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Stand: 9. Oktober 2026. Gebühren und Fristen entsprechen dem geltenden Markengesetz und dem Gebührenverzeichnis des DPMA.

Der Firmenname steht im Handelsregister, die Domain ist gesichert, das Logo ist fertig. Geschützt ist damit noch nichts. Wer verhindern will, dass ein Wettbewerber denselben Namen für dieselben Produkte benutzt, braucht ein eigenes Schutzrecht, und das übliche Werkzeug dafür ist die eingetragene Marke.

Dieser Ratgeber zeigt, was sich als Marke eintragen lässt, was die Markenanmeldung beim DPMA kostet, wie du die Marke online anmeldest und welche Fristen nach der Eintragung laufen.

Marke anmelden beim DPMA: die Eckdaten

Frage Antwort
Wo melde ich eine deutsche Marke an? beim Deutschen Patent- und Markenamt, online, per Post oder per Telefax
Was kostet die Anmeldung? 290 Euro online, 300 Euro auf Papier, jeweils bis zu drei Klassen
Was kostet jede weitere Klasse? 100 Euro
Wie lange gilt der Schutz? zehn Jahre ab Anmeldetag, beliebig oft verlängerbar
Prüft das Amt ältere Marken? nein, nur Formalien und absolute Schutzhindernisse
Wie lange können andere widersprechen? drei Monate nach der Veröffentlichung der Eintragung

Was eine eingetragene Marke bringt

Markenschutz entsteht nach § 4 MarkenG auf drei Wegen: durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts, durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr, sobald das Zeichen Verkehrsgeltung erworben hat, und durch notorische Bekanntheit. Für Gründerinnen und Gründer ist praktisch nur der erste Weg gangbar. Verkehrsgeltung muss man erst mühsam nachweisen, die Eintragung dagegen steht schwarz auf weiß im Register.

Was der Schutz wert ist, steht in § 14 Abs. 1 MarkenG: Der Erwerb des Markenschutzes gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Recht. Nach § 14 Abs. 2 MarkenG ist es Dritten untersagt, ohne deine Zustimmung ein identisches Zeichen für identische Waren zu benutzen; bei ähnlichen Zeichen oder ähnlichen Waren kommt es darauf an, ob für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht. Ohne dieses Recht bleibt dir im Streitfall nur das Wettbewerbs- oder Namensrecht, und beides ist deutlich schwächer.

Markeninhaber kann fast jeder werden. Das Merkblatt der IHK Düsseldorf nennt natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, ausdrücklich auch die GbR. Ein Geschäftsbetrieb ist nicht nötig, auch eine Privatperson darf eine Marke halten. Wer gerade eine UG gründet, sollte trotzdem überlegen, ob die Marke in die Gesellschaft gehört oder bei dir persönlich liegt und per Lizenz an die Firma geht. Auch Lizenzen lassen sich ins Markenregister eintragen.

Markenformen: Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bildmarke

Schutzfähig sind nach dem IHK-Merkblatt einzelne Worte, Wortkombinationen, Wort-Bild-Kombinationen, reine Abbildungen, aber auch abstrakte Farben, Hologramme, multimediale Zeichen und Klänge. Für die Gründung zählen in der Praxis drei Markenformen:

  • Wortmarke: schützt den Namen als solchen, unabhängig von Schriftart, Farbe und Groß- oder Kleinschreibung. Sie ist meist die stärkere Wahl, weil sie auch dann greift, wenn du das Logo später überarbeitest.
  • Bildmarke: schützt ein Zeichen ohne Text, etwa ein Symbol. Sinnvoll, wenn das Bildzeichen allein wiedererkannt werden soll.
  • Wort-Bildmarke: schützt Name und Gestaltung in genau dieser Kombination. Sie ist der Weg, wenn der Name allein zu beschreibend ist, um eingetragen zu werden; der Schutz reicht dann aber nur so weit wie die Gestaltung.

Wer sein Logo schützen lassen will, meldet es als Bild- oder Wort-Bildmarke an. Das kostet dieselbe Gebühr wie eine Wortmarke. Ein neues Logo ist allerdings auch eine neue Marke, deshalb lohnt es sich, zuerst den Namen als Wortmarke zu sichern und das Logo erst dann, wenn es fertig ist. Wie du ohne großes Budget zu einem tragfähigen Logo kommst, steht in unserem Beitrag zum Startup-Logo mit knappem Budget.

