Inhalt dieses Artikels
Abends Webseiten bauen, am Wochenende Möbel restaurieren oder neben der Festanstellung als Coach arbeiten: Wer nebenberuflich selbstständig ist, testet eine Geschäftsidee mit einem festen Gehalt im Rücken. Das Risiko ist klein, die Pflichten sind es nicht. Du musst die Tätigkeit anmelden, deinen Arbeitsvertrag kennen, die Krankenkasse informieren und den Gewinn versteuern. Wie die Anmeldung beim Gewerbeamt Schritt für Schritt läuft, erklärt dir der Ratgeber Nebengewerbe anmelden. Hier geht es um die ganze Lage dahinter: Arbeitgeber, Versicherung, Steuern und die Grenzen, an denen aus dem Nebenerwerb ein Hauptberuf wird.
Nebenberuflich selbstständig und der Arbeitgeber: Nebentätigkeit, Konkurrenz, Arbeitsvertrag
In Deutschland gilt die freie Berufswahl. Du darfst deshalb grundsätzlich neben deinem Job selbstständig arbeiten, ohne deinen Arbeitgeber zu fragen. Die IHK Südlicher Oberrhein nennt die Ausnahmen klar: Du machst deinem Arbeitgeber Konkurrenz, du vernachlässigst wegen der Selbstständigkeit deine Pflichten als Arbeitnehmer, du verbringst deinen Erholungsurlaub mit der Nebentätigkeit und kommst nicht erholt zurück, oder du arbeitest während einer Krankschreibung und kurierst dich nicht aus.
Der zweite Blick gilt dem Papier. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Nebentätigkeitsklausel, die eine Anzeige oder Zustimmung verlangt. Solche Regeln können auch im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung stehen, obwohl dein Vertrag schweigt. Sprich deshalb früh mit deiner Führungskraft und lass dir die Freigabe schriftlich geben. Das kostet ein Gespräch und schützt deinen Arbeitsplatz.
Für Beamtinnen und Beamte ist die Lage strenger: Sie brauchen die Genehmigung des Dienstherrn, die Ausnahmen regelt die jeweilige Nebentätigkeitsverordnung. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst schauen in ihren Tarifvertrag. Für Beamte sind künstlerische, wissenschaftliche und schriftstellerische Arbeit sowie Vorträge meist genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig.
Und die Arbeitszeit? Das Arbeitszeitgesetz begrenzt deine Stunden als Arbeitnehmer, nicht die als Selbstständiger. Wie viel du abends und am Wochenende für dein eigenes Geschäft arbeitest, schränkt kein Gesetz ein. Grenzen setzen dir dein Arbeitsvertrag, deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob und, wie die nächsten Abschnitte zeigen, die Krankenkasse.
Quellen: IHK Südlicher Oberrhein, Gründung im Nebenerwerb

Anmeldung: Gewerbeamt, Finanzamt und die Frage Gewerbe oder freier Beruf
Auch eine Gründung im Nebenerwerb muss angemeldet werden. Bist du gewerblich tätig, meldest du dein Gewerbe bei der Gemeinde an, in der dein Betriebssitz liegt. Freiberufler wie Grafikerinnen, Texter, Übersetzerinnen oder Ingenieure brauchen keinen Gewerbeschein, sie melden den Beginn ihrer Tätigkeit direkt dem Finanzamt. Wo die Grenze zwischen beiden verläuft, erklärt der Ratgeber Freiberufler anmelden.
In beiden Fällen folgt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du übermittelst ihn innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit über ELSTER, danach teilt dir das Finanzamt eine Steuernummer zu. Im Fragebogen schätzt du Umsatz und Gewinn und entscheidest dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung. Wie du das ausfüllst, zeigt dir der Ratgeber zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Für Gewerbetreibende gilt: Bist du nicht im Handelsregister eingetragen, gehören dein Familienname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname auf jeden Geschäftsbrief und jede Rechnung. Ein Fantasiename darf ergänzen, aber nicht ersetzen.
Quellen: IHK Südlicher Oberrhein, Gründung im Nebenerwerb
Krankenversicherung: Wann die Selbstständigkeit hauptberuflich wird
Als Angestellte bist du in der Regel über deinen Arbeitgeber gesetzlich pflichtversichert. Daran ändert die Nebentätigkeit meist nichts: Auf den Gewinn aus der Selbstständigkeit zahlst du dann keine zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt, solange der Nebenberuf nicht zum Mittelpunkt deines Erwerbslebens wird. Bist du wegen eines hohen Gehalts freiwillig gesetzlich versichert, zählt die Kasse zwar alle Einnahmen mit, also auch deinen Gewinn. Weil dein Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze dann meist schon erreicht, steigt dein Beitrag dadurch aber kaum.
