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Korrektur vom 18. September 2026: In einer früheren Fassung stand, Beteiligungen seien für Mitarbeiter und Partner bis 5.000 Euro im Jahr steuerfrei, Optionsprogramme könnten als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten und Hurdle Shares erhalte man erst oberhalb einer Bewertungsschwelle. Richtig ist: Der Freibetrag nach § 3 Nummer 39 EStG beträgt seit dem 1. Januar 2024 insgesamt 2.000 Euro im Jahr und gilt nur für Arbeitnehmer, der Vorteil aus Mitarbeiteroptionen ist bei der Ausübung Arbeitslohn, und Hurdle Shares sind sofort echte Anteile, die nur am Wert oberhalb der Hürde teilhaben.
Die Beteiligung von Geschäftspartnern ist nicht nur ein Mittel zur Startup-Finanzierung, sondern auch ein strategisches Tool zur Motivation, Bindung und Wertsteigerung. Dieser Ratgeber vergleicht fünf Wege, Mitgründer, Mitarbeitende und Investoren zu beteiligen: echte Geschäftsanteile, Optionen, virtuelle Anteile, Hurdle Shares und die stille Beteiligung. Sie unterscheiden sich darin, ob der Partner Gesellschafter wird, ob ein Notar nötig ist und wann Steuern anfallen. Für angestellte Partner gelten 2026 zwei Sonderregeln des Einkommensteuergesetzes: der Freibetrag von 2.000 Euro und die aufgeschobene Besteuerung nach § 19a.
Beteiligungsmodelle im Überblick: mehr als nur Anteile verkaufen
Optionen: Beteiligung mit kalkulierbarem Risiko
Mit Optionen erhalten Geschäftspartner das Recht, in Zukunft Anteile zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Das passt zu Partnern, die früh einsteigen, aber erst später Kapital investieren möchten. Bei einer GmbH braucht schon die Vereinbarung, mit der sich ein Gesellschafter zur Abtretung eines Geschäftsanteils verpflichtet, die notarielle Form, so regelt es § 15 Absatz 4 GmbHG. Sollen stattdessen neue Anteile entstehen, verlangt das Gesetz einen notariell beurkundeten Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (§ 53 GmbHG) und eine notariell aufgenommene oder beglaubigte Übernahmeerklärung (§ 55 GmbHG).
Virtuelle Anteile (VSOP): Beteiligung ohne Stimmrechte
Virtuelle Anteile (oft als VSOP bekannt) sind besonders für Startups geeignet, die Beteiligung bieten wollen, ohne Unternehmensanteile abzugeben. Die Auszahlung erfolgt bei Exit oder als Gewinnbeteiligung. Im BMF-Schreiben vom 1. Juni 2024 zu Vermögensbeteiligungen nennt das Bundesfinanzministerium virtuelle Beteiligungen „schlichte schuldrechtliche Bonusversprechen des Arbeitgebers“. Der Partner wird also nicht Gesellschafter, hat kein Stimmrecht und steht nicht in der Gesellschafterliste.
Hurdle Shares: leistungsgerechte Startup-Beteiligung
Hurdle Shares sind echte Geschäftsanteile mit einer eingebauten Hürde. Der Partner wird sofort Gesellschafter, nimmt am Wertzuwachs und am Exit-Erlös aber erst oberhalb einer festgelegten Unternehmensbewertung teil. Liegt die Hürde auf Höhe der aktuellen Bewertung, ist der Anteil beim Erwerb wenig wert, und der Partner kann ihn zum Marktpreis kaufen. Rechtlich stützt sich das auf Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung, denn das GmbH-Gesetz erlaubt ausdrücklich, den Gewinn (§ 29 Absatz 3 GmbHG) und das Vermögen bei einer Auflösung (§ 72 GmbHG) abweichend von den Geschäftsanteilen zu verteilen. Wie du die Ausgangsbewertung ermittelst, erklärt unser Ratgeber zur Startup-Bewertung. Das Modell passt zu Leistungsträgern oder externen Managern.
Unternehmensbeteiligung klassisch: mit Rechten und Pflichten
Die direkte Unternehmensbeteiligung über Geschäftsanteile oder Aktien bleibt ein Klassiker. Sie eignet sich vor allem für strategische Investoren oder langfristige Co-Founder. Bei der GmbH braucht die Abtretung eines Geschäftsanteils einen notariellen Vertrag (§ 15 Absatz 3 GmbHG). Danach geht eine neue Gesellschafterliste an das Handelsregister, und wenn ein Notar mitgewirkt hat, reicht er sie anstelle der Geschäftsführung ein (§ 40 GmbHG).
