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Die meisten Selbstständigen in Deutschland führen ein Einzelunternehmen, ohne es je so genannt zu haben. Du meldest ein Gewerbe an oder zeigst dem Finanzamt deine freiberufliche Tätigkeit an, und damit steht die Rechtsform bereits fest. Es gibt keinen Gesellschaftsvertrag, keine Eintragung, keinen Termin beim Notar. Das macht den Einstieg leicht und verschiebt die wichtige Entscheidung nach hinten: Wie viel Risiko trägst du persönlich?
Dieser Ratgeber ordnet die Rechtsform ein. Er zeigt, was das Einzelunternehmen von GbR und UG unterscheidet, wo die Haftung wirklich greift, welche Steuern anfallen und ab welchen Grenzen aus der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung eine Bilanz wird. Den Ablauf der Anmeldung selbst findest du ausführlich unter Gewerbe anmelden.
Was ein Einzelunternehmen rechtlich ist
Ein Einzelunternehmen ist keine Gesellschaft, sondern eine natürliche Person, die wirtschaftlich selbstständig auftritt. Unternehmen und Unternehmer sind juristisch dieselbe Person. Daraus folgt fast alles Weitere: Es gibt kein getrenntes Gesellschaftsvermögen, keine Gesellschafterversammlung und keinen Gewinn, der erst ausgeschüttet werden müsste. Was der Betrieb erwirtschaftet, ist dein Einkommen.
Die Form steht jedem offen, der allein startet, also Gewerbetreibenden ebenso wie Freiberuflern. Der Unterschied liegt nicht in der Rechtsform, sondern in der steuerlichen Einordnung der Tätigkeit: Gewerbetreibende melden beim Gewerbeamt an und zahlen Gewerbesteuer, Freiberufler wenden sich direkt an das Finanzamt. Wie du deine Tätigkeit einordnest, steht unter freiberufliche Tätigkeit anmelden.
Wächst der Betrieb, kann aus dem Einzelunternehmen ein eingetragener Kaufmann werden. Dann steht das Kürzel e.K. hinter dem Namen, das Unternehmen erscheint im Handelsregister, und es gelten die Regeln des Handelsrechts. Die Rechtsform bleibt dieselbe, die Pflichten ändern sich.
Haftung: warum dein Privatvermögen mit drinhängt
Hier liegt der entscheidende Unterschied zu den Kapitalgesellschaften. Weil Betrieb und Person identisch sind, haftest du für betriebliche Verbindlichkeiten unbeschränkt, also mit allem, was dir gehört: mit dem Geschäftskonto, mit dem privaten Ersparten, im Ernstfall mit dem Auto und der Eigentumswohnung. Eine Haftungsbegrenzung auf das Betriebsvermögen gibt es in dieser Rechtsform nicht.
Bei der GmbH und der Unternehmergesellschaft ist das anders geregelt. Dort haftet den Gläubigern nach § 13 Abs. 2 GmbHG nur das Gesellschaftsvermögen. Dafür verlangt das Gesetz bei der GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Die UG darf dieses Mindeststammkapital unterschreiten, muss dafür aber den Zusatz „haftungsbeschränkt“ führen (§ 5a Abs. 1 GmbHG) und aus ihren Jahresüberschüssen so lange eine gesetzliche Rücklage bilden, bis sie das Stammkapital einer GmbH erreicht.
Ob dich das betrifft, hängt vom Geschäft ab. Wer als Texterin, Fotograf oder Beraterin arbeitet, trägt ein überschaubares Risiko und kann es meist mit einer Berufshaftpflicht abdecken. Wer Waren einkauft, Personal beschäftigt, Maschinen least oder auf fremden Baustellen arbeitet, steht schneller in der Haftung, als die Auftragslage vermuten lässt. Eine Betriebshaftpflicht gehört in beiden Fällen zur Grundausstattung.
Quellen: § 13 GmbHG | § 5 GmbHG | § 5a GmbHG
Was die Gründung kostet
Die Gründungskosten sind der angenehmste Teil dieser Rechtsform. Es fällt kein Mindestkapital an, kein Notartermin und keine Handelsregistergebühr, solange du dich nicht freiwillig eintragen lässt. Übrig bleibt die Gebühr für die Gewerbeanmeldung, die jede Gemeinde selbst festlegt und die im zweistelligen Bereich liegt. Freiberufler zahlen auch die nicht.
