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Die erste Aushilfe ist für viele Selbstständige der Moment, in dem aus einem Einzelkämpfer ein Arbeitgeber wird. Der Minijob ist dafür der einfachste Weg: eine Meldestelle, ein Beitragssatz, keine Lohnsteuerkarte. Einfach heißt aber nicht formlos. Wer die Anmeldung verschleppt oder die Verdienstgrenze reißt, zahlt bei der nächsten Betriebsprüfung Beiträge nach, und zwar rückwirkend und für beide Seiten.

Dieser Text zeigt dir, wo die Grenze liegt, was der Minijob dich im Monat kostet und in welcher Reihenfolge du vorgehst. Wenn du dein Gewerbe noch gar nicht angemeldet hast, fang hier an: Gewerbe anmelden.

Verdienstgrenze: Was ein Minijob ist

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Die Sozialversicherung kennt davon zwei Formen, und beide werden bei derselben Stelle gemeldet.

Die erste ist der geringfügig entlohnte Minijob, um den es hier vor allem geht. Er liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro nicht übersteigt. Diese Grenze ist nicht frei gewählt, sie hängt am gesetzlichen Mindestlohn: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Weil der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro gestiegen ist, wuchs die Verdienstgrenze von 556 Euro auf 603 Euro. Über das Jahr gerechnet sind das 7.236 Euro.

Die zweite Form ist die kurzfristige Beschäftigung. Sie ist von vornherein befristet und dauert im Kalenderjahr höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage. Eine Verdienstgrenze gibt es hier nicht, dafür darf die Tätigkeit nicht berufsmäßig sein. Für Saisonspitzen, den Messestand oder die Inventur ist das oft die passendere Form.

Maßgeblich ist immer der regelmäßige Verdienst, nicht die Arbeitszeit. Wer 603 Euro im Monat zahlt, muss beim Mindestlohn rechnerisch bei rund zehn Wochenstunden landen. Mehr Stunden zum selben Geld sind eine Unterschreitung des Mindestlohns, und die ist bußgeldbewehrt.

Quellen: IHK Region Stuttgart | BMAS

Ein randvoll gefüllter Zinnbecher auf einer Steinbank, die Wasseroberfläche wölbt sich knapp über dem Rand
Symbolbild, mit KI erzeugt

Pauschalabgaben: Was dich der Minijob kostet

Minijobs sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, beitragsfrei sind sie nicht. Die Abgaben trägst du als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, abziehen darfst du sie vom Verdienst nicht.

Den Kern bilden zwei Pauschalbeiträge: 13 Prozent zur Krankenkasse, wenn die Aushilfe gesetzlich krankenversichert ist, und 15 Prozent zur Rentenversicherung. Zusammen also 28 Prozent. Dazu kommt die einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent, mit der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgegolten sind. Sie ersetzt den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und macht die Lohnabrechnung deutlich kürzer.

Der Rest sind drei Umlagen: 0,80 Prozent Umlage U1 für Aufwendungen bei Krankheit, 0,22 Prozent Umlage U2 für Mutterschaft und 0,15 Prozent Insolvenzgeldumlage. Macht zusammen 1,17 Prozent. In der Summe landest du bei 31,17 Prozent.

Rechenbeispiel: ein Minijob an der Grenze

Abgabe Satz Bei 603 Euro Verdienst
Pauschalbeitrag Krankenkasse 13 Prozent 78,39 Euro
Pauschalbeitrag Rentenversicherung 15 Prozent 90,45 Euro
Einheitliche Pauschsteuer 2 Prozent 12,06 Euro
Umlage U1 0,80 Prozent rund 4,82 Euro
Umlage U2 0,22 Prozent rund 1,33 Euro
Insolvenzgeldumlage 0,15 Prozent rund 0,90 Euro
Summe 31,17 Prozent 187,96 Euro

Ein Minijob an der Obergrenze kostet dich also 790,96 Euro im Monat. Nicht enthalten ist der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung: Die kennt keine Geringfügigkeit, dort ist jede beschäftigte Person versichert, und der Satz richtet sich nach deiner Berufsgenossenschaft. Rechne mit einem kleinen zweistelligen Betrag im Jahr.

Gezahlt wird monatlich an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Fällig sind die Abgaben spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem gearbeitet wird. Das ist früher, als viele erwarten: Du zahlst, bevor der Monat vorbei ist.

Quellen: IHK Region Stuttgart | Bundesagentur für Arbeit

Anmeldung: der Ablauf in vier Schritten

Schritt 1: Betriebsnummer beantragen. Meldepflichtig wirst du in dem Moment, in dem du die erste Person beschäftigst. Die Betriebsnummer vergibt der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, der Antrag läuft elektronisch über das Online-Formular. Du brauchst die Bezeichnung, unter der dein Betrieb im Rechtsverkehr auftritt, den Namen der Inhaberin oder des Inhabers und die Adresse, an der tatsächlich gearbeitet wird. Schriftliche Unterlagen verlangt der Service in den meisten Fällen nicht.

