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Eine Grippe, ein Bandscheibenvorfall, ein Sturz vom Rad. Als Angestellter merkst du davon sechs Wochen lang finanziell nichts, weil der Arbeitgeber weiterzahlt. Du hast keinen Arbeitgeber, und deine gesetzliche Krankenkasse zahlt von sich aus ebenfalls nichts. Das überrascht viele, die ihre Rentenversicherungspflicht als Selbstständige sauber geklärt haben und beim Krankengeld eine ähnliche Automatik erwarten. Die gibt es nicht, und wer das erst im Krankenbett merkt, zahlt Miete, Leasingrate und Kassenbeitrag aus der Rücklage.
Warum freiwillig Versicherte ohne Krankengeld dastehen
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, aber für freiwillig Versicherte ist sie nicht automatisch dabei. Standardmäßig zahlen freiwillig versicherte Selbstständige den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent des Einkommens plus Zusatzbeitrag, und der enthält keinen Krankengeldanspruch. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 243 SGB V, der für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld einen ermäßigten Satz vorsieht.
Beim Angestellten greift zuerst die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, erst danach die Kasse. Bei dir fällt der erste Teil dieser Kette weg, und der zweite ist abgeschaltet, bis du ihn einschaltest. Praktisch heißt das: Am Tag, an dem du nicht arbeiten kannst, steht dein Umsatz still, deine Kosten nicht. Wer gerade erst angefangen hat und sich beim Freiberufler anmelden durch die Formalien gearbeitet hat, hat diesen Punkt oft noch nicht auf dem Zettel.
Quellen: IHK Köln, Krankenversicherung für Gründende | gesund.bund.de, Krankengeld

Der gesetzliche Weg: die Wahlerklärung
Du kannst dich wie ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch versichern. Dafür gibst du eine Wahlerklärung gegenüber deiner Krankenkasse ab. Mit ihr gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent nach § 241 SGB V statt der ermäßigten 14,0 Prozent, jeweils zuzüglich des Zusatzbeitrags deiner Kasse. Der zweite Weg ist ein Wahltarif deiner Kasse, also ein kassenindividueller Tarif, der das Krankengeld auch früher einsetzen lassen kann. Bist du über die Künstlersozialkasse krankenversichert, hast du den Anspruch ohnehin automatisch.
Der Anspruch auf gesetzliches Krankengeld besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe beträgt in der Regel 70 Prozent deines Arbeitseinkommens der vergangenen 12 Monate, also des Einkommens, das die Kasse deinem Beitrag zugrunde gelegt hat. Nach oben ist das doppelt begrenzt: Das Krankengeld beträgt höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens, und mehr als 70 Prozent aus der Beitragsbemessungsgrenze kann ohnehin nicht herauskommen. Diese Grenze liegt in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro im Monat, im Jahr bei 69.750 Euro, festgelegt nach § 6 Abs. 7 SGB V. Daraus folgt ein Höchstwert von 135,63 Euro je Kalendertag.
Zwei Dinge musst du mitdenken, bevor du unterschreibst. Erstens bindet dich die Entscheidung drei Jahre an deine Kasse. Zweitens zahlt die Kasse wegen derselben Erkrankung innerhalb von drei Jahren höchstens 78 Wochen Krankengeld, und diese Zeit läuft vom ersten Tag der Krankschreibung an, nicht erst ab dem Tag der ersten Zahlung.
Quellen: Bundesportal, Krankengeld für Selbstständige | rvRecht, § 241 SGB V | BMAS, Sozialversicherungsrechengrößen
Private Krankentagegeldversicherung und Karenzzeit
Das Krankentagegeld ist der private Gegenpart zum Krankengeld. Du vereinbarst mit dem Versicherer einen Tagessatz und eine Karenzzeit, also die Wartezeit, nach deren Ablauf gezahlt wird. Je früher die Zahlung einsetzt, desto teurer wird der Beitrag; je später, desto länger trägst du den Ausfall selbst. Die Höhe des Krankentagegelds richtet sich nach den Vertragsbedingungen und ist abhängig vom Einkommen nach oben gedeckelt. Ein Versicherer verkauft dir also kein Tagegeld, mit dem du im Krankenstand mehr einnimmst als im Betrieb.
Daraus ergeben sich zwei brauchbare Kombinationen. Du bleibst beim ermäßigten Kassenbeitrag und deckst den gesamten Ausfall privat ab, mit einer kurzen Karenzzeit. Oder du gibst die Wahlerklärung ab und kaufst zusätzlich eine Police, die genau die Zeit bis zum gesetzlichen Krankengeld überbrückt. Welche Variante günstiger ist, hängt an deinem Alter, deinem Beruf und deinem Einkommen, und das lässt sich nur mit konkreten Angeboten vergleichen. Bist du privat krankenversichert, entfällt die Wahl: Dann gibt es gar kein gesetzliches Krankengeld, und du musst dich selbst absichern.
