Inhalt dieses Artikels

„Wir sind unter 50 Leute, also müssen wir beim Arbeitsschutz nichts mehr tun.“ Dieser Satz fällt 2026 in vielen Startup-Küchen, seit die Sicherheitsbeauftragter Pflicht neu geregelt wurde. Richtig daran ist: Die formale Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten entfällt für viele kleinere Betriebe. Falsch daran ist alles andere.

Die Reform erleichtert eine einzelne Rolle. Sie nimmt euch als Gründer:innen aber nicht die Verantwortung für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen ab. Entscheidend bleiben die tatsächliche betriebliche Gefährdung, die Vorgaben eures zuständigen Unfallversicherungsträgers und der Rechtsstand zum Zeitpunkt eurer Umsetzung.

Dieser Beitrag beantwortet vier Fragen: Wann muss ein Startup 2026 einen Sicherheitsbeauftragten bestellen? Welche Rollen dürft ihr nicht verwechseln? Was gehört auch bei kleinen Teams zwingend dazu? Und wie baut ihr in 30 Tagen ein schlankes Setup auf?

Zum Kontext: Das Update des Bundesarbeitsministeriums vom 16.07.2026 verfolgt das Ziel, Arbeitsschutz zu vereinfachen, zu flexibilisieren und zu digitalisieren, ohne das Schutzniveau zu senken. Das ist eine Entlastung bei der Bürokratie, kein Freifahrtschein für ignorierte Gefährdungen.

Quellen: BMAS zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz

Inhaltsverzeichnis

  • Die neue Schwelle richtig einordnen
  • Vier Rollen mit klaren Aufgaben
  • Das Mindestprogramm für jedes kleine Team
  • Was in typischen Startup-Situationen zählt
  • In 30 Tagen zu einem schlanken Ablauf
  • Fünf Red Flags, die Gründer:innen vermeiden sollten
  • FAQ
  • Fazit

Die neue Schwelle richtig einordnen: Sicherheitsbeauftragter ab 50 Beschäftigten

Die Änderung in § 22 SGB VII ist schnell erklärt. Der allgemeine Schwellenwert für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten wurde von 20 auf 50 regelmäßig Beschäftigte angehoben. Ab regelmäßig 50 Beschäftigten gilt also: Ihr müsst bestellen.

Darunter wird es differenzierter. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten hängt die Pflicht von eurer Gefährdungsbeurteilung ab. Ergibt sie eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit, kann eine Bestellung erforderlich sein. Zusätzlich kann der zuständige Unfallversicherungsträger bei besonderer Gefährdung eine Bestellung anordnen.

Die Regel Sicherheitsbeauftragter 50 Beschäftigte beantwortet also nur die Frage nach genau dieser einen Rolle. Sie sagt nichts darüber aus, ob eure Fluchtwege frei sind, ob eure Leute unterwiesen wurden oder ob jemand weiß, wo der Verbandskasten hängt.

Noch ein Hinweis zur Zählweise: Was „regelmäßig Beschäftigte“ genau bedeutet, solltet ihr bei schwankender Teamgröße, vielen Teilzeitkräften oder Werkstudierenden nicht selbst zusammenrechnen. Klärt die Einordnung direkt mit eurer Berufsgenossenschaft.

Und noch wichtiger: Eine kleine Beschäftigtenzahl schließt besondere Gefährdungen nicht aus. Ein reines Softwareteam mit 25 Personen hat typischerweise andere Risiken als ein 25-köpfiges Team mit Werkstatt, Lager, Maschinen oder wechselnden Baustelleneinsätzen. Die Zahl allein ist kein Risikoindikator.

Entscheidungsdiagramm zur Bestellpflicht eines Sicherheitsbeauftragten nach Beschäftigtenzahl und Gefährdungsbeurteilung.

