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Auswandern nach Japan ist für viele Deutsche ein Traum: Sicherheit, Ordnung, eine Kultur zwischen Tempeln und Hightech, gutes Essen und Städte wie Tokio, Osaka und Kyoto. Anders als in der EU kannst du dort aber nicht einfach hinziehen. Jeder längere Aufenthalt braucht einen Aufenthaltsstatus mit klarem Zweck, und für Gründer ist die Hürde seit der Neufassung des Business Manager Visa deutlich höher: 30 Millionen Yen Kapital, ein eigenes Büro und mindestens ein Vollzeitangestellter.

Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, welche Visa für Gründer, Selbständige und Angestellte in Frage kommen, wie Steuern in Japan und Deutschland zusammenspielen, was das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, wie die Krankenversicherung funktioniert und wie du den Umzug planst. Alle Zahlen stammen aus amtlichen Quellen oder den Steuerübersichten von PwC, die wir im Text verlinken.

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Auswandern nach Japan: das Wichtigste in Kürze

ThemaRegel 2026Was das für dich heißt
Einreise ohne Visumbis 90 Tage für KurzaufenthalteArbeiten ist dabei nicht erlaubt
GründerBusiness Manager: 30 Millionen Yen Kapital, Büro, ein Vollzeitangestellterrund 169.200 Euro Kapital
Startup-Visumbis zwei Jahre Zeit, die Bedingungen zu erfüllenlandesweit seit 1. Januar 2025
Digitale Nomadensechs Monate, mindestens 10 Millionen Yen Jahreseinkommenkeine Verlängerung
EinkommensteuerStaat 5 bis 45 Prozent plus 2,1 Prozent Zuschlag, Einwohnersteuer 10 Prozentzusammen 15,1 bis 55,9 Prozent je Stufe
Neue Einwohnerin den ersten fünf Jahren Auslandseinkünfte nur steuerpflichtig, wenn sie nach Japan fließenGestaltungsspielraum
Firmensteuer23,2 Prozent Staat, in Tokio effektiv 35,4 Prozent bei bis 100 Millionen Yen Kapitalhöher als in Deutschland
DoppelbesteuerungAbkommen mit Deutschland seit 28. Oktober 2016keine doppelte Steuer
WährungYen1 Euro = 177,34 Yen

Umgerechnet wird mit dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 9. Oktober 2026: 1 Euro = 177,34 Yen.

Schneebedeckter Fuji hinter Kirschblüten unter blauem Himmel
Japan lockt mit Sicherheit und Kultur, verlangt aber für fast jeden Aufenthalt ein Visum mit klarem Zweck.

Nach Japan auswandern: Was du vor dem Umzug wissen solltest

Japan ist eines der sichersten Länder der Welt, hat eine ausgezeichnete Infrastruktur und eine Lebensqualität, die viele Auswanderer schätzen. Gleichzeitig ist der Alltag stark auf Japanisch ausgerichtet: Verträge, Behörden, Ärzte und Vermieter arbeiten selten auf Englisch, und ohne Sprachkenntnisse bleibt man schnell außen vor. Wer auswandern will, sollte deshalb früh Japanisch lernen und Japan vorher mehrfach besuchen.

Dazu kommt die Natur: Das Auswärtige Amt beschreibt Japan als das erdbebenreichste Land der Erde, im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben registriert. Wohnungen, Schulen und Büros sind darauf eingestellt, aber du solltest die Verhaltensregeln kennen und einen Notvorrat anlegen.

Japan im Überblick. Hauptstadt ist Tokio, das wirtschaftliche Zentrum des Landes. Die Bevölkerung altert schnell, die Lebenserwartung gehört zu den höchsten der Welt, und viele Unternehmen suchen deshalb Personal, auch Ausländer. Das Klima reicht von schneereichen Wintern im Norden bis zu heißen, feuchten Sommern im Süden, das Wetter in Tokio ist im Sommer schwül und im Winter mild. Wer auswandert, sollte diese Faktoren zusammen sehen: Die Kombination aus Sprache, Klima und Arbeitskultur entscheidet mehr über den Erfolg als die Steuer.

