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Werbung mit Gesichtern, die es gar nicht gibt: Mit Bildgeneratoren ist das inzwischen eine Sache von Minuten. Genau darin sieht FaceLedger aus Frankfurt am Main ein Problem. Ein erfundenes Gesicht kann niemand um Erlaubnis fragen, und niemand kann belegen, dass es keiner echten Person ähnelt. Das junge Startup baut deshalb einen Marktplatz, auf dem echte, geprüfte Menschen ihr Aussehen für KI-generierte Werbung lizenzieren, mit Vertrag, Einwilligung und festem Anteil am Preis. Gründer Marcel Mankus hat uns die Eckdaten nach unserem Raster für Startup-Vorstellungen geschickt.

Was ist FaceLedger?

FaceLedger ist ein Lizenzmarktplatz. Menschen legen dort einen Foto-Datensatz ihres eigenen Erscheinungsbilds an, mindestens 14 und höchstens 42 Aufnahmen. Unternehmen, die sich ebenfalls prüfen lassen, lizenzieren dieses Aussehen für eine bestimmte Kampagne und erzeugen daraus mit ihren eigenen KI-Werkzeugen Werbemotive. FaceLedger prüft die Identität, dokumentiert die Einwilligung, erzeugt den Lizenzvertrag und wickelt die Zahlung ab. So beschreibt es das Startup auf faceledger.ai.

Wichtig ist, was FaceLedger nicht ist: kein Bildgenerator, keine Modelagentur und kein Anbieter von Stockfotos. Das Startup erzeugt selbst keine Bilder. Es stellt den rechtlichen Rahmen, in dem ein Unternehmen ein echtes Gesicht nutzen darf, und hält fest, wofür.

Wer steckt hinter FaceLedger?

Gründer und Geschäftsführer ist Marcel Mankus aus Frankfurt am Main. Er hat Maschinenbau in Aachen studiert, einen Abschluss in Medien- und Kommunikationsmanagement gemacht und arbeitet seit Jahren in der Werbung. Die Idee entstand nach seinen Worten aus einer Beobachtung im Alltag: Agenturen können heute KI-Gesichter erzeugen, aber niemanden fragen.

Betreiber ist die Faceledger UG (haftungsbeschränkt), eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 143100 und gegründet am 30. April 2026. Die Wahl der Rechtsform ist typisch für ein Startup in dieser Phase: Wer eine UG gründet, haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen und kann mit sehr wenig Stammkapital starten. Bislang ist FaceLedger eigenfinanziert. Eine erste Finanzierungsrunde plant Mankus, sobald die ersten Unternehmen wiederholt lizenziert haben.

Wie funktioniert die Lizenz?

Jede Lizenz gilt für eine benannte Kampagne und ist zeitlich begrenzt. Die Person gibt jede Kampagne selbst frei und kann ihre Einwilligung jederzeit ohne Begründung widerrufen. Verträge, mit denen ein Unternehmen alle Rechte auf einmal kauft, schließt FaceLedger aus. Ebenso untersagt ist, den Datensatz für allgemeines KI-Training, Gesichtserkennung oder biometrische Datenbanken zu nutzen.

Werbeplakat mit dem Porträt einer lächelnden Frau an einer Bushaltestelle am Abend
Symbolbild, mit KI erzeugt

Jede Person kann 25 Branchen vollständig sperren, etwa Politik oder Tabak. Erotik und Pornografie sind für alle ausgeschlossen. Nach Ende der Laufzeit wird der Datensatz gelöscht, und jede Kampagne bekommt einen Lizenznachweis mit öffentlicher Prüfseite. Wer ein Motiv sieht, kann also nachsehen, ob die Nutzung gedeckt ist.

Für Marken mit eigenen Gesichtern gibt es das Angebot „Bring your own model“. Unternehmen registrieren dabei ihre bisherigen Models und regeln die KI-Nutzung sauber über die Plattform, statt alte Fotoverträge auf neue Technik auszudehnen.

Was kostet eine Lizenz bei FaceLedger?

Die Preise sind öffentlich und werden nicht verhandelt. Jede Lizenz wird einzeln berechnet, nach Dauer, Region, Kanälen und Unternehmensgröße. Die Mindestlizenz liegt bei 900 Euro netto. Auf der Preisseite von FaceLedger gibt es einen Rechner, der den Preis und den Anteil der Person sofort anzeigt.

Paket Umfang Preis
Einzelkampagne 1 bis 3 Monate, 1 Land, 1 bis 2 Kanäle ab 900 Euro netto
Jahresnutzung 12 Monate, DACH oder EU, mehrere Kanäle nach Rechner
Enterprise und global 24 Monate, weltweit, alle Kanäle auf Anfrage

Von jedem Lizenzpreis gehen 65 Prozent an die Person, 35 Prozent behält FaceLedger als Provision. Ausgezahlt wird 14 Tage nach Annahme einer Anfrage über den Zahlungsdienst Stripe. Die Registrierung ist für Personen kostenlos, das Mindestalter liegt bei 18 Jahren und wird per Ausweis geprüft.

