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Wer in die Vereinigten Arabischen Emirate auswandern will, denkt meist zuerst an Dubai. Für Gründer und Selbständige ist aber eine andere Frage wichtiger: In welchem der sieben Emirate gründest du, auf dem Festland oder in einer der Freihandelszonen, und was bleibt nach Steuern in den Emiraten und in Deutschland übrig? Genau darum geht es in diesem Ratgeber: Steuern, Freihandelszonen, Firmengründung und der Unterschied zwischen Abu Dhabi, Dubai und den kleineren Emiraten.
Wie das Leben in Dubai selbst aussieht, welche Visa es für Angestellte, Remote Worker und Rentner gibt und was du für Wohnen und Krankenversicherung einplanen solltest, erklärt unser eigener Ratgeber Auswandern nach Dubai mit Visum, Alltag und Kosten. Hier steht das Land als Standort für deine Firma im Mittelpunkt. Alle Zahlen stammen aus amtlichen Quellen oder den Steuerübersichten von PwC, die wir im Text verlinken.

Vereinigte Arabische Emirate auswandern: das Wichtigste in Kürze
| Thema | Regel 2026 | Was das für Gründer heißt |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | keine für Privatpersonen | Lohn, Zinsen, Dividenden steuerfrei |
| Körperschaftsteuer | 0 Prozent bis 375.000 Dirham Gewinn, darüber 9 Prozent | rund 91.100 Euro Gewinn bleiben steuerfrei |
| Freihandelszone | 0 Prozent auf begünstigte Einkünfte | nur mit Substanz, Bilanz und wenig Inlandsumsatz |
| Kleine Firmen | Entlastung bis 3 Millionen Dirham Umsatz, nur bis 31.12.2026 | danach regulär 0 oder 9 Prozent |
| Mehrwertsteuer | 5 Prozent | Registrierung ab Umsatzgrenze |
| Eigentum an der Firma | Festland bis 100 Prozent ausländisch seit 2021 | kein Partner aus den Emiraten mehr nötig |
| Doppelbesteuerung | kein Abkommen mit Deutschland seit 1. Januar 2022 | Wegzug aus Deutschland sauber planen |
| Währung | Dirham, fest an den US-Dollar gebunden | 1 Euro = rund 4,12 Dirham |
Umgerechnet wird mit dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 9. Oktober 2026 (1 Euro = 1,1206 US-Dollar) und der festen Bindung des Dirham an den Dollar laut Faktenblatt der Regierung der Emirate (1 US-Dollar = 3,6725 Dirham), zusammen 1 Euro = 4,1154 Dirham.

Die sieben Emirate: wo du lebst und wo du gründest
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein Bundesstaat aus sieben Emiraten: Abu Dhabi, Dubai, Sharjah, Ajman, Umm Al Quwain, Ras Al Khaimah und Fujairah. Steuern wie die Körperschaftsteuer und die Mehrwertsteuer regelt der Bund, Firmenlizenzen vergibt dagegen jedes Emirat selbst, auf dem Festland über seine Wirtschaftsbehörde und in den Freihandelszonen über deren eigene Verwaltung. Darum ist die Wahl des Emirats für Gründer mehr als eine Frage des Wohnorts. Politisch sind die Emirate Monarchien unter einem gemeinsamen Präsidenten, die Bevölkerung besteht zum großen Teil aus Menschen aus dem Ausland, und die Wirtschaft setzt neben Öl und Gas auf Handel, Finanzen, Tourismus und Investitionen aus aller Welt.
| Emirat | Rolle | Einwohner laut Regierungsportal |
|---|---|---|
| Abu Dhabi | Hauptstadt, Sitz der Regierung, größtes Emirat mit 67.340 km² | 4,14 Millionen (2024) |
| Dubai | zweitgrößtes Emirat, Handel, Finanzen, Tourismus | rund 3,76 Millionen |
| Sharjah | drittgrößtes Emirat, Nachbar von Dubai | 1,8 Millionen (2022) |
| Ajman, Umm Al Quwain, Ras Al Khaimah, Fujairah | kleinere Emirate mit eigenen Freihandelszonen | keine Angabe in derselben Übersicht |
Die Zahlen stammen aus der Übersicht der Regierung zu den sieben Emiraten. Viele Menschen leben in Sharjah oder Ajman und pendeln nach Dubai, weil Wohnen dort günstiger ist. Wer seine Firma in Abu Dhabi anmeldet, hat die Hauptstadt mit Ministerien und Staatsfonds vor der Tür, wer in Dubai gründet, die größte Auswahl an Freihandelszonen für Handel, Medien und Technik.
