In seinem Urteil vom 20. Dezember stuft der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Vermitteln von privaten Fahrern durch das Unternehmen Uber als Verkehrsdienstleistung ein. Die Uber-Fahrer Europas benötigen künftig – genauso wie Taxifahrer – einen Personenbeförderungsschein.

Was Uber macht

Uber ist ein kalifornisches Unternehmen, das über eine Smartphone-App Fahrten in verschiedenen Preisklassen anbietet. Darunter fällt ebenso die Vermittlung von Privatleuten, die als Fahrer mit ihrem eigenen Auto arbeiten. Dieser Dienst trägt den Namen UberPop. Laut eigenen Angaben hat Uber 2016 mehr als 5,5 Millionen Fahrten vermittelt. Das von Goldman Sachs mitfinanzierte Unternehmen ist weltweit aktiv und von jeher ein unbeliebter Kontrahent für die alteingesessenen Taxiunternehmen. Durch die EuGH-Entscheidung muss Uber den Vermittlungsservice von Privatpersonen europaweit einstellen.

Uber vs. EuGH

Ubers Ansicht nach, beruhe das eigene Geschäftsmodell lediglich auf der Vermittlung von Fahrern und Fahrgästen. Die eigentliche Dienstleistung werde von den Fahrern erbracht. Deshalb könne man das Unternehmen nicht als Beförderungsunternehmen einstufen. Hätte der EuGH diese Argumentation anerkannt, wäre Uber von zahlreichen Regeln, die für Taxi- und Mietwagenfirmen gelten, verschont geblieben.

Niederlage für Uber in Europa
Firmenlogo ©Uber

Die Richter am EuGH beurteilten den Sachverhalt jedoch anders: Die App sei untrennbar mir einer Verkehrsdienstleistung verbunden. Deswegen werde Uber mit Taxiunternehmen gleichgestellt und müsse sich auch den entsprechenden Regeln unterwerfen. Die EuGH-Entscheidung geht ursprünglich auf die Klage eines spanischen Taxiverbandes aus Barcelona zurück. Das Urteil kann auf mehreren Sprachen an dieser Stelle eingesehen werden.

Folgen des Urteils

UberPop in Europa ist nun endgültig Geschichte. Der Verkehrsdienstleister darf ab sofort keine privaten Fahrer mehr vermitteln. Und zwar europaweit. „Die Entscheidung wird in den meisten EU-Ländern nichts verändern, wo wir bereits unter den Beförderungsgesetzen operieren“, erklärt ein Uber-Sprecher. Das Unternehmen arbeitet stattdessen mit professionellen Fahrern, Taxibetrieben sowie Mietwagenfirmen zusammen. In Deutschland bietet Uber seine Dienste zur Zeit ausschließlich Berlin und München an. Abzuwarten bleibt, ob das Urteil weitere Einschränkungen nach sich zieht.

Trotz Schlappe kann die Bundesregierung aus der Vision einer neuen Mobilität einige Lehren ziehen. So sollte beispielsweise dringend das Personenbeförderungsgesetz modernisiert und an die heutige technologische Entwicklung angepasst werden. Eine notwendige Ortskenntnisprüfung beim Erwerb des Personenbeförderungsscheins und die Rückkehrpflicht für Mietwagen sind einfach nicht mehr zeitgemäß.

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