Im Homeoffice zu arbeiten hat sich in den vergangenen Monaten zu einem passablen Arbeitsmodell entwickelt. Auch viele Arbeitgeber sind nach anfänglicher Skepsis überzeugt und können von der Heimarbeit profitieren. Angetrieben durch die Corona-Krise ermöglichen sie ihren Mitarbeitern die Einrichtung eines Arbeitsplatzes in den eigenen vier Wänden. Doch welche Konsequenzen ergeben sich, wenn deine Angestellten im Ausland für dich arbeiten? Wir haben für dich die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

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Arbeiten im Ausland: die Möglichkeiten

Die Möglichkeiten im Ausland zu arbeiten, gab es bereits vor der Corona-Krise. Vielleicht gehörst du ja zu den Arbeitgebern, die es ihren Angestellten bereits vor der Pandemie ermöglichten. Mittlerweile arbeiten mehr als 10 Millionen Deutsche ausschließlich von zu Hause aus. Selbst das Arbeiten im Ausland ist mittlerweile kein Problem mehr, da deine Angestellten durch eine stabile Internetleitung immer mit dem Unternehmen verbunden sein können. Im letzten Sommer waren vor allem die kanarischen Inseln, allen voran Fuerteventura, beliebt. Hier gibt es eine größere Community von „digital nomads“, die ihre Jobs überall auf der Welt ausführen können. Auch die günstigen Flugpreise nach Fuerteventura haben dahingehend eine Rolle gespielt.

Der Arbeitsqualität tut das keinen Abbruch, im Gegenteil. So mancher positive Nebeneffekt wirkt sich günstig auf die Arbeitsqualität und Lebensqualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Es gibt viele Firmen, die ihren Mitarbeitern eine Kombination aus Homeoffice im Ausland und Arbeiten in der Firma anbieten.

Rechtliche Aspekte prüfen

Es gibt verschiedene Konstellationen, unter denen deine Angestellten im Ausland für dich arbeiten können. In allen Fällen musst du dich jedoch vorher mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigen, um keine rechtlichen und finanziellen Überraschungen zu erleben. Die vier häufigsten Arbeitsmodelle sehen so aus:

  • Deine Angestellten leben im Grenzgebiet und haben ihren Wohnsitz im Ausland. Sie sind als sogenannte Grenzgänger in mindestens zwei Staaten regelmäßig erwerbstätig. Sie bleiben im neuen Arbeitsmodell permanent im Homeoffice im Ausland, statt regelmäßig über die Grenze zu pendeln.
  • Deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Wohnsitz im Inland sehen die Chance zu ihrer im Ausland lebenden Familie zu wechseln und vorübergehend dort im Homeoffice zu arbeiten.
  • Der gewöhnliche Aufenthaltsort wird komplett ins Ausland verlegt und von dort wird dann auch gearbeitet.
  • Deine Angestellten wohnen im Ausland. Nun können sie aus verschiedenen Gründen die Position im Inland nicht antreten und arbeiten deshalb von zu Hause aus.

Abhängig davon, welche Konstellation zutrifft, greifen unterschiedlichen rechtliche Aspekte. Es handelt sich somit immer um eine Einzelfallprüfung, wenn es darum geht deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausland die Arbeit im Homeoffice zu gewähren.

Ein konkretes Beispiel wäre, dass einer oder eine deiner Angestellten in den Wintermonaten auf Mallorca arbeiten will. Die konkreten Fragen, die sich unter anderem daran anschließen sind:

  • Welches Arbeitsrecht gilt?
  • Welche sozialversicherungsrechtlichen Regelungen treffen zu?

Deutsches Arbeitsrecht im Homeoffice im Ausland?

Der Geltungsbereich des Arbeitsrechts ist von großer Bedeutung. Es bestimmt die Urlaubsansprüche, regelt zum Beispiel Elternzeiten und ist hinsichtlich der Arbeitszeit relevant. Deshalb ist es wichtig zu klären, welches Arbeitsrecht greift, wenn deine Angestellten im Ausland arbeiten.