Abu Dhabi oder Dubai?
Für die Steuer macht es keinen Unterschied, beide Emirate folgen denselben Bundesgesetzen. Unterschiede gibt es bei den Behörden, den Freihandelszonen und im Alltag: Abu Dhabi ist ruhiger und stärker von Regierung, Energie und Industrie geprägt, Dubai internationaler und schneller. Wer als Rentner nach Abu Dhabi auswandern will, nutzt dasselbe Rentnervisum der Bundesbehörde ICP wie in Dubai, die Bedingungen erklären wir im Abschnitt zu den Visa im Dubai-Ratgeber.
Steuern in den VAE für Privatpersonen
Nach den Worldwide Tax Summaries von PwC zur Einkommensteuer (Stand 9. September 2026) gibt es in den Vereinigten Arabischen Emiraten keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Lohn, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bleiben steuerfrei. Eine Ausnahme betrifft Selbständige ohne Firma: Wer als natürliche Person ein Geschäft betreibt und damit mehr als 1 Million Dirham Umsatz im Jahr macht, rund 243.000 Euro, fällt unter die Körperschaftsteuer von 9 Prozent. Lohn, private Kapitalerträge und Mieten zählen dabei nicht mit.
Die Mehrwertsteuer beträgt laut PwC zu sonstigen Steuern 5 Prozent. Vermögen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es für Privatpersonen nach der Übersicht von PwC zu weiteren Abgaben nicht.
Die 183-Tage-Regel in den Emiraten
Steuerlich ansässig in den Emiraten bist du nach der Übersicht von PwC zur Ansässigkeit, wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt und den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen dort hast, wenn du dich in zwölf Monaten 183 Tage oder länger im Land aufhältst, oder wenn du 90 Tage im Land bist, einen Aufenthaltstitel hast und dort eine ständige Wohnung oder Arbeit. Mit der Ansässigkeit kannst du eine Steuerbescheinigung der Emirate beantragen. Für Deutschland reicht sie allein nicht: Ob du hier noch steuerpflichtig bist, entscheidet das deutsche Recht.
Doppelbesteuerung: was Deutschland nach dem Wegzug in die VAE besteuert
Das letzte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums zum 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2022 gibt es keine Regel mehr, die bei doppeltem Wohnsitz entscheidet oder Einkünfte einem Land zuweist. Für Gründer heißt das:
- Wohnung in Deutschland: Wer eine nutzbare Wohnung behält, bleibt nach § 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig, mit allem, was er in den Emiraten verdient.
- Wegzugsteuer: Wer mindestens 1 Prozent an einer GmbH hält, versteuert beim Umzug nach § 6 AStG den Wertzuwachs der Anteile, als hätte er verkauft. Die Steuer lässt sich auf Antrag in sieben Jahresraten zahlen.
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Nach § 2 AStG bleibst du bis zehn Jahre nach dem Wegzug erweitert steuerpflichtig, wenn du in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehst und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behältst.
- Erbschaftsteuer: Nach § 2 ErbStG bleiben Deutsche noch fünf Jahre nach dem Wegzug voll erbschaftsteuerpflichtig.
- Deutsche Einkünfte: Mieten aus Deutschland, eine gesetzliche Rente oder Gewinne einer deutschen Betriebsstätte besteuert Deutschland nach § 49 EStG weiter, ohne Abkommen voll nach deutschem Recht.
Wie die Wegzugsteuer berechnet wird, erklärt unser Ratgeber zur Wegzugsbesteuerung für Gründer und Gesellschafter. Plane den Umzug mit einem Steuerberater, der Fälle ohne Abkommen kennt.
Körperschaftsteuer in den VAE: 0 oder 9 Prozent
Seit 2023 erheben die Emirate eine Körperschaftsteuer des Bundes. Nach den Angaben von PwC zur Körperschaftsteuer gilt:
| Gewinn oder Einkünfte | Steuersatz |
|---|---|
| steuerpflichtiger Gewinn bis 375.000 Dirham | 0 Prozent |
| steuerpflichtiger Gewinn über 375.000 Dirham | 9 Prozent auf den übersteigenden Teil |
| begünstigte Einkünfte einer begünstigten Freizonen-Firma | 0 Prozent |
| andere Einkünfte einer Freizonen-Firma | 9 Prozent |
| große internationale Konzerne ab 750 Millionen Euro Konzernumsatz | Mindeststeuer 15 Prozent seit 2025 |
Rechenbeispiel. Eine Festlandfirma mit 100.000 Euro Gewinn, umgerechnet 411.540 Dirham, zahlt 9 Prozent auf 36.540 Dirham, also 3.289 Dirham oder 799 Euro. Das sind 0,8 Prozent des Gewinns. Bei 250.000 Euro Gewinn sind es 14.299 Euro, 5,7 Prozent. Ausschüttungen an dich als Privatperson sind in den Emiraten steuerfrei. Eine Firma in einer Freihandelszone, die nur begünstigte Einkünfte hat, zahlt in beiden Fällen 0.
