Die Förderung von angehenden Gründerinnen und Gründern im Hochschulumfeld wird erheblich ausgeweitet. Mit der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinien zu den Programmen EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die im März angekündigten Verbesserungen in die Tat um.

Ab sofort können Antragssteller bei beiden Programmlinien von verbesserten Konditionen profitieren. Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, die Energiewende sowie der globale Innovationswettbewerb sind zentrale Herausforderungen für die deutsche Volkswirtschaft. Sie bieten neben etablierten Industrien vor allem auch Startups mit ihren innovativen Ideen und ihrer unternehmerischer Tatkraft große Chancen. Gerade technologie- und wissensbasierte Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wie sie das EXIST-Programm adressiert, besitzen ein besonders hohes Innovationspotenzial. Deshalb habe ich die Gründungsförderung über EXIST deutlich gestärkt und ausgeweitet. Mit EXIST tragen wir zugleich zur Stärkung der Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland bei.“

Die Konditionen für Gründerinnen und Gründer aus der Wissenschaft wurden ab dem Stichtag 9. Dezember 2014 in beiden EXIST-Programmlinien deutlich verbessert: Das EXIST-Gründerstipendium wird um 25 % angehoben, die Investitionsmittel wurdendabei von 17.000 auf 30.000 Euro fast verdoppelt. Im EXIST-Forschungstransfer fällt der Fortschritt noch deutlicher aus. Für besonders forschungsintensive und risikoreiche Gründungsvorhaben im Hochtechnologiebereich werden die Investitionsmittel von 70.000 auf 250.000 Euro mehr als verdreifacht. Das hilft vor allem solchen Gründungsteams, die etwa in den Bereichen Cleantech, Energie oder im Life-Science-Sektor Demonstrationsanlagen bauen oder langwierige Zertifizierungen durchlaufen müssen.

Die neuen Förderrichtlinien gelten für die Dauer von sieben Jahren. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

EXIST-Gründerstipendium

  • Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben: 1.000 Euro pro Monat
  • Technischer Mitarbeiter/Technische Mitarbeiterin: 2.000 Euro pro Monat
  • Absolventinnen/Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
  • Promovierte Gründerinnen und Gründer: 3.000 Euro pro Monat
  • Für Teamgründungen werden die Sachmittel auf bis 30.000 Euro erhöht.
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden.
EXIST-Forschungstransfer
  • In der Förderphase I stehen zukünftig bis zu 250.000 Euro an Sachmitteln für die Vorbereitung der Gründung zur Verfügung; in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus.
  • In der Förderphase II kurz nach der Gründung des innovativen Hightech-Unternehmens wird ein höherer Gründungszuschuss von bis zu 180.000 Euro gewährt.

Durch die EXIST-Förderung sind in den letzten Jahren mehr als 1.800 erfolgreiche Hightech-Gründungsvorhaben gefördert worden. EXIST hat sich in der deutschen Hochschullandschaft als zentrale Stütze der Gründungsförderung fest etabliert.

Newsletter abonnieren