Stille Beteiligung: Kapital ohne Geschäftsanteile
Wer Geld geben, aber keine Geschäftsanteile übernehmen soll, kann sich still beteiligen. Der stille Gesellschafter leistet eine Einlage, die in das Vermögen des Inhabers übergeht, und aus den Geschäften wird allein der Inhaber berechtigt und verpflichtet (§ 230 HGB). Seine Gewinnbeteiligung kann der Vertrag nicht ausschließen, eine Verlustbeteiligung dagegen schon (§ 231 HGB). Die Gewinnanteile sind für ihn Einkünfte aus Kapitalvermögen, solange er nicht als Mitunternehmer gilt (§ 20 Absatz 1 Nummer 4 EStG). Eine andere Form für Business Angels ist das Wandeldarlehen: ein Darlehen, das später in Anteile umgewandelt werden kann.
Tipp: Achte auf einen detaillierten Beteiligungsvertrag, um Konflikte zu vermeiden. Dort regelst du Vesting, den Ausstieg eines Partners und die Verteilung des Exit-Erlöses.
Beteiligungsmodelle im Vergleich: Form, Steuer und Aufwand
Die Tabelle fasst zusammen, was der Partner jeweils erhält, welche Form das Gesetz verlangt und wie der Vorteil beim Empfänger besteuert wird. Die Steuerspalte beschreibt die Rechtslage im September 2026 für Partner, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind.
| Modell | Was der Partner erhält | Form und Aufwand | Steuer beim Empfänger | Passt zu |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsanteile | Gesellschafterstellung mit Stimmrecht und Gewinnanspruch | notarieller Abtretungsvertrag oder Kapitalerhöhung, neue Gesellschafterliste | Kauf zum Marktpreis: kein Arbeitslohn. Verbilligt an Mitarbeitende: Vorteil ist Arbeitslohn, bis 2.000 Euro steuerfrei nach § 3 Nummer 39 EStG, der Rest unter Bedingungen nach § 19a aufschiebbar | Mitgründer, strategische Investoren |
| Optionen | Recht, Anteile später zum festen Preis zu kaufen | Verpflichtung zur Abtretung notariell nach § 15 Absatz 4 GmbHG | bei Mitarbeitenden Arbeitslohn bei Ausübung, nicht bei Zusage | Partner, die später investieren |
| Virtuelle Anteile (VSOP) | Zahlungsanspruch bei Exit oder aus dem Gewinn, keine Gesellschafterrechte | Vertrag ohne Übertragung von Geschäftsanteilen | bei Mitarbeitenden Arbeitslohn bei Auszahlung, weder Freibetrag noch § 19a | Mitarbeitende in frühen Phasen |
| Hurdle Shares | echte Anteile mit Wertbeteiligung oberhalb der Hürde | notarielle Form wie bei Geschäftsanteilen, Verteilungsregel im Gesellschaftsvertrag | Kauf zum Marktpreis mit vollem Verlustrisiko: Exit-Gewinn ist Veräußerungsgewinn | Leistungsträger, externe Manager |
| Stille Beteiligung | Gewinnanteil ohne Geschäftsanteile | Vertrag über eine stille Gesellschaft nach § 230 HGB | Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern kein Mitunternehmer | Investoren ohne Anspruch auf Mitsprache |
Steuerliche Vorteile bei Beteiligungen: was 2026 für wen gilt
Gut geplante Beteiligungsmodelle bieten nicht nur Motivation, sondern auch steuerliche Vorteile für Geschäftspartner. Die beiden wichtigsten stehen im Einkommensteuergesetz und gelten nur für Arbeitnehmer. Welche Spalte der Tabelle für dich zählt, hängt deshalb vor allem davon ab, ob der Partner bei dir angestellt ist.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 2.000 Euro steuerfrei
Überlässt du Mitarbeitenden unentgeltlich oder verbilligt Anteile am eigenen Unternehmen, ist der Vorteil bis 2.000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei, so steht es in § 3 Nummer 39 EStG. Begünstigt sind die Beteiligungen, die das Fünfte Vermögensbildungsgesetz aufzählt, darunter Aktien, Geschäftsanteile an einer GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland und stille Beteiligungen am Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass das Angebot mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die zum Zeitpunkt des Angebots seit einem Jahr oder länger ununterbrochen bei dir beschäftigt sind. Dazu zählen laut BMF-Schreiben auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte und Auszubildende. Virtuelle Anteile und Optionen selbst sind keine begünstigten Beteiligungen. Erst Anteile, die ein Mitarbeiter nach der Ausübung einer Option verbilligt erhält, können unter den Freibetrag fallen. Modelle und Beispiele vertieft unser Ratgeber zur Mitarbeiterbeteiligung, weitere Beiträge findest du unter dem Stichwort Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