Entlastung für kleine Firmen. Nach den Angaben von PwC zu Steuervergünstigungen können Firmen mit höchstens 3 Millionen Dirham Umsatz im Jahr, rund 729.000 Euro, beantragen, so behandelt zu werden, als hätten sie keinen steuerpflichtigen Gewinn. Die Regel gilt nur noch für Steuerjahre, die bis zum 31. Dezember 2026 enden. Wer jetzt gründet, plant ab 2027 mit den regulären Sätzen.

Freihandelszonen in den VAE
Freihandelszonen sind Gebiete mit eigener Verwaltung, eigenen Lizenzen und eigenen Regeln für Zoll und Eigentum. Nach dem Regierungsportal zum Geschäft in einer Freihandelszone zahlen Firmen dort keinen Zoll auf Waren, die in die Zone eingeführt und wieder ausgeführt werden, und dürfen ganz in ausländischer Hand sein. Die Kehrseite: Freizonen-Firmen gelten als außerhalb des Festlands. Wer an Kunden auf dem Festland verkaufen will, braucht einen lizenzierten Händler dort oder eine eigene Festlandfirma oder Niederlassung.
Jedes Emirat hat eigene Zonen. Bekannte Beispiele sind in Dubai DMCC, Dubai Silicon Oasis, Dubai South, Meydan, das Finanzzentrum DIFC und die Hafenzone JAFZA, in Abu Dhabi das Finanzzentrum ADGM, Masdar City und KIZAD, in Sharjah Shams und die Hamriyah Free Zone, dazu die Zonen von Ras Al Khaimah (RAKEZ), Ajman, Umm Al Quwain und Fujairah. Die vollständige Liste führt das Wirtschaftsministerium der Emirate. DIFC und ADGM sind Finanzzentren mit eigenem Zivil- und Handelsrecht nach englischem Vorbild, die anderen Zonen folgen dem Recht der Emirate.
Wann die Freizonen-Firma 0 Prozent zahlt
Die 0 Prozent gibt es nicht automatisch. Eine Firma in einer Freihandelszone gilt nur dann als begünstigt, wenn sie nach den Angaben von PwC und dem Leitfaden der Steuerbehörde zu Freizonen-Firmen alle Bedingungen erfüllt:
- ausreichende Substanz in der Zone, also Büro, Mitarbeiter und Kosten vor Ort
- begünstigte Einkünfte, etwa aus Geschäften mit anderen Freizonen-Firmen oder dem Ausland
- kein Antrag auf die reguläre Besteuerung
- Verrechnungspreise nach den Regeln, mit Dokumentation
- geprüfter Abschluss nach IFRS
- nicht begünstigte Umsätze höchstens 5 Prozent des Gesamtumsatzes oder 5 Millionen Dirham, je nachdem, was niedriger ist
Nicht begünstigt sind unter anderem Geschäfte mit Privatkunden. Ein Beispiel: Eine Freizonen-Firma mit 2 Millionen Dirham Umsatz darf höchstens 100.000 Dirham, rund 24.300 Euro, mit nicht begünstigten Geschäften machen. Liegt sie darüber, wird sie nach PwC für dieses Jahr und die vier folgenden Jahre mit 9 Prozent auf ihr ganzes Einkommen besteuert, erst im sechsten Jahr kann sie den Status wieder prüfen lassen. Für Berater, Agenturen oder Onlinehändler mit vielen Privatkunden ist die Freihandelszone deshalb oft kein Steuervorteil, sondern nur ein Weg zur Lizenz und zum Visum.
