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Die Krankenversicherung ist der erste Fixkostenblock, der in deiner Gründung sicher anfällt. Sie läuft weiter, wenn kein Auftrag hereinkommt. Sie läuft weiter, wenn du mit Fieber im Bett liegst. Und sie ist der einzige Posten, bei dem eine Entscheidung in den ersten Wochen dich jahrzehntelang bindet, weil der Rückweg aus der privaten Versicherung für Selbstständige praktisch verschlossen ist.
Die Frage nach gesetzlich oder privat wird oft als Glaubensfrage geführt. Sie ist eine Rechenfrage mit vier Eingangsgrößen: deinem Einkommen heute, deinem Einkommen in zwanzig Jahren, deinem Gesundheitszustand und deiner Familienplanung. Wer nur die erste betrachtet, landet zuverlässig bei dem Tarif, der im Gründungsjahr am günstigsten aussieht.
Zwei Systeme, zwei völlig verschiedene Rechenwege
Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet solidarisch: Der Beitrag hängt an deinen beitragspflichtigen Einnahmen, nicht an deinem Alter und nicht an deinen Vorerkrankungen. Steigt der Gewinn, steigt der Beitrag. Fällt er, sinkt der Beitrag, allerdings nur bis zu einer Untergrenze. Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
Die private Krankenversicherung kalkuliert dagegen dein individuelles Risiko. Entscheidend sind Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung und der gewählte Leistungsumfang. Dein Umsatz spielt keine Rolle. Das macht die PKV für junge, gesunde Gründer im ersten Jahr häufig billiger, verschiebt die Last aber nach hinten: Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, und im Alter fällt kein einkommensabhängiger Beitrag, sondern ein alterungsbedingter.

Was du 2026 mindestens zahlst
Für freiwillig Versicherte unterstellt die Kasse ein Mindesteinkommen, selbst wenn du im ersten Jahr kaum etwas verdienst. Diese Mindestbemessungsgrundlage beträgt 2026 genau 1.318,33 Euro im Monat, abgeleitet aus der Bezugsgröße der Sozialversicherung von 3.955 Euro. Unter diesen Wert kommst du nicht, auch nicht mit einem Verlust in der Einnahmenüberschussrechnung.
Darauf legt die Kasse den Beitragssatz plus ihren Zusatzbeitrag. Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt; die eigene Kasse kann darüber oder darunter liegen. Die Pflegeversicherung rechnet separat auf derselben Grundlage.
| Posten je Monat, Grundlage 1.318,33 Euro | ohne Krankengeld | mit Krankengeld |
|---|---|---|
| Beitragssatz Krankenversicherung | 14,0 Prozent | 14,6 Prozent |
| Krankenversicherung inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag | 222,80 Euro | 230,71 Euro |
| Pflegeversicherung, ein Kind | 47,46 Euro | 47,46 Euro |
| zusammen | 270,26 Euro | 278,17 Euro |
| Höchstbeitrag Krankenversicherung bei 5.812,50 Euro Bemessungsgrenze | 982,31 Euro | 1.017,19 Euro |
Bist du kinderlos und hast das 23. Lebensjahr vollendet, kostet die Pflegeversicherung auf der Mindestgrundlage 55,37 Euro statt 47,46 Euro. Nach oben ist der Beitrag gedeckelt: Ab 5.812,50 Euro Einkommen im Monat, das sind 69.750 Euro im Jahr, zahlst du nichts mehr dazu. Zwischen diesen beiden Grenzen bewegt sich dein Beitrag mit dem Gewinn, und zwar in beide Richtungen.
Für die Liquiditätsplanung heißt das: Setze den Mindestbeitrag als festen Posten an, nicht den Beitrag, den du bei Wunschumsatz zahlen würdest. Wie du solche Fixkosten über das Jahr verteilst, zeigt unser Liquiditätsplan für Startups.
Quellen: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung, Bundesgesundheitsministerium | Sozialversicherungsrechengrößen, Bundesarbeitsministerium | Finanzierung der Pflegeversicherung
Krankengeld: der Punkt, an dem Sparen teuer wird
Hier liegt der Fehler, der Selbstständigen am häufigsten passiert. Wer hauptberuflich selbstständig ist, hat in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld. Du musst ihn wählen. Tust du es nicht, gilt der ermäßigte Beitragssatz nach § 243 SGB V von 14,0 Prozent, und du sparst die Differenz zum allgemeinen Satz von 14,6 Prozent.
Diese Ersparnis beträgt auf der Mindestgrundlage keine acht Euro im Monat. Dafür steht im Krankheitsfall nichts zur Verfügung. Mit dem allgemeinen Beitragssatz greift das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, die ersten sechs Wochen bleiben also in jedem Fall deine Sache. Genau diese Lücke schließen Krankentagegeldversicherungen, die ab einem frei gewählten Tag zahlen.
Rechne es an deinem eigenen Fall durch. Fällst du als Soloselbstständige sechs Wochen aus, fehlen dir nicht nur Einnahmen, sondern du zahlst Miete, Beiträge und Versicherungen weiter. Wer Rücklagen für drei Monate hat, kann den langen Karenzzeitraum bewusst wählen. Wer gerade gegründet hat, meist nicht.

