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Du hast geliefert, der Kunde ist zufrieden, die Rechnung ist raus. Zwei Wochen später kommt keine Zahlung, sondern eine Rückmeldung: Die Rechnung konnte nicht verarbeitet werden. An diesem Punkt merken viele Teams zum ersten Mal, dass die XRechnung kein IT-Thema ist. Sie ist ein Cashflow-Thema. Eine optisch perfekte PDF im Anhang nützt dir nichts, wenn der öffentliche Auftraggeber ein strukturiertes Format über einen bestimmten Kanal erwartet.

Bei öffentlichen Aufträgen gehört die Rechnungsfähigkeit in deinen Delivery-Prozess. Format, Empfängerkennung, Übertragungsweg und Datenqualität klärst du, bevor du die erste Stunde abrechnest. Dabei läuft längst nicht jede Rechnung an eine öffentliche Einrichtung nach demselben Verfahren: Bund, Länder, Kommunen und mittelbare Einrichtungen unterscheiden sich deutlich. Nach diesem Beitrag kannst du beurteilen, welche Daten du beim Auftraggeber anfordern musst und wie du Rückläufer vermeidest.

Erst klären, wer die Rechnung überhaupt empfängt

B2G heißt Business-to-Government: Du erbringst Leistungen für staatliche oder öffentliche Auftraggeber. Anders als im privaten Geschäft bestimmt hier die öffentliche Stelle sehr genau, in welcher Form sie eine Rechnung annimmt.

Für Rechnungsempfänger der Bundesverwaltung gilt, dass Rechnungen elektronisch ausgestellt und übermittelt werden müssen. Die E-Rechnungsverordnung des Bundes kennt dabei Ausnahmen. Eine davon betrifft Rechnungen, die nach Erfüllung eines Direktauftrags bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gestellt werden (§ 3 Abs. 3 ERechV). Die pauschale Aussage, jede Behördenrechnung müsse eine XRechnung sein, ist deshalb falsch. Wie viel Spielraum der Bund bei kleinen Vergaben lässt, zeigt dir der Beitrag zur Direktvergabe an Startups.

Bei Ländern, Kommunen, Hochschulen und kommunalen Unternehmen gelten eigene Umsetzungen. Maßgeblich sind immer Vergabeunterlagen, Vertrag, Bestellinformationen und die Hinweise der Beschaffungsstelle. Für ein Startup mit öffentlichen Aufträgen ist diese Abfrage ein fester Vertriebsbaustein und kein Buchhaltungsnachgedanke.

Und noch eine Abgrenzung, die regelmäßig durcheinandergeht: Die B2B-Regeln zur E-Rechnung betreffen den Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen. Sie ersetzen die besonderen Vorgaben für Behördenrechnungen nicht und heben sie auch nicht auf. Wenn du nebenbei als Kleinunternehmer abrechnest, hilft dir die Übersicht zur E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Frage also schon bei der Angebotsannahme schriftlich ab, wer Rechnungsempfänger ist, welche Rechnungsadresse gilt, welches Format und welcher Übertragungskanal verlangt werden, wie die Leitweg-ID lautet und welche Bestellnummer, Vertragsreferenz und Ansprechperson gelten.

Quellen: § 3 ERechV | Informationen für Rechnungssteller

Eine Messingglocke auf einem Eichentresen vor einer geschlossenen Holzklappe mit Schiebefenster
Symbolbild, mit KI erzeugt

XRechnung, ZUGFeRD oder PDF: die Formate einordnen

Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format, das maschinell verarbeitet werden kann. Entscheidend ist also nicht, ob die Datei für Menschen lesbar aussieht, sondern ob sie Rechnungsdaten strukturiert transportiert.

Die XRechnung ist die deutsche Ausgestaltung der europäischen Norm EN 16931 und der maßgebliche Standard im öffentlichen Auftragswesen. Eine reine PDF dagegen ist eine visuelle Rechnung und keine strukturierte E-Rechnung im Sinne dieser Norm. Sie kann eine verlangte XRechnung also nicht ersetzen, egal wie vollständig sie inhaltlich ist.

Häufig kommt dann die Frage nach ZUGFeRD auf. Dieses Format kombiniert einen lesbaren PDF-Teil mit strukturierten Rechnungsdaten, und für den Bund kann ZUGFeRD in der Version 2.2.0 im Profil XRechnung verwendet werden, wenn es die Anforderungen der EN 16931, der ERechV und die Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen erfüllt. Die Dateibezeichnung allein genügt dafür nicht. Der Auftraggeber bestimmt, was akzeptiert wird. Profil und Übertragungsweg prüfst du vor dem Versand, nicht danach.