Aufgeschobene Besteuerung nach § 19a EStG
Für den Teil über dem Freibetrag gibt es § 19a EStG. Die Regel verhindert, dass Mitarbeitende Steuern auf Anteile zahlen, die ihnen noch kein Geld gebracht haben. Der Vorteil bleibt im Jahr der Übertragung unversteuert. Besteuert wird er erst, wenn der Mitarbeiter die Anteile verkauft oder verschenkt, wenn seit der Übertragung 15 Jahre vergangen sind oder wenn das Arbeitsverhältnis endet. Die beiden letzten Anlässe entfallen, wenn der Arbeitgeber unwiderruflich erklärt, für die Lohnsteuer zu haften. Die Anteile müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, eine Gehaltsumwandlung ist nicht begünstigt. Sie dürfen auch von einem Gesellschafter stammen, etwa direkt von den Gründern.
Die Regel gilt für Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und höchstens 100 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 86 Millionen Euro Bilanzsumme, deren Gründung nicht mehr als 20 Jahre zurückliegt. Das ist das Vierfache der Beschäftigtenschwelle und das Doppelte der Finanzschwellen aus der KMU-Definition der EU-Kommission. Es genügt, wenn das Unternehmen die Schwellen in einem der sechs vorangegangenen Kalenderjahre eingehalten hat. Anteile an einem anderen Konzernunternehmen sind ebenfalls begünstigt, wenn der gesamte Konzern die Schwellen einhält und kein Konzernunternehmen älter als 20 Jahre ist. Der Mitarbeiter muss der aufgeschobenen Besteuerung zustimmen. Nach der Übertragung bestätigt das Betriebsstättenfinanzamt den unversteuerten Vorteil auf Anfrage in einer gebührenfreien Anrufungsauskunft.
Ein Rechenbeispiel aus dem BMF-Schreiben zeigt die Wirkung. Die Gründer eines Startups, das die Schwellen einhält, übertragen einer Mitarbeiterin unentgeltlich Anteile im Wert von 10.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 8.000 Euro zunächst unversteuert. Vier Jahre später verkauft sie beim Exit alle Anteile für 50.000 Euro. Erst dann versteuert sie die 8.000 Euro als Arbeitslohn nach dem progressiven Tarif, während die Wertsteigerung von 40.000 Euro als Veräußerungsgewinn nach § 17 oder § 20 EStG besteuert wird. Weil zwischen Übertragung und Verkauf mindestens drei Jahre liegen, gilt für die 8.000 Euro die Fünftelregelung des § 34 EStG. Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber sie beim Lohnsteuerabzug nicht mehr, die Ermäßigung wirkt erst in der Einkommensteuerveranlagung. Sind die Anteile zum Zeitpunkt der Besteuerung weniger wert als der unversteuerte Vorteil, zählt nur der niedrigere Wert als Lohn, sofern der Wertverlust betrieblich veranlasst ist.
Optionen, virtuelle Anteile und Hurdle Shares: wann Steuer anfällt
Bei Mitarbeiteroptionen entsteht mit der Zusage noch kein Arbeitslohn. Der Vorteil fließt zu, wenn der Mitarbeiter die Option ausübt oder anderweitig verwertet, etwa auf einen Dritten überträgt, so fasst das amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2026 die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zusammen. Dieser Vorteil ist Arbeitslohn und keine Kapitaleinkunft. Erst die Wertsteigerung der Anteile nach dem Erwerb fällt unter § 17 oder § 20 EStG.
Bei Angestellten sind Auszahlungen aus virtuellen Anteilen Arbeitslohn in dem Jahr, in dem das Geld fließt (§ 38a Absatz 1 EStG). In der Sozialversicherung zählen sie als einmalige Einnahme zum Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV). Freibetrag und § 19a helfen hier nicht.