Warum das Thema jetzt drängt

Der rechtliche Rahmen verschiebt sich gerade. Nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung müssen künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, die echt wirken, als solche erkennbar sein. Gleichzeitig gilt weiter das Recht am eigenen Bild: Nach Paragraf 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden. Ein generiertes Gesicht, das zufällig einer echten Person gleicht, kann deshalb zum Streitfall werden.

FaceLedger argumentiert, dass vor Gericht die Wiedererkennbarkeit zählt und nicht die Absicht. Ein Vertrag mit einer echten Person sei daher der sicherste Weg. Ob sich das so durchsetzt, werden die nächsten Jahre zeigen. Die Argumentation ist aber für jedes Startup relevant, das mit generierten Bildern wirbt. Wer im eigenen Team klare Regeln für KI-Werkzeuge aufstellen will, findet dazu unseren Beitrag zur KI-Richtlinie für Startups.

Unsere Einschätzung

FaceLedger besetzt eine Lücke, die mit jeder neuen Bildgeneration größer wird. Die Idee ist einfach zu erklären, und das Geschäftsmodell ist fair aufgesetzt: Die Person bekommt fast zwei Drittel des Preises, entscheidet über jede Kampagne und kann jederzeit aussteigen. Das unterscheidet das Angebot deutlich von Buy-out-Verträgen, bei denen ein einmaliges Honorar alle künftigen Nutzungen abdeckt.

Die Herausforderung liegt auf zwei Seiten zugleich. Ein Marktplatz braucht genug geprüfte Gesichter, damit Unternehmen fündig werden, und genug Unternehmen, damit sich die Registrierung für Menschen lohnt. Für die nächsten zwölf Monate hat sich Mankus genau das vorgenommen: die ersten Firmen, die mehr als einmal lizenzieren, die Freischaltung weiterer Länder nach Deutschland und das Vertragswerk in finaler Fassung. Ein Mindestpreis von 900 Euro ist für Mittelständler und Agenturen eine überschaubare Summe, verglichen mit einem klassischen Fotoshooting samt Model, Studio und Nutzungsrechten.

Für Gründer, die selbst eine Plattform planen, lohnt der Blick auf die Einnahmeseite. Wie man Preise richtig festlegt, hängt auch davon ab, wie offen man sie zeigt. FaceLedger hat sich bewusst für Festpreise ohne Verhandlung entschieden.

Häufige Fragen zu FaceLedger

Was verdient man bei FaceLedger?

65 Prozent jedes Lizenzpreises gehen an die Person, die ihr Aussehen lizenziert. Die kleinste Lizenz kostet 900 Euro netto, davon blieben 585 Euro für die Person.

Erzeugt FaceLedger selbst KI-Bilder?

Nein. Die Unternehmen erzeugen die Motive mit ihren eigenen Werkzeugen. FaceLedger prüft Identitäten, dokumentiert die Einwilligung, erstellt den Vertrag und wickelt die Zahlung ab.

Kann man die Einwilligung zurücknehmen?

Ja, jederzeit und ohne Begründung. Konto und Datensatz lassen sich löschen, nach Ende einer Kampagne wird der Datensatz ohnehin gelöscht.

Wer hat FaceLedger gegründet?

Marcel Mankus, der die Faceledger UG (haftungsbeschränkt) im April 2026 in Frankfurt am Main gegründet hat und sie als Geschäftsführer leitet.

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Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.

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Gründerfreunde
Dennis Weidner ist Gründer und Chefredakteur von Gruenderfreunde.de. Das Portal startete 2013 neben seiner eigenen Selbstständigkeit, gehört bis heute keinem Verlag und wird vom Gründer selbst geführt. Diese Unabhängigkeit entscheidet, worüber hier geschrieben wird und worüber nicht. Sein Weg begann in der Bankenbranche, es folgten rund zehn Jahre Krypto und Online-Marketing. Heute verantwortet er mehrere Gesellschaften in Medien, E-Commerce und KI und arbeitet im Tagesgeschäft mit KI-Agenten. Daher kommen die Themen, über die er schreibt: Finanzierung, Steuern und Bürokratie, Vertrieb und Automatisierung, Standortwahl und Auswandern. Er schreibt über das, was er selbst gemacht hat, Umwege eingeschlossen, und stützt sich auf amtliche Quellen und Kontakte vor Ort. Die Beiträge ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung, sie sollen die eigene Entscheidung vorbereiten. Kontakt und weitere Beiträge über LinkedIn oder dennis-weidner.com.