Quellen: § 22 SGB VII | Bundestag zum Gesetzgebungsverfahren

Vier Rollen mit klaren Aufgaben

In der Praxis entsteht der größte Schaden nicht durch fehlende Formulare, sondern durch verwechselte Rollen. Diese Übersicht sortiert, wer wofür zuständig ist.

Rolle Kernaufgabe Was die Rolle nicht ist
Geschäftsführung / Arbeitgeber Trägt die Gesamtverantwortung, organisiert Schutzmaßnahmen, prüft deren Wirksamkeit und passt sie bei Veränderungen an Keine Rolle, die sich vollständig wegdelegieren lässt: Aufgaben können übertragen werden, die Verantwortung für die Organisation bleibt
Sicherheitsbeauftragte:r Beschäftigte Person aus dem eigenen Unternehmen, die Kolleg:innen unterstützt, auf Risiken aufmerksam macht und im Arbeitsalltag ansprechbar ist Kein Ersatz für Fachberatung, keine Weisungsbefugnis, keine Aufsichtsfunktion, keine zusätzliche Arbeitsschutzverantwortung
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) Fachlich qualifizierte Beratung zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Arbeitsmitteln und Organisation Keine Person, die die Umsetzung anstelle der Geschäftsführung verantwortet
Betriebsärztin oder Betriebsarzt Beratung zu gesundheitlichen Belastungen, arbeitsmedizinischer Vorsorge und Prävention Kein Ersatz für die sicherheitstechnische Beratung durch die Sifa

Der Umfang der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung richtet sich unter anderem nach Betriebsart, Gefährdungen, Beschäftigtenzahl und den Vorgaben eures Unfallversicherungsträgers.

Zum Thema Delegation in einem Satz: Ihr könnt Aufgaben eindeutig übertragen, inklusive Befugnissen und Ressourcen. Die Geschäftsführung muss aber nachhalten, ob diese Aufgaben tatsächlich erledigt werden.

Wer einen Sicherheitsbeauftragten bestellen muss oder freiwillig bestellen möchte, sollte eine geeignete Person aus dem eigenen Betrieb auswählen und ihre unterstützende Rolle realistisch kommunizieren. Externe Personen sind keine passenden Sicherheitsbeauftragten. Sie kennen den Alltag nicht, sind nicht im Team verankert und erfüllen den Sinn der Rolle nicht.

Quellen: DGUV FAQ Sicherheitsbeauftragte | Arbeitssicherheitsgesetz | DGUV Vorschrift 2

Das Mindestprogramm für jedes kleine Team

Auch wenn keine Bestellung erforderlich ist: Arbeitsschutz kleine Teams bleibt eine konkrete Führungsaufgabe. Vier Kernpflichten solltet ihr sauber abdecken.

  1. Gefährdungen beurteilen. Eine Gefährdungsbeurteilung erfasst Risiken aus Arbeitsstätte, Arbeitsmitteln, Tätigkeiten, Arbeitsabläufen, Qualifikation und psychischen Belastungen. Sie sammelt nicht nur Risiken, sondern hält Maßnahmen, Verantwortliche und eine Wirksamkeitsprüfung fest.
  2. Beschäftigte unterweisen. Unterweisungen müssen ausreichend, angemessen und auf Arbeitsplatz sowie Tätigkeit zugeschnitten sein. Sie sind vor Tätigkeitsbeginn bei Einstellung, bei Änderungen der Tätigkeit sowie bei neuen Arbeitsmitteln oder Technologien erforderlich und bei Bedarf zu wiederholen.
  3. Notfälle organisieren. Erste Hilfe, Brandschutz, Evakuierung, Meldewege und die Verbindung zu externen Rettungsstellen müssen zu eurer tatsächlichen Betriebsgröße und Gefährdung passen. Benennt geeignete Beschäftigte für diese Aufgaben.
  4. Fachliche Betreuung klären. Prüft mit Berufsgenossenschaft, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt das passende Betreuungsmodell. Für Kleinbetriebe bestehen je nach Unfallversicherungsträger alternative Betreuungsformen.