Visum und Aufenthalt: welche Wege es gibt

Deutsche dürfen nach den Hinweisen des Auswärtigen Amts für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage ohne Visum einreisen. Arbeiten, bezahlte Forschung und Praktika sind dabei nicht erlaubt, und wer mehrere visumfreie Aufenthalte aneinanderreiht, riskiert ein Einreiseverbot. Für alles, was länger dauert, brauchst du einen Aufenthaltsstatus. Er wird nach dem Zweck vergeben, nicht nach dem Wunsch, in Japan zu leben.

StatusFür wenWichtigste Bedingung
Business ManagerGründer und Geschäftsführereigenes Büro, 30 Millionen Yen Kapital, ein Vollzeitangestellter
Startup-VisumGründer in einem Förderprogramm der Gemeindenbis zwei Jahre Zeit, Büro und Kapital nachzuweisen
Engineer/Specialist in Humanities/International ServicesFachkräfte mit ArbeitsvertragStudium oder Berufserfahrung im Fach
Highly Skilled ProfessionalFachkräfte mit hoher QualifikationPunktesystem nach Ausbildung, Erfahrung, Gehalt
Digitale NomadenRemote Worker mit Kunden im Ausland10 Millionen Yen Jahreseinkommen, Versicherung, sechs Monate
Working Holidayjunge DeutscheProgramm zwischen Deutschland und Japan, Altersgrenze
EhepartnerVerheiratete mit JapanernHeirat, gemeinsamer Wohnsitz

Business Manager Visa: der Weg für Gründer

Wer in Japan eine Firma führt, braucht in der Regel den Status Business Manager. Nach den Angaben von JETRO, der Außenhandelsorganisation der japanischen Regierung, gilt heute:

  1. ein eigenes Büro in Japan, das von anderen Firmen getrennt ist,
  2. eine Investition von mindestens 30 Millionen Yen, rund 169.200 Euro,
  3. mindestens ein Vollzeitangestellter, der Japaner ist oder einen festen Status hat, etwa als dauerhaft Aufenthaltsberechtigter oder Ehepartner eines Japaners.

Ein Coworking-Platz oder ein Büro, das du dir mit einer anderen Firma teilst, reicht nach JETRO zu den Arbeitsvisa meist nicht. Eine Firma lässt sich nach japanischem Gesellschaftsrecht zwar schon mit 1 Yen Kapital gründen, für das Visum zählen aber die 30 Millionen Yen. Der Status Business Manager wird bei der Einwanderungsbehörde beantragt, zuerst als Bescheinigung über die Voraussetzungen und dann als Visum bei der Botschaft. Für die Beantragung brauchen Inhaber und Bewerber in der Regel diese Unterlagen und Dokumente:

  • Reisepass und Passfoto
  • Geschäftsplan und Handelsregisterauszug der Firma in Japan
  • Mietvertrag für das Büro
  • Nachweis über die Investition und die Herkunft des Geldes
  • Arbeitsvertrag mit dem Vollzeitangestellten

Viele Gründer lassen sich dabei von Experten helfen, in Japan sind das die Verwaltungsschreiber, die Anträge bei der Einwanderungsbehörde für dich stellen dürfen.

Startup-Visum: zwei Jahre Zeit

Für Gründer, die die Bedingungen noch nicht erfüllen, gibt es das Startup-Visum der Gemeinden. Nach JETRO bekommst du damit bis zu zwei Jahre Zeit, Büro und Größe des Geschäfts nachzuweisen. Das Programm gilt seit dem 1. Januar 2025 landesweit, du bewirbst dich bei einer teilnehmenden Gemeinde mit deinem Geschäftsplan.

