen ist nur mit Einwilligung zulässig, es sei denn, es ist unbedingt erforderlich, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen. Ein Warenkorb-Cookie braucht deshalb keine Einwilligung, ein Analyse- oder Werbe-Cookie schon. Wer keine Einwilligung einholen will, verzichtet auf diese Dienste oder nutzt eine Webanalyse ohne Cookies.
Barrierefreiheit: Was das BFSG verlangt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, gilt nach § 1 BFSG für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden. Es betrifft unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Online-Shops, Buchungen und Terminvereinbarungen mit Bezahlung. Eine reine Visitenkarten-Website ohne Bestellfunktion fällt nicht darunter. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen; als Kleinstunternehmen gilt nach § 2 BFSG, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat.
Auch wer nicht verpflichtet ist, tut gut daran, die Grundregeln einzuhalten: ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, Bedienbarkeit per Tastatur, verständliche Formulare. Barrierefreie Seiten sind für alle Nutzer besser und für Suchmaschinen leichter zu lesen. Wer einen Shop betreibt, findet die Pflichten für 2026 in unserer Checkliste zum Widerrufsbutton im Online-Shop.

Förderung: Was der Staat bezahlt und was nicht
Die ehrliche Antwort zuerst: Eine normale Website wird in Deutschland in der Regel nicht direkt gefördert. Das Bundesprogramm go-digital, das jahrelang Beratung zu Website und Online-Marketing bezuschusste, ist laut der Meldung des zuständigen Projektträgers am 31. Dezember 2024 ausgelaufen; Anträge sind nicht mehr möglich. Was es weiterhin gibt, ist Geld für Beratung und für Digitalisierung mit Tiefgang.
Auf Bundesebene bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit der Förderung von Unternehmensberatungen für KMU Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, also auch zu Marketing und Vertrieb über die Website. Die förderfähigen Beratungskosten sind auf 3.500 Euro je Beratung begrenzt; der Zuschuss beträgt in den alten Bundesländern 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro, in den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro. Je Unternehmen sind bis zu fünf Beratungen möglich, aber nicht mehr als zwei pro Jahr, und die Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Unternehmen, die noch kein Jahr am Markt sind, führen vor dem Antrag ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner. Gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung: Die Agentur, die die Seite baut, bezahlst du selbst.
Die Länder haben eigene Programme, und die Bedingungen unterscheiden sich stark. Bayern zahlt mit dem Digitalbonus Bayern kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 7.500 Euro Zuschuss in der Standardvariante und bis zu 30.000 Euro für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt, jeweils bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit Laufzeit bis 31. Dezember 2027. Ausdrücklich ausgeschlossen sind dort aber Standard-Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe, Standard-Webshops und Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung oder Newsletter. Gefördert wird also die Buchungsplattform, die an die Warenwirtschaft angebunden ist, nicht die Visitenkarte im Netz. Ähnliche Programme anderer Länder findest du in der Förderdatenbank des Bundes; welche Töpfe für Gründerinnen und Gründer insgesamt offen sind, zeigt unser Überblick über die wichtigsten Förderprogramme für Startups, und speziell zur Marketingberatung der Beitrag Förderprogramm Marketingberatung für Start-ups.
| Programm | Was gefördert wird | Höhe | Stand |
|---|---|---|---|
| go-digital (Bund) | Beratung zu Website, Online-Marketing, IT-Sicherheit | entfällt | am 31. Dezember 2024 ausgelaufen |
| Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA) | Beratung zu Unternehmensführung, Marketing, Digitalisierung, nicht die Umsetzung | 50 oder 80 Prozent von höchstens 3.500 Euro, also bis 1.750 oder 2.800 Euro | Anträge bis 31. Dezember 2026 |
| Digitalbonus Bayern (Land) | Digitalisierung von Prozessen und IT-Sicherheit; Standard-Websites und Online-Marketing ausgeschlossen | bis 7.500 Euro Standard, bis 30.000 Euro Plus, je bis 50 Prozent | Laufzeit bis 31. Dezember 2027 |
Kosten realistisch planen
Die Website kostet nicht einmal, sondern jedes Jahr. Zur Domain und zum Hosting oder zur Baukastengebühr kommen Zeit für Inhalte, Updates und Sicherheit, gelegentlich ein Foto- oder Textauftrag und bei einer Agenturseite der Wartungsvertrag. Plane das Budget deshalb als Jahresbetrag und rechne die eigene Arbeitszeit ehrlich mit. Die teuerste Website ist die, die nach dem Start nie wieder angefasst wird: Veraltete Preise, tote Links und ein Impressum mit alter Adresse kosten Vertrauen und im schlechtesten Fall eine Abmahnung.
Am Anfang gilt: lieber wenige Seiten, die stimmen, als viele, die halb fertig sind. Der Ratgeberbereich kann wachsen, wenn die ersten Kunden da sind und du weißt, welche Fragen sie stellen.
Checkliste vor dem Start
- Domain auf das eigene Unternehmen registriert, Zugänge zu Hosting und Baukasten liegen bei dir.
- Impressum nach § 5 DDG vollständig, Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO, Einwilligung für alle Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind.
- Verschlüsselung per HTTPS aktiv, Seite auf dem Handy geprüft, Ladezeit gemessen.
- Jede Seite hat einen eigenen Titel, eine Beschreibung und eine klare Handlungsaufforderung.
- Kontaktformular getestet, Antwort landet wirklich im Postfach.
- Google Search Console eingerichtet, damit du ab dem ersten Tag siehst, wofür die Seite gefunden wird.
- Bei Bestell- oder Buchungsfunktion: Pflichten aus dem BFSG geprüft, sofern du kein Kleinstunternehmen bist.
Häufige Fragen zur Startup-Website
Gibt es eine staatliche Förderung für die Erstellung einer Website?
Für die reine Erstellung in der Regel nicht mehr. Das Bundesprogramm go-digital endete am 31. Dezember 2024. Gefördert werden Beratungen, etwa über das BAFA mit bis zu 1.750 oder 2.800 Euro je Beratung, und in einigen Ländern Digitalisierungsvorhaben mit Tiefgang, bei denen Standard-Websites meist ausgeschlossen sind.
Baukasten oder WordPress: Was ist für ein Startup besser?
Für ein Angebot, das schnell online sein soll und wenig Inhalte hat, der Baukasten. Für ein Startup, das regelmäßig Ratgeber veröffentlicht, gefunden werden will und die Seite später ausbauen möchte, WordPress mit eigenem Hosting.
Brauche ich ein Cookie-Banner?
Nur, wenn du Cookies oder ähnliche Techniken einsetzt, die nicht unbedingt erforderlich sind, etwa Webanalyse mit Cookies, eingebettete Videos oder Werbung. Wer darauf verzichtet, braucht keine Einwilligung und kein Banner.
Gilt das BFSG für meine Startup-Website?
Nur, wenn Verbraucher über die Seite Verträge abschließen können, und auch dann nicht für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, die Dienstleistungen anbieten. Eine Informationsseite ohne Bestellfunktion ist nicht betroffen.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.



















