Bei Unternehmensgründung gibt es einiges zu beachten. Versicherungen gehören dazu. Abhängig vom Gründerstatus kann der Versicherungsbedarf variieren. Welchen Schutz Gründende unbedingt nicht vernachlässigen sollten, zeigen folgende Tipps.
Inhalt:
- 1. Geschäftsausstattung absichern
- 2. Fehler passieren: Haftungsansprüche versichern
- 3. Firmenrechtsschutzversicherung
- 4. Eigene Krankenversicherung unabdingbar
- Tipp: Zuschüsse für Gründer sichern
- Diese Fördertipps sollten Gründer kennen
- Tipp: Unbedingt durch Experten beraten lassen
- Business Angels als private Geldgeber
- EXIST-Gründerstipendium für Hochschulabsolventen
- BAFA-Förderung für Wagniskapital
1. Geschäftsausstattung absichern
Gründende investieren häufig als Erstes ins Inventar. Hierzu gehört beispielsweise die Einrichtung von Büroräumen oder zumindest die Anschaffung technischer Ausstattung. Was passiert, wenn es einen Kurzschluss oder Einbruch gibt?
Haben Gründende keine Versicherung abgeschlossen, kann es rasch teuer werden. Deshalb gilt: die Geschäftsausstattung unbedingt mit ausreichender Höhe absichern.
2. Fehler passieren: Haftungsansprüche versichern
Kein Gründer möchte mit Haftungsansprüchen konfrontiert werden. Doch Fehler können immer wieder geschehen, sind menschlich. Um sich gegen Ansprüche an das Unternehmen abzusichern, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung empfehlenswert. Einen optimalen Durchblick bei Leistungsumfang und Versicherungskosten gibt es beispielsweise online bei CLARK und anderen Portalen. Um das richtige kostenlose Angebot zu erhalten, sind verschiedene Angaben notwendig, darunter:
- Unternehmensgröße
- Berufsfeld (um Schadensarten zu kategorisieren)
- zu versichernde Summe
Je mehr Versicherungsschutz bestehen soll, desto preisintensiver wird die Betriebshaftpflichtversicherung. Es gibt jedoch gute Nachrichten: Gründer können sie steuerlich geltend machen.
3. Firmenrechtsschutzversicherung
Rechtsstreitigkeiten können immer wieder vorkommen. Juristische Auseinandersetzungen mit Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten oder dem Vermieter – alles ist denkbar. Um sich vor unliebsamen Kosten zu schützen, hilft eine Firmenrechtsschutzversicherung.
Ihre Höhe und der Leistungsumfang sollten individuell angepasst werden. Einige Gründer haben aufgrund ihrer Berufswahl höhere Risiken rechtlicher Auseinandersetzungen, andere weniger. Auch die Tragweite der Rechtsstreitigkeiten kann branchenabhängig variieren. Um idealen juristischen Beistand ohne Mehrkosten zu erfahren, am besten ein individuelles Versicherungsangebot einholen.
4. Eigene Krankenversicherung unabdingbar
Wer als Gründer durchstarten und eine berufliche Tätigkeit anmelden will, braucht eine private Krankenversicherung. Der Schutz ist auch hier individuell und richtet sich nach verschiedenen Faktoren:
- Art der Arztbehandlung
- Selbstkostenanteil
- Präferenzen im Krankenhaus (Doppelzimmer oder Einzelzimmer?)
Außerdem können verschiedene Leistungspakete mitversichert werden. Einige Krankenversicherungen bieten beispielsweise maximale Unterstützung bei Rehabilitation und Homöopathie. Andere Versicherungen übernehmen diese Leistungen nur bedingt oder gar nicht.
Wesentliches Argument für oder gegen eine Krankenversicherung ist der Selbstkostenanteil. Je geringer er ist, desto höher der monatliche Versicherungsbeitrag. Auch das Alter des Versicherungsnehmers spielt eine wesentliche Rolle. Erfahrungen zeigen, dass der Einstieg in die PKV in jungen Jahren Kostenvorteile bringt. Mit steigendem Alter wachsen auch die Versicherungsbeiträge.
Tipp: Zuschüsse für Gründer sichern
Unternehmensgründungen sind häufig mit einem (enormen) finanziellen Aufwand verbunden. Nicht jeder Gründer hat ausreichend monetäre Reserven, um dies zu stemmen. Als Starthilfe bietet die Bundesregierung viele Möglichkeiten. Dafür hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zahlreiche Zuschussprogramme aufgelegt.
Gründungswillige werden sogar auf einer innovativen Plattform durch die Bundesregierung unterstützt. Hier können sie sich Ideen für das künftige Business holen, planen und nach Finanzierungsmöglichkeiten suchen. Auch beim finalen Schritt, der Gründung, hilft die Plattform und leitet souverän zu den entsprechenden Anträgen weiter.