Was sich eintragen lässt und was nicht

Die häufigste Enttäuschung im Markenrecht heißt Unterscheidungskraft. Nach § 8 Abs. 2 MarkenG sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die ausschließlich aus beschreibenden Angaben bestehen. Ein Zeichen, das nur sagt, was das Produkt ist oder kann, gehört allen.

„Frische Backwaren“ für eine Bäckerei fällt durch. Ein erfundenes Wort oder eine ungewöhnliche Wortkombination hat gute Chancen. Je beschreibender der Name, desto größer das Risiko, dass die Gebühr weg ist und die Marke nicht kommt, denn zurückgezahlt wird sie nicht. Daran ändert auch nichts, dass ein ähnlich beschreibendes Zeichen früher schon einmal eingetragen wurde: Das Amt entscheidet jeden Fall neu auf Grundlage des Gesetzes.

Markenrecherche: Ist der Markenname noch frei?

Das DPMA prüft bei der Anmeldung nur, ob die Formalien stimmen und ob absolute Schutzhindernisse bestehen. Ob schon jemand eine gleiche oder ähnliche Marke für ähnliche Waren hält, prüft es nicht. Das kann dir erst nach der Eintragung auf die Füße fallen, wenn der Inhaber der älteren Marke Widerspruch einlegt oder dich abmahnt. Deshalb gehört die Recherche vor die Anmeldung, nicht danach.

  1. DPMAregister: Die kostenlose Datenbank des Amts zeigt deutsche Marken und die Marken mit Schutz in Deutschland. Such nach dem exakten Namen, nach Schreibvarianten und nach Wörtern, die gleich klingen.
  2. Unionsmarken: Eine Marke der Europäischen Union gilt auch in Deutschland. Die Datenbanken des EUIPO und das gemeinsame Suchportal TMview der europäischen Ämter gehören deshalb zur Pflicht.
  3. Handelsregister und Netz: Ältere Rechte entstehen auch ohne Eintragung, etwa durch einen benutzten Firmennamen. Ein Blick ins Handelsregister, in die Suchmaschine und in die App-Stores deckt viele dieser Fälle auf.
  4. Domain und Social-Media-Namen: Kein Markenrecht, aber ein guter Test, ob der Name frei genug ist. Wie du die passende Adresse findest, steht in unserem Beitrag zur Domainsuche.

Die eigene Recherche findet identische Treffer zuverlässig, ähnliche schlechter. Ob „Lumio“ und „Lumeo“ für Software verwechselbar sind, ist eine Rechtsfrage. Wer viel Geld in einen Namen stecken will, lässt die Ähnlichkeitsrecherche von Fachanwälten für Markenrecht oder Patentanwälten machen. Das ist billiger als eine Umbenennung nach dem ersten Abmahnschreiben.

Klassen und Verzeichnis: hier entscheidet sich der Preis

Eine Marke gilt nie allgemein, sondern immer für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Das Verzeichnis wird nach der Nizza-Klassifikation geordnet, die 45 Klassen umfasst. Software steht in einer anderen Klasse als Beratung, Kleidung in einer anderen als der Onlinehandel damit. Das Verzeichnis darf keine Markennamen enthalten, sondern nur Gattungsbegriffe; für die Formulierung bietet das DPMA eine Suchmaschine für Waren und Dienstleistungen an.

Diese Entscheidung ist die wichtigste der ganzen Anmeldung, und sie lässt sich später nicht nachbessern. Das Verzeichnis kann nach der Anmeldung nur noch eingeschränkt werden, nie erweitert. Wer eine Klasse vergisst, meldet neu an und zahlt noch einmal. Wer zu viele Klassen bucht, zahlt sofort mehr und riskiert außerdem, dass die Marke in den ungenutzten Klassen später angreifbar wird.

Eine Faustregel hilft: Melde die Klassen an, in denen du in den nächsten fünf Jahren tatsächlich verkaufst. Was nur vielleicht kommt, sicherst du mit einer zweiten Anmeldung, wenn es so weit ist.