Die Gefährdungsbeurteilung kleine Unternehmen darf unaufwendig sein. Ein kleines SaaS-Team braucht meist keinen dicken Ordner, sondern eine nachvollziehbare Bewertung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen plus eine Liste der beschlossenen Maßnahmen. Zwei Seiten, die stimmen, schlagen 40 Seiten Vorlage, die niemand gelesen hat.

Quellen: Arbeitsschutzgesetz | § 12 ArbSchG Unterweisung | § 10 ArbSchG Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

Was in typischen Startup-Situationen zählt

Arbeitsschutz Startup sieht je nach Geschäftsmodell völlig unterschiedlich aus. Vier typische Konstellationen:

Software- oder Büroteam: Prüft Bildschirmarbeit, ergonomische Arbeitsplätze, Stolperstellen, sichere Stromversorgung, freie Fluchtwege und psychische Belastung durch Arbeitsdichte oder ständige Erreichbarkeit. Eine strukturierte Handlungshilfe für Büroarbeit ist ein guter Ausgangspunkt, muss aber betriebsspezifisch ergänzt werden.

Werkstatt, Produktion oder Handwerk: Hier haben Maschinen, Gefahrstoffe, Lärm, scharfe Werkzeuge, Lastenhandhabung und persönliche Schutzausrüstung Priorität. PSA meint Schutzbrille, Handschuhe oder Gehörschutz. Sie ersetzt nicht automatisch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen, sondern kommt zuletzt.

Pop-up, Retail oder kundennaher Betrieb: Achtet auf Stolperstellen, Lagerbereiche, Kassen- und Konfliktsituationen, Öffnungs- und Schließzeiten, Brandschutz und Fluchtwege. Ein kurzer täglicher Sicherheitscheck vor Öffnung kostet drei Minuten und verhindert die meisten Klassiker.

Remote- oder Hybrid-Team: Homeoffice und mobile Arbeit gehören in die Betrachtung, auch wenn ihr keine Privatwohnungen inspiziert. Relevant sind Ergonomie, Arbeitsorganisation, psychische Belastung, Unterweisung und der Umgang mit zeit- und ortsflexibler Arbeit. Ziel ist angemessene, praktisch umsetzbare Prävention.

Quellen: BAuA zu Telearbeit und Homeoffice | BAuA Handlungshilfe Büroarbeit

In 30 Tagen zu einem schlanken Ablauf

Diese Checkliste ersetzt keine individuelle Beratung, gibt euch aber eine machbare Reihenfolge.

Woche 1 – Zuständigkeit und Beratung klären

  • Benennt eine verantwortliche Person in der Geschäftsführung.
  • Ermittelt eure zuständige Berufsgenossenschaft über den Branchenassistenten.
  • Prüft Beschäftigtenzahl und Gefährdungslage: Muss bestellt werden, oder wäre eine freiwillige Benennung organisatorisch sinnvoll?
  • Klärt das Betreuungsmodell mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bei der Berufsgenossenschaft.

Woche 2 – Risiken sichtbar machen

  • Sammelt Arbeitsorte, Tätigkeiten, Arbeitsmittel und typische Situationen.
  • Behandelt höhere Risiken zuerst: Maschinen, Gefahrstoffe, Lager, Kundenverkehr, Alleinarbeit, unklare Fluchtwege.
  • Haltet Maßnahmen mit Termin und verantwortlicher Person fest.

Woche 3 – Team handlungsfähig machen

  • Bereitet die arbeitsplatzbezogene Erstunterweisung vor oder aktualisiert sie.
  • Kommuniziert Notfallkontakte, Erste-Hilfe-Abläufe, Brandfall und Evakuierung verständlich.
  • Stellt sicher, dass Maßnahmen im Alltag funktionieren und nicht nur dokumentiert sind.