Abhängig vom Bundesland gibt es deutschlandweit unzählige Programme, um Gründer zu unterstützen. In Sachsen stehen beispielsweise zahlreiche Programme durch die Sächsische Aufbaubank zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Investitionsdarlehen für Landwirtschaft und Umwelt, Zuschüsse bei Weiterbildungen und mehr.
Diese Fördertipps sollten Gründer kennen
Wer gründet, startet nicht immer aus einer finanziell komfortablen Situation heraus. Viele Gründer entscheiden sich durch drohende Arbeitslosigkeit oder befinden sich auf Arbeitssuche. Sie haben die Möglichkeit, ein Einstiegsgeld als ALG II Empfänger zu erhalten. Dieser Zuschuss muss über die Arbeitsagentur beantragt werden und wird für maximal zwei Jahre gewährt.
Der Vorteil dieser Forderung: Sie wird individuell bereitgestellt. Der Nachteil: Aufgrund der Individualität kann die Förderung (beispielsweise durch vorhandene eigene finanzielle Reserven) auch abgelehnt werden.
Tipp: Unbedingt durch Experten beraten lassen
Es gibt vor allem in Deutschland unzählige Fördermöglichkeiten. Viele davon kennen Gründer kaum, denn es sind häufig Nischen-Förderprogramme. Ein Experte hilft weiter, um den Durchblick bei den Förderoptionen zu behalten und wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Die Beratung wird häufig sogar kostenfrei bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer gewährt. Von Vorteil ist ein Businessplan bzw. eine Vorstellung, was die Unternehmung überhaupt ausmacht. Wer völlig planlos in das Beratungsgespräch geht, verpasst womöglich seine Chance, wertvolle Tipps für seine (Nischen-)Branche zu erhalten.
Business Angels als private Geldgeber
Viele Unternehmer oder solvente Privatpersonen unterstützen Gründer. Ihre Intentionen dafür sind vielfältig, u. a.:
- Idealismus
- alternative Wertanlage
- Ausbau des Netzwerkes
Wer als Gründer dynamisch und innovativ mit guten Ideen daherkommt, könnte in den Genuss dieser Unterstützung kommen. Allerdings gibt es die Geldmittel der Business Angels nicht ohne Bedingungen. Gründer müssen es schaffen, die Geldgeber von sich und ihren Fähigkeiten zu überzeugen. Wie viel investiert wird, hängt von dem Goodwill der Business Angels ab. Mit ihrem Investment sichern sie sich meist Anteile am Unternehmen und profitieren auch langfristig davon. Zu finden sind solche Business Angels entweder im privaten bzw. geschäftlichen Umfeld oder auf verschiedenen Gründerplattformen.
EXIST-Gründerstipendium für Hochschulabsolventen
Um den Innovationsstandort Deutschland zu erhalten, gibt es ein besonderes Förderprogramm für Studierende, Absolventen bzw. Wissenschaftler: EXIST. Das Stipendium gibt es nicht für jedermann, sondern nur über ein Bewerbungsverfahren.
Wer gute Ideen hat, darf sich bei Bewilligung des Gründerstipendiums auf bis 3.000 €/Monat für maximal ein Jahr freuen. Diese Unterstützung soll den persönlichen Lebensunterhalt absichern, sodass sich Gründer auf ihre Forschung und Unternehmensentwicklung konzentrieren können. Maximal stehen 30.000 € Sachausgaben für den gesamten Zeitraum zur Verfügung. Haben Gründer Coachingbedarf, werden diese Maßnahmen bis 5.000 € unterstützt.
BAFA-Förderung für Wagniskapital
Investoren, die aufstrebende Unternehmer unterstützen, können vom BAFA-Förderprogramm profitieren. Sie erhalten Steuervergünstigungen, wenn sie mindestens 10.000 € investieren. Maximal werden bei diesem Programm Investitionen bis 500.000 € berücksichtigt. Eine Win-win-Situation für Gründer und Investoren gleichermaßen. Damit Gründer mit ihren Investoren von diesem Vorteil profitieren können, müssen sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag für das „förderfähig für INVEST“-Prädikat stellen. Erst nach Genehmigung dürfen sich Investoren über Steuervorteile freuen. Voraussetzung für die Bewilligung:
- das Unternehmen ist nicht älter als sieben Jahre
- die Unternehmung hat weniger als 50 Mitarbeiter
- Jahresumsatz/Bilanzsumme liegen unter 4 Millionen €
Investoren profitieren nur dann, wenn sie ihren Wohnsitz innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes haben.