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Die OHG ist eine Personengesellschaft, in der zwei oder mehr Personen ein Handelsgewerbe unter einer gemeinschaftlichen Firma betreiben. Sie braucht kein Kapital und für den Vertrag keinen Notartermin. Sie verlangt dafür etwas anderes: dass jeder Gesellschafter mit allem einsteht, was er hat. Damit ist die OHG die kaufmännische Schwester der GbR, und wer sie wählt, wählt die Haftung mit.
Was eine OHG ist
Entscheidend ist der Begriff Handelsgewerbe. Sobald ein Betrieb nach Art und Umfang kaufmännisch eingerichtet sein muss, also etwa Waren in größerem Stil einkauft, Personal führt und Bücher führen muss, ist er ein Handelsgewerbe. Betreiben ihn mindestens zwei Personen gemeinsam, ist das von Gesetzes wegen eine OHG. Niemand muss sie gründen wollen: Sie entsteht aus der Tätigkeit, nicht aus einem Formular.
Die Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein, eine Obergrenze kennt das Gesetz nicht. Die Gesellschaft selbst ist rechtsfähig nach § 105 Abs. 2 HGB: Sie kauft, klagt und schuldet im eigenen Namen. Eine eigene Rechtspersönlichkeit wie eine GmbH hat sie trotzdem nicht. Ihre Firma muss den Zusatz offene Handelsgesellschaft oder eine verständliche Abkürzung wie OHG tragen, so will es § 19 HGB.
Zur Anmeldung beim Handelsregister sind die Gesellschafter nach § 106 HGB verpflichtet, sobald sie ein Handelsgewerbe betreiben. Die Eintragung macht die OHG in diesem Fall nicht erst zur OHG, sie macht sie nur sichtbar. Für Kleingewerbe und reine Vermögensverwaltung gilt das Gegenteil: Beide sind keine Handelsgewerbe, können sich nach § 107 HGB aber freiwillig als OHG eintragen lassen. Dann entsteht die Gesellschaft tatsächlich erst mit dem Registereintrag.

Haftung: jeder für alles, auch privat
Hier entscheidet sich die Rechtsform. Jeder Gesellschafter haftet nach § 126 HGB persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Drei Wörter, drei Folgen.
- Persönlich heißt: Der Gläubiger greift nicht nur auf das Gesellschaftsvermögen zu, sondern auch auf das private.
- Unbeschränkt heißt: Es gibt keine Obergrenze, keine Einlage, hinter der die Haftung endet.
- Gesamtschuldnerisch heißt: Der Gläubiger darf sich aussuchen, von wem er die ganze Summe verlangt. Wer zahlt, holt sich den Rest intern bei den anderen.
- Eine Beschränkung im Gesellschaftsvertrag wirkt nur zwischen den Gesellschaftern. Dritten gegenüber geht sie ins Leere.
Praktisch bedeutet das: Ein Fehler eines Mitgesellschafters kann das eigene Haus kosten. Deshalb lohnt bei einer OHG der Blick auf eine Betriebshaftpflicht und auf klare Regeln zur Geschäftsführung im Vertrag. Wer ausscheidet, ist außerdem nicht sofort frei, denn für die bis dahin entstandenen Verbindlichkeiten haftet er nach. Wem dieses Risiko zu groß ist, der sieht sich die GmbH & Co. KG an, in der eine GmbH die persönliche Haftung übernimmt.
Quellen: IHK Rhein-Neckar zur OHG | § 126 HGB
OHG gründen: Ablauf und Kosten
Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei. Ein Handschlag genügt dem Gesetz, der Praxis genügt er nicht: Ohne Schriftform steht bei Streit über Gewinnverteilung, Vertretung oder Ausscheiden nur Erinnerung gegen Erinnerung. Notariell beurkundet werden muss der Vertrag erst, wenn ein Grundstück eingebracht wird.
Danach folgen zwei getrennte Wege. Die Anmeldung zum Handelsregister unterschreiben alle Gesellschafter, ein Notariat beglaubigt die Unterschriften und reicht sie elektronisch beim Registergericht ein. Davon unabhängig läuft die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, und das Finanzamt will den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Ersteintragung, bis zu drei Gesellschafter | 150 Euro |
| Je weiterer Gesellschafter | 60 Euro |
| Bereitstellungsgebühr | ein Drittel der Eintragungsgebühr |
| Summe bei drei Gesellschaftern | 200 Euro |
| Beglaubigung durch das Notariat | nach Geschäftswert, zusätzlich |
Die Gebühren der Eintragung stehen in der bundesweit geltenden Handelsregistergebührenverordnung, die Kosten der Beglaubigung im Gerichts- und Notarkostengesetz. Zusammen bleibt die Gründung billig, verglichen mit einer Kapitalgesellschaft, in der schon das Stammkapital gebunden ist. Die Sätze sind zuletzt erhöht worden, und ältere Übersichten im Netz nennen noch die niedrigeren Beträge: Wer eine Kostenaufstellung findet, prüft deshalb besser das Datum. Das Geld ist bei der OHG ohnehin selten der Grund, sich dagegen zu entscheiden. Die Haftung ist es.