| Kriterium | Freihandelszone | Festland |
|---|---|---|
| Eigentum | bis 100 Prozent ausländisch | bis 100 Prozent ausländisch seit 2021, Ausnahmen für strategische Branchen |
| Kunden in den Emiraten | nur über Händler oder Festlandniederlassung | direkt erlaubt |
| Steuer | 0 Prozent auf begünstigte Einkünfte, sonst 9 Prozent | 0 Prozent bis 375.000 Dirham, darüber 9 Prozent |
| Zoll | kein Zoll auf Waren, die wieder ausgeführt werden | Zoll bei Einfuhr |
| Lizenz von | Behörde der Zone | Wirtschaftsbehörde des Emirats |
| Visum als Inhaber | ja | ja |
Firma in den VAE gründen: Festland oder Freihandelszone
Seit dem Gesetzesdekret Nr. 26 von 2020, in Kraft seit Anfang 2021, dürfen Ausländer Festlandfirmen zu 100 Prozent besitzen. Vorher musste ein Partner aus den Emiraten 51 Prozent halten oder ein örtlicher Vertreter eingesetzt werden. Für strategische Branchen wie Sicherheit, Telekommunikation, Banken und Versicherungen gelten weiter Genehmigungen und Grenzen. Die Regeln sind heute im Gesetzesdekret Nr. 32 von 2021 über Handelsgesellschaften zusammengefasst.
Zuerst entscheidest du über die Rechtsform: Die meisten Gründer wählen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auf dem Festland als LLC, in den Zonen unter dem Namen, den die jeweilige Behörde vergibt. Freelancer ohne Personal können in vielen Zonen auch eine Lizenz als Einzelperson beantragen. Wer Personal einstellen will, braucht für jeden Mitarbeiter ein Visum über das Unternehmen.
Der Ablauf der Gründung:
- Tätigkeit festlegen und prüfen, ob sie in der gewünschten Zone oder auf dem Festland erlaubt ist.
- Emirat und Lizenzbehörde wählen: Wirtschaftsbehörde des Emirats für das Festland oder die Verwaltung einer Freihandelszone.
- Firmennamen reservieren, Gesellschaftsvertrag und Pässe einreichen, Gebühren zahlen.
- Büro oder Arbeitsplatz mieten, wie es die Behörde für die Lizenz verlangt.
- Visum als Inhaber beantragen, Gesundheitscheck, Emirates ID.
- Geschäftskonto eröffnen, bei der Steuerbehörde für die Körperschaftsteuer registrieren, ab der Umsatzgrenze auch für die Mehrwertsteuer.
Halte für die Bank Nachweise über die Herkunft deiner Mittel, frühere Abschlüsse und Verträge bereit. Für den Übergang hilft ein europäisches Konto, Anbieter vergleichst du in unserem Geschäftskonto-Vergleich. Was beim Gründen im Ausland grundsätzlich zählt, erklärt unser Ratgeber Firma im Ausland gründen.
Briefkastenfirma: der teuerste Fehler
Eine Firma in den Emiraten, die in Wahrheit von Deutschland aus geleitet wird, ist für das Finanzamt eine deutsche Firma. Sie zahlt dann deutsche Körperschaft- und Gewerbesteuer, und zwar auf den ganzen Gewinn. Dazu kommt die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz, wenn du als Deutscher eine Firma in einem Land mit niedriger Besteuerung kontrollierst und sie passive Einkünfte erzielt. Der Steuervorteil entsteht nur, wenn du tatsächlich in den Emiraten lebst und die Firma dort führst. Warum Gründungen an solchen Fehlern scheitern, zeigt unser Beitrag über zehn Gründe, warum Start-ups in Deutschland scheitern.
Visum über die eigene Firma
Für die meisten Gründer ist die Firma der Weg zum Aufenthalt: Mit der Lizenz beantragst du ein Visum als Inhaber oder Partner und danach die Visa für Mitarbeiter und Familie. Wer keine Firma gründen will, kann als Freelancer das Green Visa nutzen, etwa wenn er wie viele Selbständige über Plattformen arbeitet, Erfahrungen damit schildert unser Beitrag über Fiverr aus Sicht eines Freelancers. Angestellte eines ausländischen Arbeitgebers nutzen das Remote-Visum, Investoren das Golden Visa. Bedingungen, Einkommensgrenzen und Laufzeiten stehen in unserem Ratgeber Auswandern nach Dubai mit allen Visa im Überblick, sie gelten für alle Emirate.
Deutsche dürfen nach den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Visum einreisen, arbeiten ist dabei verboten. Ein Besuch zum Kennenlernen der Zonen und Behörden geht also ohne Visum, die Arbeit für die eigene Firma erst mit Aufenthaltstitel.
