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Wer eine GmbH gründet, gründet eine eigene Rechtsperson. Sie schließt Verträge, sie macht Gewinn, und sie zahlt ihre eigene Steuer. Diese Steuer heißt Körperschaftsteuer und hat mit deiner privaten Einkommensteuer erst einmal nichts zu tun. Für die UG (haftungsbeschränkt) gilt exakt dasselbe, denn sie ist rechtlich eine GmbH mit kleinerem Stammkapital. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie hoch die Belastung tatsächlich ausfällt, wann das Finanzamt Geld sehen will und was sich ab 2028 ändert.

Wer Körperschaftsteuer zahlt und wer nicht

Die Körperschaftsteuer trifft juristische Personen. Dazu zählen die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt), die AG, die Genossenschaft und auch wirtschaftlich tätige Vereine. Entscheidend ist die Rechtsform, nicht die Größe: Eine UG mit einem Euro Stammkapital ist genauso körperschaftsteuerpflichtig wie ein Konzern.

Nicht betroffen sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG. Ihr Gewinn wird direkt den Inhabern oder Gesellschaftern zugerechnet und dort mit Einkommensteuer belegt. Das ist der wichtigste Unterschied für die Rechtsformwahl: Die Kapitalgesellschaft ist ein eigenes Steuersubjekt, das Einzelunternehmen nicht.

Praktisch bedeutet das zweierlei. Erstens mindert dein Geschäftsführergehalt den Gewinn der Gesellschaft, weil es eine Betriebsausgabe ist, während der Einzelunternehmer sich kein Gehalt zahlen kann. Zweitens bleibt Gewinn, den du in der GmbH stehen lässt, dort mit dem niedrigen Körperschaftsteuersatz belastet, statt sofort deinen persönlichen Einkommensteuersatz zu treffen. Genau deshalb rechnet sich die Kapitalgesellschaft vor allem dann, wenn du nicht alles sofort entnimmst.

Freistehender gemauerter Backofen mit eigenem Schornstein, abgesetzt vom Wohnhaus im Hof
Symbolbild, mit KI erzeugt

Der Steuersatz: 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag

Der Körperschaftsteuersatz nach § 23 KStG liegt einheitlich bei 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Es gibt keinen Grundfreibetrag und keinen Progressionstarif. Ob die Gesellschaft wenig oder viel verdient, der Satz bleibt derselbe.

Obendrauf kommt der Solidaritätszuschlag. Für die meisten Privatleute ist er seit 2021 weggefallen, für Kapitalgesellschaften nicht: Die GmbH zahlt ihn weiterhin auf die Körperschaftsteuer. Rechnet man ihn ein, liegt der Gesamtsatz bei 15,825 Prozent. Mit dieser Zahl kannst du im Kopf überschlagen, was eine Gewinnerhöhung kostet.

Quellen: IHK zu Essen, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag | IHK für München und Oberbayern, Körperschaftsteuer

Die Gewerbesteuer kommt obendrauf

Kaum ein Gründer verrechnet sich bei der Körperschaftsteuer. Verrechnet wird sich bei der Gewerbesteuer, weil sie oft vergessen wird. Eine GmbH ist allein wegen ihrer Rechtsform Gewerbebetrieb und damit immer gewerbesteuerpflichtig, auch wenn sie eine Tätigkeit ausübt, die beim Freiberufler steuerfrei wäre.

Bemessungsgrundlage ist nicht der Gewinn, sondern der Gewerbeertrag. Dafür werden dem Gewinn bestimmte Beträge wieder hinzugerechnet, etwa Teile der Zinsen und Mieten (§ 8 GewStG), und andere Beträge abgezogen (§ 9 GewStG). Auf den Gewerbeertrag wird die Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet (§ 11 GewStG). Das Ergebnis, den Steuermessbetrag, multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz (§ 16 GewStG). Der Hebesatz beträgt mindestens 200 Prozent, im Bundesdurchschnitt lag er 2024 bei 409 Prozent.

