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Auf vielen Eingangsrechnungen steht eine zweite Zahlungsbedingung unter dem eigentlichen Zahlungsziel: Zahlst du schnell, darfst du weniger überweisen. Dieser Nachlass heißt Skonto, und er ist für Gründerinnen und Gründer eine der wenigen Stellschrauben, an denen sich ohne Verhandlung Geld verdienen lässt. Umgekehrt kannst du Skonto auch selbst anbieten, wenn du deine Rechnung schreiben und dabei schneller an dein Geld kommen willst.

Was Skonto ist und warum Lieferanten ihn einräumen

Skonto ist ein Abzug vom Rechnungsbetrag für schnelle Zahlung. Der Lieferant nennt dafür zwei Angaben: einen Prozentsatz und eine Frist, die Skontofrist. Zahlst du innerhalb dieser Frist, behältst du den Prozentsatz ein. Zahlst du später, wird der volle Betrag fällig, und zwar bis zum regulären Zahlungsziel.

Der Grund dafür ist nüchtern: Wer Ware liefert und erst Wochen später Geld sieht, finanziert seinen Kunden. Ein Nachlass für schnelle Zahlung ist billiger als eine Lücke im eigenen Konto, die über den Dispo geschlossen wird. Deshalb taucht Skonto besonders dort auf, wo mit dünnen Spannen und hohen Umschlägen gearbeitet wird, etwa im Handel und im Bau. Für dich als Zahlende bedeutet das: Der Lieferant hat seinen Vorteil bereits eingepreist, und der Nachlass ist echtes Geld, kein Entgegenkommen.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Rabatt. Ein Rabatt mindert den Preis von vornherein und steht im Angebot. Skonto hängt an deinem Verhalten nach der Lieferung, nämlich am Zahlungszeitpunkt. Erst wenn du früh zahlst, tritt er ein, und erst dann ändert sich der Betrag, über den abgerechnet wurde.

Messing-Sanduhr auf einer Eichenplatte, der Sand rinnt in einem dünnen Faden nach unten
Symbolbild, mit KI erzeugt

Skonto auf der Rechnung: Was nach § 14 UStG hineingehört

Wenn du selbst Skonto gewähren willst, reicht ein formloser Hinweis in der Mail nicht. Das Umsatzsteuergesetz verlangt die Angabe in der Rechnung selbst. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG gehört zu den Pflichtangaben einer Rechnung das aufgeschlüsselte Entgelt „sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist“.

Praktisch heißt das: Satz und Frist stehen auf dem Dokument, nicht nur in der Absprache. Eine Formulierung wie „Zahlbar innerhalb von dreißig Tagen netto, bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen abzüglich zwei Prozent Skonto“ erfüllt das. Der Betrag selbst muss nicht ausgerechnet werden, die Bedingung genügt. Wie die übrigen Pflichtangaben aussehen, steht ausführlich in unserer Anleitung dazu, wie du eine Rechnung erstellst.

Ein verbreiteter Fehler ist die Skontoklausel in den eigenen Geschäftsbedingungen, während die Rechnung schweigt. Dann fehlt die Angabe genau dort, wo das Gesetz sie verlangt. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du ohnehin keine Umsatzsteuer aus, die Skontoangabe selbst bleibt aber genauso sinnvoll, wenn du schneller bezahlt werden willst.

Quellen: § 14 UStG, Rechtsinformationssystem des Bundes | § 14 UStG bei gesetze-im-internet.de

Rechenbeispiel: Skonto auf eine Rechnung über 5.000 Euro

Beispiel: Ein Lieferant stellt dir ein Entgelt von 5.000 Euro in Rechnung und räumt dir zwei Prozent Skonto ein. Die Steuer beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG 19 Prozent der Bemessungsgrundlage, hier also 950 Euro, womit die Rechnung auf 5.950 Euro brutto lautet.

Abgezogen wird vom Bruttobetrag, denn der Nachlass betrifft die gesamte Forderung einschließlich Steuer. Bezogen auf das Entgelt macht der Abzug 100 Euro aus, dazu kommt die Steuer von 19 Prozent auf diesen Betrag: Der Abzug beläuft sich brutto also auf 119 Euro. Überwiesen werden damit 5.950 Euro abzüglich dieser 119 Euro, und die Bemessungsgrundlage fällt auf 4.900 Euro. Zieh nie das Nettoskonto von der Bruttorechnung ab: Sonst überweist du zu viel.

