Existenzgründer müssen keine Steuerexperten sein, doch ist es wichtig, zu wissen, welche Steuern auf sie zukommen. Das Unternehmen muss steuerlich angemeldet werden. Schon kurz nach der Gründung meldet sich das Finanzamt. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte vor der Existenzgründung einen Steuerberater konsultieren und sich über alle relevanten Steuern beraten lassen.
Welche Steuer-Basics sollten Gründer beherrschen?
Bereits vor der Gründung ihres Unternehmens sollten sich Existenzgründer mit den Steuern und den Formalitäten vertraut machen, die während der Geschäftstätigkeit auf sie zukommen. Gerade für Selbstständige, die keine Mitarbeiter beschäftigen, kommt es auf eine solide finanzielle Basis an, um keine bösen Überraschungen mit den Steuern zu erleben. Da es keine direkten steuerlichen Vergünstigungen für Gründer gibt, ist es wichtig, die steuerlichen Rechte und Pflichten zu kennen. Der steuerpflichtige Gewinn kann auf verschiedene Arten ermittelt werden. Das kostenlose Merkblatt der IHK informiert darüber und erläutert, welche Steuerarten für Unternehmen wichtig sind. Übrigens haben wir auch einen sehr informativen Guide darüber, welche Steuern bei einem Onlineshop anfallen.
So klappt es mit der steuerlichen Anmeldung
Wer in die Selbstständigkeit startet oder ein Start-up gründet, muss sich steuerlich beim Finanzamt anmelden. Dazu dient der Fragebogen des Finanzamts. Über die Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt zumeist automatisch informiert, sobald die Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt erfolgt ist. Das Formular wird vom Finanzamt zugeschickt. Alternativ kann das Formular auch telefonisch oder per Post beim Finanzamt angefordert werden. Selbstständige mit freiberuflicher Tätigkeit müssen das Finanzamt nicht informieren.
Im Fragebogen werden neben persönlichen Angaben und Bankverbindung verschiedene Angaben zum Unternehmen abgefragt:
- gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit
- Rechtsform des Unternehmens
- voraussichtlicher Umsatz
- zu erwartender Gewinn
- Ermittlung des Gewinns
- Besteuerung der Umsätze.
Ein Steuerberater kann beim Ausfüllen des Formulars helfen. Ist das Formular beim Finanzamt eingegangen, vergibt es eine Steuernummer. Das Unternehmen ist nun steuerlich gemeldet und darf offiziell Rechnungen stellen. Dabei ist es wichtig, dass die Fakturierung professionell und fehlerfrei erfolgt. Fehler bei der Rechnungsstellung können für ein Unternehmen ziemlich teuer werden.
Fallstrick Umsatzsteuer
Existenzgründer, die im ersten Jahr ihrer Geschäftstätigkeit nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erwarten, können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Diese Kleinunternehmerregelung kann auch von Unternehmen genutzt werden, die bereits etabliert sind und im Vorjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro erzielt haben. Im laufenden Jahr dürfen die Umsätze 50.000 Euro nicht übersteigen.
Für Existenzgründer gilt eine Sonderregelung, da das Finanzamt die voraussichtlichen Umsätze auf zwölf Monate hochrechnet. Das bedeutet bei einer Existenzgründung im August und einem Umsatz von 10.000 Euro bis Dezember, dass die Kleinunternehmerregelung im konkreten Fall nicht gilt.
Steuerarten, die Gründer kennen sollten
Wer ein Unternehmen gründen möchte, sollte fünf verschiedene Steuerarten kennen, die relevant sind:
- Einkommenssteuer
Für Selbstständige ist die Einkommenssteuer die wichtigste Steuerart. Sie hängt von der Höhe der Einnahmen ab, von denen die beruflichen Ausgaben abgezogen werden. Um hohe Steuerzahlungen zu sparen, können Selbstständige Vorauszahlungen vornehmen. Fallen die Einnahmen höher aus, ist eine Nachzahlung erforderlich. Bei geringeren Einnahmen erfolgt eine Erstattung. Die Einkommenssteuererklärung muss bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. Wer einen Steuerberater beauftragt, muss die Steuererklärung für das Vorjahr erst am 31. Dezember abgeben.