Nach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt nicht von allein. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du innerhalb eines Monats nach dem Start unaufgefordert und elektronisch über ELSTER übermitteln. Er entscheidet über deine Steuernummer, über Vorauszahlungen und darüber, ob du Umsatzsteuer ausweist. Eine Ausfüllhilfe steht unter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Ein eigenes Konto ist rechtlich nicht vorgeschrieben, praktisch aber kaum verzichtbar: Ohne Trennung von privat und betrieblich wird die Gewinnermittlung zur Sucharbeit, und das Finanzamt sieht eine vermischte Kasse ungern. Anbieter und Kosten vergleichst du im Geschäftskonto-Vergleich.
Steuern im Einzelunternehmen
Drei Steuerarten begegnen dir, und sie greifen unabhängig voneinander.
Einkommensteuer auf den Gewinn
Das Einzelunternehmen zahlt keine eigene Ertragsteuer. Der Gewinn fließt in deine persönliche Einkommensteuererklärung und wird mit deinem übrigen Einkommen zusammen veranlagt, also mit deinem persönlichen Steuersatz belastet. Wer nebenher angestellt ist, merkt das deutlich: Das Gehalt hebt den Satz, mit dem der Gewinn besteuert wird.
Umsatzsteuer und die Kleinunternehmerregelung
Im Regelfall weist du Umsatzsteuer aus und führst sie ab. Die Kleinunternehmerregelung nimmt dich davon aus, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Das spart Verwaltung und macht dich für Privatkunden günstiger, kostet aber den Vorsteuerabzug. Wer teuer investiert, verzichtet deshalb bewusst darauf. Die Einzelheiten stehen unter Kleinunternehmerregelung.
Gewerbesteuer, aber erst ab dem Freibetrag
Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende, Freiberufler nicht. Natürlichen Personen steht dabei ein Freibetrag von 24.500 Euro zu, der vom Gewerbeertrag abgezogen wird. Auf den Rest wird die Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet, und den so ermittelten Messbetrag multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz (§ 11 GewStG).
Rechenbeispiel: Gewerbesteuer bei 45.000 Euro Gewerbeertrag
Angenommen, dein Betrieb erwirtschaftet einen Gewerbeertrag von 45.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 20.500 Euro. Darauf entfallen 3,5 Prozent, das ergibt einen Steuermessbetrag von 717,50 Euro. Was die Gemeinde daraus macht, hängt allein von ihrem Hebesatz ab, der von Ort zu Ort erheblich schwankt. Ein Teil der gezahlten Gewerbesteuer wird später auf deine Einkommensteuer angerechnet, sodass die Belastung unter dem Betrag bleibt, den der Steuerbescheid zunächst nennt.
Quellen: § 19 UStG | Bergische IHK: Gewerbesteuer
Buchführung: wann die Bilanz kommt
Am Anfang genügt fast immer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, fertig ist der Gewinn. Eine doppelte Buchführung mit Bilanz verlangt das Handelsrecht erst von Kaufleuten, und auch die nicht sofort.
Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre jeweils nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, bleiben nach § 241a HGB von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit. Bei einer Neugründung reicht es, wenn die Werte am ersten Abschlussstichtag eingehalten werden. Wer diese Grenzen überschreitet, stellt auf Bilanzierung um, und zwar für beide Seiten: Handelsrecht und Steuerrecht ziehen an dieser Stelle in dieselbe Richtung.
Quellen: IHK Regensburg: Buchführungspflichten für Kaufleute
Einzelunternehmen, GbR oder UG?