Für dich ist die Sache mit der Überweisung erledigt, für die Buchhaltung beginnt sie hier erst. Denn mit dem Entgelt sinkt auch die Steuer, die darauf entfällt, und zwar um den Steueranteil des Skontobetrags. Die Summe aus gemindertem Entgelt und geminderter Steuer ergibt genau den Betrag, der beim Lieferanten ankommt. Wer nur den Zahlbetrag bucht und die Steuer unverändert lässt, baut sich eine Differenz ein, die spätestens bei der Umsatzsteuervoranmeldung auffällt.

Quellen: § 12 UStG, Rechtsinformationssystem des Bundes | § 12 UStG bei gesetze-im-internet.de

Umsatzsteuer berichtigen: Was § 17 UStG verlangt

Der Skontoabzug ändert die Bemessungsgrundlage, und darauf reagiert das Gesetz. Ändert sie sich, muss der leistende Unternehmer nach § 17 Abs. 1 UStG den geschuldeten Steuerbetrag berichtigen. Für die andere Seite steht dort ausdrücklich: „Ebenfalls ist der Vorsteuerabzug bei dem Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt wurde, zu berichtigen.“

Beide Seiten müssen also nachziehen. Der Lieferant schuldet weniger Umsatzsteuer, du als Kunde darfst entsprechend weniger Vorsteuer ziehen. Eine Korrekturrechnung braucht es dafür nicht, wenn die Skontobedingung von Anfang an auf der Rechnung stand: Die Minderung war im Voraus vereinbart und ist damit bereits dokumentiert.

Die Berichtigung gehört nach dem Gesetzeswortlaut in den Zeitraum, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist, also in den der Zahlung, nicht rückwirkend in den der Rechnung. Das ist der Punkt, an dem in der Praxis am häufigsten geschludert wird, weil Zahlung und Rechnung über einen Monatswechsel hinweg auseinanderfallen.

Quellen: § 17 UStG, Rechtsinformationssystem des Bundes | § 17 UStG bei gesetze-im-internet.de

Messingne Tafelwaage mit zwei Schalen, die linke Schale hängt tiefer als die rechte
Symbolbild, mit KI erzeugt

Lohnt sich Skonto? Der Vergleich mit dem Kontokorrent

Ein Nachlass von wenigen Prozent sieht nach wenig aus. Der Trugschluss entsteht, weil der Satz nicht für ein Jahr gilt, sondern nur für die wenigen Tage, die du früher zahlst. Rechnet man ihn auf ein Jahr hoch, steht da eine Zahl, gegen die kaum eine Kreditlinie ankommt.

Rechenbeispiel: Skonto als Jahreszins

Beispiel: Die Faustformel multipliziert den Skontosatz mit 360 Tagen und teilt das Ergebnis durch die Zahl der Tage, die du früher zahlst, also durch die Differenz aus Zahlungsziel und Skontofrist. Sie rechnet den Skontoabzug nicht aus der Basis heraus und liegt damit etwas unter dem exakten Wert.

Skonto als Jahreszins, gerechnet mit der Faustformel
Skontosatz Skontofrist Zahlungsziel Jahreszins nach Faustformel
2 Prozent 10 Tage 30 Tage 36 Prozent
3 Prozent 10 Tage 30 Tage 54 Prozent
2 Prozent 14 Tage 30 Tage 45 Prozent
2 Prozent 10 Tage 60 Tage rund 14 Prozent

Die Entscheidungsregel folgt daraus unmittelbar: Liegt der Zinssatz deiner Kontokorrentlinie unter dem Wert aus der Tabelle, ist es günstiger, die Linie zu ziehen und das Skonto mitzunehmen. Liegt er darüber, lässt du das Skonto besser liegen. In der Praxis fällt die Entscheidung fast immer für das Skonto aus, weil Kontokorrentzinsen die Werte der ersten drei Zeilen selten erreichen.

Die vierte Zeile zeigt die Gegenprobe: Je länger das Zahlungsziel, desto länger der Zeitraum, über den sich derselbe Nachlass verteilt, und desto kleiner der Jahreszins. Wer solche Entscheidungen regelmäßig trifft, sollte die Skontofristen in seinem Liquiditätsplan stehen haben, sonst verfällt der Vorteil an Tagen, an denen das Konto gerade knapp ist.

