Inhalt dieses Artikels
Der Satz „ich mache das nur nebenbei“ hat vor dem Gewerbeamt keine Wirkung. Sobald du selbstständig, planmäßig und mit Gewinnabsicht arbeitest, ist das ein Gewerbe, auch wenn es abends nach dem Hauptjob stattfindet und im ersten Jahr kaum etwas einbringt. Was sich gegenüber einer Vollzeitgründung unterscheidet, sind nicht die Formalien, sondern die Schwellen dahinter: Steuern, Krankenkasse und, wenn du angestellt bist, der Arbeitsvertrag.
Was ein Nebengewerbe ist und wann die Anmeldepflicht greift
„Nebengewerbe“ steht in keinem Gesetz. Der Begriff beschreibt nur, dass die selbstständige Tätigkeit neben etwas anderem läuft: neben einer Anstellung, neben dem Studium, neben der Elternzeit oder neben der Rente. Rechtlich ist es ein ganz normaler Gewerbebetrieb, und damit gilt die Anzeigepflicht der Gewerbeordnung ohne Abschlag.
Die zuständige Stelle ist die Gemeinde, in der der Betrieb sitzt, nicht das Finanzamt und nicht die Kammer. Bei der IHK Ostwürttemberg steht das so: „Eine Anzeige ist dabei nach § 14 GewO bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes einzureichen.“ Anzumelden ist, sobald du loslegst, nicht erst, wenn der erste Kunde zahlt.
Nicht jede Nebentätigkeit ist ein Gewerbe. Freie Berufe, etwa Übersetzung, Heilberufe oder beratende Ingenieurtätigkeit, fallen nicht darunter; sie melden sich direkt beim Finanzamt. Die Grenze ist weniger eindeutig, als sie klingt: Wer programmiert, gilt nur mit ingenieurähnlicher Ausbildung oder Tätigkeit als Freiberufler, sonst ist die Sache gewerblich und gehört angemeldet. Wie du das für dich einordnest, steht in unserem Beitrag zur Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit.

Nebengewerbe anmelden: Ablauf und Kosten
Der Weg ist kurz. Du füllst die Gewerbeanmeldung aus, gibst deine Tätigkeit möglichst konkret an und setzt das Kreuz bei „Nebenerwerb“. Viele Städte nehmen die Anmeldung inzwischen online entgegen, was meist billiger ist als der Gang zum Amt. Berlin verlangt für die Gewerbeanmeldung 26 Euro, im Online-Verfahren dagegen nur 15 Euro. Andere Städte liegen ähnlich, deshalb lohnt der Blick auf das Portal deiner Gemeinde, bevor du einen Termin buchst.
Den ausführlichen Ablauf mit allen Unterlagen haben wir getrennt beschrieben, einmal allgemein unter Gewerbe anmelden und einmal für die Hauptstadt unter Gewerbe anmelden in Berlin. Für ein Nebengewerbe ändert sich daran nichts außer dem einen Kreuz.
Quellen: Service Berlin, Gewerbe anmelden | IHK Ostwürttemberg, An- und Ummeldung
Nach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt von selbst. Du bekommst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du elektronisch ausfüllst und der über deine Steuernummer und die Kleinunternehmerregelung entscheidet. Was dort abgefragt wird und welche Angaben dich später binden, steht in unserem Leitfaden zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
| Punkt | Im Nebengewerbe |
|---|---|
| Anmeldung | Gewerbeamt der Gemeinde, Formular mit Kreuz bei Nebenerwerb |
| Kosten der Anmeldung | in Berlin 26 Euro am Schalter, 15 Euro online |
| Gewerbesteuer | erst über 24.500 Euro Gewerbeertrag |
| Umsatzsteuer | entfällt als Kleinunternehmer bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz |
| Krankenkasse | Meldung nötig, die Kasse prüft haupt- oder nebenberuflich |
| Arbeitgeber | Anzeige je nach Arbeitsvertrag, Konkurrenz ist heikel |
Steuern: was im Nebengewerbe wirklich anfällt
Hier liegt der eigentliche Unterschied zur Vollzeitgründung, und er fällt zu deinen Gunsten aus. Drei Steuerarten kommen infrage, und zwei davon treffen kleine Nebengewerbe meist gar nicht.
Gewerbesteuer und der Freibetrag
Gewerbesteuer zahlst du nur auf den Gewerbeertrag oberhalb eines Freibetrags. Für natürliche Personen und Personengesellschaften nennt die Bergische IHK einen Freibetrag von 24.500 Euro. Darunter bleibt die Gewerbesteuer bei null, und genau darunter bleiben die meisten Nebengewerbe in den ersten Jahren. Erst oberhalb dieser Grenze greift die Steuermesszahl von 3,5 Prozent nach § 11 GewStG. Aus ihr und dem verbliebenen Gewerbeertrag entsteht der Steuermessbetrag, und erst dieser wird mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert.
Rechenbeispiel: vom Gewerbeertrag zum Steuermessbetrag
Angenommen, dein Nebengewerbe wirft im Jahr 32.000 Euro Gewerbeertrag ab. Dann bleiben nach Abzug des Freibetrags 7.500 Euro, und daraus wird mit der Steuermesszahl ein Steuermessbetrag von 262,50 Euro. Was die Gemeinde daraus macht, hängt an ihrem Hebesatz und schwankt bundesweit erheblich.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Gewerbeertrag | 32.000 Euro |
| abzüglich Freibetrag | 24.500 Euro |
| steuerpflichtiger Rest | 7.500 Euro |
| Steuermesszahl | 3,5 Prozent |
| Steuermessbetrag | 262,50 Euro |
Umsatzsteuer und die Kleinunternehmerregelung
Die zweite Entlastung steht in § 19 UStG. Steuerfrei bleibt der Umsatz, „wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet“. Wer das nutzt, weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und zieht im Gegenzug keine Vorsteuer. Für ein Nebengewerbe mit wenigen Betriebsausgaben ist das fast immer die bequemere Wahl, für ein Nebengewerbe mit teurer Ausstattung nicht unbedingt. Die Abwägung im Detail steht in unserem Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.
