Die richtige Rechtsform ist in jedem Fall ein Unterfangen, das von reichlich Bürokratie, Zahlen und Fakten abhängig ist. Kennt man sich nicht grundlegend in diesem Bereich aus, kann es schnell zur Überforderung kommen. Da das Thema der richtigen Rechtsform für Unternehmensgründungen jedoch unabdingbar ist, findet ihr hier eine übersichtliche Strukturierung und Erläuterung aller Rechtsformen, die für Startups sinnvoll sind.
Die richtige Unternehmensform für Startups
- Welche Rechtsform ist sinnvoll für Startups?
- Worin liegen die Unterschiede der Rechtsformen?
- Ein Überblick der Rechtsformen
Welche Rechtsformen sind sinnvoll für Startups?
Wenn es um die Frage geht, welche Rechtsformen spezifisch für Startups am sinnvollsten sind, müssen multiple Faktoren mit einberechnet werden. Grundlegend eignen sich vor allem die Rechtsformen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG (Unternehmergesellschaft), GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), GmbH & Co KG (Kapital- und Kommanditgesellschaft) und SE (Societas Europaea/ europäische Aktiengesellschaft). Letztendlich muss die Rechtsform allerdings individuell für jedes Startup selbst ausgewählt werden. Dabei müssen verschiedene Kriterien in Betracht gezogen werden, wie in etwa die Haftung, das Startkapital, der Steuerfaktor und auch die geschäftlichen Erfahrungen der Gründer*innen. Die Unternehmensform kann ebenfalls im Nachhinein angepasst und geändert werden, was allerdings mit hohen Kosten und großen Umständen verbunden sein kann. Dementsprechend gescheit ist es, sich zu bereits zu Beginn fundierte Gedanken darüber zu machen, welche Rechtsform langfristig die beste Wahl für das Unternehmen ist.
Worin liegen die Unterschiede der Rechtsformen?
Die vielen Abkürzungen und Bezeichnungen können zunächst einmal überwältigend sein, wenn man sich mit dem Thema Rechtsform nicht fundiert auskennt. Worin liegt der Unterschied? Auf welche Faktoren muss geachtet werden? Nun, schauen wir uns zunächst die Unterscheide der verschiedenen Unternehmensformen an: Grundlegend lassen sich die angegebenen Gesellschaftsformen zunächst in sowohl Personen-, als auch Kapitalgesellschaften unterteilen. Die relevantesten Unterschiede liegen hier in der Haftung und dem (Eigen-)Kapital.
Bei Personengesellschaften handelt es sich um einen Zusammenschluss von Einzelpersonen. In diesem Fall besitzen die Einzelpersonen keine unabhängige Rechtsgestalt, dürfen über kein Vermögen verfügen und müssen mit ihrem privaten Kapital haften.
Die Kapitalgesellschaften hingegen haften im Schadensfall mit dem gemeinschaftlichen Vermögen und können ein eigenes Kapital aufbauen. Dabei muss allerdings im Auge behalten werden, dass die beschränkte Haftung damit eng mit dem Stammkapital zusammenhängt, welches die Bedingung für die Kapitalgesellschaft bildet.
Ein Überblick der Rechtsformen
Die vorangegangenen Charakteristika der Personen- und Kapitalgesellschaften im Hinterkopf, betrachten wir nun die einzelnen Eigenschaften der jeweiligen Rechtsformen.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die GmbH hat diverse Faktoren, die attraktiv für Gründer*innen sind. Darunter fallen vor allem die eigenständige Rechtsgestalt, die mögliche Zusammenarbeit mit Investoren, und die eingeschränkte Haftung. Allerdings fallen die Kosten/Bedingungen relativ hoch aus, was Gründer*innen, die noch kein eigenes Startkapital besitzen, oft von der Wahl einer GmbH abhält. Das Mindestkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt momentan bei 25.000 Euro, ohne notarielle Kosten oder die Kosten eines Steuerberaters mit einzukalkulieren. Die Gründung einer GmbH an sich, wenn es um bürokratische Faktoren geht, ist jedoch nicht viel komplizierter als die anderer Gründungen: Es werden mehrere juristische oder natürliche Personen, ein beglaubigter Gesellschaftsvertrag und eine Anmeldung im Handelsregister benötigt.