Skonto buchen: zwei Wege, ein Ergebnis

Buchhalterisch gibt es zwei gängige Verfahren. Bei der Nettomethode wird die Verbindlichkeit von vornherein um den erwarteten Skontobetrag gekürzt. Zieht man ihn dann tatsächlich, stimmt alles; zieht man ihn nicht, muss nachgebucht werden. Bei der Bruttomethode wird die Rechnung zunächst in voller Höhe eingebucht, und der Abzug wird erst bei der Zahlung erfasst, zusammen mit der Korrektur der Vorsteuer.

Für die meisten Gründerinnen und Gründer ist die Bruttomethode die ruhigere Wahl, weil sie ohne Prognose auskommt und sich an dem orientiert, was tatsächlich passiert ist. Wer mit einer Einnahmenüberschussrechnung arbeitet, hat es noch einfacher: Dort zählt der Zahlungszeitpunkt, und es wird schlicht der tatsächlich überwiesene Betrag erfasst, die Vorsteuer entsprechend gemindert.

Welches Verfahren in deinem Fall zum Kontenrahmen passt und wie die Gegenkonten heißen, klärst du am besten einmalig mit deiner Steuerberatung. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt dieser Überblick nicht.

Häufige Fragen zu Skonto

Wird Skonto vom Netto- oder vom Bruttobetrag abgezogen?

Vom Bruttobetrag. Der Nachlass betrifft die gesamte Forderung einschließlich Umsatzsteuer. Anschließend wird das Entgelt gemindert und die darauf entfallende Steuer nach § 17 Abs. 1 UStG berichtigt, sodass beide Beträge wieder zum Zahlbetrag zusammenpassen.

Muss Skonto auf der Rechnung stehen?

Ja, wenn du ihn gewährst. § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG zählt jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts zu den Pflichtangaben einer Rechnung. Eine Absprache per Mail ersetzt die Angabe auf dem Dokument nicht.

Darf ich Skonto ziehen, wenn ich die Frist knapp verpasse?

In der Regel nicht. Welcher Zeitpunkt zählt, richtet sich nach der Skontoabrede; üblicherweise ist der Zahlungseingang beim Lieferanten gemeint und nicht der Tag, an dem du die Überweisung auslöst. Wer die Frist ausreizt, sollte die Laufzeit der Zahlung einkalkulieren und im Zweifel beim Lieferanten nachfragen.

Lohnt sich Skonto auch mit Kontokorrentkredit?

Meistens ja. Entscheidend ist der Vergleich aus der Tabelle oben: Solange dein Kontokorrentzins unter dem errechneten Jahreszins des Skontos liegt, ist die Kreditlinie das günstigere Mittel, um den Nachlass zu sichern.

Gilt Skonto auch für Kleinunternehmer?

Ja, die Vereinbarung selbst ist davon unabhängig. Wer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist, hat lediglich keine Steuer zu berichtigen, weil der Rechnungsbetrag ohne Steueranteil auskommt.

Fazit

Skonto ist kein Trinkgeld, sondern eine Finanzierungsentscheidung, die du mit einer einzigen Formel treffen kannst. Gewährst du ihn selbst, gehört er nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG auf die Rechnung; ziehst du ihn, verlangt § 17 Abs. 1 UStG die Berichtigung der Steuer auf beiden Seiten. Rechne den Satz einmal auf das Jahr hoch, und die Frage, ob sich das Ausreizen des Zahlungsziels lohnt, beantwortet sich in den meisten Fällen von selbst.

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Silke Weidner-Schütters verantwortet bei Gruenderfreunde.de den Finanzbereich und schreibt über die Themen, mit denen sie täglich arbeitet: Buchhaltung, Steuern, Förderung und die Werkzeuge, die Gründerinnen und Gründern den Alltag erleichtern. Sie probiert neue Tools früh aus, oft bevor sie sich am Markt durchgesetzt haben, und testet sie im eigenen Betrieb, statt Datenblätter zu referieren. Was hier empfohlen wird, ist in der Regel selbst benutzt worden. Dazu kommt das Eventmanagement, für Gruenderfreunde ebenso wie für Kunden. Aus dieser Arbeit stammt ihr Blick für das, was eine Veranstaltung oder ein Beitrag braucht, um bei Menschen anzukommen. Gelernte Bankkauffrau, seit 2014 im Team. Kontakt über LinkedIn.