Zwei Punkte treffen Kapitalgesellschaften härter als Personenunternehmen:

  • Kein Freibetrag. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften erhalten ihn nicht, die Gewerbesteuer greift also ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.
  • Keine Anrechnung. Beim Einzelunternehmer wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet und damit weitgehend neutralisiert. Bei der GmbH gibt es diese Anrechnung nicht, die Gewerbesteuer bleibt eine echte Zusatzbelastung.
Gewerbesteuer bei GmbH und Einzelunternehmen
Punkt GmbH und UG Einzelunternehmen
Steuermesszahl 3,5 Prozent 3,5 Prozent
Freibetrag kein Freibetrag 24.500 Euro
Anrechnung auf die Einkommensteuer nein ja, pauschaliert
Steuer auf den verbleibenden Gewinn Körperschaftsteuer Einkommensteuer

Wie du den Betrag für deine Gemeinde ausrechnest, steht Schritt für Schritt unter Gewerbesteuer berechnen.

Quellen: IHK Nordschwarzwald, Merkblatt Gewerbesteuer | Bergische IHK, Gewerbesteuer | Statistisches Bundesamt, Hebesätze 2024

Hölzerner Verteiler lenkt einen Bach in zwei gemauerte Rinnen, der Hauptlauf fließt schmaler weiter
Symbolbild, mit KI erzeugt

Rechenbeispiel: Was von 100.000 Euro Gewinn übrig bleibt

Beispiel: Deine GmbH erwirtschaftet 100.000 Euro Gewinn und sitzt in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 400 Prozent. Der Gewinn entspricht hier dem Gewerbeertrag, Hinzurechnungen und Kürzungen bleiben der Einfachheit halber außen vor.

Steuerbelastung einer GmbH mit 100.000 Euro Gewinn bei einem Hebesatz von 400 Prozent
Posten Betrag
Körperschaftsteuer samt Solidaritätszuschlag 15.825 Euro
Gewerbesteuer 14.000 Euro
Gesamtbelastung der Gesellschaft 29,825 Prozent
Was in der GmbH bleibt gut zwei Drittel des Gewinns

In der Gesellschaft bleiben also gut zwei Drittel des Gewinns stehen. Liegt der Hebesatz deiner Gemeinde höher, verschiebt sich das Bild spürbar: Jede Erhöhung um hundert Punkte kostet weitere dreieinhalb Prozent vom Gewerbeertrag. Bei der Standortwahl ist das ein Argument, das man nachrechnen sollte, bevor der Mietvertrag unterschrieben ist.

Vorauszahlungen, Erklärung und Fristen

Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer, sie wird aber nicht erst am Jahresende fällig. Nach der ersten Veranlagung setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, zahlbar zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Gewerbesteuer läuft in einem eigenen Takt: Hier zahlst du an die Gemeinde zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Die Erklärung selbst reichst du elektronisch ein, zusammen mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft. Steuererklärungen sind für jedes Kalenderjahr elektronisch anzufertigen und grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben; eine Fristverlängerung kannst du formlos beim Finanzamt beantragen. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat länger Zeit.

Ein Hinweis aus der Praxis: Die erste Vorauszahlung schätzt das Finanzamt nach deinen eigenen Angaben aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Schätzt du zu niedrig, kommt im zweiten Jahr die Nachzahlung für das erste Jahr zusammen mit den laufenden Vorauszahlungen. Diese Doppelbelastung hat schon manche gut laufende GmbH in Liquiditätsnot gebracht. Auch die Gewerbeanmeldung gehört übrigens zur Gründung dazu, die Eintragung ins Handelsregister ersetzt sie nicht.

Quellen: Handelskammer Hamburg, Besteuerung einer GmbH | IHK zu Essen, Besteuerungsverfahren

Die zweite Stufe: Ausschüttung an die Gesellschafter

Mit der Körperschaftsteuer ist es nicht getan, sobald Geld aus der Gesellschaft zu dir fließen soll. Schüttet die GmbH Gewinn aus, wird beim Anteilseigner erneut besteuert. Die Kapitalertragsteuer beträgt bei Gewinnausschüttungen im Regelfall 25 Prozent, dazu kommt wieder der Solidaritätszuschlag. Einbehalten und abgeführt wird sie von der Gesellschaft selbst, nicht von dir privat.

Daraus folgt eine Faustregel, die jeder GmbH-Gesellschafter kennen sollte: Ausschütten ist teurer als thesaurieren. Wer den Gewinn in der Gesellschaft belässt, zahlt vorerst nur die rund 30 Prozent auf Gesellschaftsebene. Wer ihn herausholt, zahlt auf den Rest noch einmal. Ein angemessenes Geschäftsführergehalt ist deshalb oft der günstigere Weg, weil es den Gewinn der GmbH schon vorher mindert.