Was die Markenanmeldung beim DPMA kostet

Gebühr beim DPMA Betrag
Anmeldung elektronisch, einschließlich bis zu drei Klassen 290 Euro
Anmeldung in Papierform, einschließlich bis zu drei Klassen 300 Euro
jede Klasse ab der vierten 100 Euro
beschleunigte Prüfung 200 Euro
Widerspruch gegen eine jüngere Marke 250 Euro
Verlängerung für weitere zehn Jahre, bis zu drei Klassen 750 Euro
Verlängerung, jede Klasse ab der vierten 260 Euro

Die Gebühren stehen im Merkblatt der IHK Düsseldorf und auf der Gebührenseite des DPMA. Die Anmeldegebühr ist eine Pauschale. Sie deckt bis zu drei Klassen ab, ganz gleich, ob du eine oder drei nutzt, dazu die Eintragung ins Register und die Veröffentlichung im Markenblatt. Sie wird auch dann fällig, wenn das Amt die Marke am Ende zurückweist. Für die Zahlung hast du drei Monate ab Fälligkeit; zahlst du nicht, gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Balkengrafik: Was eine Marke beim DPMA und beim EUIPO kostet, von 290 Euro für die Online-Anmeldung bis 850 Euro für die Unionsmarke
Gebühren einer Markenanmeldung im Vergleich. Grafik: gruenderfreunde.de

Rechenbeispiel: eine Marke in fünf Klassen

Beispiel: Du meldest deine Marke elektronisch für fünf Klassen an. Dann zahlst du 290 Euro Anmeldegebühr, dazu für die vierte und die fünfte Klasse je 100 Euro, zusammen also 490 Euro. Vor Ablauf der zehn Jahre steht die Verlängerung an: 750 Euro für die ersten drei Klassen und noch einmal 260 Euro je weiterer Klasse, bei fünf Klassen somit 1.270 Euro. Wer es bei drei Klassen belässt, zahlt für Anmeldung und eine Verlängerung zusammen 1.040 Euro, also für zwanzig Jahre Schutz weniger als viele für ein Logo ausgeben. Bei fünf Klassen addieren sich 490 Euro Anmeldung und 1.270 Euro Verlängerung.

Balkengrafik: Markenkosten für zwanzig Jahre, 1.040 Euro bei bis zu drei Klassen, 1.760 Euro bei fünf Klassen
Anmeldung plus eine Verlängerung beim DPMA. Grafik: gruenderfreunde.de

Diese Beträge sind Betriebsausgaben und mindern deinen Gewinn, ob du nun eine Einnahmenüberschussrechnung aufstellst oder bilanzierst. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Recherche und anwaltliche Beratung, die von Kanzlei zu Kanzlei stark schwanken.

Marke online anmelden: der Ablauf in acht Schritten

Die Markenanmeldung kannst du online über den Dienst DPMAdirektWeb einreichen, ohne Signaturkarte, oder auf Papier per Post, per Telefax oder persönlich. Online ist sie nicht nur günstiger, sie wird nach Angaben der IHK auch schneller bearbeitet, und das Formular führt mit einer Ausfüllhilfe durch die Pflichtangaben.

  1. Recherche: Prüfe im DPMAregister und in den Datenbanken des EUIPO, ob es identische oder ähnliche Zeichen in deinen Klassen schon gibt.
  2. Markenform festlegen: Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bildmarke.
  3. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen aufstellen, Klasse für Klasse und in der Reihenfolge der Klasseneinteilung.
  4. Anmeldung einreichen. Nach § 32 Abs. 2 MarkenG muss sie den Antrag auf Eintragung, Angaben zur Identität des Anmelders, eine Darstellung der Marke und das Verzeichnis enthalten.
  5. Anmeldetag sichern: Er ist nach § 33 Abs. 1 MarkenG der Tag, an dem die Anmeldung mit diesen Angaben beim Amt eingeht. Für den Zeitrang deiner Marke ist nach § 6 Abs. 2 MarkenG genau dieser Tag maßgeblich, nicht der Tag der Eintragung. Das Amt schickt dir dazu eine Empfangsbestätigung.
  6. Gebühr zahlen. Ohne sie geht es nicht weiter.
  7. Prüfung abwarten. Das Amt prüft die Anmeldungserfordernisse und die absoluten Schutzhindernisse.
  8. Eintragung und Veröffentlichung im elektronischen Markenblatt, du bekommst Urkunde und Registerauszug. Danach läuft die Widerspruchsfrist.
Ablaufgrafik: Marke anmelden beim DPMA in acht Schritten, von der Recherche bis zur Widerspruchsfrist
Der Weg zur eingetragenen Marke. Grafik: gruenderfreunde.de

Ein Punkt daran wird regelmäßig missverstanden, und er ist teuer. Nach § 33 Abs. 2 MarkenG ist dem Eintragungsantrag stattzugeben, es sei denn, die Anmeldungserfordernisse sind nicht erfüllt oder absolute Schutzhindernisse stehen entgegen. Ältere Rechte Dritter stehen nicht in dieser Liste. Das Amt sucht also nicht nach der bereits eingetragenen Marke, die deiner gleicht. Die Eintragung ist deshalb kein Freibrief, und die Recherche vorab ersetzt sie nicht.