Wichtig für kleine Teams: Eine XRechnung zu erstellen heißt nicht, XML von Hand zu bauen. Prüfe zuerst, ob deine Buchhaltungs- oder Abrechnungssoftware den benötigten Standard erzeugt, alle Pflichtfelder abbildet und Änderungen an den Standards zuverlässig nachzieht.

Der Ablauf vom Auftrag bis zum Zahlungseingang

Der B2G-Workflow ist überschaubar, sobald du ihn einmal sauber festschreibst:

  1. Vertrags- und Vergabeunterlagen auf Rechnungsvorgaben prüfen.
  2. Rechnungsdaten beim Auftraggeber einholen, insbesondere Leitweg-ID, Bestell- oder Lieferantennummer und Zahlungsbedingungen.
  3. Geeignetes Format im System auswählen und die Rechnungsdaten erfassen.
  4. Pflichtfelder, Beträge, Steuerangaben und Referenzen vor der Freigabe kontrollieren.
  5. Über den vom Auftraggeber benannten Kanal übermitteln.
  6. Einreichungsnachweis speichern und Rückfragen oder Rückweisungen überwachen.

In kleinen Teams scheitert das selten an der Technik. Es scheitert an unklaren Zuständigkeiten. Vertrieb oder Account Management holt die Anforderungen beim Vertragsabschluss ein, die Projektleitung bestätigt Leistungszeitraum und Leistungsbeschreibung, die Buchhaltung erstellt, prüft und übermittelt. Und eine namentlich benannte Person beobachtet Änderungen bei Standards, Plattformen und Fehlermeldungen.

Bewährt hat sich eine digitale Rechnungsakte je B2G-Auftrag. Darin liegen Auftrag, Rechnungsanforderungen, Leitweg-ID, Bestellnummer, Plattformvorgabe, Kontaktperson, Einreichungsnachweis und Korrekturhistorie. Das klingt bürokratisch, spart dir beim zweiten und dritten Auftrag aber spürbar Zeit.

Den Bundeskanal und die Leitweg-ID richtig nutzen

Für die unmittelbare Bundesverwaltung ist die Rechnungseingangsplattform OZG-RE der zentrale Eingang. Als Übertragungskanäle stehen dort unter anderem die Weberfassung, der Upload, Peppol und E-Mail zur Verfügung, ergänzt um eine Testumgebung. Verallgemeinern solltest du das nicht: Mittelbare Bundeseinrichtungen können eigene Empfangslösungen nutzen, und für Länder und Kommunen gilt der Bundeskanal ohnehin nicht automatisch. Der praktische Nutzen liegt darin, dass du nicht nach einem vermeintlich universellen Behördenportal suchst, sondern konsequent den tatsächlich genannten Empfängerkanal prüfst.

Die zweite Stolperfalle ist die Leitweg-ID. Sie identifiziert den öffentlichen Rechnungsempfänger eindeutig und steuert dessen interne Weiterleitung. Eine eigene Leitweg-ID bekommst du als Rechnungssteller nicht, denn sie gehört zum Empfänger und wird dir vom Auftraggeber mitgeteilt. In einer XRechnung steht sie als Käuferreferenz im Feld BT-10, und während die EU-Norm dieses Element als optional kennt, ist es nach deutschem Recht eine Pflichtangabe. Schon falsche Bindestriche oder zusätzliche Leerzeichen können eine Validierungsfehlermeldung auslösen. Formatiere die Kennung deshalb niemals eigenmächtig um.

Daraus folgt eine einfache Prozessregel: Liegt eine Leitweg-ID vor, wird die Rechnung erst nach dokumentierter Prüfung des exakten Werts freigegeben. Gibt es Probleme, ist zuerst der Auftraggeber der richtige Ansprechpartner.

Quellen: FAQ zur E-Rechnung des Bundes | Informationen für Rechnungssteller

Ein Messing-Steckfeld, in dem ein einzelner Stecker in einer von vielen Buchsen sitzt
Symbolbild, mit KI erzeugt

Welche Angaben über Annahme oder Rückweisung entscheiden

Die Pflichtfeldprüfung verbindet zwei Ebenen: die fachlichen Rechnungsdaten und die technischen Anforderungen des Standards. Beides muss stimmen. Nach § 5 Abs. 1 ERechV enthält die elektronische Rechnung neben den umsatzsteuerrechtlichen Bestandteilen mindestens eine Leitweg-Identifikationsnummer, die Bankverbindungsdaten, die Zahlungsbedingungen und eine De-Mail- oder E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers. Lieferantennummer und Bestellnummer kommen hinzu, wenn sie dir bei der Beauftragung übermittelt wurden.