Influencer und Medien: Erlaubnis für Werbung
Wer in den Emiraten über soziale Medien, eine Website oder andere digitale Kanäle wirbt, braucht eine eigene Erlaubnis der nationalen Medienbehörde, und zwar auch dann, wenn er dafür kein Geld bekommt. Nach der Beschreibung der Werbeerlaubnis durch die Medienbehörde brauchst du dafür eine digitale Identität, Pass, Foto und eine Gewerbelizenz, also in der Regel deine Firma. Dazu kommen ein Schulungsprogramm der Behörde und ein einwandfreier Leumund. Die ersten drei Jahre ist die Erlaubnis gebührenfrei, danach kostet sie 1.000 Dirham, rund 243 Euro. Plane die Erlaubnis zusammen mit der Firmenlizenz, Freihandelszonen für Medien gibt es unter anderem in Dubai, Abu Dhabi und Sharjah.
Leben in den VAE: Alltag, Kosten und Krankenversicherung
Das Leben in den Emiraten bietet eine hohe Lebensqualität: Sicherheit, eine moderne Infrastruktur, internationale Schulen und Kliniken und Englisch als gemeinsame Sprache im Alltag. Neben Wolkenkratzern und Luxus in der Stadt gibt es Wüste, Strände und Berge in Ras Al Khaimah und Fujairah für Outdoor-Aktivitäten und Freizeitaktivitäten im Winter. Der Lebensstandard ist hoch, und der Zugang zu Flügen nach Europa, Asien und Afrika ist so einfach wie von kaum einem anderen Ort. Die Nachteile gehören in den Plan: Im Sommer steigen die Temperaturen so hoch, dass sich das Leben in klimatisierte Räume verlagert, und Kultur und Gesetze sind muslimisch geprägt, mit strengen Regeln zu Alkohol und Drogen. Für Arbeitnehmer sind Gehälter ohne Einkommensteuer attraktiv, der Lebensstil in Dubai und Abu Dhabi kann diesen Vorteil aber schnell aufzehren.
Eine amtliche Statistik, die die Lebenshaltungskosten der Emirate mit Deutschland vergleicht, gibt es nicht, deshalb nennen wir keine Monatsbudgets. Für deinen Plan zählen vor allem vier Posten: die Gebühren für Lizenz und Büro, die je nach Zone und Tätigkeit stark schwanken, die Miete, die in Dubai und Abu Dhabi deutlich höher liegt als in Sharjah, Ajman oder Ras Al Khaimah, Schulgebühren für Kinder und die Krankenversicherung. Eine Krankenversicherung verlangen die Behörden für die Aufenthaltsvisa, Selbständige und Gründer schließen sie selbst ab. Die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland gilt in den Emiraten nicht. Die Versorgung in den Privatkliniken der großen Städte ist gut, für deine Gesundheit im Alter solltest du aber prüfen, ob dein Tarif auch Vorerkrankungen und eine Rückkehr nach Deutschland abdeckt. Lege dein Budget für das erste Jahr mit Puffer an, denn Mieten werden oft für mehrere Monate im Voraus gezahlt.

Schritt für Schritt in die Emirate
| Schritt | Was zu tun ist | Wann |
|---|---|---|
| 1 | Steuerlage mit einem Berater klären: Wohnsitz, § 6 AStG, § 2 AStG, deutsche Firmen | ein Jahr vorher |
| 2 | Geschäftsmodell prüfen: Kunden in den Emiraten, im Ausland, Privatkunden | neun Monate vorher |
| 3 | Emirat und Zone oder Festland wählen, Angebote mehrerer Lizenzbehörden vergleichen | sechs Monate vorher |
| 4 | Firma gründen, Büro mieten, Krankenversicherung abschließen | drei Monate vorher |
| 5 | Wohnung in Deutschland aufgeben, abmelden | beim Umzug |
| 6 | Visum, Gesundheitscheck, Emirates ID, Bankkonto | in den ersten Wochen |
| 7 | Steuerregistrierung, Buchhaltung nach IFRS für Freizonen-Firmen | im ersten Quartal |
| 8 | Steuerbescheinigung der Emirate beantragen | nach einem Jahr |
Vorteile und Nachteile der VAE für Gründer
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| keine Einkommensteuer, steuerfreie Ausschüttungen | kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland |
| 0 Prozent bis 375.000 Dirham Gewinn, 0 Prozent in der Freizone möglich | Freizonen-Status nur mit Substanz, Bilanz und wenig Inlandsumsatz |
| 100 Prozent Eigentum auf dem Festland und in Freihandelszonen | Entlastung für kleine Firmen endet am 31.12.2026 |
| große Auswahl an Zonen in sieben Emiraten | Lizenz- und Bürokosten je Zone sehr unterschiedlich |
| Visum über die eigene Firma | Aufenthalt hängt immer an Lizenz oder Visum |
Fazit: Die VAE lohnen sich für Gründer mit Substanz
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind für Gründer mit internationalem Geschäft einer der günstigsten Standorte der Welt: keine Einkommensteuer, 0 Prozent auf die ersten 375.000 Dirham Gewinn und in der Freihandelszone unter Bedingungen auch darüber. Der Vorteil hängt aber an zwei Dingen: Du lebst und arbeitest wirklich dort, und du hast den Wegzug aus Deutschland ohne Abkommen sauber geregelt. Wer vor allem Privatkunden in den Emiraten bedient, fährt oft mit einer Festlandfirma besser als mit einer Freizone. Für Auswanderer ohne eigene Firma bleibt die Möglichkeit, über einen Arbeitgeber oder das Green Visa zu kommen. Hol dir vor der Auswanderung eine Beratung zu Steuern in Deutschland, denn die größten Herausforderungen liegen dort und nicht in den Emiraten.
