Konzern

Konzern, kurz erklärt: Rechtlich selbständige Unternehmen unter einheitlicher Leitung, meist weil ein Mutterunternehmen die Mehrheit an den Töchtern hält (§ 18 AktG).

Ein Konzern besteht aus rechtlich selbständigen Unternehmen, die unter einer einheitlichen Leitung stehen, meist weil ein Mutterunternehmen die Mehrheit an seinen Tochtergesellschaften hält. Für Gründer wird der Begriff wichtig, sobald sie eine Holding aufsetzen, eine zweite Gesellschaft gründen oder ihr Startup an einen Konzern verkaufen.

Was bedeutet Konzern?

Das Aktiengesetz bestimmt den Begriff in § 18 AktG: Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst, bilden sie einen Konzern. Abhängig ist ein Unternehmen, auf das ein anderes einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Steht ein Unternehmen im Mehrheitsbesitz eines anderen, wird nach § 17 AktG vermutet, dass es von diesem abhängig ist, und von einem abhängigen Unternehmen wird wiederum vermutet, dass es mit dem herrschenden einen Konzern bildet. Diese Begriffsbestimmungen (§§ 15 bis 19 AktG) gelten nicht nur für Aktiengesellschaften, sondern für Unternehmen jeder Rechtsform, also auch für GmbH und UG.

Die wichtigsten Begriffe

Begriff Bedeutung Rechtsgrundlage
Mutterunternehmen Das Unternehmen, das die anderen beherrscht § 290 HGB
Tochterunternehmen Ein Unternehmen, auf das das Mutterunternehmen beherrschenden Einfluss hat § 290 HGB
Unterordnungskonzern Ein herrschendes und abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung § 18 Abs. 1 AktG
Gleichordnungskonzern Unabhängige Unternehmen, die sich einer gemeinsamen Leitung unterstellen § 18 Abs. 2 AktG
Beherrschungsvertrag Vertrag, mit dem eine Aktiengesellschaft oder KGaA ihre Leitung einem anderen Unternehmen unterstellt § 291 AktG
Konzernabschluss Zusätzlicher Abschluss, der Mutter und Töchter so darstellt, als wären sie ein einziges Unternehmen; jede Gesellschaft stellt weiter ihren eigenen Jahresabschluss auf § 290 HGB, Befreiung nach § 293 HGB

Holding und Konzern: was für Gründer gilt

Hält eine Holding-GmbH die Mehrheit an einer Betriebs-GmbH, wird nach §§ 17 und 18 AktG vermutet, dass beide einen Konzern bilden. Das klingt größer, als es ist. Einen Konzernabschluss muss das Mutterunternehmen erst ab einer bestimmten Größe aufstellen: Nach § 293 HGB ist es befreit, solange an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei von drei Merkmalen nicht überschritten werden, nämlich zusammengerechnet 30 Millionen Euro Bilanzsumme, 60 Millionen Euro Umsatz und 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt. Für die meisten Gründer-Holdings ist der Konzernabschluss damit kein Thema.

Steuerlich ist der Konzern nicht dasselbe wie eine Organschaft. Die körperschaftsteuerliche Organschaft, bei der Gewinne und Verluste von Mutter und Tochter verrechnet werden, setzt unter anderem einen Gewinnabführungsvertrag voraus (§§ 14 und 17 KStG). Wie eine Holding aufgebaut wird und wann sie sich lohnt, erklärt unser Ratgeber Holding gründen, die Umsatzsteuer im Verbund der Beitrag zur umsatzsteuerlichen Organschaft.

Wenn ein Konzern ein Startup kauft

Für viele Startups ist ein Konzern der wahrscheinlichste Käufer. Nach dem Kauf wird das Startup Tochterunternehmen und unterliegt der Leitung der Mutter, oft auch ihren Abläufen bei Einkauf, Personal und Berichtswesen. Gründer sollten deshalb vor dem Verkauf verhandeln, welche Freiheiten das Team behält und welche Ziele für spätere Zahlungen gelten. Wie der Vollzug eines solchen Kaufs abläuft, beschreibt der Eintrag zum Closing.

Häufige Fragen zum Konzern

Ab wann ist man ein Konzern?

Sobald mindestens zwei rechtlich selbständige Unternehmen unter einheitlicher Leitung stehen. Hält eine Gesellschaft die Mehrheit an einer anderen, wird das vermutet; die Vermutung lässt sich widerlegen. Eine Mindestgröße gibt es dafür nicht.

Muss jede Holding einen Konzernabschluss erstellen?

Nein. Kleine Unternehmensgruppen sind nach § 293 HGB befreit, solange sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Grenzen bei Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigten nicht überschreiten und kein Unternehmen der Gruppe kapitalmarktorientiert ist.

Was ist der Unterschied zwischen Konzern und Holding?

Die Holding ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck das Halten von Beteiligungen ist. Der Konzern ist die Gruppe aus Holding und den Gesellschaften, die sie beherrscht.

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