In der Praxis prüfst du vor jeder Freigabe zusätzlich diese Punkte:

  • vollständige Angaben zu Rechnungssteller und Rechnungsempfänger
  • Leistungszeitraum und eine konkrete Leistungsbeschreibung
  • Vertrags-, Projekt- oder Abrufreferenz, falls verlangt
  • Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Beträge, Umsatzsteuerangaben, Währung und Zahlungsziel

Technische Vollständigkeit ersetzt die üblichen steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen nicht. Bei Sonderfällen wie Reverse Charge, Abschlagsrechnungen oder steuerfreien Leistungen hältst du dich an die Vorgabe des Auftraggebers und klärst den Einzelfall mit deiner Buchhaltung oder deiner Steuerberatung.

Quellen: § 5 ERechV

Vier Wochen bis zum belastbaren B2G-Setup

Standards stehen nicht still. Aktuell gilt die XRechnung in der Version 3.0, und sie bleibt mindestens bis zum 31. Juli 2027 in Kraft. Die Nachfolgeversion 4.0 wird voraussichtlich im Frühjahr 2027 veröffentlicht. Für dich heißt das: keine starre Einmallösung bauen und keine ungepflegte Eigenentwicklung als dauerhafte Absicherung betrachten.

Woche Fokus Konkrete Schritte
1 Anforderungen erfassen Auftraggeber und Rechnungsempfangsstelle identifizieren, Vertrag prüfen, Leitweg-ID, Bestellnummer, Format, Kanal und Kontaktperson schriftlich anfordern
2 System vorbereiten Prüfen, ob die Software eine XRechnung oder ein akzeptiertes ZUGFeRD-Profil erzeugt, Datenfelder und interne Freigaben einrichten
3 Testen Testrechnung mit realistischen Auftragsdaten erzeugen, Käuferreferenz, Beträge, Steuern und Pflichtfelder kontrollieren, Testumgebung nutzen
4 Betrieb absichern Verantwortliche für Erstellung, Prüfung, Übermittlung und Rückfragen festlegen, Einreichungsnachweise ablegen, Ablauf für Rückweisungen dokumentieren

Quellen: Versionen und Bundles der XRechnung

FAQ

Muss ich als Startup jede Rechnung an eine Behörde als XRechnung stellen?

Nein. Für Rechnungsempfänger des Bundes gilt die elektronische Rechnungsstellung, allerdings mit Ausnahmen, etwa bei Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro. Bei Ländern, Kommunen und mittelbaren Einrichtungen entscheidet die Vorgabe im Vertrag oder in den Vergabeunterlagen.

Reicht eine PDF-Rechnung an öffentliche Auftraggeber?

Eine einfache PDF ist eine visuelle Rechnung und kein strukturiertes Format im Sinne der europäischen Norm. Wird ein strukturiertes Format verlangt, kann eine PDF es nicht ersetzen.

Woher bekomme ich meine Leitweg-ID?

Gar nicht, denn du bekommst keine eigene. Die Leitweg-ID gehört zum öffentlichen Rechnungsempfänger und wird dir vom Auftraggeber mitgeteilt. Du überträgst sie unverändert als Käuferreferenz in das Feld BT-10.

Ist ZUGFeRD eine zulässige Alternative zur XRechnung?

Unter Umständen ja. Für den Bund kann ZUGFeRD in der Version 2.2.0 im Profil XRechnung verwendet werden, wenn die EN 16931, die ERechV und die Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen erfüllt sind. Ausschlaggebend bleibt die Vorgabe des konkreten Empfängers.

Gilt die OZG-RE für alle öffentlichen Auftraggeber?

Nein. Sie ist der zentrale Eingang der unmittelbaren Bundesverwaltung. Mittelbare Bundeseinrichtungen, Länder und Kommunen können eigene Empfangslösungen einsetzen.

Fazit

Die XRechnung macht deine Arbeit nicht komplizierter. Sie sorgt dafür, dass du öffentliche Aufträge ohne vermeidbare Rückläufer abrechnest und dein Geld planbar eingeht. Der Unterschied zwischen einem reibungslosen und einem zähen B2G-Projekt liegt fast immer in den Informationen, die du vor Leistungsbeginn eingeholt hast.

Ob eine XRechnung, ein zulässiges ZUGFeRD-Profil oder ein anderer Weg nötig ist, hängt vom konkreten öffentlichen Auftraggeber, den Vertragsunterlagen und dem verlangten Kanal ab. Diese drei Quellen schlagen jede allgemeine Faustregel. Baue dir deshalb eine feste Abfrage für Rechnungsanforderungen und schicke sie bei jedem neuen B2G-Auftrag vor Leistungsbeginn raus. Die Antworten wandern direkt in die Rechnungsakte, damit beim nächsten Auftrag niemand mehr suchen muss.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.

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