Die richtige Idee ist da, doch aus dem sicheren Angestelltenverhältnis ins Ungewisse zu wechseln – den Mut aufzubringen sich komplett selbstständig zu machen – das ist eine große Hürde. Viele Existenzgründer nutzen erst mal die Chancen der nebenberuflichen Selbstständigkeit. So können sie in Ruhe austesten, ob und wie gut ihre Geschäftsidee ankommt und haben gleichzeitig einen finanziellen Puffer. Wer sich in Teilzeit ein zweites Standbein aufbauen möchte, sollte folgendes wissen.

Nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden

Gründertum auf Probe gibt es eigentlich nicht. Im Prinzip ist die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht viel anders als die hauptberufliche Selbständigkeit – mal abgesehen von der Wochenstundenanzahl und natürlich dem Einkommen. Heißt: um eine Anmeldung beim Gewerbeamt kommt man nicht herum, es sei denn man ist als Freiberufler tätig.

Der Status Freiberufler umfasst eine ganz bestimmte Gruppe sogenannter „Katalogberufe“ und wird in § 18 des Einkommensteuergesetzes genau definiert:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“

Außerdem solltest Du überprüfen, wie hoch Deine Einnahmen gerade am Anfang sein werden. Wenn Du mit Deinem Unternehmen noch keine allzu großen Einnahmen verzeichnest, dann fällst Du möglicherweise noch unter die Kleinunternehmerregelung. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Wie viel darf ich nebenberuflich verdienen?

Hier gibt es kein Limit. Verdiene, so viel Du willst bzw. so viel Du kannst. Wieviel Du mit deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit umsetzt, hängt ganz allein von Dir  und deiner Geschäftsidee ab. Ausnahmen gibt es aber auch: Wenn Du beispielsweise Arbeitslosengeld beziehst oder BAföG, musst Du bestimmte Grenzen einhalten. Sonst verlierst Du Deinen Anspruch auf Unterstützung.

Muss der Arbeitgeber von der nebenberuflichen Selbstständigkeit erfahren?

Ja, auf jeden Fall. Andernfalls wäre das Vertrauensverhältnis auch – sagen wir mal – leicht gestört. Und raus kommt so etwas auch so gut wie immer. Das Gute ist: Solange Du Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machst und die Leistungsfähigkeit in Deinem Hauptberuf nicht unter Deinem Gründertum auf Probe leidet, darf Dein Chef Dich in Deinen Ambitionen nicht bremsen. Übrigens auch dann nicht, wenn nebenberufliche Aktivitäten im Arbeitsvertrag ausdrücklich untersagt sind. Aber: Urlaubs- und Krankheitstage dürfen nicht offiziell für das private Nebeneinkommen genutzt werden. Schließlich sollst Du im Hauptberuf leistungsfähig bleiben.

Krankenversicherung, Sozialversicherung und co.

Die Meldung bei der Krankenkasse muss sein. Wenn aber die hauptberufliche Stundenzahl und das Einkommen überwiegen, bleibt alles wie gehabt. Für Freiberufler gilt: Auch bei nebenberuflicher Tätigkeit ist die Versicherung über die Künstlersozialkasse möglich. Der Krankenkassenbeitrag liegt zwar dann beim Arbeitgeber, doch wer in der KSK einmal angenommen worden ist, sollte zusehen seinen Status möglichst zu behalten. Sobald sich die Nebentätigkeit ausweitet, ist die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bares Geld wert, denn diese kommt weiterhin für den Arbeitgeberanteil der Krankenkassenbeiträge auf und übernimmt außerdem die Sozialversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge. Für Gewerbstätige ist bei höherem Einkommen durch die Nebentätigkeit der Zeitpunkt gekommen, über den Wechsel in die private Krankenversicherung nachzudenken. Gleiches gilt für die Rentenversicherung. Wer hauptberuflich in einer Festanstellung tätig ist, zahlt automatisch weiter seine Beiträge. Wenn das eigene Unternehmen zur Haupteinkommensquelle wird, ist zu klären, ob Du weiterhin verpflichtet bist Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen – und das auch möchtest. Extrem wichtig ist es sich hierzu genauestens zu informieren. Denn die Rentenversicherung kann auch noch Jahre später rückwirkend Beiträge einfordern – und damit Summen, die gerade kleineren Unternehmern das Genick brechen können.

Wie kompliziert wird die Steuererklärung?

Ein paar mehr Unterlagen sind es schon bei der Steuererklärung, wenn man nebenberuflich tätig ist. Mehr aber auch nicht. Zur Not suchst Du Dir einen Steuerberater – so vermeidest Du auch Anfängerfehler und kannst wohlmöglich den ein oder anderen Euro – und teures Lehrgeld sparen.

Gewerbesteuer

Wer mehr als 24.500 Euro im Jahr selbstständig verdient und kein Freiberufler ist, muss Gewerbesteuer zahlen. Also sieben Prozent des Ertrags.

Einkommenssteuer

Ja. Du musst auf jeden Fall eine Steuererklärung machen – inklusive einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) und Anlage GES (Einnahmen aus Gewerbebetrieb). Einzige Ausnahme: Wenn Du weniger als 410 Euro im Jahr selbständig einnimmst. Nur dann entfällt die Steuererklärung.

Umsatzsteuer

Fällst du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung, ist auch eine Umsatzsteuer zu erheben. Heißt: Wenn Du im Vorjahr mehr als 17.500 Euro verdient hast und / oder im aktuellen Jahr mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielt hast.

Und bei allen Unklarheiten helfen Gründer-Coachings und Seminare. Die wichtigsten Adressen findest Du hier.

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