Inhalt dieses Artikels
Die GuV beantwortet eine einzige Frage: Hat dein Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr verdient oder verloren? Sie zählt dafür keine Geldeingänge, sondern Erträge und Aufwendungen der Periode. Genau darin liegt der Unterschied zur Einnahmenüberschussrechnung, mit der die meisten Gründer starten: Dort entscheidet der Zahlungszeitpunkt, in der GuV die wirtschaftliche Verursachung. Eine Leistung, die du im Dezember erbringst und die erst im Februar bezahlt wird, gehört in der GuV deshalb ins alte Jahr.
Wer eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen muss
Die Pflicht hängt an der Buchführung, nicht an der Rechtsform allein. Wer kaufmännische Bücher führt, stellt zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss auf. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung bilden diesen Jahresabschluss (§ 242 HGB). Bei GmbH und UG kommt in der Regel ein Anhang hinzu, und der Abschluss wird offengelegt. Für die kleinste Größenklasse gibt es bei beidem Erleichterungen, dazu unten mehr.
Einzelkaufleute können außen vor bleiben. Wer an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 800.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweist, ist von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit (§ 241a HGB). Dann genügt die EÜR. Steuerlich läuft eine zweite Schwelle parallel: Gewerbetreibende ohne Eintrag im Handelsregister müssen bilanzieren, wenn ihr Umsatz 800.000 Euro oder ihr Gewinn 80.000 Euro im Jahr überschreitet. Die Pflicht greift nicht schon im Jahr des Überschreitens: Das Finanzamt teilt sie mit, und sie beginnt erst im Jahr nach dieser Mitteilung.
Freiberuflerinnen und Freiberufler sind keine Kaufleute. Sie ermitteln ihren Gewinn unabhängig von der Höhe mit der EÜR, solange sie nicht freiwillig Bücher führen. Eine GuV brauchen sie nicht.
Quellen: IHK Berlin, Buchführungspflichten für Kaufleute | IHK Hannover, Buchführung für Gründer

Der Aufbau: Staffelform statt zwei Spalten
Das Handelsgesetzbuch legt die Gliederung der GuV fest (§ 275 HGB). Sie wird in Staffelform aufgestellt. Die Posten stehen also untereinander und werden von oben nach unten verrechnet, anders als die Konten in der doppelten Buchführung mit ihren zwei Seiten. Unten bleibt der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag stehen.
Diese Reihenfolge ist keine Formsache, sondern der eigentliche Nutzen. Das Gesetz weist dabei nur wenige Zwischensummen selbst aus, etwa das Ergebnis nach Steuern. Begriffe wie Betriebsergebnis oder Ergebnis vor Steuern stammen aus der Praxis und lassen sich an den Stufen der Staffel ablesen. Das Rohergebnis ist ein eigener Fall: Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen ihre Erträge abzüglich des Materialaufwands zu diesem einen Posten zusammenfassen, große müssen die Posten getrennt zeigen. Fällt der Gewinn, zeigt die Staffel auf welcher Stufe. Eine Gesamtzahl allein verrät das nie.
Quellen: Existenzgründungsportal des BMWE, Gewinn- und Verlustrechnung | § 275 HGB im Wortlaut
Die Zuordnung der Buchungen zu diesen Posten erledigt dein Kontenrahmen. Welche Nummer wohin läuft, steht im SKR 03 oder SKR 04, und genau deshalb entsteht die GuV in der Buchhaltungssoftware fast von selbst.
Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren
§ 275 HGB lässt zwei Wege zu, die zum gleichen Jahresergebnis führen. Sie unterscheiden sich darin, wie die Aufwendungen sortiert werden: nach ihrer Art oder nach ihrem Zweck.
| Merkmal | Gesamtkostenverfahren | Umsatzkostenverfahren |
|---|---|---|
| Sortierung der Aufwendungen | nach Aufwandsart: Material, Personal, Abschreibungen | nach Funktion: Herstellung, Vertrieb, Verwaltung |
| Bestandsveränderungen | werden als eigener Posten ausgewiesen | stecken in den Herstellungskosten der verkauften Leistungen |
| Erstes Zwischenergebnis | Rohergebnis, als Zusammenfassung kleinen und mittelgroßen Gesellschaften erlaubt | Bruttoergebnis vom Umsatz, ein eigener Posten der Gliederung |
| In der Praxis vor allem bei | kleine und mittlere Betriebe in Deutschland | Konzerne und international berichtende Unternehmen |
| Aufwand in der Buchhaltung | gering, die Kontenrahmen sind darauf gebaut | höher, setzt eine Kostenstellenrechnung voraus |
Für die meisten Gründungen ist die Wahl damit entschieden. Das Gesamtkostenverfahren kommt ohne Kostenstellen aus, und die Posten lassen sich direkt aus den Konten ziehen. Das Umsatzkostenverfahren zeigt dafür, was ein verkauftes Produkt tatsächlich gekostet hat, und ist deshalb im Controlling beliebt.

Rechenbeispiel: Die GuV einer kleinen GmbH
Beispiel: Eine GmbH baut Metallgeländer, beschäftigt vier Leute und arbeitet nach dem Gesamtkostenverfahren. Angenommen, im Geschäftsjahr stehen 480.000 Euro Umsatzerlöse, 180.000 Euro Materialaufwand, 150.000 Euro Personalaufwand, 20.000 Euro Abschreibungen, 60.000 Euro sonstige betriebliche Aufwendungen und 4.000 Euro Zinsaufwand in den Büchern, dazu 19.000 Euro Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Dann sieht die Staffel so aus.
| Posten | Betrag | Zwischenergebnis |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 480.000 Euro | Ausgangspunkt der Staffel |
| Materialaufwand | 180.000 Euro | Rohergebnis 300.000 Euro |
| Personalaufwand | 150.000 Euro | noch offen |
| Abschreibungen | 20.000 Euro | noch offen |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 60.000 Euro | Betriebsergebnis 70.000 Euro |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 4.000 Euro | Ergebnis vor Steuern 66.000 Euro |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 19.000 Euro | Jahresüberschuss 47.000 Euro |
Beispiel 1 zeigt, warum die Stufen zählen. Das Rohergebnis von 300.000 Euro sagt, was nach dem Materialeinkauf übrig bleibt, hier ohne weitere Erträge, und daran lässt sich der Einkauf messen. Das Betriebsergebnis von 70.000 Euro trägt den ganzen Betrieb. Zieht der Zinsaufwand von 4.000 Euro noch, bleiben 66.000 Euro vor Steuern. Erst die 19.000 Euro Steuern führen zum Jahresüberschuss von 47.000 Euro, und aus ihm entsteht, zusammen mit Gewinnvortrag und Rücklagen, der Betrag, den die Gesellschafter ausschütten können.
GuV, Bilanz und EÜR: Was wohin gehört
Die drei Rechnungen werden oft verwechselt, obwohl sie verschiedene Dinge messen. Die GuV ist eine Zeitraumrechnung, die Bilanz eine Stichtagsrechnung, die EÜR eine vereinfachte Gewinnermittlung für alle, die nicht bilanzieren müssen.
- GuV: zeigt für ein ganzes Geschäftsjahr, wie das Ergebnis entstanden ist, von den Umsatzerlösen bis zum Jahresüberschuss.
- Bilanz: zeigt für einen einzigen Tag, was dem Unternehmen gehört und wie es finanziert ist. Das Jahresergebnis aus der GuV landet im Eigenkapital.
- EÜR: stellt die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber, nach dem Zahlungszeitpunkt und ohne Bestände.
Wer von der EÜR in die Bilanzierung wechselt, merkt den Unterschied an einer Stelle besonders: Offene Rechnungen und Lagerbestände wirken auf das Ergebnis, lange bevor Geld fließt. Wie der Jahresabschluss bei GmbH und UG dann abläuft, hängt an Fristen und Größenklassen.
Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften
Viele junge Gesellschaften fallen in die kleinste Größenklasse und dürfen die GuV verkürzt aufstellen. Nach § 267a HGB sind Kleinstkapitalgesellschaften kleine Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei von drei Merkmalen nicht überschreiten: 450.000 Euro Bilanzsumme, 900.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer.
Die verkürzte Form nach § 275 HGB beginnt bei den Umsatzerlösen, fasst die Aufwendungen zusammen und endet beim Jahresüberschuss. Dazu kommt die Offenlegung: Eine Kleinstkapitalgesellschaft kann die Bilanz beim Unternehmensregister hinterlegen, statt den Abschluss offenzulegen. Die GuV bleibt dann außen vor, und niemand sieht deine Margen. Das ist ein echter Vorteil gegenüber dem Wettbewerb, und er geht verloren, sobald du zwei Jahre über den Grenzen liegst.
Quellen: IHK Koblenz, Bilanzen und GuV bei Kleinstkapitalgesellschaften
Die Plan-GuV im Businessplan
Lange vor dem ersten Jahresabschluss brauchst du dieselbe Staffel als Vorschau. Banken und Förderstellen erwarten im Businessplan eine Plan-GuV für die ersten Geschäftsjahre, im Startjahr oft Monat für Monat. Der Aufbau ist identisch, nur stehen in den Zeilen Annahmen statt Buchungen.
Das hat einen praktischen Nebeneffekt. Wer die Plan-GuV in der Gliederung des § 275 HGB aufsetzt, kann später Monat für Monat die echten Zahlen daneben legen, ohne umzusortieren. Und die Stufe, an der es klemmt, wird sofort sichtbar: Bleibt das Rohergebnis hinter dem Plan, stimmt die Kalkulation nicht; bricht erst das Betriebsergebnis ein, sind die Fixkosten zu hoch. Wo die Erlöse die Kosten gerade decken, zeigt dir der Break-even-Point.
Häufige Fragen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Was ist der Unterschied zwischen GuV und Bilanz?
Die GuV erklärt, wie das Ergebnis eines Geschäftsjahres zustande kam. Die Bilanz zeigt den Stand an einem Stichtag. Beide gehören zusammen, denn der Jahresüberschuss der GuV verändert das Eigenkapital in der Bilanz.
Brauche ich als Einzelunternehmer eine GuV?
Nur wenn du buchführungspflichtig bist. Als Einzelkaufmann unterhalb der Grenzen des § 241a HGB und als Freiberufler reicht die EÜR. Wächst der Betrieb über die Schwellen, wird aus der EÜR eine doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV.
Was bedeutet ein Jahresfehlbetrag?
Er ist das negative Gegenstück zum Jahresüberschuss: Die Aufwendungen waren höher als die Erträge. In der Bilanz zehrt er am Eigenkapital. Zeigt die Bilanz einer GmbH oder UG, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist, muss die Geschäftsführung unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen (§ 49 Abs. 3 GmbHG).
Wie oft muss ich eine GuV aufstellen?
Pflicht ist sie einmal im Jahr, zum Ende des Geschäftsjahres. Sinnvoll ist sie öfter: Viele Betriebe lassen sie monatlich oder im Quartal aus der Buchhaltung laufen, um nicht erst nach dem Jahresabschluss zu erfahren, wie das Jahr gelaufen ist.
Fazit
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist kein Formular, das du für das Finanzamt ausfüllst, sondern die Rechnung, die dein Geschäftsjahr erklärt. Der Gesetzgeber gibt mit § 275 HGB die Reihenfolge vor, und diese Reihenfolge ist zugleich das beste Werkzeug zur Steuerung: Jede Stufe beantwortet eine eigene Frage. Baue die Plan-GuV von Anfang an in derselben Gliederung auf, dann liest du Plan und Wirklichkeit in einer Spalte. Für die Feinheiten der Bilanzierung und bei der Wahl des Verfahrens hilft dir die Steuerberatung oder deine IHK weiter.
Stand: Oktober 2026



















