Fintech, kurz erklärt: Unternehmen, die Finanzleistungen wie Zahlungen, Konten, Kredite oder Geldanlage mit Software neu anbieten, oft mit Erlaubnis der BaFin oder über eine Partnerbank.
Fintech, kurz für Financial Technology, bezeichnet Unternehmen, die Finanzdienstleistungen mit Software neu anbieten: Zahlungen, Konten, Kredite, Geldanlage oder Versicherungen. Für Gründer sind Fintechs auf zwei Arten wichtig: als Anbieter von Geschäftskonten und Zahlungswegen und als Gründungsfeld, in dem viele Geschäftsmodelle eine Erlaubnis der Finanzaufsicht brauchen.
Was bedeutet Fintech?
Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Gemeint sind meist junge Unternehmen, die eine Finanzleistung digital, schneller oder günstiger erbringen als klassische Banken und Versicherer. Manche Fintechs sind selbst Bank oder Zahlungsinstitut, andere arbeiten mit einer lizenzierten Partnerbank zusammen und liefern die Software davor. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betreibt für solche Geschäftsmodelle eine eigene Themenseite zu FinTech mit den Schritten zur Erlaubnis.
Fintech-Bereiche und die Erlaubnis dahinter
| Bereich | Typische Leistung | Erlaubnis, wenn das Fintech die Leistung selbst erbringt |
|---|---|---|
| Zahlungen | Kartenzahlung, Überweisungen, Zahlungsauslösung | Zahlungsinstitut nach § 10 ZAG |
| Konten | Girokonto, Geschäftskonto | Zahlungskonto mit Erlaubnis als Zahlungs- oder E-Geld-Institut (§§ 10, 11 ZAG) oder Bankerlaubnis nach § 32 KWG |
| Einlagen | Tagesgeld, verzinste Guthaben | Bankerlaubnis nach § 32 KWG (Einlagengeschäft) |
| Kredite | Kredit online, Finanzierung von Rechnungen | Bankerlaubnis nach § 32 KWG für das Kreditgeschäft (§ 1 Abs. 1 KWG); der laufende Ankauf von Rechnungen ist als Factoring eine Finanzdienstleistung (§ 1 Abs. 1a KWG) und braucht ebenfalls eine Erlaubnis; sonst Zusammenarbeit mit einer Bank |
| Geldanlage | Robo-Advisor, Depot, Vermögensverwaltung | Erlaubnis als Wertpapierinstitut nach § 15 WpIG oder Bankerlaubnis; reine Fondsvermittlung auch mit Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung |
| Kryptowerte | Handel, Verwahrung | Zulassung nach Art. 59 der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR); bereits zugelassene Banken und Institute zeigen die Dienstleistung nach Art. 60 MiCAR an |
| Buchhaltung und Rechnungen | Software für Belege, Rechnungen, Steuern | meist keine Finanzaufsicht |
Wer Bankgeschäfte ohne Erlaubnis betreibt, macht sich nach § 54 KWG strafbar, wer Zahlungsdienste oder E-Geld ohne Erlaubnis anbietet, nach § 63 ZAG. Wer ein Fintech gründet, klärt die Erlaubnisfrage deshalb vor dem ersten Kunden, nicht danach. Welche Pflichten zur IT-Sicherheit dazukommen, wenn Banken und Versicherer Kunden eines Startups sind, beschreibt unser Ratgeber zu DORA für Startups.
Das Fintech-Geschäftskonto
Für viele Gründer ist der erste Kontakt mit einem Fintech das Geschäftskonto. Fintech-Konten werden meist vollständig online eröffnet, oft innerhalb eines Tages, und bringen Funktionen für Belege und Buchhaltung mit. Wichtig ist, wer das Konto rechtlich führt. Liegt das Geld bei einer Bank, greift die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Bank nach § 8 Einlagensicherungsgesetz. Ein Zahlungs- oder E-Geld-Institut nimmt keine Einlagen an; es muss die Kundengelder stattdessen nach § 17 ZAG sichern: getrennt auf einem Treuhandkonto oder in sicheren Anlagen, oder über eine Versicherung oder Garantie. Welche Konten es für Startups, Gründer und Selbstständige gibt, von Fintech bis Filialbank, zeigt unser Geschäftskonto-Vergleich.
Häufige Fragen zu Fintech
Ist ein Fintech eine Bank?
Nicht unbedingt. Manche Fintechs haben eine eigene Banklizenz, andere sind Zahlungs- oder E-Geld-Institute, wieder andere bieten nur die Software und arbeiten mit einer Partnerbank. Im Impressum und in den Vertragsbedingungen steht, wer das Konto führt.
Ist mein Geld bei einem Fintech sicher?
Das hängt davon ab, wer es verwahrt. Bei einer Bank schützt die Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Bank. Bei einem Zahlungs- oder E-Geld-Institut sind die Gelder nach § 17 ZAG zu sichern, getrennt verwahrt oder über eine Versicherung oder Garantie; eine Einlagensicherung gibt es dort nicht.
Was ist Banking as a Service?
Ein Modell, bei dem eine lizenzierte Bank ihre Konten und Zahlungswege über Schnittstellen an andere Unternehmen vermietet. Das Fintech gestaltet Oberfläche und Kundenservice, die Bank führt das Konto und trägt die Erlaubnis.
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