Für das Leben in der Stadt, Wohnviertel und Visa im Detail lies unseren Ratgeber Auswandern nach Dubai. Steuergünstige Ziele mit Abkommen sind Zypern mit der 60-Tage-Regel und Malta mit seiner Steuererstattung für Gesellschafter, in Asien bieten sich Thailand mit dem Langzeitvisum LTR und Singapur an, in Südamerika Paraguay mit dem Territorialprinzip. Wer die Region kennenlernen will, findet auch unseren Ratgeber zu Ägypten. Alle Länder mit Steuern, Abkommen und Aufenthaltsregeln nebeneinander zeigt unser Ländervergleich mit Steuersätzen und Abkommen.
Häufige Fragen zum Auswandern in die Vereinigten Arabischen Emirate
Muss ich in den VAE Einkommensteuer zahlen?
Nein. Für Privatpersonen gibt es keine Einkommensteuer auf Lohn, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Wer als Einzelperson ein Geschäft mit mehr als 1 Million Dirham Umsatz betreibt, zahlt allerdings 9 Prozent Körperschaftsteuer auf den Gewinn über 375.000 Dirham.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in den VAE?
0 Prozent auf den Gewinn bis 375.000 Dirham, rund 91.100 Euro, und 9 Prozent auf den Teil darüber. Begünstigte Firmen in einer Freihandelszone zahlen auf begünstigte Einkünfte 0 Prozent.
Was ist eine Freihandelszone in den VAE?
Ein Gebiet mit eigener Lizenzbehörde, 100 Prozent ausländischem Eigentum und Zollfreiheit für Waren, die wieder ausgeführt werden. Firmen dort dürfen an Kunden auf dem Festland nur über einen lizenzierten Händler oder eine Festlandniederlassung verkaufen.
Kann ich als Ausländer eine Firma auf dem Festland der VAE zu 100 Prozent besitzen?
Ja, seit 2021 ist für die meisten Tätigkeiten kein Partner aus den Emiraten mehr nötig. Für strategische Branchen wie Banken, Versicherungen, Telekommunikation und Sicherheit gelten weiter Genehmigungen und Grenzen.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?
Nein, das Abkommen ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Deutschland kann deshalb über eine behaltene Wohnung, die Wegzugsteuer, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht oder deutsche Einkünfte weiter zugreifen.
Abu Dhabi oder Dubai: wo gründe ich besser?
Steuerlich gibt es keinen Unterschied, beide folgen den Bundesgesetzen. Dubai hat mehr Freihandelszonen für Handel, Medien und Technik, Abu Dhabi das Finanzzentrum ADGM und die Nähe zu Regierung und Industrie. Die Wahl hängt von deinen Kunden und deinem Wohnort ab.
Was gilt für die 183-Tage-Regel in den Emiraten?
Steuerlich ansässig bist du ab 183 Tagen in zwölf Monaten oder schon ab 90 Tagen, wenn du einen Aufenthaltstitel und dort eine Wohnung oder Arbeit hast. Ob Deutschland dich weiter besteuert, entscheidet allein das deutsche Recht.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Quellen abgeglichen und nachgerechnet, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.




