Woche 4 – Wirksamkeit prüfen und Rhythmus festlegen

  • Besprecht offene Punkte mit Berufsgenossenschaft oder Fachberatung.
  • Kontrolliert die Umsetzung: Sind Fluchtwege frei, Schutzmittel vorhanden, Unterweisungen erfolgt, Zuständigkeiten bekannt?
  • Definiert feste Auslöser für Aktualisierungen: neue Räume, neue Maschinen, neue Tätigkeiten, Wachstum, neue Arbeitsmodelle, Unfall oder Beinaheunfall.

Quellen: Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung

Fünf Red Flags, die Gründer:innen vermeiden sollten

  • „Unter 50 brauchen wir gar nichts mehr.“ → Die Erleichterung betrifft die Bestellpflicht, nicht die gesamte Arbeitgeberverantwortung.
  • „Der Sicherheitsbeauftragte macht jetzt den kompletten Arbeitsschutz.“ → Die Person unterstützt. Arbeitgeber, Sifa und Betriebsarzt haben unterschiedliche Aufgaben.
  • „Die Gefährdungsbeurteilung ist nur Papier für den Ernstfall.“ → Sie muss konkrete Risiken in umgesetzte und überprüfte Schutzmaßnahmen übersetzen.
  • „Remote-Arbeit ist Privatsache.“ → Zeit- und ortsflexible Arbeit gehört angemessen in Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.
  • „Wir bestellen vorsichtshalber jemanden Externen.“ → Sicherheitsbeauftragte müssen Beschäftigte des eigenen Unternehmens sein. Externe Fachberatung ist eine andere Rolle.

FAQ

Ab wann muss ich einen Sicherheitsbeauftragten bestellen?

Ab regelmäßig 50 Beschäftigten besteht grundsätzlich eine Bestellpflicht. Zwischen mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten kommt es darauf an, ob die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt.

Kann ich einen externen Dienstleister als Sicherheitsbeauftragten benennen?

Nein. Sicherheitsbeauftragte müssen Beschäftigte des eigenen Unternehmens sein. Externe Expertise kommt über die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt ins Unternehmen.

Braucht ein 10-Personen-Startup eine Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung hängt nicht an der Schwelle von 50 Beschäftigten. Umfang und Tiefe richten sich aber nach den tatsächlichen Gefährdungen, bei reiner Büroarbeit fällt sie entsprechend schlank aus.

Gilt Arbeitsschutz auch im Homeoffice?

Die allgemeinen Arbeitsschutzpflichten gelten auch bei Homeoffice und mobiler Arbeit. Praktisch heißt das: Ergonomie, Arbeitsorganisation und psychische Belastung gehören in die Gefährdungsbeurteilung, und Beschäftigte müssen unterwiesen werden.

Wer hilft mir, wenn ich unsicher bin?

Eure zuständige Berufsgenossenschaft. Sie berät branchenspezifisch, klärt Zählfragen bei schwankender Teamgröße und zeigt euch passende Betreuungsmodelle für Kleinbetriebe.

Fazit: Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung

Die Reform 2026 reduziert für viele kleinere Unternehmen die formalen Anforderungen rund um die Bestellung. Sie reduziert nicht die Pflicht, Risiken zu erkennen, Schutzmaßnahmen zu organisieren, Beschäftigte zu unterweisen und Notfälle vorzubereiten. Ob bei euch eine Sicherheitsbeauftragter Pflicht besteht, prüft ihr anhand von Beschäftigtenzahl, Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben eures Unfallversicherungsträgers.

Pro-Tipp: Macht einmal pro Quartal einen Realitätstest statt einer Dokumentenprüfung. Fragt euch: Wüsste unser Team bei einem Unfall, einem Brand oder einer akuten Belastungsmeldung, was zu tun ist und wer verantwortlich handelt? Wenn die Antwort zögerlich ausfällt, habt ihr euren nächsten Arbeitsschutz-Task gefunden, ganz unabhängig von Schwellenwerten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche oder arbeitsschutzfachliche Beratung.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.

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