Wann der Nebenberuf zum Mittelpunkt deines Erwerbslebens wird, entscheidet deine Krankenkasse im Einzelfall. Maßstab ist die Auslegung des GKV-Spitzenverbands: Hauptberuflich ist eine selbstständige Tätigkeit, wenn sie nach wirtschaftlicher Bedeutung und zeitlichem Aufwand deine übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt deines Erwerbslebens bildet. Wirst du so eingestuft, endet die Pflichtversicherung über den Job, und du versicherst dich selbst, freiwillig gesetzlich oder privat. Ein klares Signal setzt eigenes Personal: Beschäftigst du Arbeitnehmer, abgesehen von einem einzelnen Minijobber, geht die Krankenkasse grundsätzlich von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit aus. Diese Vermutung kannst du widerlegen, die Nachweise musst aber du liefern.
Melde die Gründung deshalb von dir aus bei deiner Krankenkasse und schicke ihr später den Einkommensteuerbescheid, wenn sie danach fragt. Sonst droht, dass die Kasse dich später rückwirkend anders einstuft. Was dich als hauptberuflich Selbstständige erwartet, beschreibt der Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.
Quellen: IHK Südlicher Oberrhein, Gründung im Nebenerwerb
Rentenversicherung: Pflicht nur für bestimmte Berufe
Die meisten Selbstständigen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert, auch im Nebenerwerb nicht. Es gibt aber Gruppen, für die das Gesetz eine Pflicht vorsieht, unabhängig davon, ob sie haupt- oder nebenberuflich arbeiten. Die Deutsche Rentenversicherung nennt unter anderem Handwerker, Lehrer, Hebammen, Erzieher, in der Pflege Tätige, Künstler und Publizisten sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber.
Besonders oft betrifft das Nebenerwerb mit Unterricht: Nachhilfe, Sprachkurse, Yoga oder Musikstunden. Selbstständige Lehrkräfte im Haupt- und Nebenberuf sind versicherungspflichtig, wenn sie mehr als 603 Euro im Monat verdienen und regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Gehörst du zu diesem Kreis, musst du dich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei deinem Rentenversicherungsträger melden.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Selbstständige | Deutsche Rentenversicherung, Pflichtversicherte

Steuern im Nebenerwerb: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
Einkommensteuer: Dein Gewinn kommt auf deinen Lohn
Den Gewinn aus der Nebentätigkeit ermittelst du meist mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Dieser Gewinn wird zu deinem Arbeitslohn addiert, beides zusammen bestimmt deinen Steuersatz. Der Grundfreibetrag liegt für Ledige im Jahr 2026 bei 12.348 Euro. Mit einem Vollzeitgehalt hast du ihn in aller Regel schon ausgeschöpft. Jeder Euro Gewinn aus dem Nebenerwerb wird deshalb mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert, und der ist höher als dein Durchschnittssteuersatz. Lege von Anfang an einen Teil jeder Zahlung für die Steuer zurück.
Für Angestellte besonders wichtig: Hast du neben deinem Lohn Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, deren positive Summe mehr als 410 Euro beträgt, bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Ein Verlust in der Anlaufphase lohnt die Erklärung ebenfalls: Er mindert deine Einkommensteuer, und zu viel einbehaltene Lohnsteuer bekommst du zurück.
Gewerbesteuer: Freibetrag für Einzelunternehmer
Einzelunternehmer und Personengesellschaften zahlen Gewerbesteuer erst, wenn ihr Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro überschreitet. Für die meisten Nebengewerbe fällt deshalb keine Gewerbesteuer an. Freiberufler zahlen sie gar nicht.
Umsatzsteuer: Die Kleinunternehmerregelung
Nach § 19 UStG ist dein Umsatz steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Du schreibst dann Rechnungen ohne Umsatzsteuer und sparst dir die Voranmeldungen. Der Preis: Du kannst keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen abziehen. Wer am Anfang teure Geräte kauft oder nur an Unternehmen verkauft, rechnet deshalb nach, ob der Verzicht auf die Regelung günstiger ist. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.
Beispiel: Angenommen, dein Nebengewerbe macht im ersten Jahr 18.000 Euro Umsatz, dann bleibst du unter der Vorjahresgrenze und kannst im zweiten Jahr weiter als Kleinunternehmer abrechnen, solange du dort 100.000 Euro nicht überschreitest.
Quellen: IHK Regensburg, Gründung im Nebenerwerb | Finanzamt Baden-Württemberg, Pflichtveranlagung | § 19 UStG

Nebenberuflich selbstständig aus der Arbeitslosigkeit
Auch wer Arbeitslosengeld bezieht, darf sich nebenher selbstständig machen, muss das der Agentur für Arbeit aber vorher melden. Die Nebentätigkeit muss unter 15 Stunden pro Woche bleiben, sonst giltst du nicht mehr als arbeitslos und der Anspruch entfällt. Vom Gewinn, gerechnet nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, bleibt ein monatlicher Freibetrag von 165 Euro anrechnungsfrei, was darüber liegt, mindert dein Arbeitslosengeld. Unter Umständen ist der Freibetrag höher, etwa wenn du die Tätigkeit schon vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt hast; das klärt die Agentur für Arbeit.