Digitale Nomaden: sechs Monate Japan

Remote Worker mit Kunden oder Arbeitgebern im Ausland können nach den Fragen und Antworten der Einwanderungsbehörde bis zu sechs Monate in Japan bleiben, wenn sie mindestens 10 Millionen Yen im Jahr verdienen, rund 56.400 Euro, und eine Versicherung mit mindestens 10 Millionen Yen für Krankheit und Unfall haben. Der Status lässt sich nicht verlängern, du bekommst keine Aufenthaltskarte und darfst nicht für Kunden in Japan arbeiten. Nach sechs Monaten außerhalb Japans ist ein neuer Antrag möglich.

Steuern in Japan

Nach den Worldwide Tax Summaries von PwC (Stand 7. August 2026) zahlst du in Japan eine Einkommensteuer des Staates mit einem Zuschlag von 2,1 Prozent und eine Einwohnersteuer der Gemeinde von 10 Prozent, die auf das Einkommen des Vorjahres erhoben wird. Die Staatssteuer steigt in Stufen:

Steuerpflichtiges EinkommenStaatssteuermit Zuschlag und Einwohnersteuer
bis 1,95 Millionen Yen5 Prozent15,1 Prozent
bis 3,3 Millionen Yen10 Prozent20,2 Prozent
bis 6,95 Millionen Yen20 Prozent30,4 Prozent
bis 9 Millionen Yen23 Prozent33,5 Prozent
bis 18 Millionen Yen33 Prozent43,7 Prozent
bis 40 Millionen Yen40 Prozent50,8 Prozent
über 40 Millionen Yen45 Prozent55,9 Prozent
Balkendiagramm: Steuersatz je Stufe in Japan mit Zuschlag und Einwohnersteuer, von 15,1 Prozent bis 1,95 Millionen Yen bis 55,9 Prozent über 40 Millionen Yen
Steuersatz je Stufe der Staatssteuer mit 2,1 Prozent Zuschlag plus 10 Prozent Einwohnersteuer, 2026. Quellen: PwC, eigene Rechnung

Neue Einwohner zahlen weniger auf Auslandseinkünfte. Ansässig bist du nach der Übersicht von PwC zur Ansässigkeit, wenn du in Japan einen Wohnsitz hast oder dich ein Jahr oder länger dort aufhältst. Wer kein Japaner ist und in den letzten zehn Jahren höchstens fünf Jahre in Japan gelebt hat, gilt als nicht dauerhaft Ansässiger. Er zahlt auf Einkünfte aus Japan und auf Einkünfte aus dem Ausland nur, soweit sie in Japan gezahlt oder nach Japan überwiesen werden. Wer zum Beispiel Mieten aus Deutschland auf einem deutschen Konto lässt, versteuert sie in den ersten Jahren nicht in Japan.

Dividenden börsennotierter Firmen lassen sich nach PwC pauschal mit 20,315 Prozent versteuern. Dazu kommen die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, die Angestellte über den Arbeitgeber zahlen.

Doppelbesteuerung: was Deutschland nach dem Umzug besteuert

Zwischen Deutschland und Japan gilt das Doppelbesteuerungsabkommen vom 17. Dezember 2015, in Kraft seit dem 28. Oktober 2016. Es regelt, welches Land welche Einkünfte besteuert, und verhindert eine doppelte Steuer. In Deutschland bleiben trotzdem Punkte offen:

  • Wohnung in Deutschland: Behältst du eine nutzbare Wohnung, bleibst du nach § 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig, und das Abkommen entscheidet nach dem Mittelpunkt deiner Lebensinteressen.
  • Wegzugsteuer: Hältst du mindestens 1 Prozent an einer GmbH, versteuerst du beim Umzug nach § 6 AStG den Wertzuwachs der Anteile, auf Antrag in sieben Jahresraten. Mehr in unserem Ratgeber zur Wegzugsbesteuerung für Gründer.
  • Deutsche Einkünfte: Mieten aus Deutschland und Gewinne einer deutschen Firma bleiben nach § 49 EStG in Deutschland steuerpflichtig.