Wie lange dauert es, bis die Marke eingetragen ist?

Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht, sie hängt von der Auslastung des Amts und von der Qualität deiner Anmeldung ab. Rückfragen zum Verzeichnis oder zur Unterscheidungskraft verlängern das Verfahren am stärksten. Wer schneller Gewissheit braucht, etwa vor einem Produktstart oder einer Finanzierungsrunde, kann die beschleunigte Prüfung beantragen. Sie kostet 200 Euro extra und zieht die Prüfung zeitlich vor.

Wichtig für die Planung: Den Zeitrang sicherst du schon mit dem Eingang der Anmeldung, nicht erst mit der Eintragung. Wer am Tag nach dir dasselbe Zeichen anmeldet, hat das jüngere Recht, auch wenn seine Marke zuerst eingetragen wird. Deshalb lohnt es sich, früh anzumelden, sobald der Name feststeht.

Nach der Eintragung: Widerspruch, Benutzungszwang und Verlängerung

Nach der Eintragung kann der Inhaber eines älteren Zeichens nach § 42 Abs. 1 MarkenG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung Widerspruch erheben. Der Widerspruch kostet 250 Euro, die innerhalb der Frist gezahlt sein müssen. Umgekehrt ist das auch dein Werkzeug: Lass dir neue Anmeldungen in deinen Klassen anzeigen, dann kannst du selbst gegen eine jüngere, verwechselbare Marke vorgehen.

Die Schutzdauer beträgt nach § 47 Abs. 1 MarkenG zehn Jahre, gerechnet vom Tag der Anmeldung an. Sie wird nach § 47 Abs. 2 MarkenG auf Antrag um jeweils zehn Jahre verlängert, sofern die Verlängerungsgebühr entrichtet worden ist; nach § 47 Abs. 3 MarkenG gilt der Erhalt der Zahlung bereits als dieser Antrag. Die Verlängerungsgebühr wird sechs Monate vor Ablauf der Schutzdauer fällig und kann binnen sechs Monaten zuschlagsfrei gezahlt werden. Eine Obergrenze gibt es nicht, die Marke kann dein Unternehmen also überdauern.

Dafür verlangt das Gesetz Benutzung. § 26 Abs. 1 MarkenG knüpft die Ansprüche aus der Marke und die Aufrechterhaltung der Eintragung daran, dass sie im Inland ernsthaft benutzt worden ist. Wird sie über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren nicht benutzt, gerechnet ab dem Tag, ab dem kein Widerspruch mehr möglich ist, kann die Eintragung nach § 49 Abs. 1 MarkenG auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht werden. Eine Marke auf Vorrat ist also nur eine Zeit lang sicher.

Nach der Veröffentlichung landen bei vielen Markeninhabern Schreiben, die wie amtliche Gebührenbescheide aussehen, aber von privaten Anbietern stammen und nur einen Eintrag in ein wertloses Verzeichnis verkaufen. Zahl nur, was vom DPMA selbst kommt. Welche Absender bekannt sind, steht in unserer Warnliste zu falschen Rechnungen nach der Gründung.

Deutsche Marke, Unionsmarke oder internationale Marke?

Die deutsche Marke wirkt nur im Inland. Wer auch in anderen Ländern verkauft, hat zwei weitere Wege.

Markenart Wo anmelden Gilt in Gebühr zum Start
deutsche Marke DPMA Deutschland 290 Euro online, bis zu drei Klassen
Unionsmarke EUIPO in Alicante allen EU-Mitgliedstaaten 850 Euro online
internationale Registrierung über das DPMA bei der WIPO den benannten Ländern 180 Euro nationale Gebühr, dazu die Gebühren der WIPO

Die Unionsmarke gilt mit einer einzigen Eintragung in allen Mitgliedstaaten, auch in künftigen. Sie hat einen Haken: Fällt sie in einem einzigen Land wegen eines älteren Rechts, fällt sie insgesamt. Die internationale Registrierung nach dem Madrider System setzt auf einer bestehenden Marke auf. Die nationale Gebühr von 180 Euro zahlst du innerhalb eines Monats nach dem Antrag an das DPMA. Wer nur in Deutschland verkauft, fährt mit der nationalen Marke am günstigsten und kann später erweitern.

