Hinsichtlich unseres Artikels zur Gründung eines Online-Shops haben wir uns ebenfalls gefragt, welche Steuerzahlungen anfallen, wenn man einen Online-Shop eröffnet. Was ist zum Beispiel der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Gewerbesteuer? Und in welchen Fällen muss man Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zahlen? Wir haben uns für euch informiert! 

Welche Steuern können anfallen? 

Generell gilt in Deutschland: Wer durch eine selbstständige Tätigkeit Umsatz erzielt, muss Steuern für das gegründete Gewerbe zahlen. Hierbei sind zwei Steuerarten besonders wichtig: Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Diese fallen für jedes Gewerbe an. Die Fälligkeit an sich jedoch, ist von verschiedenen Kriterien abhängig. 

Umsatzsteuer

Unternehmen müssen mit der Umsatzsteuer in zwei verschiedenen Verhältnissen umgehen, welche für sie die wichtigste Steuer darstellt, denn jedes Regel-Unternehmen unterliegt der Umsatzsteuerpflicht. Diese ist unabhängig davon, ob man als Gewerbe oder Einzelunternehmer angemeldet ist. Der Staat verpflichtet Unternehmer*innen dazu, Mehrwertsteuer von Ihren Kunden zu verlangen, denn durch diese ist er an allen Umsätzen von Warengeschäften beteiligt. Die zu zahlende Umsatzsteuer wird auf der Rechnung als Mehrwertsteuer aufgeschlagen und vom Kunden bei jedem Einkauf bezahlt. Jedoch gehört diese nicht dem*der Unternehmer*in, und muss an den Staat zurückgezahlt werden. Allerdings können die Umsatzsteuern welche Unternehmer*innen selber an Dritte ausgezahlt haben, zurückgeholt werden, indem sie diese von ihrer eigenen Steuerschuld abziehen. Dies nennt sich Vorsteuerabzug. 

Die Umsatzsteuer wird als Mehrwertsteuer von den eigenen Kunden eingenommen, und als Umsatzsteuer an das Finanzamt ausgezahlt. Müssen jedoch Unternehmen bei eigenen Einkäufen Mehrwertsteuer bezahlen, wird diese als geleistete Vorsteuer bezeichnet und darf von der eigenen Umsatzsteuer abgezogen werden. Der Restbetrag wiederum muss dann als Umsatzsteuerschuld an das Finanzamt gezahlt werden. An sich bezweckt der Vorsteuerabzug, dass eigene Betriebsausgaben als diese bezeichnet werden können und so im Endeffekt keine oder weniger Umsatzsteuern vom Unternehmen geleistet werden müssen. 

Kleinunternehmen 

Ebenfalls lohnt sich die Frage, ob man sein Gewerbe zunächst als Kleinunternehmen anmeldet, da in Regelunternehmen viel Zeit und Geld in regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen gesteckt werden muss. Lässt sich also einschätzen, dass der Umsatz im Jahr 22.000 Euro nicht übersteigt, sollte man sich Gedanken machen, ob man als Kleinunternehmen auf Lange Sicht Geld spart. Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, zwischen Kleinunternehmen und Regelunternehmen zu wechseln, wozu ein Antrag beim Finanzamt eingereicht werden muss. Selbstverständlich bringen Kleinunternehmen Vor- und Nachteile mit sich, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll. 

Vor- und Nachteile

Zunächst sollte erwähnt werden, dass der Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmen geringer ist, was Zeit und Geld spart. Einnahmen werden in diesem Fall einfach als diese in der Buchhaltung eingetragen. Auf regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen kann also verzichtet werden. In diesem Sinne ist ebenfalls zu beachten, dass Kleinunternehmen flexibel sind, was ihre Preise angeht, da sie keine Mehrwertsteuer von ihren Kunden verlangen müssen. Dies macht jedoch lediglich Sinn, wenn es sich bei der angestrebten Zielgruppe des Online-Shops um Privatpersonen handelt, da gewerbliche  Kunden im gegensatz zu Privatpersonen auf den Nettopreis der Ware achten. 

Auf der anderen Seite, können Kleinunternehmen keine Vorsteuer abziehen, da sie keine Umsatzsteuer einnehmen. Der Vorteil der Preiskalkulation lohnt sich ebenfalls überwiegend nur dann, wenn der Status als Kleinunternehmen erhalten bleibt, da sich durch eine potentielle Preiserhöhung der Kundenkreis ebenfalls verkleinern kann. 

Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um den zweiten Aspekt der Steuern, auf die Online-Shop Unternehmer*innen achten müssen. Diese ist durch das Gewerbesteuergesetz festgelegt und muss von jedem Gewerbebetreibenden, abhängig von seiner Tätigkeit, gezahlt werden. Freiberufler sind von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Online-Shop Betreiber*innen verkaufen jedoch Ware und sind in dieser Hinsicht dazu verpflichtet Gewerbesteuer zu zahlen. Diese muss jedoch erst dann gezahlt werden, wenn der Umsatz des Gewerbes 24.5000 Euro im Jahr überschreitet. Die Höhe der Gewerbesteuer selbst hängt vom Umsatz und Standort des Unternehmens ab. 

Einkommensteuer

Das Einkommensteuergesetz legt fest, dass Einkommensarten durch z.B selbstständige Arbeit, Gewerbebetriebe, Vermietung/Verpachtung und Kapitalvermögen u.a zu versteuern sind. Welche Unternehmen Einkommensteuer zahlen müssen, ist grundsätzlich abhängig von der Rechtsform des Unternehmens. So sind unter anderem Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaften, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) zur Zahlung der EInkommenssteuer verpflichtet. In diesem Fall müssen die Vorauszahlungen angepasst werden. Mit dem Steuerbescheid legt das zuständige Finanzamt die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen für das kommende Jahr fest. Dementsprechend wird quartalsweise der Betrag abgebucht, welcher der Belastung aus der letzten Steuererklärung entspricht. Die Vorauszahlungen können angepasst werden, wenn sich die Einnahmen verändern. 

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer sollte ebenfalls erwähnt werden. Sie wird fällig, wenn ein Zusammenschluss von Personen oder Vermögen stattfindet. Wenn man sich also bei der Gründung eines Online-Shops mit anderen Personen zusammenschließt, kann das Unternehmen z.B als GmbH angemeldet werden. So müssen Steuern sowohl für das persönliche Einkommen, als auch für das Unternehmen gezahlt werden. Wenn der Online-Shop jedoch als Einzelunternehmen angemeldet ist, muss keine Körperschaftsteuer gezahlt werden. Es lohnt sich also, sich Gedanken darüber zu machen, welche Rechtsform am besten zum eigenen Online-Shop passt.  

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