Schon der Begriff Betriebsrat ist mit vielen Vorurteilen behaftet. Betriebsräte seien schädlich für das Unternehmen, sie seien unkündbar und ein Betriebsratsvorsitzender könne alles allein entscheiden – so der Irrglaube. Außerdem stellen sich viele Menschen den Betriebsrat als veraltetes Konzept vor. Diese Vorurteile sind überzogen und gehen an der Realität vorbei. Da es durchaus Situationen gibt, in denen die Gründung eines Betriebsrates sinnvoll und sogar notwendig ist, beantwortet dieser Artikel im Folgenden die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was tut ein Betriebsrat?

Kurz gesagt vertritt ein Betriebsrat die Interessen der Mitarbeiter, ähnlich wie ein Klassensprecher damals in der Schule. Dabei ist das Amt eines Betriebsrates ein Ehrenamt, das nicht zusätzlich zur normalen Arbeit vergütet wird. Allerdings muss der Arbeitgeber den Betriebsrat für bestimmte Tätigkeiten freistellen und auch Kosten für Ausgaben übernehmen, die im Zusammenhang mit der Betriebsratstätigkeit stehen. Die gewählten Mitglieder des Betriebsrates müssen vom Arbeitgeber über wichtige Entscheidungen und Maßnahmen im Vorfeld informiert werden und ihre Meinung dazu abgeben dürfen. Es gibt Entscheidungen, die ohne die Zustimmung des Betriebsrates nicht getroffen werden können. Außerdem hat der Betriebsrat noch weitere Aufgaben. Dazu gehören unter anderem diese:

  • Die Einhaltung bestimmter Arbeitsgesetze und Tarifverträge sowie diverser Vorschriften, wie beispielsweise die Unfallverhütungsvorschriften, sicherzustellen
  • Die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen durchzusetzen
  • Die Eingliederung von Menschen mit Behinderung und Älteren zu fördern
  • Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern

Der Arbeitgeber muss dabei die Kosten, die durch Sitzungen und Sprechstunden entstehen, übernehmen und auch Räume und sachliche Mittel zur Verfügung stellen. Nur so kann der Betriebsrat seinen Aufgaben gerecht werden. Außerdem können Betriebsräte Seminare besuchen, die sie für die Arbeit als Betriebsrat schulen. Diese Seminare müssen vom Arbeitgeber bezahlt und der Betriebsrat muss dafür freigestellt werden.

Betriebsrat Start-up Gründung
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist eine der Aufgaben des Betriebsrates.

Wann ist ein Betriebsrat nötig?

Nicht jedes Unternehmen benötigt einen Betriebsrat. Gerade Einzelunternehmen und kleinere Start-ups können durchaus ohne Betriebsrat auskommen. Allerdings gibt es im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) genaue Angaben, ab wann ein Betriebsrat gewählt werden muss. Wenn in der Regel fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb arbeiten, kann ein Betriebsrat gegründet werden. Außerdem müssen drei dieser Arbeitnehmer wählbar sein, also schon mindestens sechs Monate im Unternehmen arbeiten. Mitarbeiter müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um wahlberechtigt zu sein. Minderjährige Auszubildende sind somit nicht wahlberechtigt. Soweit die Theorie. Um dann aber einen Betriebsrat zu gründen, muss entweder der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat (bei größeren Unternehmen mit mehreren Betrieben) aktiv werden oder aber – vor allem bei Start-ups – es müssen drei wahlberechtigte Mitarbeiter einen Betriebsrat fordern. Dann kann der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht verhindern, sondern muss der Gründung zustimmen. So kann es gerade bei rasch skalierenden Start-ups geschehen, dass sich buchstäblich über Nacht die Grundlage für einen Betriebsrat bildet. Inhaber eines Start-ups sollten deshalb Bescheid wissen. Wie die folgenden Schritte ablaufen.

Wie erfolgt die Gründung eines Betriebsrates?

Der Betriebsrat wird in einer klassischen Wahl gewählt. Bei einer Betriebsversammlung, die von denjenigen einberufen wird, die den Betriebsrat fordern, wird ein Wahlvorstand gewählt. Dieser besteht aus drei wahlberechtigten Mitarbeitern, einer von ihnen ist der Vorsitzende. Dieser Vorstand beruft dann die Betriebsratswahlen ein. Normalerweise finden diese Wahlen in einem vierjährigen Turnus statt, der gesetzlich festgelegt ist. Bei der Erstwahl kann allerdings von diesem Turnus abgewichen werden, das heißt, dass jederzeit ein Betriebsrat gegründet werden kann. Wie viele BR-Mitglieder gewählt werden, bemisst sich an der Größe des Unternehmens und ist gesetzlich geregelt. Bei fünf bis 20 wahlberechtigten Mitarbeitern im Unternehmen wird genau eine Person gewählt, bei 21 bis 50 Arbeitnehmern schon drei Mitglieder. Die Mitglieder sind also entsprechend gestaffelt, was in §9 BetrVG nachzulesen ist. Die Wahlen zum Betriebsrat finden generell geheim statt und folgen den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Amtszeit der Mitglieder beginnt dann, sobald das Wahlergebnis bekannt gegeben worden ist.

Wie lange dauert die Amtszeit des Betriebsrates?

Eine Amtszeit dauert in der Regel vier Jahre. Allerdings kann die Gründung eines Betriebsrates mitten in die Amtszeit fallen, sodass sich diese entsprechend verkürzt. § 13 des BetrVG regelt den Zeitpunkt, zu dem Betriebsratswahlen stattfinden. Der Zeitraum, in dem die Wahlen stattfinden müssen ist jedes Mal vom 1. März bis 31. Mai. Im Jahr 2022 finden das nächste Mal eine reguläre Wahl statt. Es gibt allerdings ausnahmen von diesen Regelungen:

  • Die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer ist um mindestens 50 gestiegen oder gesunken oder hat sich halbiert
  • Die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder ist unterschritten
  • Der Betriebsrat tritt vorzeitig zurück
  • Die Betriebsratswahl wurde angefochten
  • Der Betriebsrat wurde aufgelöst (dazu ist eine gerichtliche Entscheidung notwendig)
  • Es gab noch keinen Betriebsrat

In diesen Fällen finden Sonderwahlen statt. Die Amtszeit verkürzt sich entsprechend.

 

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