Weil Japan keine niedrige Besteuerung hat, spielt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG in der Regel keine Rolle. Für die Rente hilft das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Japan: Zeiten in beiden Ländern werden für den Anspruch zusammengerechnet, und Entsandte bleiben unter Bedingungen in der deutschen Versicherung. Was du allgemein über Steuern als Gründer wissen solltest, steht in unserem Ratgeber Was Gründer über Steuern wissen sollten.

Firma in Japan gründen

Für Gründer kommen vor allem zwei Rechtsformen in Frage: die Kabushiki Kaisha, eine Aktiengesellschaft, die in Japan als seriös gilt, und die Godo Kaisha, eine schlankere Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Beide lassen sich mit geringem Kapital eintragen, für das Business Manager Visa zählt aber die Investition von 30 Millionen Yen. Wer eine Firma in Deutschland hat, kann alternativ eine Niederlassung in Japan eröffnen.

Steuern der Firma. Nach den Angaben von PwC zur Firmensteuer beträgt die Körperschaftsteuer des Staates 23,2 Prozent. Kleine Firmen mit bis zu 100 Millionen Yen Kapital zahlen auf die ersten 8 Millionen Yen Gewinn, rund 45.100 Euro, nur 15 Prozent. Dazu kommen lokale Steuern, eine Unternehmensteuer und ein Zuschlag für die Verteidigung. In Tokio kommt eine kleine Firma laut PwC auf einen effektiven Satz von 35,43 Prozent auf den Gewinn über dieser Grenze. Japan ist damit kein Steuerziel, sondern ein Markt.

Balkendiagramm: Steuersatz auf den Firmengewinn 2026, Japan Tokio 35,4 Prozent, Deutschland 29,8, Griechenland 22, Paraguay 10, VAE 9
Regelsatz der Firmensteuer 2026: Japan effektiv in Tokio bei bis 100 Millionen Yen Kapital, Deutschland GmbH bei Hebesatz 400, VAE auf den Gewinn über 375.000 Dirham. Quellen: PwC

Wer nicht genug Zeit für Behördengänge hat, lässt sich bei Anmeldung, Firmenregister und Steuern helfen, Erfahrungen mit solchen Diensten schildert unser Beitrag über Erledigungen auf dem Amt. Was bei einer Gründung im Ausland grundsätzlich zählt, erklärt unser Ratgeber Firma im Ausland gründen.

Krankenversicherung und Gesundheitssystem

Wer mit einem Aufenthaltsstatus in Japan lebt, ist in der staatlichen Krankenversicherung pflichtversichert: Angestellte über den Arbeitgeber, Selbständige, Gründer und Rentner in der Nationalen Krankenversicherung der Gemeinde, bei der du dich anmeldest. Für Angestellte in Tokio beträgt der Beitrag nach PwC zu sonstigen Steuern seit März 2026 4,925 Prozent, zwischen 40 und 64 Jahren kommt die Pflegeversicherung mit 0,81 Prozent dazu. Die medizinische Versorgung ist sehr gut, Ärzte sprechen aber oft nur Japanisch.

Die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland gilt in Japan nicht. Prüfe vor dem Umzug, ob sich eine Anwartschaftsversicherung lohnt, falls du zurückkehren willst. Für digitale Nomaden ist eine eigene Versicherung Pflicht.

