Für die Erstausstattung oder Erneuerung Deiner Büromöbel im Home Office stellt sich die Frage, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die Anschaffungskosten von der Steuer abzusetzen.

In diesem Artikel zeigen wir Dir am Beispiel eines Bürostuhls, wie Du als Selbstständiger oder Angestellter vorgehst, um einen Teil der Ausgaben vom Finanzamt wiederzuholen.

Falls du gerade auf der Suche nach einem Bürostuhl bist, schau doch mal bei den Tipps für den Kauf eines neuen Bürostuhls vorbei.

FÜR SELBSTSTÄNDIGE: ABSETZEN ALS BETRIEBSAUSGABE

Ausgaben, die für Büro- und Geschäftsausstattung getätigt werden, zählen für Selbstständige zu den sogenannten Betriebsausgaben. Nach § 4 Abs. 4 EStG können diese Ausgaben als erfolgswirksame Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.

Je nach Abschreibungsmodell können Büromöbel mit einem Nettokaufpreis unter 800€ sofort über geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) als Aufwand verbucht werden, sodass das Möbel im Jahr der Anschaffung in voller Höhe gewinnmindernd abgesetzt wird (§ 6 Abs. 2 EStG).

Liegen die Anschaffungskosten über 800€, werden die Büromöbel über 13 Jahre abgeschrieben.

FÜR ARBEITNEHMER

ARBEITSMITTEL

Büromöbel, also Bürostühle, Tische oder technische Geräte, derer es bedarf, damit Du Deine Arbeit leisten kannst, gehören zu den Arbeitsmitteln. Wenn Du solche Arbeitsmittel erwirbst, um Deinen Arbeitsplatz zu Hause einzurichten, gelten diese Ausgaben als Werbungskosten. Dabei ist es für Arbeitnehmer egal, ob ein eigenes Zimmer dafür zur Verfügung steht oder der Stuhl am Esstisch aufgestellt wird – absetzen kannst Du es immer.

WERBUNGSKOSTEN

Wie beschrieben gelten die Ausgaben für Arbeitsmittel als Werbungskosten. Als Werbungskosten versteht man Aufwendungen, mit denen Du Deine beruflichen Einnahmen erwirbst, sicherst und erhältst (§ 9 Abs. 1 EstG). Diese Ausgaben kann man von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise auch Fahrtkosten zum Arbeitsplatz oder Ausgaben für Fachliteratur.

HOME-OFFICE ANTEIL

Auch wenn Du nur einen Tag pro Woche oder unregelmäßig von Zuhause arbeitest, ist es möglich, Ausgaben für Arbeitsmittel abzusetzen. Lediglich Kosten für Licht, Strom oder Ähnliches kannst Du nur dann absetzen, wenn Dir kein anderer Arbeitsplatz seitens des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt wird.

BERUFLICHE NUTZUNG

Der Anteil der beruflichen Nutzung des Möbels ist für die Summe, die Du tatsächlich absetzen kannst, von Bedeutung. Es gibt drei verschiedene Nutzungsstufen, die bestimmen, ob und in welcher Höhe Du Kosten geltend machen kannst. 

Unter 10% beruflicher Nutzung ist es nicht möglich, die Kosten steuerlich geltend zu machen. Zwischen 10 und 89 Prozent bestimmt der zeitliche Anteil der beruflichen Nutzung, wie hoch der Prozentsatz (beruflicher Kostenanteil) ist, den Du absetzen darfst (5 Stunden beruflich, 3 Stunden privat = 62,5% des Kaufpreises absetzbar). Ab 90% beruflicher Nutzung darfst Du die vollen Anschaffungskosten geltend machen.

Hier nochmal zusammengefasst:

  • unter 10%: nicht absetzbar
  • 10-89%: anteilmäßig entsprechend beruflichem Kostenanteil (s.o.) absetzbar
  • ab 90%: voll absetzbar

RECHENBEISPIELE

Jährlich 1.000€ – das ist die Summe, die jedem Arbeitnehmer pro Jahr als Werbungskosten zugestanden wird. Der sogenannte Werbungskostenpausch(al)betrag wird automatisch bei jedem Arbeitnehmer in der Einkommenssteuer berücksichtigt.

Wenn Du inklusive Deiner Ausgaben für Büromöbel unter diesem Betrag liegst, kannst Du zwar die vollen 1.000€ absetzen, aber nicht mehr.

Liegen Deine Werbungskosten wegen eines Büromöbelkaufs über diesem Betrag, kannst Du die höhere Summe entsprechend geltend machen.

Was genau zu den Werbungskosten zählt und wie Du sie berechnest, kannst du in § 9 des Einkommenssteuergesetzes nachlesen. 

AUSSERDEM GUT ZU WISSEN

• Wichtig: Bewahre den Beleg des Kaufes oder die Instandhaltungsarbeiten auf. Zwar ist es nicht nötig, den Beleg mit der Steuererklärung einzureichen, aber es ist möglich, dass dieser nachgefordert wird.

• Auch Kosten zur Reparatur, Reinigung und Wartung Deiner Arbeitsmittel kannst Du geltend machen.

• Hast Du Deinen Stuhl für private Zwecke gekauft, nutzt ihn jetzt aber teilweise oder ausschließlich für Deinen Job? Es ist möglich, ihn zu einem späteren Zeitpunkt zum Arbeitsmittel umwidmen und dann als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.

• Es lohnt sich, in Qualität zu investieren, damit du möglichst lange von deinem neuen Bürostuhl und deiner Gesundheit profitierst. Hochwertige Bürostühle findest Du zum Beispiel bei Interstuhl. 

FAZIT: BÜROSTUHL STEUERLICH ABSETZEN – SO GEHT’S

Für Selbstständige:

  • Büromöbel können als Betriebsausgabe abgesetzt werden
  • Liegen die Anschaffungskosten über 800€ (netto) müssen die Büromöbel zeitlich abgeschrieben werden

Für Arbeitnehmer:

  • Büromöbel können als Arbeitsmittel über die Werbungskosten angesetzt werden
  • Mindestens 10% berufliche Nutzung notwendig
  • Anteil der beruflichen Nutzung bestimmt den Anteil der absetzbaren Kosten
  • Büromöbel können auch außerhalb eines Arbeitszimmers geltend gemacht werden
  • Nur wenn die Werbungskosten inklusive Büromöbelkauf 1.000€ übersteigen, ist die steuerliche Absetzung sinnvoll

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