UG (Unternehmergesellschaft)
Bei der UG handelt es sich um eine „abgespeckte“ Form der GmbH. Sie kann als eine Art „Mini GmbH“ betrachtet werden. Für die Gründung werden bis zu drei Gesellschafter benötigt. Ein Unterschied liegt Beispielweise darin, dass das verlangte Mindestkapital im Gegensatz zur GmbH bloß bei 1 Euro liegt. Die Unternehmergesellschaft ist nach der offiziellen Gründung ebenfalls voll Haftungsbeschränkt. Es muss allerdings beachtet werden, dass auch eine UG ihre Nachteile für junge Gründer*innen hat, da 25 Prozent Rücklagen aus dem Jahresüberschuss erforderlich sind.
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Die GbR ist, in der Regel, eine der gängigsten Rechtsformen für Startups und junge Unternehmen, was unterschiedliche Gründe hat. Zum einen sind lediglich zwei Personen erforderlich, mit einer gemeinschaftlichen Geschäftsidee, die verwirklicht werden soll. Außerdem kann sie formlos gegründet werden, was sich jedoch nicht zwingend empfehlen lässt, da es grundlegend sinnvoll ist, einen gemeinsamen, schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Darüber hinaus birgt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts allerdings ebenfalls einige Nachteile. Diese sammeln sich vor allem in der persönlichen Haftung der Gesellschafter und erschweren zusätzlich das Arbeiten mit Investoren, da diese ebenfalls zur persönlichen Haftung aufgerufen werden können.
GmbH & Co KG (Kapital- und Kommanditgesellschaft)
Die Faktoren der GmbH & Co KG können ebenfalls interessant für Gründer*innen sein. Jedoch sollte gesagt sein, dass diese Rechtsform durchaus äußerst komplex und eher für Gründer*innen mit gesammelter Geschäftserfahrung zu empfehlen ist. In ihr werden sowohl Kapital-, als auch Personengesellschaft vereint. Um diese Faktoren nachvollziehen zu können ist es sinnvoll, einen Blick auf die eigentliche Bedeutung der Bezeichnung zu werfen. Die Kapital- und Kommanditgesellschaft wird auf der Grundlage zweier Gesellschafter gegründet. Diese setzen sich zusammen aus einer natürlichen Person (dem Komplementär) und einer juristischen Person (der Kommandist). Ein Mindestkapital wird für die Gründung der GmbH & CO KG nicht verlangt. Auch die Haftung sieht etwas anders aus, als bei den vorangegangenen Rechtsformen, da sie sozusagen „aufgeteilt“ wird. Die juristische Person haftet beschränkt, lediglich mit der eigenen Einlage, während sich die natürliche Person zur uneingeschränkten Haftung bereit erklärt. Sozusagen eine Win-win-Situation.
SE (Societas Europaea/ Europäische Aktiengesellschaft)
Bei der Rechtsform SE handelt es sich um eine europäische Aktiengesellschaft, auch bekannt als Societas Europaea. Die Vorteile der SE sammeln sich besonders im Bereich der „normalen“ Aktiengesellschaft. So ist nicht nur ihre Haftung beschränkt, sondern ist zusätzlich ebenfalls flexibel was den Ort der Gesellschaft angeht. Sie kann Beispielweise in jedem Land der Europäischen Union eröffnet werden, was einen großen Vorteil bildet, wenn bereits von Anfang an eine Expansion in Betracht gezogen wird. Beachtet werden muss ebenfalls, dass das Unternehmen grundsätzlich international agieren muss. Außerdem kommt hinzu, dass das Mindestkapital einer SE Gründung eine stattliche Summe von 120.000 Euro beträgt. Unter Betrachtung der Faktoren sollte dementsprechend auch hier erwähnt werden, dass es sich um eine Rechtsform handelt, die vor allem für Gründer*innen und Unternehmer*innen mit Erfahrungen im Gründungsbereich zu empfehlen ist.
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