Bleibt die Einkommensteuer, und die trifft dich sicher. Der Gewinn aus dem Nebengewerbe wird mit deinem Arbeitslohn zusammengeworfen und nach deinem persönlichen Satz besteuert. Das ist der Posten, den Nebengewerbetreibende regelmäßig unterschätzen: Weil auf den Gewinn keine Lohnsteuer einbehalten wird, kommt die Rechnung erst mit dem Steuerbescheid, dafür geballt. Leg vom ersten Euro an etwas zurück. Wie sich der Gewerbeertrag im Einzelnen berechnet, zeigt unser Beitrag zur Berechnung der Gewerbesteuer.
Quellen: Bergische IHK, Gewerbesteuer | § 19 UStG im Rechtsinformationssystem des Bundes

Krankenkasse, Rente und der Arbeitgeber
Melde deiner gesetzlichen Krankenkasse, dass du selbstständig wirst. Sie entscheidet, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ist, und zwar nach einer Gesamtschau aus Arbeitszeit, Gewinn und der Frage, ob du Leute beschäftigst. Solange die Anstellung überwiegt, bleibt dein Beitrag an den Arbeitslohn gekoppelt und das Nebengewerbe kostet dich nichts extra. Kippt die Einstufung, wird es teuer, denn dann zahlst du als hauptberuflich Selbstständiger.
Bei der Rentenversicherung lohnt eine eigene Prüfung. Bestimmte Selbstständige sind auch im Nebenerwerb pflichtversichert, darunter Lehrende und Pflegekräfte ohne eigene Angestellte sowie Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken. Ein kurzer Anruf bei der Deutschen Rentenversicherung klärt das schneller als jede Recherche.
Und dein Arbeitgeber? Ein generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unwirksam, eine Anzeigepflicht im Arbeitsvertrag dagegen üblich und zulässig. Heikel wird es in drei Konstellationen: wenn du deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst, wenn die Nebentätigkeit deine Arbeitsleistung sichtbar drückt oder wenn sie in die Arbeitszeit fällt. Lies deinen Vertrag, bevor du das Formular ausfüllst.
Nebengewerbe neben dem Arbeitslosengeld
Auch aus der Arbeitslosigkeit heraus geht ein Nebengewerbe, aber unter engen Bedingungen. Die Bundesagentur für Arbeit formuliert die Zeitgrenze knapp: „Sie dürfen nur weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten.“ Wer darüber kommt, ist nicht mehr arbeitslos im Sinne des Gesetzes und verliert den Anspruch.
Beim Verdienst gibt es einen Puffer. „Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat“, schreibt die Bundesagentur; was darüber liegt, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Melde die Aufnahme der Tätigkeit in jedem Fall, und zwar vorher.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Nebenjob und Arbeitslosengeld | BMWK-Existenzgründungsportal, Nebenerwerb und Arbeitslosigkeit
Häufige Fragen zum Nebengewerbe
Ab welchem Umsatz muss ich ein Nebengewerbe anmelden?
Es gibt keine Umsatzschwelle. Die Anzeigepflicht hängt daran, dass du selbstständig und mit Gewinnabsicht tätig wirst, nicht daran, wie viel dabei herauskommt. Auch ein Nebengewerbe, das im Jahr kaum mehr als die Materialkosten einspielt, gehört angemeldet.
Muss ich meinem Arbeitgeber das Nebengewerbe melden?
Wenn dein Arbeitsvertrag eine Anzeigepflicht vorsieht, ja. Verbieten kann er dir die Tätigkeit nur, wenn sie seine berechtigten Interessen verletzt, etwa durch Konkurrenz oder durch eine Belastung, die auf deine Arbeitsleistung durchschlägt.
Zahle ich im Nebengewerbe extra Krankenkassenbeiträge?
Solange die Kasse deine Selbstständigkeit als nebenberuflich einstuft, in der Regel nicht. Der Beitrag bemisst sich dann weiter nach deinem Arbeitslohn. Die Einstufung nimmt die Kasse vor, nicht du.
Brauche ich ein eigenes Konto für das Nebengewerbe?
Pflicht ist es für Einzelunternehmen nicht, sinnvoll aber fast immer. Ein getrenntes Konto erspart dir die Sortierarbeit bei der Steuererklärung und macht den Gewinn überhaupt erst sichtbar.
Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?
Die unterlassene Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld auslösen. Teurer wird meist die steuerliche Seite, weil das Finanzamt Einnahmen nachträglich erfasst und verzinst.
Fazit
Ein Nebengewerbe anzumelden ist der einfachste Teil der Sache: ein Formular, ein Kreuz, eine Gebühr im zweistelligen Bereich. Der Freibetrag von 24.500 Euro und die Kleinunternehmerregelung halten die Steuerlast in den ersten Jahren klein, sodass am Ende meist nur die Einkommensteuer auf den Gewinn bleibt. Entscheidend sind die beiden Stellen, die nicht auf dem Formular stehen: deine Krankenkasse, die über haupt- oder nebenberuflich entscheidet, und dein Arbeitsvertrag. Wer beides vorher klärt, hat danach Ruhe.
Stand: 19. September 2026
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen. Die Bilder wurden mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt.



















