Wer einen Online-Shop betreiben möchte, muss sich mit der Frage der geeigneten Rechtsform befassen. Da alle Geschäftsformen Vor- und Nachteile besitzen, ist die Entscheidung genau zu überdenken.
Viele Menschen versuchen sich als Online-Händler. Oft werden nicht mehr benötigte Artikel aus dem eigenen Hausstand verkauft. Dahinter verbirgt sich keine primäre Verdienstabsicht. Doch sobald das Geschäft Gewinne abwirft, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig und es stellt sich die Frage der geeigneten Rechtsform. Wer hier vorschnell oder aus Unwissenheit heraus handelt, dem können finanzielle und wirtschaftliche Nachteile entstehen.
Welche Kriterien sind für die Wahl der Rechtsform entscheidend?
GründerInnen müssen bei der Wahl der geeigneten Geschäftsform rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Kriterien ins Auge fassen. Dabei lohnt es, die verfügbaren Geschäftsmodelle miteinander zu vergleichen. Fachliche Informationen können Steuerberater oder Unternehmensberater liefern.
Besitzer eines Online-Shops betreiben ein Gewerbe und müssen sich entscheiden, unter welchem rechtlichen Aspekt das Unternehmen geführt wird.
Dabei sind einige Faktoren relevant:
- Soll ein Einzelunternehmen gegründet werden?
- Gibt es mehrere GesellschafterInnen?
- Wie hoch ist das verfügbare Eigenkapital?
- Welche Besteuerung wird angewendet?
- Wird ein Eintrag ins Handelsregister vorgenommen?
- Welches Haftungsrisiko soll eingegangen werden?
- Wie wird die Nachfolge geregelt?
Laut einer Studie von Onlineshop Basics ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die häufigste Rechtsform bei deutschen Online-Händlern. Ganze 39 Prozent der GründerInnen entscheiden sich für die GmbH. 33 Prozent führen den Online-Shop als Einzelunternehmen. Es überwiegen die Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften wie GbR, KG oder GmbH & Co. KG werden eher seltener gegründet.
Einfach und unkompliziert – das Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen gilt als einfachste Geschäftsform. Der bürokratische Aufwand ist gering. Es ist lediglich ein Formular zur Anmeldung der Firma auszufüllen und beim Finanzamt einzureichen. Notwendig wird auch der Gewerbeschein. Die Eintragung ins Handelsregister wird nicht gefordert.
Der Shop-Betreiber bleibt sein eigener Herr und kann alle finanziellen und wirtschaftlichen Entscheidungen selbst treffen. Nachteilig kann sich die unbeschränkte Haftung auswirken. Das finanzielle Risiko muss vom Unternehmer selbst getragen werden. Er haftet in vollem Umfang mit seinem privaten Vermögen.
Die Vorteile als Einzelunternehmer:
- einfache bürokratische Abwicklung
- alleinige Entscheidungsfreiheit
- schnelles Handeln möglich
- voller Gewinnanspruch
Die Nachteile als Einzelunternehmer:
- finanzielles Risiko
- Überschuldung möglich
- Überlastung möglich
- Gefahr von Fehlentscheidungen
Sicher und flexibel – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Viele Unternehmer entscheiden sich für die GmbH und deren Vorteile einer Kapitalgesellschaft. Eine Entlastung für den Unternehmer stellt die Haftungsbeschränkung dar. Diese bezieht sich in diesem Fall auf das Gesellschaftsvermögen. Die einzelnen Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Dadurch ist das finanzielle Risiko deutlich überschaubarer, als dies beim Einzelunternehmer der Fall ist.
Für Online-Shop Betreiber bietet sich die GmbH an, wenn ein hohes Haftungsrisiko eingegangen wird oder mit den Banken über Kredite verhandelt werden soll. Ist angedacht, die Firma später zu verkaufen, lässt sich dies recht einfach abwickeln. Die Gesellschaftsanteile müssen lediglich an eine andere Person übertragen werden.
Soll eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden, muss der Eintrag in das Handelsregister erfolgen. Auch eine notarielle Beurkundung ist notwendig. Auch finanziell gibt es Vorgaben. Jede GmbH muss über ein Stammkapital von 25.000 Euro verfügen. Mindestens die Hälfte davon, also 12.500 Euro müssen als Barvermögen bei der Firmengründung verfügbar sein. Die Erbringung des Stammkapitals ist auch in Form von Sacheinlagen möglich.
Steuerlich bringt die Teamgründung einige Vorteile. Eine GmbH wird als juristische Person betrachtet. Daher fällt die Körperschaftssteuer an. Diese ist als Einkommenssteuer der Gesellschaft zu verstehen. Für eine GmbH sind keine Freibeträge vorgesehen.
Die Vorteile von Gründungen im Team:
- umfangreiches Wissen
- gezielte und fundierte Entscheidungsfindung möglich
- finanzielle Absicherung durch mehrere Gesellschafter
Die Nachteile von Gründungen im Team:
- Prozess der Gründung aufwendig
- bestimmter Kapitalbetrag notwendig
- Risiko von Unstimmigkeiten im Team gegeben
Flexibel und zukunftsträchtig – GmbH & Co. KG
Wer eine Kommanditgesellschaft gründen möchte, haftet mit seinem Privatvermögen. Damit dieser Haftung eine Beschränkung eingeräumt werden kann, lässt sich die Rolle des Komplementärs durch eine GmbH oder eine andere juristische Person einnehmen. Der Komplementär haftet damit mit dem der GmbH zur Verfügung stehenden Stammkapital.