- Umsatzsteuer
Abhängig von der Höhe der Einnahmen muss die Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt gezahlt werden. Sie beträgt je nach Ware oder Dienstleistung 19 Prozent oder 7 Prozent. Von der Mehrwertsteuer, die den Kunden in Rechnung gestellt wurde, wird die vom Unternehmen selbst gezahlte Umsatzsteuer abgezogen. Die Differenz wird an das Finanzamt gezahlt.
- Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist von Selbstständigen zu zahlen, die ein Gewerbe betreiben. Zu diesem Kreis gehören beispielsweise Handwerker, Händler, Inhaber von Industrieunternehmen oder Dienstleister. Diese Steuer wird erst bei einem jährlichen Gewinn von mehr als 24.500 Euro fällig und ist von der Höhe des Ertrags abhängig.
- Lohnsteuer
Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, müssen Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Sie wird von Bruttolohn oder Bruttogehalt erhoben und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hier haben wir auch ein paar Tipps wie du bei der Lohnsteuer sparen kannst und die Ersparnisse sinnvoll für dein Startup nutzen kannst.
- Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer ist von Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften, GmbH oder UG zu zahlen und beträgt 15 Prozent auf den Gewinn.
Unterschied zwischen Unternehmen und Freiberufler
Freie Berufe beruhen auf einer besonderen beruflichen Qualifikation oder schöpferischen Begabung. Zu den Freiberufler zählen
- Heilberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Physiotherapeuten
- technisch-naturwissenschaftliche Berufe wie Ingenieure, Architekten oder Biologen
- rechts- und wirtschaftsberatende Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
- kulturelle Berufe wie Regisseure, Autoren oder Lektoren.
Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen und statt einer Bilanz nur eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Da Freiberufler die Ist-Besteuerung wählen können, muss die Umsatzsteuer erst nach Bezahlung der Rechnung durch den Kunden abgeführt werden.
Papierkram von Anfang an sinnvoll organisieren
Um von Anfang an den Überblick zu behalten, sollte der Papierkram sinnvoll organisiert werden. Dabei kann eine Software, beispielsweise eine Rechnungssoftware oder eine Buchhaltungssoftware, genutzt werden. Eine solche Software kann auch bei der Archivierung der Belege helfen. Belege sollten mindestens einmal wöchentlich sortiert und archiviert werden. Helfen kann ein interner Buchhalter oder ein Buchhaltungsunternehmen.
Lohnt sich ein Steuerberater?
Ein Steuerberater ist keine Pflicht und kostet Geld. Er ist jedoch für Existenzgründer sinnvoll, da er legale Steuertricks kennt und über die Handhabung der Steuer beraten kann. Er hilft bei der Einstellung von Mitarbeitern, wenn es um die Lohnsteuer geht. Der Steuerberater kann nicht nur die Steuererklärung und den Jahresabschluss erstellen, sondern er kann auch Liquiditätsplanung, Buchhaltung und Lohnabrechnung erledigen. Mit einem Steuerberater können Existenzgründer Fehler vermeiden.
Fazit: Grundlegende Steuerkenntnisse sind sinnvoll
Existenzgründer sollten sich mit grundlegenden Steuerfragen vertraut machen. Die wichtigsten Steuern sind Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer und Körperschaftssteuer. Nicht jeder muss alle diese Steuern zahlen. Zwischen Unternehmen und Freiberuflern bestehen Unterschiede. Um Fehler bei den Steuern und beim Jahresabschluss zu vermeiden und Antworten auf wichtige Steuerfragen zu bekommen, sollten Gründer einen Steuerberater beauftragen.