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Im ersten Geschäftsjahr kaufst du viel: Werkzeug, ein Regal, eine Kamera, eine Maschine für die Werkstatt. Jede dieser Rechnungen mindert deinen Gewinn, aber nicht jede mindert ihn sofort. Das Steuerrecht trennt zwischen Anschaffungen, die du im Jahr des Kaufs komplett abziehst, und solchen, deren Kosten du über die Nutzungsdauer verteilst. Die Trennlinie heißt geringwertiges Wirtschaftsgut, kurz GWG, und sie verläuft bei 800 Euro netto.
Wer sie kennt, holt sich Liquidität ins erste Jahr, in dem sie am knappsten ist. Wer sie nicht kennt, verteilt einen Werkzeugsatz über viele Jahre und wundert sich über den hohen Gewinn in der ersten Steuererklärung.
Was ein geringwertiges Wirtschaftsgut ausmacht
Vier Merkmale müssen zusammenkommen, damit eine Anschaffung als GWG gilt. Das Gut gehört zum Anlagevermögen deines Betriebs, es ist beweglich, es nutzt sich ab, und du kannst es selbständig nutzen.
Das letzte Merkmal ist das, an dem die meisten Fälle kippen. Selbständig nutzbar heißt: Der Gegenstand erfüllt seinen Zweck für sich allein. Eine Handkreissäge tut das. Ein Monitor tut es nicht, denn ohne Rechner zeigt er nichts an. Solche unselbständigen Teile wandern in die Abschreibung des Geräts, zu dem sie gehören, auch wenn ihr Preis weit unter der Grenze liegt.
Maßgeblich ist immer der Nettobetrag, also der Preis ohne Umsatzsteuer. Eine Rechnung, die brutto über der Grenze liegt, kann netto darunter liegen und damit ein GWG sein. Bei Immobilien, Software-Lizenzen ohne Datenträger oder Beteiligungen greift die Regel dagegen nicht, weil diese Güter nicht beweglich sind.

Die Wertgrenzen: 250 Euro, 800 Euro und 1.000 Euro
Drei Beträge bestimmen, was du mit einer Anschaffung machen darfst. Sie gelten alle netto.
| Netto-Anschaffungskosten | Was möglich ist | Aufzeichnung |
|---|---|---|
| bis 250 Euro | sofortiger Betriebsausgabenabzug | keine gesonderte Pflicht |
| über 250 Euro bis 800 Euro | Sofortabzug oder Sammelposten oder Abschreibung über die Nutzungsdauer | Verzeichnis bei Sofortabzug |
| über 800 Euro bis 1.000 Euro | Sammelposten oder Abschreibung über die Nutzungsdauer | Sammelposten genügt |
| über 1.000 Euro | Abschreibung über die Nutzungsdauer | Anlagenverzeichnis |
Die Aufzeichnungspflicht wird oft übersehen. Sobald ein sofort abgezogenes Gut mehr als 250 Euro gekostet hat, gehört es in ein besonderes, laufend geführtes Verzeichnis mit Anschaffungstag und Kosten. Führst du eine ordentliche Buchhaltung, aus der beides hervorgeht, brauchst du kein zweites Verzeichnis daneben. Fehlt beides, kann das Finanzamt den Sofortabzug bei einer Prüfung streichen.
Quellen: IHK Region Stuttgart, Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht | Handelskammer Hamburg, AfA-Tabellen, GWG und Sammelposten
Der Sammelposten und seine Poolabschreibung
Statt einzeln abzuziehen, kannst du einen Sammelposten bilden. Darin fasst du alle Anschaffungen eines Wirtschaftsjahres zusammen, die netto über 250 Euro und höchstens 1.000 Euro gekostet haben. Der Posten wird dann gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben, also mit einem Fünftel pro Jahr.
Der Vorteil liegt in der Verwaltung: Für die Güter im Pool entfällt das gesonderte Verzeichnis. Der Nachteil liegt im Geld. Von einer Anschaffung, die du auch sofort hättest abziehen dürfen, wirkt im ersten Jahr nur ein Bruchteil.
Zwei Regeln machen den Pool sperrig. Erstens gilt die Entscheidung einheitlich für das ganze Jahr: Wer den Sammelposten wählt, muss jedes Gut zwischen 250 Euro und 1.000 Euro hineinlegen und kann für keines davon den Sofortabzug nutzen. Zweitens ist der Pool eine reine Rechengröße. Verkaufst du eine Maschine daraus oder geht sie kaputt, läuft die Abschreibung unverändert weiter, als wäre nichts geschehen. Erst nach fünf Jahren ist er aufgelöst.
Für die meisten Gründungen ist der Sofortabzug deshalb die bessere Wahl. Der Sammelposten lohnt sich, wenn in einem Jahr viele Güter knapp über 800 Euro anfallen, die sonst über ihre volle Nutzungsdauer abzuschreiben wären.

Rechenbeispiel: Sofortabzug gegen Sammelposten
Beispiel: Eine Tischlerin eröffnet ihre Werkstatt und kauft im ersten Jahr drei Dinge, einen Werkzeugsatz für 420 Euro netto, ein Lagerregal für 300 Euro netto und eine Absauganlage für 950 Euro netto.