Quellen: Handelskammer Hamburg, Kapitalertragsteuer bei der GmbH

Was sich ab 2028 ändert

Der Gesetzgeber hat die Senkung des Körperschaftsteuersatzes bereits beschlossen. Ab 2028 sinkt der Satz nach § 23 KStG jährlich um einen Prozentpunkt, bis er ab 2032 bei 10 Prozent liegt. Für Gründungen, die jetzt entstehen und langfristig geplant sind, ist das eine relevante Größe.

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes
Jahr Körperschaftsteuersatz
2026 und 2027 15 Prozent
2028 14 Prozent
2029 13 Prozent
2030 12 Prozent
2031 11 Prozent
2032 10 Prozent

Der Solidaritätszuschlag bleibt bestehen, er wird aber auf die dann niedrigere Körperschaftsteuer berechnet und sinkt deshalb mit. Die Gewerbesteuer ändert sich dadurch nicht. Wie hoch sie ausfällt, entscheiden dein Gewerbeertrag und der Hebesatz deiner Gemeinde. Unter dem Strich wird eine GmbH ab 2032 also spürbar günstiger besteuert als heute.

Quellen: IHK zu Essen, Senkung des Körperschaftsteuersatzes

Häufige Fragen zur Körperschaftsteuer

Zahlt eine UG weniger Körperschaftsteuer als eine GmbH?

Nein. Die UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit geringerem Stammkapital. Steuerlich gelten für sie dieselben Regeln, derselbe Satz und dieselben Fristen. Der einzige Unterschied liegt im Gesellschaftsrecht: Die UG muss einen Teil ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist.

Gibt es bei der Körperschaftsteuer einen Freibetrag?

Für die GmbH und die UG nicht. Einen Grundfreibetrag wie bei der Einkommensteuer kennt die Körperschaftsteuer nicht, und den gewerbesteuerlichen Freibetrag von 24.500 Euro bekommen Kapitalgesellschaften ebenfalls nicht. Besteuert wird ab dem ersten Euro Gewinn.

Was passiert bei einem Verlust?

Ohne positives Einkommen fällt keine Körperschaftsteuer an. Der Verlust geht nicht verloren, sondern wird vorgetragen und mindert das zu versteuernde Einkommen künftiger Jahre. Gerade in der Anlaufphase ist das ein Grund, Verluste sauber zu dokumentieren statt sie kleinzurechnen.

Mindert das Geschäftsführergehalt die Körperschaftsteuer?

Ja, ein angemessenes Gehalt ist Betriebsausgabe und senkt den Gewinn der Gesellschaft. Angemessen ist dabei der entscheidende Begriff: Zahlt sich der Gesellschafter-Geschäftsführer deutlich mehr, als ein fremder Geschäftsführer bekäme, behandelt das Finanzamt den überhöhten Teil als verdeckte Gewinnausschüttung und besteuert ihn nach.

Fazit

Die Körperschaftsteuer selbst ist die einfachste Steuer im Gründungsalltag: ein fester Satz, keine Progression, kein Freibetrag. Kompliziert wird es durch das, was danebensteht. Der Solidaritätszuschlag hebt die 15 Prozent auf 15,825 Prozent, die Gewerbesteuer verdoppelt die Belastung beinahe, und bei der Ausschüttung greift der Fiskus ein zweites Mal zu. Wer das von Anfang an einplant und die Vorauszahlungen realistisch ansetzt, hat den größten Teil der Überraschungen bereits hinter sich. Für die Feinheiten deines Einzelfalls, insbesondere bei der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts, lohnt sich das Gespräch mit einer Steuerberatung oder deiner IHK.

Stand: 26. September 2026

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Silke Weidner-Schütters verantwortet bei Gruenderfreunde.de den Finanzbereich und schreibt über die Themen, mit denen sie täglich arbeitet: Buchhaltung, Steuern, Förderung und die Werkzeuge, die Gründerinnen und Gründern den Alltag erleichtern. Sie probiert neue Tools früh aus, oft bevor sie sich am Markt durchgesetzt haben, und testet sie im eigenen Betrieb, statt Datenblätter zu referieren. Was hier empfohlen wird, ist in der Regel selbst benutzt worden. Dazu kommt das Eventmanagement, für Gruenderfreunde ebenso wie für Kunden. Aus dieser Arbeit stammt ihr Blick für das, was eine Veranstaltung oder ein Beitrag braucht, um bei Menschen anzukommen. Gelernte Bankkauffrau, seit 2014 im Team. Kontakt über LinkedIn.