Die Welt hält den Atem an. Man zieht sich zurück. “Social Distancing” ist die Devise. Immer mehr Menschen begreifen, dass es gerade darauf ankommt nicht nur auf sich selber Acht zu geben, sondern ebenso Andere zu schützen und sich verantwortungsvoll zu verhalten. In der momentanen Lage des Covid-19 beträgt die Sterberate, der an der Lungenkrankheit leidenden, zwei Prozent. Was sich zunächst nicht viel anhört, läuft jedoch hochgerechnet auf große Zahlen hinaus. Größer als man zuerst wahrhaben wollte. Also bleibt man zu Hause, distanziert sich. Geschäfte schließen, um die Infektionsgefahr möglichst einzudämmen. Produktionen können zunehmend nicht vorgenommen werden und Lieferungen verzögern sich. Dies wiederum stürzt auch deutsche Startups in die Krise. Aber wie genau wirkt sich die Krise auf (junge) Unternehmen aus, und was könnt Ihr tun, um Euch auf den wirtschaftlichen “Bounce-Back” vorzubereiten?
Die Auswirkungen
Die momentane Lage sieht wie folgt aus: Es herrscht landesweites Kontaktverbot. Das heißt, öffentliche Plätze dürfen nur in zwei-personen Gruppen betreten werden, wobei ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Der Einzelhandel bleibt bis auf Supermärkte, Drogerien und Apotheken vorerst geschlossen. Kitas und Schulen sind bis auf Weiteres zu, Notbetreuungen werden jedoch angeboten. Wenn möglich wird von zu Hause aus gearbeitet, doch auch viele Unternehmen müssen Kurzarbeit anmelden. Besonders für viele deutsche Startups ist die Lage momentan nicht einfach. Die Produktion von Produkten steht still, Lieferungen sind verzögert und der Profit, auf dem die Existenz aufbaut, bleibt aus. Konferenzen fallen aus, Meetings müssen überwiegend online, über Video-Anruf-Tools, wahrgenommen werden. Der Fakt, dass niemand die genauen Folgen des Coronavirus und seiner Ausbreitung voraussagen kann, macht die Lage nicht gerade einfacher.
In China ist der Virus zuerst ausgebrochen. Was sich bereits vor der prekären Lage in Deutschland auf deutsche Startups negativ ausgewirkt hat, da viele Unternehmen ihre Produkte in Asien produzieren lassen. Die Unternehmen, welche Lieferungen in größeren Maßen vorbestellt haben, bevor der Virus zunehmend ausbrach, sind jetzt klar im Vorteil. Der Private Equity- und Venture Capital-Markt zeigt zum Vorteil vieler Gründerinnen überwiegend positive und günstige Charakteristika. Hinzu kommt, dass langfristige Investmenthorizonte und Zusagen von Investoren, wenn sie unabhängig von kurzfristigen Börsenhysterien getroffen wurden, die Lage wenigstens etwas erleichtern. Transaktionen finden weiterhin möglichst ungehindert statt, allerdings gibt es weniger persönliche Meetings. Diese werden nun meist über Video-Konferenzen wahrgenommen. Die Wirtschaft geht momentan nicht wie im Normalfall weiter, versucht sich allerdings der Krise anzupassen und umzudenken. Regeln werden in Bezug auf Dealstrukturen und Cashorientierung geändert. Auch Finanzierungsrunden und Transaktionen werden in seltensten Fällen komplett ausfallen, können sich jedoch durch die momentane Krise zunehmend verschieben. Innovation ist jetzt gefordert. Unternehmen müssen umdenken und möglichst viele Online-Tools zur Verfügung stellen, um weiter Profit zu machen, denn obwohl sich das Timing ändert, wird immer noch gekauft. Aber was genau können Gründerinnen, Startups und Kleinstunternehmer*innen tun, um diese Krise möglichst gut zu überstehen und stark aus ihr hervorzugehen?
Fördermöglichkeiten (Deutschlandweit)
- Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung
- Es besteht die Möglichkeit, dass Vorauszahlungen zur Einkommensteuer auf Antrag herab- oder ausgesetzt werden können. Säumniszuschläge können ebenfalls erlassen werden, da bis zum 31.12.2020 auf Säumniszuschläge verzichtet wird, solange man unmittelbar vom Coronavirus betroffen ist.
- Bürgschaften
- Wenn das Unternehmen bis zu der aktuellen Krise ein tragbares Geschäftsmodell aufgewiesen hat, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Diese können in den jeweiligen Bundesländern bei den zuständigen Förderinstituten beantragt werden.
- Entschädigung Verdienstausfall durch Quarantäne
- Laut §56 des Infektionsschutzgesetzes kann man für einen Verdienstausfall entschädigt werden, sollte es durch eine Quarantäne dazu gekommen sein. Selbstständige und Gründerinnen können sich dazu an ihr jeweiliges Gesundheitsamt wenden. Kurzarbeitergeld Wenn ein Unternehmen mindestens einen Arbeitnehmerin beschäftigt und mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von über 10 Prozent haben, kann Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit angemeldet werden. In diesem Fall bekommen die Arbeitnehmerinnen 60 Prozent ihres Nettolohns ausgezahlt. Für Arbeitnehmer*innen mit mindestens einem Kind wird der Normalsatz auf 67 Prozent erhöht.
- Steuerstundungen
- Es besteht die Möglichkeit Steuerzahlungen zu stunden und Vorauszahlungen leichter abzusenken. Die steuerlichen Maßnahmen, sollen dazu beitragen, dass die Liquidität von Unternehmen in der Krise verbessert werden kann.
Vorkehrungen für das Ende der Krise treffen
Unternehmen können nun die Chance nutzen sich ordentlich auf das wirtschaftliche “Bounce-Back” nach der Krise vorzubereiten. Denn dann besteht die Möglichkeit, dass sie den aktuellen Notstand nicht nur überstehen, sondern stärker aus ihm empor steigen. Diese Zeit können Gründerinnen und Unternehmen verwenden, um sich auf die Erholung nach der Krise vorzubereiten und einen Plan zu entwickeln, wie das Unternehmen genau dann am besten profitieren kann. Wenn Investoren nun besonders auf dem Laufenden gehalten werden, Unterlagen erstellt und Zahlungen vorbereitet werden, stellen sich Gründerinnen zuversichtlich in die Startlöcher nach der Krise.