Das Weihnachtsgeschäft ist voll im Gange – das Portemonnaie wird zunehmend leichter und die Sorgenfalte größer. Wie soll man bei all den Ausgaben heiter ins neue Jahr starten? Ganz einfach: Last Minute kannst du jetzt noch einige deiner Besorgungen und Tätigkeiten steuerlich absetzen. Wie das geht und du dir deinen neuen Laptop umsonst unter den Weihnachtsbaum legen kannst, erfährst du hier.
Wo soll man anfangen?
Welche Anschaffungen lohnen sich dieses, welche nächstes Jahr? Das kannst du ermitteln, indem du ungefähr abschätzt, ob dein Lohn nächstes Jahr steigt oder sinkt. Steht eine Gehaltserhöhung an oder sieht es in den kommenden Monaten eher mau aus? Trifft Letzteres zu, dann ist es empfehlenswert, alles auf eine Karte zu setzen und dieses Jahr noch alle Steuervorteile auszuschöpfen. Sollte der umgekehrte Fall bei dir passen, ist ein größerer Steuerspareffekt im nächsten Jahr zu erwarten. Dies bedeutet nicht, dass du jetzt gar nichts kaufen solltest, sondern lediglich, dass du die größeren Anschaffungen einfach nach hinten verschiebst.
Als generelle Voraussetzung musst du eine Steuererklärung ausfüllen und beim Finanzamt abgeben. Hierbei ist zu beachten, dass du die richtige Steuerklasse aus den sechs möglichen wählst. Einmal jährlich bis zum 30. November kannst du diese wieder wechseln.
Eine Sparmaßnahme ist neben der Anschaffung steuerlich absetzbarer Waren und Dienstleistungen die Eintragung des Lohnsteuerfreibetrags auf der Lohnsteuerkarte, sodass der Bruttolohn um diesen Freibetrag reduziert wird und der monatliche Nettolohn steigt. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden bis zum 30. November eines jeden Jahres, der mit allen belegbaren Angaben den Freibetrag begründet. Auch denkbar ist eine Direktversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Auf diese Weise wird ein Teil des Bruttogehalts in die Altersvorsorge eingezahlt, wie bspw. ein zertifizierter Riester-Vertrag. Dafür ist es aber jetzt sehr knapp – deshalb geht’s im Folgenden darum, wie du bereits getätigte Ausgaben steuerlich geltend machen kannst.
Welche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können
Ausgaben für Versicherungen wie für die Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, die Unfallversicherung und Lebensversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Auch Spendenquittungen bis zu 200 Euro und Steuerberatungskosten kannst du dir wieder holen.
Fahrkosten zwischen deinem Wohnort und deiner Arbeitsstelle sowie Kosten für doppelte Haushaltsführung und Umzugs- wie Fortbildungskosten sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Dies fällt unter die Sparte der Werbungskosten. Auch Ausgaben für eine Erstausbildung sowie Umschulungsmaßnahmen fallen darunter, selbst eine Promotion kann angegeben werden. Die Ausgaben sollten sich hier über 1000 Euro befinden, damit sich die steuerliche Absetzung lohnt.
Bei Handwerkerkosten werden 20% übernommen, jedoch maximal 1200 Euro pro Jahr.
Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie bspw. die Kosten für die Pflege eines alten oder kranken Menschen im Haushalt, die private Kinderbetreuung oder den Lohn für eine Putzhilfe für bis zu 4000 Euro pro Jahr können beim Finanzamt angegeben werden.
Dienstwagenfahrer aufgepasst: Für nächstes Jahr solltest du dir unbedingt ein Fahrtenbuch zulegen, mit dem du deine Fahrtkosten auch steuerlich geltend machen kannst. Vor allem kann die Steuervergünstigung auf die Anschaffung eines Elektro-Dienstwagen interessant sein. Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 gibt es hier für Selbstständige und Arbeitnehmer den steuerpflichtigen geldwerte Vorteil, der statt mir 1 Prozent nur noch mit 0,5 Prozent anzusetzen ist.
Ein Arbeitsmittel, das netto bis zu 800 Euro kostet, gilt offiziell als geringwertiges Wirtschaftsgut (auch: GWG). Diese darfst du in kompletter Höhe sofort abschreiben! Deshalb kann es sich lohnen, einen Laptop, den du ohnehin benötigst, noch im alten Jahr zu kaufen. Der geschätzte berufliche Anteil muss dabei mind. 50 Prozent umfassen. Inklusive der Mehrwertsteuer darf die Anschaffung maximal 952 Euro betragen.
Tipps für Startups
Vor allem für Startups ist es nicht gerade einfach, den Mitarbeitern genügend Anerkennung zu geben. Um Alternativen zur Gehaltserhöhung umzusetzen, lassen sich Steuervorteile nutzen. Gutschein- und Kartenlösungen, die bis zu 44 Euro im Monat als Sachbezug zusätzlich zum Gehalt vergeben werden, sind von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben befreit. Das Resultat: Sinkende Lohnnebenkosten und fröhliche Mitarbeiter. Was will man mehr?
Beispiel: Die oben genannte Elektromobilität lässt sich einfach mit den Fahrtwegen zur Arbeit kombinieren, bspw. über Portale wie ePilot, das Firmen Abonnements für die Nutzung von E Bikes, E Scootern, Fahrrädern, Rollern und Autos anbietet. Als Corporate Benefit also eine prima Möglichkeit, den Mitarbeitern Flexibilität und frische Luft zu schenken und dein Unternehmen grüner zu gestalten.
Worauf zu achten ist
Die Rechnungen sollten klar ersichtlich zeigen, dass die Waren oder Dienstleistungen in eine der oben angegebenen Sparten passen, also z.B. betrieblich genutzt werden oder einen Fachbezug aufweisen. Es dürfen auch Eigenbelege ausgestellt werden, damit diese Beiträge als Werbungs- oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Wichtig ist, dass du den Steuerbescheid sorgfältig prüfst und bei Unklarheiten Einspruch erhebst, da laut dem Bund der Steuerzahler jeder dritte Steuerbescheid falsch ist. Überprüfe auch deine restlichen Tätigkeiten auf die fünf Steuerfehler, die jeder vermeiden sollte.
Jetzt sind es nur noch zwei Wochen zum Jahresende, also letzte Chance, noch einige Termine und Fristen wahrzunehmen. Bis zum 31. Dezember müssen beim Finanzamt die freiwillige Einkommensteuererklärung,der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, der Antrag auf die Wohnungsbauprämie sowie der Antrag auf die Riester-Zulage eingetroffen sein.
Klingt doch alles nach Fachchinesisch? Lukrativer und schneller ist es, einen kompetenten Steuerberater zu Rate zu ziehen.