Marke, Firmenname und Patent: die Unterschiede

Der Firmenname im Handelsregister ist eine geschäftliche Bezeichnung. Er schützt dein Unternehmen, aber nicht automatisch die Kennzeichnung deiner Produkte gegenüber jedem Wettbewerber, und er gilt oft nur regional. Die Marke schützt das Zeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen bundesweit. Ein Patent wiederum schützt eine technische Erfindung, also das, was ein Produkt kann, nicht wie es heißt. Patente meldest du ebenfalls beim DPMA an, das Verfahren ist aber deutlich aufwendiger und teurer.

Beim Zeichen am Namen gilt: Das ® darfst du erst führen, wenn die Marke eingetragen ist. Das TM hat im deutschen Recht keine eigene Bedeutung, es signalisiert nur, dass du den Namen als Marke beanspruchst.

Häufige Fragen

Wie viel kostet es, eine Marke eintragen zu lassen?

Online beim DPMA 290 Euro für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 Euro. Die Eintragung und die Veröffentlichung sind in der Anmeldegebühr enthalten.

Was brauche ich, um eine Marke anzumelden?

Den Antrag, deine Angaben als Anmelder, eine Darstellung der Marke und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen. Bei einer GbR ohne Eintragung im Gesellschaftsregister kommen Name und Anschrift mindestens eines vertretungsberechtigten Gesellschafters dazu.

Ist der Firmenname nicht automatisch geschützt?

Nein, jedenfalls nicht so weit, wie die meisten annehmen. Die Eintragung im Handelsregister sichert den Namen des Unternehmens, nicht die Kennzeichnung deiner Produkte gegenüber jedem Wettbewerber. Wer eine GmbH gründet oder ein Gewerbe anmeldet, hat damit noch keine Marke.

Brauche ich einen Anwalt?

Pflicht ist er für Anmelder mit Sitz in Deutschland nicht. Bei einem knappen Verzeichnis, einem erfundenen Namen und sauberer Recherche ist die Anmeldung selbst gut zu schaffen. Sobald ein Widerspruch kommt oder der Name nah an etwas Bestehendem liegt, ist anwaltlicher Rat das günstigere Geschäft.

Was bringt die beschleunigte Prüfung?

Sie kostet 200 Euro extra und zieht die Prüfung zeitlich vor. Am Anmeldetag und damit am Zeitrang ändert sie nichts, denn der steht schon mit dem Eingang fest.

Wie hoch ist die Widerspruchsgebühr beim DPMA?

250 Euro. Sie muss innerhalb der Widerspruchsfrist von drei Monaten nach der Veröffentlichung gezahlt sein.

Gilt die deutsche Marke auch im Ausland?

Nein, sie wirkt im Inland. Für die gesamte EU gibt es die Unionsmarke beim EUIPO, für einzelne Länder weltweit die internationale Registrierung über das DPMA.

Was passiert, wenn ich eine Klasse vergesse?

Erweitern lässt sich das Verzeichnis nicht. Du meldest für die fehlende Klasse eine weitere Marke an, mit neuer Gebühr und einem neuen, späteren Zeitrang.

Wofür steht DPMA?

Für Deutsches Patent- und Markenamt. Das Amt mit Hauptsitz in München führt das Register für Marken, Patente und Designs und nimmt deutsche Markenanmeldungen entgegen.

Fazit

Die Markenanmeldung ist eines der wenigen Schutzrechte, die auch ein Einzelunternehmen ohne großes Budget stemmen kann. Der Preis ist kalkulierbar, der Ablauf klar geregelt, und der Schutz hält zehn Jahre. Die eigentliche Arbeit liegt vor der Anmeldung: ein Name mit Unterscheidungskraft, ein sauber geschnittenes Verzeichnis und eine ehrliche Recherche nach älteren Rechten. Wer diese drei Punkte ernst nimmt, bekommt für wenige hundert Euro ein Recht, das im Streitfall trägt. Bei einer heiklen Abgrenzung lohnt der Gang zur IHK oder zu einer auf Markenrecht spezialisierten Kanzlei.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.

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