Das neuartige Virus Covid-19 oder, wie man es besser kennt „Corona“, raubt seit mehreren Monaten der Welt so richtig den Atem. Mittlerweile bekommen wir das Virus in Deutschland zu spüren. Doch hier schlägt es bei tausenden von Menschen nicht nur auf die Gesundheit, sondern auch die Wirtschaft wird davon betroffen. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen müssen Geschäfte, Kulturbetriebe und andere Einrichtungen schließen. Das soziale Leben soll auf ein Minimum reduziert werden. Vor allem kleinere Unternehmen und Selbstständige fürchten um ihre Existenz und suchen nach Lösungen, um sich irgendwie über Wasser zu halten.
Arbeit von zu Hause aus
Home-Office ist der Schlüssel, um der Arbeit weiterhin nachzugehen und trotzdem anderen Menschen aus dem Weg zu gehen. Bislang war die Arbeit von zu Hause aus jedoch noch nicht so ganz in deutschen Unternehmen angekommen, obwohl es doch vor allem in vielen Bürojobs wirklich Sinn macht. Die wichtigste Hürde, die es wohl dabei zu nehmen gilt, ist das Einrichten eines Arbeitsplatzes.
In der Regel ist es dabei so, dass der Arbeitgeber entsprechende Materialien zur Verfügung stellen muss. Dazu gehören natürlich ein Computer mit Bildschirm sowie entsprechende Software. Allerdings braucht man dazu nicht nur die gängigen Office-Produkte, sondern auch
Tools, um die Mitarbeiter miteinander zu vernetzen und zu organisieren. In Zeiten der Corona-Pandemie werden hier sogar entsprechende Anwendungen kostenlos zur Verfügung gestellt, um den Unternehmen beim Einrichten des Home-Office zu helfen und zwar unabhängig von der Größe des Betriebs. Die Anbieter möchten auf diese Weise ebenfalls einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten.
Viele Sehen diese Krise, die Deutschland aktuell zu überstehen hat, als eine große Chance für die Digitalisierung. Nicht nur in Sachen Home-Office, sondern auch im Bereich E-Learning. So können Schüler und Studenten trotz Schließung der Bildungseinrichtungen immer noch unterrichtet werden.
Hilfe vom Staat
Die Bundesregierung versucht, neben ihren Unternehmungen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, der Wirtschaft finanziell unter die Arme zu greifen. Denn nicht nur die Schließung der Geschäfte, Kulturbetriebe und anderer Einrichtungen hat heftige Auswirkungen auf die Personalpolitik zur Folge, sondern auch die Schließung der Schulen und Kitas. Um ihre Kinder zu betreuen, müssen Arbeitnehmer und Selbstständige zu Hause bleiben, wo es nur geht.
Aus den genannten Gründen hat die Bundesregierungen einen sogenannten Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen zusammengestellt:
- Erleichterung der Kurzarbeit: Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für Unternehmen, um den Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern. Das gab es bereits vor der Corona-Welle und wurde dann ausgezahlt, wenn die mindestens ein Drittel der Beschäftigen im Unternehmen keine Arbeit mehr hatte. Diese Grenze würde nun auf zehn Prozent herabgesetzt. Allerdings sollten vorher alle weiteren Möglichkeiten ausgeschöpft worden sein.
- Flexibilität in Sachen Steuern: Dabei sollen Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige durch Sonderregelungen steuerlich entlastet werden. Allerdings gibt es hier keine einheitliche Regelung, weshalb man sich relativ frühzeitig an das verantwortliche Finanzamt wenden sollte.
- Hilfspakete: Die KfW und die Landesbanken haben zwar noch keine speziellen Corona-Kredite im Angebot, dennoch gibt es verschiedene Angebote, die man in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums finden kann.
Der europäische Zusammenhalt: Dabei geht es vor allem um die Bekämpfung der Ausbreitung in ganz Europa und die Stärkung der Europäischen Banken.
Mitarbeiter in Quarantäne
Natürlich kann bei dem ein oder anderen Angestellten wirklich der Ernstfall eintreten und es besteht die Gefahr, dass er sich mit dem Coronavirus infiziert hat, oder sich wirklich bereits angesteckt hat. In diesem Fall wird erst einmal eine Quarantäne angeordnet, die mindestens zwei Monate dauert. Für Unternehmen bedeutet das in der Regel, dass im besten Fall eine Arbeitskraft wegfällt.
Im Schlimmsten Fall stehen nun auch weitere Angestellte im Verdacht infiziert zu sein, weil sie mit dem Infizierten Kontakt standen. Schnell kann es dann passieren, dass gleich mehrere Mitarbeiter wegbrechen oder sogar der ganze Betrieb eingestellt für eine gewisse Zeit eingestellt werden muss.
Wenn die Mitarbeiter wegen der angeordneten Quarantäne der Arbeit fernbleiben, wird das Gehalt zunächst vom Arbeitgeber weitergezahlt. Allerdings haben die Bundesländer bereits angekündigt, dass sie die Unternehmen dafür entschädigen wollen. Denn nach Paragraph 65 des Infektionsschutzgesetzes kann in einem solchen Fall von dem betroffenen Unternehmen eine Entschädigung beantragt werden. Allerdings gilt das nur dann, wenn das entsprechende Gesundheitsamt die Quarantäne angeordnet hat.
Selbstständige brauchen keine Angst zu haben. Sie haben ebenfalls ein Anrecht auf eine Entschädigung im Fall einer Quarantäne. In beiden Fällen wird die zuständige Behörde die Ausfälle in einem „angemessenen Umfang“ ersetzen. Was allerdings darunter zu verstehen ist, wird wohl die Zeit erst zeigen müssen.
Bei Geschäften oder anderen Einrichtungen, die auf Anordnung des Staates aufgrund der Pandemie vorübergehend schließen müssen, wird es allerdings voraussichtlich keine Entschädigung geben. Es bleibt nur zu hoffen, dass der wirtschaftliche Schaden nach der Corona-Krise nicht zu hoch ausfällt. Allerdings sind die Hoffnungen diesbezüglich bei der breiten Masse nicht gerade groß.
Dennoch bleibt uns allen im Moment nicht viel mehr übrig, als alles zu tun, um die Verbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen. Je besser der Einzelne hier agiert, umso schneller ist die Krise überstanden und umso geringer fällt auch der wirtschaftliche Schaden für ein Unternehmen aus.