Entscheidet sie sich für den Sofortabzug, mindern Werkzeugsatz und Regal ihren Gewinn im ersten Jahr um zusammen 720 Euro. Die Absauganlage liegt über der Grenze und wird über ihre Nutzungsdauer verteilt. Beide Güter unter der Grenze trägt sie in ihr Verzeichnis ein, weil jedes mehr als 250 Euro gekostet hat.
Wählt sie stattdessen den Sammelposten, wandern alle drei Anschaffungen hinein, denn alle liegen über 250 Euro und höchstens bei 1.000 Euro. Der Pool umfasst 1.670 Euro, und davon wirken im ersten Jahr 334 Euro.
| Weg | Wirkung im ersten Jahr | Verzeichnis nötig |
|---|---|---|
| Sofortabzug für Werkzeugsatz und Regal | 720 Euro | ja |
| Sammelposten über alle drei Güter | 334 Euro | nein |
Die Tischlerin holt sich also mit dem Sofortabzug im Gründungsjahr deutlich mehr Gewinnminderung, zahlt dafür aber mit dem Verzeichnis. Über die vollen fünf Jahre gleicht sich der Unterschied aus, denn abgezogen wird in beiden Wegen am Ende derselbe Betrag. Es geht um den Zeitpunkt, nicht um die Summe.
Woran es im ersten Geschäftsjahr scheitert
Der häufigste Fehler ist die Bruttorechnung. Wer Rechnungsbeträge mit Umsatzsteuer gegen die Grenze hält, verschenkt Anschaffungen, die netto klar darunter liegen.
Der zweitteuerste Fehler betrifft zusammengehörende Käufe. Wird eine Anlage aus mehreren Teilen zusammengesetzt, zählt nicht der einzelne Rechnungsposten, sondern das fertige, nutzbare Ganze. Mehrere Rechnungen über Einzelteile einer Maschine ergeben kein GWG, auch wenn jeder Posten für sich unter der Grenze bleibt.
Dazu kommt das fehlende Verzeichnis. Es kostet dich ein paar Minuten im Jahr, eine Zeile je Anschaffung mit Datum und Betrag, und es ist der Beleg, der den Sofortabzug in einer Betriebsprüfung trägt. Wie du deine Ausgaben insgesamt erfasst, steht in unserem Ratgeber zur Einnahmenüberschussrechnung; welche Kosten überhaupt abziehbar sind, klärt der Beitrag zu den Betriebsausgaben.
Und schließlich die Reihenfolge: Die Wahl zwischen Sofortabzug und Sammelposten triffst du für das gesamte Wirtschaftsjahr, nicht für den einzelnen Kauf. Wer im November eine Poolentscheidung trifft, bindet damit rückwirkend jede Anschaffung des Jahres.
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob sich Sofortabzug oder Sammelposten für dich rechnet, hängt an deinem Gewinn und deinem Steuersatz. Eine Steuerberatung oder die Kammer vor Ort rechnet dir das für deinen Fall durch.
Quellen: IHK Region Stuttgart, Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht | Einkommensteuergesetz, Bewertung
Häufige Fragen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern
Gilt die Grenze von 800 Euro netto oder brutto?
Netto, also ohne Umsatzsteuer. Das gilt auch dann, wenn du die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen kannst, weil du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Wie sich das auf deine Steuern auswirkt, zeigt der Ratgeber zu den Steuern im Kleingewerbe.
Muss ich jedes GWG in ein Verzeichnis eintragen?
Nur die, die mehr als 250 Euro gekostet haben und die du sofort abziehst. Darunter entfällt die Pflicht. Ergibt sich beides schon aus deiner Buchführung, brauchst du kein zusätzliches Verzeichnis.
Was passiert, wenn ich ein GWG im selben Jahr wieder verkaufe?
Der Sofortabzug bleibt bestehen. Der Verkaufserlös ist dann eine Betriebseinnahme und erhöht deinen Gewinn. Liegt das Gut in einem Sammelposten, ändert der Verkauf an der laufenden Abschreibung nichts.
Kann ich einen gebraucht gekauften Gegenstand als GWG absetzen?
Ja. Entscheidend sind deine eigenen Anschaffungskosten, nicht der Neupreis. Auch der Kauf von privat zählt, wenn du den Vorgang belegen kannst und das Gut betrieblich nutzt.
Brauche ich dafür ein Gewerbe?
Die Regeln gelten für jeden Betrieb, ob gewerblich oder freiberuflich. Wenn deine Gründung noch aussteht, hilft dir die Anleitung zur Gewerbeanmeldung weiter.
Fazit
Die 800-Euro-Grenze ist eine der wenigen Steuerregeln, die Gründerinnen und Gründern sofort Geld bringen, und sie kostet nichts außer einer sauberen Liste. Prüfe bei jeder Anschaffung den Nettobetrag, halte alles über 250 Euro in einem Verzeichnis fest, und greife zum Sammelposten nur dann, wenn in einem Jahr viele Güter knapp über der Grenze liegen. Wer das von Anfang an mitführt, spart sich in der ersten Steuererklärung eine unangenehme Überraschung.
Stand: 25. September 2026



