Schritt 2: Arbeitsvertrag schließen. Auch ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis mit Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen. Nach dem Nachweisgesetz müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen niedergeschrieben und der beschäftigten Person ausgehändigt werden. Soll das Arbeitsverhältnis befristet sein, muss die Befristung schriftlich vereinbart werden, sonst läuft der Vertrag unbefristet weiter.

Schritt 3: Bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Anmeldung läuft über ein zugelassenes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. Gemeldet werden Name, Versicherungsnummer, Beginn der Beschäftigung, deine Betriebsnummer und der Personengruppenschlüssel. Frag die Versicherungsnummer gleich beim Einstellungsgespräch ab, sie steht auf dem Sozialversicherungsausweis.

Schritt 4: Arbeitszeit aufzeichnen. Für geringfügig Beschäftigte schreibt das Mindestlohngesetz vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festzuhalten und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Eine simple Tabelle reicht, aber sie muss existieren: Bei einer Prüfung ist das der erste Ordner, in den jemand schaut.

Ein breites Messer trennt ein schmales Stück von einem runden Brotlaib auf einem bemehlten Holztisch ab
Symbolbild, mit KI erzeugt

Stolperfallen: schwankender Verdienst, Rente, Midijob

Die erste Falle ist der schwankende Verdienst. Entscheidend ist nicht der einzelne Monat, sondern die Prognose über das Jahr. Angenommen, im Advent kommen 700 Euro zusammen und im Februar nur 500 Euro: Dann bleibt es beim Minijob, solange die Jahressumme die Grenze hält. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in engen Grenzen zulässig, du solltest den Grund aber in den Entgeltunterlagen dokumentieren, damit er bei der Betriebsprüfung noch nachvollziehbar ist.

Die zweite Falle ist die Rentenversicherung. In ihr besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Wer sich befreien lässt, muss das schriftlich bei dir beantragen, und du meldest die Befreiung innerhalb von sechs Wochen an die Minijob-Zentrale. Ohne Befreiung zahlst du 15 Prozent und die beschäftigte Person einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Die Befreiung bindet für die gesamte Dauer des Minijobs, deshalb gehört ein Hinweis darauf in den Arbeitsvertrag.

Die dritte Falle liegt knapp oberhalb der Grenze. Ab 603,01 Euro beginnt der Übergangsbereich, der Midijob, und er endet bei 2.000 Euro. Dort gelten andere Regeln: Die Beschäftigung ist voll sozialversicherungspflichtig, gemeldet wird bei der Krankenkasse statt bei der Minijob-Zentrale, und die Beiträge werden über eine Formel gestaffelt. Zehn Euro mehr Verdienst können also den gesamten Abrechnungsweg ändern.

Eine vierte Sache ist keine Falle, sondern eine Verwechslung: Wer statt einer Aushilfe lieber eine freie Mitarbeiterin beauftragt, umgeht die Abgaben nicht automatisch. Wie die Abgrenzung läuft, steht in unserem Text zur Scheinselbstständigkeit.

Quellen: IHK Region Stuttgart | BMAS

Häufige Fragen

Was kostet mich ein Minijob im Monat?

Der vereinbarte Verdienst plus Pauschalabgaben von bis zu 31,17 Prozent. Bei einem Minijob an der Obergrenze von 603 Euro sind das 187,96 Euro obendrauf. Dazu kommt der Beitrag zur Berufsgenossenschaft.

Muss ich einen Minijob schriftlich vereinbaren?

Der Arbeitsvertrag selbst kann mündlich geschlossen werden, die wesentlichen Vertragsbedingungen musst du nach dem Nachweisgesetz aber niederschreiben und aushändigen. Eine Befristung wirkt nur, wenn sie schriftlich vereinbart ist. Schreib den Vertrag also einfach auf.

Darf jemand mehrere Minijobs nebeneinander haben?

Ja, aber die Verdienste werden zusammengerechnet. Liegt die Summe über der Geringfügigkeitsgrenze, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt genau ein Minijob bei einem anderen Arbeitgeber abgabenfrei.

Wie melde ich einen Minijob wieder ab?

Über denselben Weg wie die Anmeldung, also über dein Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal, mit dem Datum des letzten Arbeitstags. Die Entgeltunterlagen bewahrst du auf, auch wenn die Beschäftigung längst beendet ist.

Fazit

Der Minijob ist der schlankste Einstieg in die Arbeitgeberrolle, und die Reihenfolge ist immer dieselbe: Betriebsnummer, Vertrag, Meldung, Zeiterfassung. Die 603 Euro sind dabei keine Zielmarke, sondern eine Obergrenze, an die du dich besser nicht bis auf den letzten Euro herantastest. Wer Luft lässt, übersteht auch einen Monat mit einer Extraschicht, ohne den ganzen Abrechnungsweg zu wechseln.

Steuerlich bleibt der Minijob deine Betriebsausgabe. Wie du ihn in der Gewinnermittlung führst und was sonst noch zum Betrieb gehört, liest du im Ratgeber zum Nebengewerbe und in der Übersicht Was ist ein Kleingewerbe. Bei Zweifelsfragen zur Einstufung hilft die Minijob-Zentrale weiter, bei steuerlichen Fragen deine Steuerberatung.

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