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Das erste Geschäftsjahr fühlt sich steuerlich erstaunlich ruhig an. Du überweist nichts an das Finanzamt, weil es noch keine Zahlen von dir hat, außer der Schätzung, die du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingetragen hast. Dann kommt der erste Steuerbescheid. Und mit ihm zwei Forderungen auf einmal: die Nachzahlung für das abgelaufene Jahr und die Vorauszahlungen für das laufende. Genau hier verlieren viele Selbstständige im zweiten Jahr die Liquidität, die sie für Material, Miete und ihren eigenen Lebensunterhalt eingeplant hatten.

Was die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist

Die Einkommensteuer entsteht für ein ganzes Kalenderjahr, abgerechnet wird sie erst Monate später. Damit zwischen Gewinn und Steuerzahlung nicht eineinhalb Jahre liegen, erhebt das Finanzamt unterjährig Abschläge. Diese Vorauszahlungen werden später auf die festgesetzte Jahressteuer angerechnet. Hast du zu viel gezahlt, bekommst du die Differenz zurück.

Die Höhe schätzt das Finanzamt nicht frei, sondern leitet sie ab: Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Steuer, die sich bei der letzten Steuerfestsetzung ergeben hat. Für dich als Gründerin oder Gründer heißt das etwas Unangenehmes. Im ersten Jahr gibt es keine letzte Festsetzung, auf die sich das Amt stützen könnte. Erst der Bescheid über dein erstes Geschäftsjahr liefert die Grundlage, und ab dann rechnet die Behörde mit diesem Gewinn weiter, als wäre er dein Normalzustand.

Der Vorauszahlungsbescheid kommt deshalb meistens nicht allein. Die Festsetzung der Vorauszahlungen wird in der Regel mit der vorangehenden Jahressteuerfestsetzung verbunden, der Vorauszahlungsbescheid hängt also hinter deinem Steuerbescheid. Ändert sich an der Höhe nichts, erhältst du keinen neuen Bescheid, auch nicht zu jedem Termin. Der alte gilt weiter, stillschweigend, Quartal für Quartal.

Amtlicher Umschlag mit aufgebrochenem Siegelwachs auf einer Sandsteinstufe
Symbolbild, mit KI erzeugt

Die vier Termine und die Mindestgrenzen

Die Vorauszahlungen sind immer quartalsweise zu zahlen, und zwar am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Kalenderjahres. Die Termine liegen fest. Sie verschieben sich nicht, wenn dein Geschäft saisonal läuft und im März noch nichts hereinkommt.

Termin Zeitraum, für den du zahlst Typische Lage im Gründerjahr
10. März erstes Quartal Jahresanfang, Umsätze oft noch dünn
10. Juni zweites Quartal häufig der Termin, an dem der erste Bescheid schon wirkt
10. September drittes Quartal nach der Urlaubszeit, Liquidität meist angespannt
10. Dezember viertes Quartal letzter Termin des Jahres, danach wird nur noch angepasst

Kleinbeträge bleiben außen vor. Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro pro Quartal betragen. Liegt dein Gewinn im ersten Jahr niedrig, bekommst du also womöglich gar keinen Vorauszahlungsbescheid und zahlst die komplette Steuer später in einer Summe. Das ist keine Entlastung, sondern eine aufgeschobene Rechnung.

Quellen: Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, Vorauszahlungen | IHK Fulda, Einkommensteuer für Existenzgründer

Warum der erste Bescheid im zweiten Jahr doppelt trifft

Die Vorauszahlungen werden vom Finanzamt durch Bescheid festgesetzt, geregelt ist das in § 37 Abs. 3 EStG. Das Problem ist kein juristisches, sondern ein zeitliches. Dein erster Steuerbescheid kommt, je nach Bearbeitungsdauer, erst im zweiten oder dritten Jahr deiner Selbstständigkeit. Er fordert die gesamte Steuer des ersten Jahres nach, weil du darauf noch nichts gezahlt hast. Im gleichen Umschlag setzt das Amt die Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest, und zwar rückwirkend auch für die Termine, die bereits verstrichen sind.

Rechenbeispiel: So trifft der erste Bescheid

Angenommen, das Finanzamt setzt für dein erstes Geschäftsjahr eine Einkommensteuer von 9.000 Euro fest, und der Bescheid erreicht dich im Juli des Folgejahres. Vorauszahlungen hast du bis dahin keine geleistet.

Posten Betrag Fällig
Nachzahlung für das erste Geschäftsjahr 9.000 Euro einen Monat nach dem Bescheid
Vorauszahlung je Termin, ein Viertel der Jahressteuer 2.250 Euro jeweils zum Quartalstermin
Bereits verstrichene Termine im laufenden Jahr 4.500 Euro sofort mit dem Bescheid
Summe der ersten Forderung 13.500 Euro innerhalb eines Monats

Aus einem Gewinn, der sich gut anfühlte, wird so eine Forderung von 13.500 Euro mit kurzer Frist, und die Termine im September und Dezember mit je 2.250 Euro stehen noch aus. Rechne diesen Betrag in deinem Liquiditätsplan ein, bevor der Bescheid kommt, nicht danach.

Quellen: IHK Fulda, Einkommensteuer für Existenzgründer | Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, Vorauszahlungen

Vorauszahlung herabsetzen oder anpassen lassen

Der Vorauszahlungsbescheid steht stets unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Er ist damit kein Urteil, sondern eine Annahme, die du korrigieren lassen kannst, nach oben wie nach unten. Ist für den kommenden Veranlagungszeitraum mit einem geringeren Einkommen zu rechnen, kannst du beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der zu leistenden Vorauszahlungen stellen.