Leben in Japan: Kosten, Wohnen und Alltag

Eine amtliche Statistik, die die Lebenshaltungskosten in Japan direkt mit Deutschland vergleicht, gibt es nicht, deshalb nennen wir keine Monatsbudgets. Für deinen Plan zählen diese Punkte:

  • Wohnen: Tokio ist mit Abstand am teuersten, Osaka, Fukuoka und Sapporo günstiger, kleinere Städte deutlich günstiger. Beim Einzug verlangen viele Vermieter neben Kaution eine Gebühr als Dank, Maklergebühr und einen Bürgen oder eine Bürgschaftsfirma.
  • Behörden: Nach dem Einzug meldest du dich bei der Gemeinde an, mit der Aufenthaltskarte. Dort bekommst du deine persönliche Nummer und die Krankenversicherung.
  • Bank und Handy: Ohne Aufenthaltskarte und Adresse bekommst du kein Konto, und ohne Konto keinen Handyvertrag. Plane die ersten Wochen mit einer Prepaid-Lösung und einem Konto aus Deutschland.
  • Sprache: Japanisch entscheidet über Job, Wohnung und Freundeskreis. Wer Japanisch lernt, öffnet sich das Land.
Bunte Leuchtreklamen und Passanten auf einer Kreuzung in Tokio
Tokio ist der größte Arbeitsmarkt Japans und der teuerste Ort zum Wohnen.

Arbeiten in Japan: Chancen und Grenzen

Der Arbeitsmarkt ist wegen der alternden Bevölkerung angespannt, die Arbeitslosenquote niedrig, und in Pflege, Bau und Gastronomie fehlen Arbeitnehmer. Für Deutsche gefragt sind vor allem Fachkräfte in IT, Ingenieurwesen, Forschung, Finanzen und Tourismus, viele Stellen in internationalen Firmen verlangen trotzdem Japanisch. Mit einem Arbeitsvertrag beantragt der Arbeitgeber eine Bescheinigung für deinen Status, mit der du das Visum bei der Botschaft bekommst. Für hochqualifizierte Fachkräfte gibt es ein Punktesystem mit Vorteilen bei Familie und Daueraufenthalt. Wer remote für deutsche Kunden arbeiten will, ist mit dem Status für digitale Nomaden auf sechs Monate begrenzt. Hinweise zum Arbeiten aus dem Ausland findest du im Ratgeber Homeoffice im Ausland.

Auswandern nach Japan: Schritt für Schritt

SchrittWas zu tun istWann
1Japanisch lernen, Japan mehrfach besuchenein bis zwei Jahre vorher
2Weg wählen: Arbeitsvertrag, Business Manager, Startup-Visum, Nomaden-Statusein Jahr vorher
3Steuern in Deutschland klären: Wohnung, Wegzugsteuer, Einkünfteneun Monate vorher
4Bescheinigung bei der Einwanderungsbehörde beantragen, bei Gründern Büro und Kapital nachweisensechs Monate vorher
5Visum bei der japanischen Botschaft beantragendrei Monate vorher
6Einreise mit Aufenthaltskarte, Anmeldung bei der Gemeinde, Krankenversicherungin den ersten Wochen
7Bankkonto, Handy, Wohnung auf Dauerim ersten Monat

Vorteile und Nachteile von Japan

VorteileNachteile
sehr sicher, sehr gute Infrastruktur und Medizinjeder längere Aufenthalt braucht einen Status mit Zweck
Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherungsabkommen mit DeutschlandGründer brauchen 30 Millionen Yen und einen Angestellten
Auslandseinkünfte für neue Einwohner nur bei Überweisung steuerpflichtigEinkommensteuer bis 55,9 Prozent je Stufe
großer Markt mit kaufkräftigen KundenFirmensteuer in Tokio effektiv 35,4 Prozent
Kultur, Natur und EssenSprache, Erdbeben, Wohnungssuche

Fazit: Für wen sich Japan lohnt

Japan lohnt sich für Fachkräfte mit Arbeitsvertrag, für Gründer mit Kapital, die den japanischen Markt erobern wollen, und für Remote Worker mit hohem Einkommen, die das Land für ein halbes Jahr erleben möchten. Ein Steuerziel ist Japan nicht, und ohne Japanisch wird der Alltag mühsam. Wer sich darauf einlässt, findet ein sicheres, gut organisiertes Land mit hoher Lebensqualität. Weitere Ratgeber rund um Gründung, Finanzierung und Auswandern findest du auf der Startseite von Gründerfreunde.