Prüfe vor dem Abschluss diese Punkte in den Bedingungen:
- ab welchem Tag gezahlt wird und ob die Karenzzeit später verkürzt werden kann;
- wie der Versicherer das Einkommen nachweist und was bei schwankendem Gewinn gilt;
- ob die Leistung auch bei Teilarbeitsunfähigkeit greift;
- wann der Vertrag endet, etwa bei dauerhafter Berufsunfähigkeit oder beim Wechsel in die Rente.

Wie hoch der Tagessatz sein muss
Der häufigste Fehler ist, den Tagessatz am Gewinn zu bemessen. Im Krankenstand sinkt dein Gewinn, deine Fixkosten bleiben. Rechne deshalb von unten: Miete für Büro oder Werkstatt, Leasing, Versicherungen, Kassen- und Kammerbeiträge, Software, Zinsen, und dazu das, was privat jeden Monat raus muss. Diese Summe auf den Monat verteilt ist die Untergrenze deines Tagessatzes, nicht dein Wunschhonorar.
Beispiel: Legt deine Kasse für dich 4.000 Euro Arbeitseinkommen im Monat zugrunde, liegt dein gesetzliches Krankengeld bei rund 93 Euro je Kalendertag. Ob das reicht, entscheidet allein die Fixkostenliste.
| Weg | Was du zahlst | Zahlung ab | Höhe der Leistung |
|---|---|---|---|
| Kasse, ermäßigter Beitragssatz (§ 243 SGB V) | 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag | entfällt | kein Krankengeld |
| Kasse mit Wahlerklärung (§ 241 SGB V) | 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag | 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | 70 Prozent des Arbeitseinkommens, höchstens 135,63 Euro je Tag |
| Private Krankentagegeldversicherung | Beitrag nach Alter, Beruf und Karenzzeit | vereinbarter Karenztag | vereinbarter Tagessatz, am Einkommen gedeckelt |
Quellen: Bundesportal, Krankengeld für Selbstständige | gesund.bund.de, Krankengeld
Krankengeld, Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit
Die drei Begriffe werden oft in einen Topf geworfen, decken aber verschiedene Zeiträume ab. Krankengeld und Krankentagegeld ersetzen Einkommen, solange du vorübergehend arbeitsunfähig bist und damit rechnest, wieder zu arbeiten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dagegen, wenn du deinen Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben kannst. Wer nur eine Krankentagegeldpolice hat, ist gegen den langen Fall nicht geschützt. Wer nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, steht bei der sechswöchigen Grippe ohne Geld da.
Praktisch gehören beide Bausteine in dieselbe Planung wie die Altersvorsorge. Wer sich einen Überblick über die ganze Reihe verschaffen will, findet ihn in unserem Beitrag zur Vorsorgepflicht für Selbstständige, und wer noch vor der Anmeldung steht, sortiert die Reihenfolge am besten über den Leitfaden selbstständig machen. Dieser Text ist allgemeine Information; welche Police in deinem Fall vorgeht und wie die Beiträge steuerlich zu behandeln sind, klärst du mit deiner Steuerberatung oder bei deiner Kammer.
Häufige Fragen zum Krankentagegeld
Bekomme ich als Selbstständiger automatisch Krankengeld?
Nein. Als freiwillig versicherte Selbstständige hast du nur Anspruch, wenn du eine Wahlerklärung abgegeben oder einen Wahltarif deiner Kasse abgeschlossen hast. Ohne diesen Schritt zahlst du den ermäßigten Beitragssatz und bekommst kein Krankengeld.
Ab welchem Tag zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Mit Wahlerklärung ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Wochen davor trägst du selbst, es sei denn, du hast dafür eine private Police oder einen Wahltarif mit früherem Beginn.
Wie viel teurer wird der Kassenbeitrag mit Krankengeld?
Statt des ermäßigten Satzes von 14,0 Prozent zahlst du den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent deiner beitragspflichtigen Einnahmen, dazu kommt in beiden Fällen der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Was das in Euro bedeutet, hängt an deinem angesetzten Einkommen.
Brauche ich zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung?
Das hängt daran, wie lange du den Ausfall aus eigener Rücklage tragen kannst. Wer sechs Wochen Fixkosten liquide auf der Seite hat, kann auf die Police verzichten. Wer das nicht kann, schließt genau diese Lücke.
Ist das Krankentagegeld Pflicht?
Nein, weder die Wahlerklärung noch die private Police sind vorgeschrieben. Pflicht ist allein die Krankenversicherung selbst.
Fazit
Beim Krankengeld gilt für Selbstständige keine Automatik, sondern eine Entscheidung, die du aktiv treffen musst: Wahlerklärung oder Wahltarif deiner Kasse. Die Wahlerklärung kostet 14,6 statt 14,0 Prozent und bringt ab dem 43. Tag 70 Prozent deines angesetzten Arbeitseinkommens. Alles davor ist deine Sache, und genau dort ist die private Krankentagegeldversicherung das passende Werkzeug. Rechne den Tagessatz aus deinen Fixkosten, prüfe die Karenzzeit, und triff die Entscheidung, solange du gesund bist: Nach der Diagnose ist jede Police teurer oder gar nicht mehr zu bekommen.
Stand: 2. November 2026



