Ein solcher Antrag braucht keine Formulierungskunst, aber Zahlen. Nenne den Grund, etwa einen verlorenen Großkunden, eine Krankheit oder eine Investition, und lege eine nachvollziehbare Hochrechnung deines Gewinns bei. Eine Zwischenübersicht aus deiner Einnahmenüberschussrechnung reicht in der Regel. Je konkreter die Rechnung, desto seltener kommt eine Rückfrage.

Zwei Grenzen solltest du kennen. Eine Anpassung der Vorauszahlungen kann nur bis zum Ablauf des 15. Kalendermonats erfolgen, der auf das jeweilige Kalenderjahr der Vorauszahlungen folgt. Und sobald der Jahressteuerbescheid für das betreffende Jahr ergangen ist, lässt sich an den Vorauszahlungen dieses Jahres nichts mehr ändern, unabhängig von dieser Frist. Nach oben gilt eine eigene Schwelle: Eine Erhöhung nach Ablauf des letzten Vorauszahlungstermins setzt einen Erhöhungsbetrag von mindestens 5.000 Euro voraus.

Bauchige Spardose aus glasiertem Steingut auf einem Eichenregal
Symbolbild, mit KI erzeugt

Quellen: Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, Vorauszahlungen | IHK Fulda, Einkommensteuer für Existenzgründer

Rücklage bilden, damit die Termine nicht wehtun

Die wirksamste Vorsorge ist unspektakulär: Du behandelst die Steuer als Ausgabe, die jeden Monat anfällt, auch wenn sie nur viermal im Jahr abgebucht wird. Lege den Anteil deines Gewinns, der auf die Steuer entfällt, nach jedem guten Monat auf ein getrenntes Konto. Was dort liegt, gehört dir nicht. Es gehört dem Finanzamt und wartet nur auf den nächsten Termin.

Wird es trotzdem knapp, handle vor dem Fälligkeitstag. Du kannst eine Stundung beim Finanzamt beantragen oder gleichzeitig eine Herabsetzung, falls der Gewinn wirklich einbricht. Beides ist möglich, beides will begründet sein, und beides wirkt nur, wenn du es rechtzeitig beantragst.

Zahlst du einfach nicht, wird es teuer. Wird eine Zahlung nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, entstehen Säumniszuschläge von 1 Prozent für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Für die Berechnung wird die rückständige Steuer auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet. Es gibt allerdings eine Zahlungsschonfrist: Bei einer Verspätung von bis zu 3 Tagen wird ein Säumniszuschlag nicht erhoben. Diese Frist ist kein Puffer, mit dem man planen sollte, denn sie gilt für die Gutschrift beim Finanzamt, nicht für den Tag deiner Überweisung.

Quellen: Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, Säumniszuschläge und Zahlungsschonfrist | IHK Fulda, Einkommensteuer für Existenzgründer

Häufige Fragen zur Einkommensteuer-Vorauszahlung

Muss ich im ersten Jahr Vorauszahlungen leisten?

Nur, wenn das Finanzamt sie festsetzt. Grundlage ist zunächst allein deine eigene Gewinnschätzung aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Setzt du dort realistisch an, kommt der Bescheid früher, aber er kommt in verträglicher Höhe. Trägst du eine Null ein, verschiebst du die Last nur.

Was passiert, wenn mein Gewinn stark steigt?

Dann bleibt die Vorauszahlung erst einmal so niedrig, wie der letzte Bescheid sie festgesetzt hat, und die Differenz kommt später als Nachzahlung. Du kannst eine Heraufsetzung selbst anregen. Das klingt widersinnig, verteilt die Zahlung aber auf vier Termine statt auf einen.

Zählt die Vorauszahlung als Betriebsausgabe?

Nein. Die Einkommensteuer ist eine Privatsteuer und gehört nicht in die Gewinnermittlung. In deiner Buchhaltung ist sie eine Privatentnahme, in deinem Liquiditätsplan dagegen ein harter Posten.

Kann ich die vier Termine auf monatliche Raten umstellen?

Die Termine selbst sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Du kannst aber einen Dauerauftrag monatlich auf ein eigenes Steuerkonto laufen lassen und von dort zum Termin zahlen. Das ändert nichts an der Fälligkeit, nur an deinem Umgang damit.

Wie lange gilt ein Vorauszahlungsbescheid?

Bis ein neuer ihn ersetzt. Er läuft also weiter, Jahr für Jahr, auch wenn dein Geschäft inzwischen ganz anders aussieht. Prüfe ihn deshalb jedes Frühjahr einmal gegen deine aktuellen Zahlen.

Fazit

Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist kein Sonderfall, sondern der Normalzustand jeder Selbstständigkeit, die Gewinn macht. Teuer wird sie nur durch Überraschung. Wer die vier Termine kennt, den ersten Bescheid einplant und bei sinkendem Gewinn früh eine Herabsetzung beantragt, zahlt nicht weniger Steuer, aber er zahlt sie, ohne ins Rutschen zu kommen. Bei größeren Sprüngen in deinem Gewinn lohnt ein Gespräch mit einer Steuerberatung oder deiner Kammer, bevor der nächste Termin ins Haus steht.

Stand: 27. Oktober 2026

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