Die GmbH wird zum Gesellschafter der Kommanditgesellschaft. Die GmbH & Co. KG ist als Sonderform der Personengesellschaft zu betrachten. Gewinne unterliegen ebenfalls der Körperschaftssteuer. In der Praxis halten sich die Gewinne der GmbH in einem überschaubaren Rahmen, sodass die Körperschaftssteuer entsprechend gering ausfällt.
Diese Rechtsform ist für Gesellschafter geeignet, die Kapital in die Firma einbringen wollen, selbst aber nicht im operativen Geschäft tätig sein wollen. Ein Vorteil ist die flexible Kapitalbeschaffung. Scheidet ein Komplementär aus, kann die Nachfolge der Gesellschafter einfach und unbürokratisch geregelt werden.
Online-Händler besitzen durch die Gründung einer GmbH & Co. KG durchaus Vorteile. Nachteilig können sich die hohen Kosten einer Gründung auswirken. Die Gründung von zwei Unternehmen ist notwendig. Der organisatorische Aufwand übersteigt ebenfalls den gewöhnlichen Rahmen, da die Buchhaltung für zwei Unternehmen durchzuführen ist.
für etablierte Unternehmen – eingetragener Kaufmann (e.K.)
Werden über 250.000 Euro Umsatz erwirtschaftet oder über fünf Mitarbeiter beschäftigt, muss der Online-Shop in das Handelsregister eingetragen werden. Unternehmen können sich auch freiwillig und ohne Vorliegen der entsprechenden wirtschaftlichen Größe in das Handelsregister eintragen lassen.
Die Pflicht zur Bilanzierung besteht nur bei einem Umsatz von mehr als 500.000 Euro, bzw. über 50.000 Euro Gewinn. Wer sich als Kaufmann oder Kauffrau eintragen lässt, haftet mit seinem Privatvermögen.
Diese Form der Gründung ist in der Praxis eher selten und erfolgt im Zuge des Wachstums von Online-Shops, die als Einzelunternehmen gegründet wurden.
unkomplizierte Teamgründung – Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Eine GbR ist die wohl einfachste Möglichkeit einer Teamgründung. Mindestens zwei Gesellschafter sind notwendig. Zunächst muss die Rechtsform lediglich beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Jeder Gesellschafter muss weiterhin eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbe- bzw. Ordnungsamt vorlegen. Ins Handelsregister muss eine GbR nicht eingetragen werden.
In einem Gesellschaftervertrag werden die Zuständigkeiten verteilt und die finanziellen Fragen geregelt. Steuerlich wird die GbR wie ein Einzelunternehmen geführt und betrachtet. Hinzu kommt lediglich am Jahresende eine separate Aufschlüsselung der Gewinnanteile für jeden Gesellschafter.
Online-Shop Betreiber, die eine GbR gründen, können als Einzelunternehmer betrachtet werden, die einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Erwirtschaftet die GbR über 250.000 Euro Umsatz, beschäftigt über fünf Angestellte oder ist im Besitz von über 125.000 Euro Vermögen, erfolgt die automatische Umwandlung in eine offene Handelsgesellschaft (oHG)
Eine oHG muss im Handelsregister eingetragen werden. Weiterhin ist ein Gesellschaftervertrag notwendig. Die Gründung ist notariell zu beurkunden.
GmbH im Kleinformat – Unternehmensgesellschaft (UG)
Bei Gründung einer UG gibt es Parallelen zur GmbH in Bezug auf die steuerliche Behandlung und die Haftungsbeschränkung. Das Stammkapital reduziert sich bei der UG auf lediglich einen Euro. Vorschrift ist jedoch, dass eine Rücklage in Form von mindestens 25 Prozent der Gewinne gebildet wird, bis sich ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro aufgebaut hat. Ist diese Summe erreicht, kann diese Rechtsform in einer GmbH umgewandelt werden.
Die Formalitäten der Gründung sind in etwa mit der GmbH vergleichbar. Der Eintrag ins Handelsregister muss vorgenommen werden und auch eine notarielle Beurkundung ist notwendig.
Diese Geschäftsform bieten sich für Gründer mit wenig Eigenkapital an, die auf eine Haftungsbeschränkung Wert legen.
Gesellschaft mit Kapitalgeber – Kommanditgesellschaft (KG)
Diese Unternehmensform besteht aus einem Kommanditisten und einem oder mehreren Komplementären. Der Kommanditist fungiert als Kapitalgeber und haftet nur mit der Summe, die er tatsächlich eingezahlt hat. Die Komplementäre haften zusätzlich mit ihrem Privatvermögen.
Die Geschäfte werden von einem oder mehreren Komplementären geführt. Für die KG ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Jeder Gesellschafter muss einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen lassen. Diese Unternehmensform wird häufig von Familiengesellschaften gegründet, ist aber im Online-Handel vergleichsweise selten.
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