Die sogenannte Rom-I-Verordnung spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle. In dieser Verordnung steht sinngemäß, dass die Rechtswahlvereinbarung Vorrang hat. Das bedeutet in der Praxis, dass du deinen Angestellten absprechen kannst, dass bei einer Tätigkeit aus einem Homeoffice im Ausland das deutsche Arbeitsrecht gilt. Die Betonung liegt auf dem Wörtchen “kann”.

Du darfst also auch andere Vereinbarungen treffen. Wenn keine konkrete Regelung hierzu getroffen wurde, werden objektive Anknüpfungspunkte ausgewählt, um zu ermitteln, welche arbeitsrechtlichen Regelungen angewendet werden. Dabei spielen diese Aspekte eine Rolle:

  • Wenn das Homeoffice deiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland liegt, ist der sogenannte gewöhnliche Arbeitsort ausschlaggebend.
  • Wird nur wenige Wochen pro Jahr im Ausland gearbeitet, bleibt das deutsche Recht anwendbar.
  • Liegt der Arbeitsort mehr als 50 % des Jahres im Ausland, ist das Arbeitsrecht des ausländischen Staates anzuwenden. Falls deine Angestellten während des Jahres in verschiedenen Ländern arbeiten, greift wiederum das Arbeitsrecht des Landes, in dem der Betriebssitz liegt.

Zutreffendes Sozialversicherungsrecht klären

Die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO EG Nr. 883/2004) legt fest, welches Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist. Als Anknüpfungspunkte gelten auch hier der Tätigkeitsort und der Wohnort. Deine Angestellten sollten im Auge behalten, welche sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen das für sie persönlich bedeutet. Es kann nämlich sein, dass das anwendbare Sozialversicherungsrecht im Ausland keine ähnlichen Leistungen bringt wie in Deutschland. Das kann wiederum spürbare Nachteile für sie mit sich bringen.

Kein Anspruch auf Homeoffice: Individuelle Vereinbarung treffen

Grundsätzlich ist es so, dass deine Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Arbeit im Homeoffice haben. Folglich können sie auch nicht verlangen, dass sie im Ausland in Telearbeit für dich tätig sind. Allerdings darfst du als Arbeitgeber auch nicht einseitig anordnen, dass deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten müssen.

Für beide Seiten gilt, dass die Tätigkeit im Homeoffice mit einer individuellen vertraglichen Vereinbarung untermauert werden sollte. Als Arbeitgeber solltest du darauf achten, dass die Homeoffice-Bedingungen aus dem Ausland heraus konkret festgelegt werden. Das betrifft beispielsweise die tägliche Arbeitszeit, die Erreichbarkeit und die Arbeitstage.

Hinzu kommen Regelungen zur technischen Ausstattung, die du deinen Angestellten zur Verfügung stellen musst. Die Arbeit am eigenen PC hingegen ist kein Muss, sondern guter Wille deiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In jedem Fall ist es ratsam, eine eindeutige Vereinbarung zu treffen, damit es im Nachgang nicht zum Streit kommt.

Pflichten des Arbeitnehmers im Homeoffice

Generell sind deine Angestellten dir gegenüber weisungsgebunden. Im Homeoffice müssen sie gewährleisten, dass sie die vereinbarte Stundenzahl arbeiten. Regelungen zur Arbeitszeiterfassung und der darin enthaltenen Informationen sind zu beachten. Auch der Datenschutz ist ein ganz wichtiger Punkt.

Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, seien es Kundendaten oder Daten deiner Angestellten, muss technisch und organisatorisch sichergestellt werden, dass die Daten nicht von Dritten eingesehen werden. Natürlich musst du dazu die entsprechenden Mittel bereitstellen, doch für die Einhaltung selbst sind deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich.

Fazit: Einzelvereinbarung treffen

Wenn deine Angestellten im Homeoffice im Ausland arbeiten solltest du mit ihnen stets konkrete Vereinbarungen treffen, die den Arbeitsalltag und die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Es besteht grundsätzlich erst einmal kein Recht auf Homeoffice, dennoch kann die Heimarbeit auch dir und deinem Unternehmen einige Vorteile verschaffen. Noch mehr Informationen zum Thema findest du bei unserem Artikel zum Thema „Digital Nomads

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