Den Gründungszuschuss gibt es dagegen nur für den Schritt in die Hauptberuflichkeit. Hauptberuflich bedeutet für die Arbeitsagentur, dass du mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest, und zu Beginn der Selbstständigkeit brauchst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein Nebenerwerb neben dem Job ist also nie förderfähig.
Quellen: IHK Regensburg, Gründung im Nebenerwerb | Bundesagentur für Arbeit, Gründungszuschuss
Die Grenzen im Nebenerwerb auf einen Blick
Die folgende Übersicht bündelt die Werte, auf die du als nebenberuflich Selbstständige oder Selbstständiger achten musst.
| Bereich | Grenze | Was passiert darüber |
|---|---|---|
| Steuererklärung | 410 Euro Nebeneinkünfte im Jahr | Pflicht zur Einkommensteuererklärung |
| Grundfreibetrag 2026 (Ledige) | 12.348 Euro Gesamteinkommen | Einkommensteuer fällt an, mit Gehalt meist schon erreicht |
| Gewerbesteuer | 24.500 Euro Freibetrag | Gewerbesteuer auf den Teil darüber |
| Kleinunternehmer, Vorjahr | 25.000 Euro Umsatz | Regelbesteuerung im Folgejahr |
| Kleinunternehmer, laufendes Jahr | 100.000 Euro Umsatz | Regelbesteuerung |
| Rentenversicherung Lehrkräfte | 603 Euro im Monat | Pflichtversicherung, Meldung binnen drei Monaten |
| Arbeitslosengeld | unter 15 Stunden pro Woche | Anspruch entfällt |
| Arbeitslosengeld, Freibetrag | 165 Euro Gewinn im Monat | Anrechnung auf das Arbeitslosengeld |
| Krankenversicherung | keine feste Zahl, Zeit und Einkommen im Vergleich | Einstufung als hauptberuflich, eigene Versicherung |
Quellen: IHK Regensburg | Finanzamt Baden-Württemberg | Deutsche Rentenversicherung
Bei Steuerfragen zu deinem konkreten Fall, etwa ob sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung lohnt, hilft dir eine Steuerberatung. Für Gewerbe und Anmeldung ist deine IHK oder Handwerkskammer die erste Anlaufstelle.
FAQ: Häufige Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich mich nebenberuflich selbstständig mache?
Nur, wenn dein Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine Anzeige verlangt, oder wenn du in seiner Branche tätig wirst. Empfehlenswert ist das Gespräch trotzdem, mit einer schriftlichen Freigabe bist du auf der sicheren Seite.
Wie viel darf ich nebenberuflich selbstständig verdienen?
Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Steuerlich musst du ab mehr als 410 Euro Nebeneinkünften im Jahr eine Erklärung abgeben. Für die Krankenversicherung zählt das Verhältnis: Übersteigt die Selbstständigkeit deinen Job nach Zeit und Einkommen deutlich, wird sie hauptberuflich.
Brauche ich als nebenberuflich Selbstständiger eine eigene Krankenversicherung?
Nein, solange du angestellt und pflichtversichert bist und die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt. Beiträge auf den Gewinn zahlst du dann nicht. Erst wenn die Krankenkasse dich als hauptberuflich selbstständig einstuft, versicherst du dich selbst.
Kann ich nebenberuflich ein Gewerbe und daneben freiberuflich arbeiten?
Ja. Dann trennst du beide Tätigkeiten in der Buchhaltung, meldest das Gewerbe beim Gewerbeamt an und die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt. Für die Umsatzsteuer zählen beide Umsätze zusammen.
Fazit
Nebenberuflich selbstständig zu werden ist der vorsichtigste Weg in die Gründung, und rechtlich ist er offener, als viele denken. Dein Arbeitgeber darf dir die Nebentätigkeit nur in engen Fällen untersagen, deine Krankenversicherung bleibt meist, wie sie ist, und Kleinunternehmerregelung und Gewerbesteuer-Freibetrag halten den Verwaltungsaufwand klein. Die Pflichten liegen woanders: anmelden, die Krankenkasse informieren, prüfen, ob dein Beruf rentenversicherungspflichtig ist, und ab mehr als 410 Euro eine Steuererklärung abgeben. Wächst das Geschäft über deinen Job hinaus, ändert sich die Lage spürbar, bei der Krankenversicherung zuerst. Behalte Stunden und Gewinn deshalb von Anfang an im Blick, dann entscheidest du selbst, wann aus dem Nebenerwerb dein Hauptberuf wird.



















