Als Unternehmer*in wird man ständig mit dem Thema Mitarbeiter und Steuern konfrontiert. Beide Bereiche sind für sich bereits solch komplexe Angelegenheiten, dass schnell vergessen werden kann, dass sie in Kombination durchaus Vorteile für Unternehmenskultur und Kapitalgenerierung haben können. Gute Mitarbeiter zu finden ist an sich bereits keine leichte Aufgabe, doch noch schwerer kann es dann sein, sie im Unternehmen zu halten. Treue und Loyalität hängen eng mit Wertschätzung und Anreizen zusammen, welche signalisieren, dass die investierte Energie und Kraft nicht lediglich entgegengenommen, sondern ebenfalls geachtet werden.
- Steuern sparen durch Mitarbeiterbindung?
- Optionen der Mitarbeiterbindung
- Achtung: Sachbezugsfreigrenze
- Steuerfreie Benefits
Steuern sparen durch Mitarbeiterbindung?
Das richtige Stichwort ist an dieser Stelle: Mitarbeiterbindung. Wie möglicherweise leicht zu erraten ist, handelt es sich bei diesem Thema um das Gewinnen der Loyalität von Teammitgliedern, aufgrund von gegenseitiger Wertschätzung und Annahme. Dies kann durch gewisse Vorteile und Benefits passieren, oder durch materielle Unterstützung. Wichtig ist, dass sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter etwas davon haben. Geht es um den steuerlichen Aspekt der Möglichkeiten, muss besonders die Sachbezugsfreigrenze beachtet werden, auf die im Folgenden weiter eingegangen werden soll.
Grundlegend kann jedoch lediglich ein ausgewogenes Geben und Nehmen zu gegenseitigen Benefits führen.
Corporate Benefits: Optionen der Mitarbeiterbindung
Sowohl Arbeitgeber, als auch Mitarbeiter sind sich in der Regel darüber bewusst, dass es sich bei Corporate Benefits um einen Akt der Mitarbeiterbindung handelt. Wird die Arbeit der Angestellten nicht wertgeschätzt, fehlt das Gefühl etwas zum Unternehmen beizutragen, was oft dazu führt, dass sich ein Gefühl der Loyalität gegenüber dem Unternehmen nur äußert schleppend, wenn überhaupt, entwickeln kann. Schätzt man die geleistete Arbeit jedoch angemessen, steigert sich die Arbeitsattraktivität im Auge des Angestellten.
Folgende Vorschläge können dabei helfen die Loyalität von Mitarbeitern durch Wertschätzung und Corporate Benefits aufzubauen und zu steigern:
- Sympathisieren und identifizieren: There is no „I“ in „Team“. Kommt euch der Spruch bekannt vor? Angesprochen wird hier eine grundlegende Regel der erfolgreichen und produktiven Zusammenarbeit: Nur wenn effektiv zusammen gearbeitet wird, kann diese Arbeit auch beständige Früchte tragen. Materielle Wertschätzung bindet zwar auch, jedoch führt sie oft lediglich zu kurzlebiger Loyalität. Was wirklich verbindet ist das Gefühl Teil eines Gefüges zu sein, welches einen Sinn vertritt, der größer ist als man selbst: Ein Wir-Gefühl.
- Aktiv unterstützen: Hiermit ist die Unterstützung der Mitarbeiter*innen durch Fortbildungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Seminare und Coachings gemeint. Auf diesem Wege kann gleichzeitig in die individuelle Karriere der jeweiligen Angestellten und in die Zukunft des Unternehmens investiert werden.
- Vorteile und Vergünstigungen: Gemeint sind Corporate Benefits, also Vorteile, welche die Mitarbeiter durch das Unternehmen erlangen. Darunter fallen beispielweise gewisse Rabatte, Sportevents, Firmenwagen, technische Geräte und Ausstattungen u.v.m.
