(Junge) Startups mit viel Potenzial werden nicht selten von großen, renommierten Unternehmen gekauft. Allerdings lohnt es sich selbstverständlich nicht in jedem Fall, sein Startup zu verkaufen. Es gibt relevante Punkte, die in Betracht gezogen werden müssen. So spielt zum Beispiel der Unterschied zwischen einem Asset und Share Deal, keine unwichtige Rolle. Darüber hinaus sollte sowohl auf Timing, als auch auf die gegebenen Motivationen für einen Verkauf geachtet werden.
Gründe, um Dein Startup zu verkaufen
Geht es darum, sein Startup zu verkaufen, sollte es immer mindestens einen validen Grund dafür geben. Zu diesem Zweck haben wir uns mit drei der am häufigsten auftretenden Gründe beschäftigt und sie hier für euch verständlich erläutert.
Ein valides Kauf-Angebot
Wie bereits erwähnt, passiert es nicht selten, dass (junge) Startups von renommierten Unternehmen und Konzernen aufgekauft werden. Dies tritt vor allem dann ein, wenn ein Startup bereits von Beginn an eine bemerkenswerte Laufbahn hinlegt. Viele Gründer*innen gehen bereits zu Beginn mit der Einstellung an den Markt, dass sie ihr Startup eventuell verkaufen werden. Doch ohne Angebot macht ein Verkauf logischerweise keinen Sinn. Auch wenn das Angebot steht, sollte zunächst auf Hals und Nieren geprüft werden, ob es angemessen ist und sich der Verkauf entsprechend rentiert.
Eine innovative Geschäftsidee
Ein weiterer Grund, für den Verkauf eines Startups, kann außerdem eine neue innovative Geschäftsidee sein. Auch wenn das Startup gut läuft, ist es oft möglich, dass Gründer*innen ab einem gewissen Zeitpunkt für sich entscheiden, dass die Reise mit diesem Produkt/Projekt vorbei ist und sie neue Geschäftsideen entwickeln wollen. So wird sich oft nach neuen Herausforderungen gesehnt, an denen man wachsen kann. Läuft das Startup gut, lohnt es sich also über den Verkauf nachzudenken, um sicherzustellen, dass das Projekt und die investierte Arbeit in guten Händen bleiben.
Neue Entwicklungsschritte
Ab einem gewissen Punkt stehen in jedem Lebensprozess eines Startups neue Entwicklungsschritte an. Nicht selten kommt es in diesem Zusammenhang vor, dass Gründer*innen sich für den Verkauf ihres Startups entscheiden, wenn eine neue Finanzierung bzw. Ein neuer Wachstumsschritt ansteht. Werden in Prozessen wie diesen Kooperationspartner oder Investoren hinzugezogen, kommt es durchaus vor, dass Gründer*innen zurücktreten, wenn der anstehende Entwicklungsschritt durch die Partner durchgeführt werden kann. Oft wird die Entscheidung das Startup zu verkaufen besonders zugunsten des Unternehmens getroffen, da Gründer*innen dem Startup die bestmögliche Chance bereiten wollen, weiterhin zu Wachsen und sich auf dem Markt durchzusetzen. Die Entscheidung, das Unternehmen zu verkaufen, wird dementsprechend nicht selten zugunsten des Startups getroffen.
Asset vs. Share Deal
Grundlegend gibt es zwei Möglichkeiten, welche sich Gründer*innen beim Verkauf ihres Startups bieten: Der Asset Deal und der Share Deal. Da beide sowohl Vor-, als auch Nachteile haben, lohnt es sich individuell abzuwägen, welcher Deal für den jeweiligen Verkauf wirklich infrage kommt.
- Asset Deal: Das Wort „Asset“ kommt aus dem Englischen und steht vor allem für den Begriff „Anlage“ bzw. „Wirtschaftsgut“. Wird ein Asset Deal abgeschlossen, werden die entsprechenden Wirtschaftsgüter des Startups einzeln gekauft und an den Erwerber übertragen. Es werden dementsprechend alle einzelnen Güter, die als Teil des Startups gelten, verkauft und werden im Vertrag individuell aufgelistet. Dies bedeutet auch, dass die Güter, welche nicht im Vertrag aufgelistet sind, weiterhin als Eigentum des*der Gründer*in gelten. Als Nachteil eines Asset Deals gilt allerdings besonders die potentielle Unübersichtlichkeit angesichts der großen Anzahl an Vermögensgegenständen, die ein Startup nicht selten besitzt.
- Share Deal: Anders als beim Asset Deal liegt der Fokus eines Share Deals darauf, Anteile eines Unternehmens zu erwerben. Die entsprechende Gesellschaft kann in einem Share-Deal als Folge dessen ohne die Auflistung einzelner Gegenstände auskommen, was durchaus ein Vorteil ist, da Geld und Zeit eingespart werden können. Einen Nachteil gibt es allerdings auch hier: Wird ein Share Deal eingegangen, werden sowohl Haftungsrisiken, als auch Verbindlichkeiten in ihrer Gesamtheit auf den Käufer übertragen. Werden dementsprechend im Vertrag keine spezifischen Haftungsregelungen festgehalten, kann es hier zu außerordentlichen Schwierigkeiten kommen. Die Regelungen im Vertrag dienen diesbezüglich vor allem dazu sicherzustellen, dass der Verkäufer sowohl für den Bestand, als auch für den Zustand der vom Käufer erworbenen Gegenstände haftet.