Wer Asien vergleicht, findet bei uns Ratgeber für Südkorea, Singapur für Gründer in Asien, Thailand mit dem Langzeitvisum LTR, Vietnam, China und die Philippinen, im Pazifik Australien mit Working Holiday, Neuseeland und Hawaii. Alle Länder mit Steuern, Abkommen und Visum nebeneinander zeigt unsere Übersicht der Auswanderungsländer in Europa und Übersee.

Häufige Fragen zum Auswandern nach Japan

Kann man als Deutscher einfach nach Japan auswandern?

Nein. Ohne Visum darfst du bis zu 90 Tage bleiben, aber nicht arbeiten. Für einen längeren Aufenthalt brauchst du einen Status mit Zweck, etwa einen Arbeitsvertrag, eine eigene Firma, eine Ehe mit einem Japaner oder den Status für digitale Nomaden.

Was verlangt das Business Manager Visa?

Ein eigenes Büro in Japan, eine Investition von mindestens 30 Millionen Yen, rund 169.200 Euro, und mindestens einen Vollzeitangestellten, der Japaner ist oder einen festen Aufenthaltsstatus hat.

Gibt es ein Visum für digitale Nomaden in Japan?

Ja, für bis zu sechs Monate ohne Verlängerung. Du brauchst mindestens 10 Millionen Yen Jahreseinkommen und eine Versicherung über mindestens 10 Millionen Yen.

Wie hoch ist die Einkommensteuer in Japan?

Die Staatssteuer liegt zwischen 5 und 45 Prozent plus 2,1 Prozent Zuschlag, dazu kommen 10 Prozent Einwohnersteuer. Je Stufe sind das zusammen 15,1 bis 55,9 Prozent.

Muss ich in Japan Steuern auf meine deutschen Einkünfte zahlen?

In den ersten fünf Jahren als Einwohner nur, soweit sie in Japan gezahlt oder nach Japan überwiesen werden. Das Abkommen mit Deutschland verhindert eine doppelte Steuer.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Japan?

Ja, das Abkommen vom 17. Dezember 2015 gilt seit dem 28. Oktober 2016. Dazu gibt es ein Sozialversicherungsabkommen für die Rente.

Was kostet das Leben in Japan?

Am meisten kostet das Wohnen in Tokio, andere Städte sind deutlich günstiger. Beim Einzug fallen neben der Miete oft Kaution, Maklergebühr und eine Gebühr für den Vermieter an.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Quellen abgeglichen und nachgerechnet, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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Gründerfreunde
Dennis Weidner ist Gründer und Chefredakteur von Gruenderfreunde.de. Das Portal startete 2013 neben seiner eigenen Selbstständigkeit, gehört bis heute keinem Verlag und wird vom Gründer selbst geführt. Diese Unabhängigkeit entscheidet, worüber hier geschrieben wird und worüber nicht. Sein Weg begann in der Bankenbranche, es folgten rund zehn Jahre Krypto und Online-Marketing. Heute verantwortet er mehrere Gesellschaften in Medien, E-Commerce und KI und arbeitet im Tagesgeschäft mit KI-Agenten. Daher kommen die Themen, über die er schreibt: Finanzierung, Steuern und Bürokratie, Vertrieb und Automatisierung, Standortwahl und Auswandern. Er schreibt über das, was er selbst gemacht hat, Umwege eingeschlossen, und stützt sich auf amtliche Quellen und Kontakte vor Ort. Die Beiträge ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung, sie sollen die eigene Entscheidung vorbereiten. Kontakt und weitere Beiträge über LinkedIn oder dennis-weidner.com.