Die Kleinunternehmerregelung bietet vor allem Selbständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien. Doch was genau steckt dahinter, welche Regeln gelten, und was ändert sich 2025? Hier findest du Antworten auf alle wichtigen Fragen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Steuererleichterung, die es Unternehmern mit geringem Umsatz ermöglicht, keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Damit entfällt die aufwendige Buchhaltung, die mit der Umsatzsteuer einhergeht.
Wer kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Die Regelung richtet sich an Unternehmer, deren Umsätze unter bestimmten Grenzen liegen. Egal ob Freiberufler, Selbständiger oder Gewerbetreibender – wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du sie nutzen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kleinunternehmerregelung?
Aktuell gelten folgende Umsatzgrenzen:
- Der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 22.000 Euro nicht übersteigen.
- Der Umsatz im laufenden Kalenderjahr darf voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.
Ab 2025 ändert sich die Umsatzgrenze:
- Der Umsatz des Vorjahres darf dann 25.000 Euro nicht übersteigen. Dies ist Teil der Gesetzesänderungen, die mehr Kleinunternehmern die Nutzung dieser Regelung erleichtern sollen.
Warum gibt es die Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung soll kleinen Unternehmen helfen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und administrative Hürden zu reduzieren. Sie ist vor allem für Existenzgründer interessant, die mit geringen Umsätzen starten.
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung greift automatisch, wenn du die Voraussetzungen erfüllst und sie beim Finanzamt geltend machst. Du kannst jedoch auch freiwillig auf sie verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln.
Wie hoch darf der Umsatz sein?
Wie bereits erwähnt, gelten für 2025 die neuen Grenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und maximal 50.000 Euro im laufenden Jahr. Liegt dein Umsatz darüber, verlierst du den Kleinunternehmerstatus.
Wie beantragst du die Kleinunternehmerregelung?
Du musst keine gesonderte Beantragung vornehmen. Bei der Anmeldung deines Gewerbes oder deiner freiberuflichen Tätigkeit gibst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
Was musst du bei der Rechnungstellung beachten?
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Stattdessen fügst du folgenden Hinweis hinzu: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Welche Steuerpflichten hast du mit der Kleinunternehmerregelung?
Auch als Kleinunternehmer bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die Umsatzsteuererklärung entfällt jedoch. Du musst lediglich deine Einnahmen dokumentieren.
Welche Vorteile bietet die Kleinunternehmerregelung?
- Keine Umsatzsteuer: Du sparst dir die Abführung und Buchhaltung.
- Weniger Verwaltungsaufwand: Kein Führen eines Umsatzsteuerkontos.
- Preisvorteil: Deine Leistungen können für Endkunden günstiger wirken.
Welche Nachteile gibt es?
- Kein Vorsteuerabzug: Du kannst keine Vorsteuer auf betriebliche Ausgaben geltend machen.
- Begrenzte Skalierung: Wenn dein Umsatz steigt, musst du die Regelung verlassen und dich umstellen.
Was passiert, wenn du die Umsatzgrenze überschreitest?
Übersteigst du die Umsatzgrenze, wirst du im Folgejahr automatisch umsatzsteuerpflichtig. In diesem Fall musst du Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen und abführen.
Wie funktioniert der Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung?
Der Wechsel erfolgt automatisch, wenn du die Umsatzgrenzen übersteigst. Du kannst jedoch auch freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, wenn sich dies steuerlich für dich lohnt.Der Wechsel erfolgt automatisch, wenn du die Umsatzgrenzen übersteigst. Du kannst jedoch auch freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, wenn sich dies steuerlich für dich lohnt. Falls du die Kleinunternehmerregelung nachträglich beantragen möchtest, kannst du dies im laufenden Jahr durch eine Anpassung beim Finanzamt tun, sofern die Umsatzgrenzen eingehalten wurden. Sprich hierfür unbedingt mit deinem Steuerberater.
Der Wechsel erfolgt automatisch, wenn du die Umsatzgrenzen übersteigst. Du kannst jedoch auch freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, wenn sich dies steuerlich für dich lohnt.
Wann solltest du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Verzichte auf die Regelung, wenn du hohe Betriebsausgaben hast und von einem Vorsteuerabzug profitieren möchtest. Das kann insbesondere bei wachsendem Umsatz sinnvoll sein.
Die Kleinunternehmerregelung bietet viele Vorteile, aber auch Einschränkungen. Mit der Gesetzesänderung ab 2025 können noch mehr kleine Unternehmen von der Steuererleichterung profitieren. Ob sie für dich geeignet ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Kläre im Zweifel deine Optionen mit einem Steuerberater.
Jetzt bist du dran: Passt die Kleinunternehmerregelung zu dir?