Quellen: IHK Ostthüringen zu den Handelsregistergebühren | IHK Rhein-Neckar

Steuern und Buchführung
Die OHG zahlt selbst keine Einkommensteuer. Ihr Gewinn wird den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und bei ihnen versteuert, das Finanzamt stellt ihn dafür gesondert und einheitlich fest. Gewerbesteuer dagegen zahlt die Gesellschaft, und hier hilft die Rechtsform: Personengesellschaften steht nach § 11 GewStG ein Freibetrag von 24.500 Euro zu, Kapitalgesellschaften nicht.
Rechenbeispiel: Was der Freibetrag bringt
Beispiel: Eine OHG erwirtschaftet einen Gewerbeertrag von 60.000 Euro. Davon geht der Freibetrag von 24.500 Euro ab, es bleiben 35.500 Euro. Erst auf diesen Rest wendet das Finanzamt die Steuermesszahl an, und erst auf das Ergebnis legt die Gemeinde ihren Hebesatz. Eine GmbH mit demselben Ertrag rechnet vom ersten Euro an.
Als Kaufmann ist die OHG zur doppelten Buchführung nach §§ 238 ff. HGB verpflichtet und stellt einen Jahresabschluss auf. Die einfache Einnahmenüberschussrechnung steht ihr nicht offen, auch nicht in kleinen Jahren. Das ist der Preis des Kaufmannsstatus, und er fällt in der Buchhaltung jeden Monat an.
Quellen: IHK Nordschwarzwald zur Gewerbesteuer | § 11 GewStG
OHG, GbR, KG und GmbH im Vergleich
Die Wahl läuft fast immer auf eine Frage hinaus: Wie viel privates Risiko soll die Rechtsform tragen? Der Vergleich macht das Muster sichtbar.
| Rechtsform | Mindestkapital | Haftung der Gesellschafter | Register |
|---|---|---|---|
| OHG | keines | persönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch | Handelsregister, Pflicht beim Handelsgewerbe |
| GbR | keines | persönlich und unbeschränkt | Gesellschaftsregister, freiwillig |
| KG | keines | Komplementär unbeschränkt, Kommanditist bis zur Einlage | Handelsregister |
| GmbH | 25.000 Euro | auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | Handelsregister |
Das Stammkapital der GmbH von 25.000 Euro schreibt § 5 Abs. 1 GmbHG vor. Es ist der Betrag, der die persönliche Haftung ablöst, und genau das trennt die beiden Welten. Wer mit einem Partner handelt, Waren einkauft und Rechnungen in fünfstelliger Höhe schreibt, sollte diese Rechnung einmal ehrlich machen, bevor er sich für die billigere Gründung entscheidet. Mehr dazu steht im Leitfaden zur GmbH-Gründung.
Häufige Fragen zur OHG
Wie viele Gesellschafter braucht eine OHG?
Mindestens zwei. Nach oben gibt es keine Grenze, und auch eine GmbH kann Gesellschafterin sein. Fällt der zweite Gesellschafter weg, ist die OHG beendet, und das Geschäft läuft als Einzelunternehmen weiter.
Braucht die OHG einen Notar?
Für den Gesellschaftsvertrag nicht. Für die Anmeldung zum Handelsregister schon: Die Unterschriften aller Gesellschafter müssen beglaubigt werden, und das Notariat übermittelt die Anmeldung elektronisch an das Gericht.
Kann man die Haftung in einer OHG begrenzen?
Gegenüber Gläubigern nicht. Unter den Gesellschaftern lassen sich Ausgleichsansprüche regeln, nach außen bleibt die Haftung voll. Wer sie wirklich begrenzen will, braucht eine andere Rechtsform.
Was unterscheidet die OHG von der GbR?
Der Kaufmannsstatus. Die GbR passt für Kleingewerbe und freie Berufe, die OHG gilt für das Handelsgewerbe. Mit dem Status kommen die Pflichten: Registereintrag, Firma mit Rechtsformzusatz, doppelte Buchführung.
Lohnt sich die Umwandlung in eine KG?
Oft ja, wenn ein Gesellschafter nur Geld geben und nicht mitarbeiten will. Er wird Kommanditist und haftet dann nur bis zur Höhe seiner Einlage. Die Umwandlung läuft über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags und eine neue Anmeldung beim Handelsregister.
Fazit
Die OHG ist schnell, billig und ehrlich: Sie verlangt kein Kapital und gibt dafür keinen Haftungsschutz. Für zwei Handwerker, die gemeinsam einkaufen und beide im Betrieb stehen, ist sie eine saubere Lösung. Für ein Geschäft mit großen Warenbeständen, Krediten oder Haftungsrisiken wird sie teuer, und zwar genau dann, wenn etwas schiefgeht. Rechne vor der Wahl durch, was im schlechtesten Fall auf dem Spiel steht, und sprich die Frage mit der Kammer oder einer Steuerberatung durch, bevor der Registereintrag steht.



