Wann der Wechsel in die PKV überhaupt offensteht
Als hauptberuflich Selbstständige bist du nicht pflichtversichert und kannst zwischen beiden Systemen wählen. Kommst du dagegen aus einer Anstellung, brauchst du für die PKV ein Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze. Diese Grenze nach § 6 Abs. 6 SGB V liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat.
Prüfe vor dem Wechsel drei Dinge, die sich später nicht mehr korrigieren lassen:
- Familienplanung: In der GKV sind Kinder beitragsfrei, in der PKV kostet jedes Kind einen eigenen Beitrag.
- Gesundheitszustand: Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Ausschlüssen, die dauerhaft im Vertrag stehen.
- Rückweg: Für Selbstständige ist die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung nur in engen Ausnahmen möglich, und mit steigendem Alter wird sie noch unwahrscheinlicher.
Dass die Statusfrage ernst genommen wird, merkst du spätestens bei einer Prüfung der Rentenversicherung. Wie du deinen Status sauber belegst, steht in unserem Beitrag zur Scheinselbstständigkeit, und welche Beiträge daneben noch anfallen, klärt die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.
Quellen: Rechengrößen 2026, Bundesarbeitsministerium | Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz, Deutsche Rentenversicherung
Familie und Nebenerwerb vorher klären
Gründest du neben einem Job oder aus der Familienversicherung heraus, entscheidet dein Einkommen über die Beitragsfreiheit. Die Grenze liegt bei 565 Euro im Monat, einem Siebtel der Bezugsgröße. Nur wer ausschließlich geringfügig beschäftigt ist, darf bis zu 603 Euro verdienen; für deinen Gewinn aus der Selbstständigkeit gilt also der niedrigere Wert. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts, also der Gewinn und nicht der Umsatz.
Darüber hinaus prüft die Kasse, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ist. Das bemisst sie an Arbeitszeit, Einkommen und Zahl der Beschäftigten. Fällt die Prüfung auf hauptberuflich aus, endet die Mitversicherung, und du wirst freiwilliges Mitglied mit eigenem Beitrag. Diesen Wechsel solltest du ansprechen, bevor er rückwirkend festgestellt wird, denn Nachzahlungen über mehrere Monate treffen eine junge Kasse hart. Wie sich die Doppelrolle organisieren lässt, beschreibt unser Beitrag zum Gründen neben dem Vollzeitjob.
Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung automatisch. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt ihr Beitragssatz 3,6 Prozent, bei Kinderlosen 4,2 Prozent, weil ein Beitragszuschlag von 0,6 Prozent hinzukommt. Eltern mit mehreren Kindern zahlen weniger, allerdings nur, bis das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Quellen: Verdienstgrenze der Familienversicherung, Bundesagentur für Arbeit | Finanzierung der Pflegeversicherung, Bundesgesundheitsministerium
Häufige Fragen
Ist die PKV für junge Gründer automatisch günstiger?
Im ersten Jahr oft ja, über die Laufzeit selten verlässlich. Der Beitrag der GKV sinkt mit dem Einkommen bis auf den Mindestbeitrag, der PKV-Beitrag bleibt vom Umsatz unberührt und steigt mit dem Alter. Vergleiche deshalb nicht den Startbeitrag, sondern deine erwartete Belastung in zehn und in dreißig Jahren.
Was passiert bei sehr wenig Einkommen?
Die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro bleibt. Du zahlst also auch in einem schwachen Jahr mindestens 222,80 Euro für die Krankenversicherung. Wer Bürgergeld oder Gründungszuschuss bezieht, sollte mit der Kasse über Härtefallregelungen und eine Beitragsstundung sprechen.
Zahlt die gesetzliche Kasse bei Krankheit sofort?
Nein. Das gesetzliche Krankengeld setzt erst ab dem 43. Tag ein, und nur, wenn du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlst. Für die Wochen davor brauchst du Rücklagen oder ein Krankentagegeld.
Kann ich in der Familienversicherung bleiben?
Ja, solange dein Gewinn unter 565 Euro im Monat liegt und die Kasse die Tätigkeit nicht als hauptberuflich einordnet. Beide Bedingungen müssen gelten, nicht nur eine. Die höhere Grenze von 603 Euro gilt allein für einen Minijob, nicht für Gewinn aus selbstständiger Arbeit.
Fazit
Die Krankenversicherung ist kein Formalakt am Rand der Gründung, sondern ein Fixkostenposten mit langer Bindung. Setze für das erste Jahr mindestens 270,26 Euro im Monat an, entscheide die Krankengeldfrage bewusst statt aus Sparreflex, und prüfe vor einem Wechsel in die PKV Familienplanung und Gesundheitszustand, nicht nur den Startbeitrag. Bei Vorerkrankungen, mehreren Kindern oder stark schwankendem Gewinn lohnt eine Beratung bei einem unabhängigen Versicherungsberater oder deiner Kammer, bevor du unterschreibst.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und von der Redaktion geprüft.



