Kauft ein Partner Hurdle Shares oder andere Anteile zum Marktpreis, trägt er das volle Verlustrisiko und hängt der Wert nicht an Sonderregeln aus dem Arbeitsverhältnis, ist der spätere Gewinn kein Arbeitslohn. Das hat der Bundesfinanzhof für Managementbeteiligungen entschieden und für den Verkauf einer Mitarbeiterbeteiligung zu marktüblichen Konditionen bestätigt. Wer in den letzten fünf Jahren mit mindestens 1 Prozent beteiligt war, versteuert den Gewinn nach § 17 EStG im Teileinkünfteverfahren, bei dem 40 Prozent des Veräußerungspreises steuerfrei bleiben (§ 3 Nummer 40 EStG). Bei einer kleineren Beteiligung gilt der Steuersatz von 25 Prozent für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 32d EStG).
Wichtig: Lass Beteiligungsprogramme vor Umsetzung immer steuerlich prüfen. Ein guter Ansprechpartner: steuerberaten.de
FAQ: Beteiligung von Geschäftspartnern einfach erklärt
Wie funktioniert eine Beteiligung mit virtuellen Anteilen?
Geschäftspartner erhalten keinen rechtlichen Anteil, aber ein Anrecht auf Auszahlung beim Exit. Sie bleiben formal außen vor, profitieren aber finanziell. Angestellte versteuern die Auszahlung als Arbeitslohn in dem Jahr, in dem sie das Geld erhalten.
Welche steuerlichen Vorteile haben Optionen oder Hurdle Shares?
Bei Hurdle Shares entsteht kein Arbeitslohn, wenn der Partner den Marktpreis zahlt und das Verlustrisiko trägt. Der Gewinn beim Exit ist dann ein Veräußerungsgewinn. Bei Mitarbeiteroptionen entsteht der Arbeitslohn bei der Ausübung, nicht erst beim Verkauf. Liegen beide Zeitpunkte auseinander, zahlt der Mitarbeiter Steuer, bevor Geld geflossen ist, es sei denn, die verbilligt erhaltenen Anteile erfüllen die Voraussetzungen von Freibetrag und § 19a.
Welche Beteiligung ist am besten für Startups geeignet?
Für Mitarbeitende in frühen Phasen: virtuelle Anteile (VSOP) oder echte Anteile mit § 19a
Für Leistungsträger und externe Manager: Hurdle Shares oder Optionen
Für Investoren: direkte Anteile, stille Beteiligung oder Wandeldarlehen
Für Co-Founder: direkte Unternehmensbeteiligung
Gibt es steuerfreie Beteiligungen für Mitarbeiter oder Partner?
Für Mitarbeiter ja: Bis 2.000 Euro im Jahr sind nach § 3 Nummer 39 EStG steuerfrei, wenn das Angebot allen offensteht, die seit mindestens einem Jahr im Unternehmen arbeiten. Für Geschäftspartner ohne Arbeitsverhältnis gibt es diesen Freibetrag nicht. Zahlen sie für ihre Anteile den Marktpreis, entsteht beim Erwerb auch kein Vorteil, der zu versteuern wäre.
Brauche ich für eine Beteiligung an einer GmbH einen Notar?
Ja, sobald Geschäftsanteile abgetreten werden oder sich ein Gesellschafter dazu verpflichtet. Auch eine Kapitalerhöhung für neue Partner läuft über den Notar. Virtuelle Anteile übertragen keine Geschäftsanteile und kommen deshalb ohne diese Form aus.
Was passiert bei § 19a, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses wird der bisher unversteuerte Vorteil besteuert. Das entfällt, wenn der Arbeitgeber spätestens mit der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung unwiderruflich erklärt, für die Lohnsteuer zu haften. Dann folgt die Besteuerung erst, wenn der frühere Mitarbeiter die Anteile verkauft oder verschenkt.
Fazit: Mit der richtigen Beteiligungsstrategie Wachstum fördern
Egal ob durch Optionen, virtuelle Anteile oder Hurdle Shares: Mit dem passenden Modell und einem klaren steuerlichen Konzept sicherst du dir nicht nur das Vertrauen deiner Partner, sondern auch ihre langfristige Motivation. Die wichtigste Weiche ist die Frage, ob der Partner bei dir angestellt ist, denn nur dann stehen der Freibetrag von 2.000 Euro und die aufgeschobene Besteuerung nach § 19a offen. Lass dich frühzeitig beraten und nutze Beteiligung als Erfolgsfaktor.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.



