Die Frage stellt sich meistens aus einem von zwei Gründen: Es kommt eine zweite Person dazu, oder das Haftungsrisiko wächst. Die Tabelle stellt die drei Formen nebeneinander, die für kleine Gründungen infrage kommen.
| Merkmal | Einzelunternehmen | GbR | UG (haftungsbeschränkt) |
|---|---|---|---|
| Wer gründet | eine Person allein | mindestens zwei Personen | eine Person oder mehrere |
| Mindestkapital | keines | keines | weniger als bei der GmbH möglich |
| Haftung | unbeschränkt, auch privat | unbeschränkt, alle Gesellschafter | nur das Gesellschaftsvermögen |
| Notar nötig | nein | nein | ja |
| Handelsregister | nur freiwillig als e.K. | nur freiwillig als eGbR | Pflicht |
| Gewinnermittlung | meist EÜR | meist EÜR | Bilanz |
| Laufender Aufwand | gering | gering | spürbar höher |
Die GbR entsteht ähnlich beiläufig wie das Einzelunternehmen, sobald zwei Menschen gemeinsam etwas unternehmen. Sie ändert an der Haftung nichts zum Guten, im Gegenteil: Jeder Gesellschafter steht für die Schulden der Gesellschaft gerade, auch für die, die der andere verursacht hat. Wer die Haftung wirklich begrenzen will, landet bei der UG oder der GmbH und nimmt dafür Notarkosten, Handelsregister und Bilanzpflicht in Kauf. Der UG-Gründungsguide zeigt, was das im Einzelnen bedeutet.
Ein Wechsel ist keine Einbahnstraße. Viele Betriebe starten als Einzelunternehmen und formen sich um, wenn der Umsatz steht und das Risiko steigt. Das kostet Zeit und Beratung, ist aber der übliche Weg, und er ist deutlich günstiger als eine Kapitalgesellschaft, die zwei Jahre lang keinen Gewinn macht.
FAQ zum Einzelunternehmen
Braucht ein Einzelunternehmen einen Firmennamen?
Ohne Eintragung im Handelsregister trittst du mit deinem Vor- und Nachnamen auf. Ein Fantasiename darf als Geschäftsbezeichnung danebenstehen, ersetzt den Namen auf Rechnungen und im Impressum aber nicht. Erst als eingetragener Kaufmann führst du eine echte Firma im rechtlichen Sinn.
Kann ich als Einzelunternehmer Mitarbeiter einstellen?
Ja. Die Rechtsform sagt nichts über die Betriebsgröße. Sobald du jemanden beschäftigst, brauchst du eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit und meldest die Beschäftigten zur Sozialversicherung an.
Was kostet die Anmeldung insgesamt?
Für Gewerbetreibende die Gebühr des Gewerbeamts, für Freiberufler nichts. Alles Weitere ist freiwillig: Eintragung ins Handelsregister, Kammerbeiträge nach Ertrag, Beratung. Die Einzelheiten zur Anmeldung stehen im Ratgeber Gewerbe anmelden.
Muss ich der IHK beitreten?
Gewerbetreibende werden automatisch Mitglied der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Der Beitrag richtet sich nach dem Gewerbeertrag, und kleine Betriebe unterhalb bestimmter Ertragsgrenzen sind von der Grundbeitragspflicht freigestellt. Freiberufler bleiben außen vor.
Lohnt sich die freiwillige Eintragung als e.K.?
Sie wirkt seriöser gegenüber Banken und großen Auftraggebern und erlaubt eine freiere Namenswahl. Im Gegenzug gelten die kaufmännischen Regeln, von der kurzen Rügefrist bei Mängeln bis zur Buchführung. Für die meisten kleinen Betriebe überwiegt der Aufwand.
Fazit
Das Einzelunternehmen ist die schnellste und billigste Art, in Deutschland selbstständig zu werden, und für den Großteil der Gründungen die richtige. Du zahlst diesen einfachen Start mit der persönlichen Haftung, und genau die solltest du nüchtern bewerten, bevor du größere Verpflichtungen eingehst. Bleibt das Risiko klein und deckt eine Versicherung es ab, gibt es wenig Grund für eine Kapitalgesellschaft. Wachsen Warenlager, Personal und Verträge, ist der Wechsel zur UG oder GmbH kein Rückschritt, sondern der nächste Schritt. Steuerlich bleibt die Grundrechnung übersichtlich: Einkommensteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer oberhalb des Freibetrags, Umsatzsteuer je nach Umsatzhöhe. Bei Zweifeln im Einzelfall klärt das eine Steuerberatung oder deine Kammer schneller als jede Recherche.



