- work-life-balance: Die Angestellten dabei zu unterstützen, ein Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben zu wahren, ist eines der wichtigsten Mittel, die Loyalität der Mitarbeiter zu pflegen. Nur ausgeglichene Mitarbeiter mit einer ausgewogenen Balance zwischen Arbeit und Privatleben können ihre Energie auf gesunde Art und Weise in das Unternehmen investieren und das Projekt fördern. Work-Life-Balance ist dementsprechend sowohl für Gründer*innen, als auch für Mitarbeiter enorm wichtig.
- Fürsorge: Angespielt wird hiermit nicht lediglich auf die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber, sondern ebenfalls auf die generelle Fürsorge und Umsorgung der Arbeitnehmer. Nicht umsonst wird in Startups darauf beharrt die Dynamiken einer funktionierenden, transparent kommunizierenden Familie ohne Hierarchien zu wahren. Absicherungen, Mitarbeiterbeteiligungen und vermögensbildende Maßnahmen und Versicherungen vermitteln Angestellten ein Gefühl von Sicherheit und Umsorgung.
Achtung: Sachbezugsfreigrenze
Werden Mitarbeiter durch materielle und sachliche Benefits unterstützt und wertgeschätzt sollte vor allem auf die steuerlichen Richtlinien und Sparmöglichkeiten geachtet werden. Besonders wichtig ist in diesem Kontext die Sachbezugsfreigrenze. Laut §8 Absatz II EStG liegt diese momentan bei 44 Euro. Allerdings wurde im Gesetz festgelegt, dass diese Grenze a dem 01.01.2022 auf 50 Euro angehoben wird. Infolgedessen können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, ab Januar ’22, steuerfrei Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro zur Verfügung stellen. Diese Grenze steigt um weitere 10 Euro an, wenn Geschenke an Mitarbeiter einen privaten Kontext besitzen, wie zum Beispiel Geburtstagsgeschenke. Hier darf der Wert des Präsentes 60 Euro nicht übersteigen.
Steuerfreie Benefits
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten Mitarbeiter zu unterstützen, so ihre Loyalität zu stärken und gleichzeitig Steuern zu sparen. Da bestimmte Beträge allerdings nicht überschritten werden dürfen, sind hier einige konkrete Beispiele aufgeführt:
- Fahrtkosten: Übersteigt ein Monatsticket z.B. die Höchstgrenze von 44 Euro nicht, bleiben die Kosten steuerfrei. Wird das Ticket jährlich abgerechnet, sieht das schon wieder anders aus.
- Gutscheine: Das Gleiche gilt für Gutscheine. Sie können monatlich ausgegeben werden, dürfen aber die Grenze von 44 Euro nicht überschreiten. Es sei denn sie werden, wie oben erwähnt, vor einem privaten Hintergrund (Geburtstag etc.) übergeben, in welchem Fall die Grenze auf 60 Euro steigt.
- Firmenfeiern: Steuerfrei dürfen jährlich bis zu zwei Firmenfeiern durch die Arbeitgeber veranstaltet werden. Wenn die Kosten, pro Mitarbeiter, unter einem Wert von 110 Euro bleiben.
- Essen und Trinken: Bei Eigenanteil der Mitarbeiter von 3,10 Euro, pro Mittagessen, bleibt das Essen ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Gesundheitsförderung: Jedem Mitarbeiter stehen gesetzlich 500 Euro pro Jahr steuerfrei zur Verfügung, wenn durch sie Gesundheit und Wohlbefinden gefördert werden.
- Rabatte: Hier gibt es Unterschiede zwischen pauschalem Rabatt und gewährtem Rabatt. Der pauschale Rabatt beträgt in etwa vier Prozent, während sich der gewährte Rabatt oft im Rahmen von 20 bis 40 Prozent bewegt. Wird jährlich eine Endsumme von 1080 Euro nicht überschritten, bleiben die getätigten Einkäufe steuerfrei.