Inhalt dieses Artikels


Die Umsatzsteuer-Voranmeldung war pünktlich raus, die Überweisung nicht. Zwei Wochen später steht auf dem Kontoauszug des Finanzamts ein Betrag, den du nie angemeldet hast. Das ist der Säumniszuschlag, und er trifft in den ersten Geschäftsjahren fast jeden einmal. Anders als eine Mahnung ist er keine Drohung, sondern bereits eine Forderung: Er entsteht in dem Moment, in dem die Zahlungsfrist abläuft. Wann genau du wie viel zahlst, steht in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung und ihren Fristen, und genau an diese Termine knüpft der Zuschlag an.

Was ein Säumniszuschlag ist und wann er entsteht

Der Säumniszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung. Er entsteht, sobald eine fällige Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages beim Finanzamt ist. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen formuliert das so: Säumniszuschläge betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent.

Entscheidend ist das Wort „angefangen“. Es gibt keine taggenaue Abrechnung. Wer einen Tag über die Schonfrist hinaus zahlt, zahlt denselben Zuschlag wie jemand, der vier Wochen braucht. Rechtsgrundlage ist § 240 AO. Das Finanzgericht Münster beschreibt den Zweck der Vorschrift nüchtern: Sie soll vom Steuerpflichtigen eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern einfordern.

Wichtig für die Planung: Der Zuschlag entsteht kraft Gesetzes. Niemand im Finanzamt entscheidet darüber, niemand setzt ihn mit einem eigenen Bescheid fest, und es kommt auch nicht darauf an, ob dich ein Verschulden trifft. Du erfährst von ihm meist erst über die Mahnung oder die Vollstreckungsankündigung, auf der die Steuerschuld samt Zuschlägen ausgewiesen ist. Auf steuerliche Nebenleistungen selbst, etwa auf einen Verspätungszuschlag, entstehen übrigens keine Säumniszuschläge.

Quellen: Finanzverwaltung NRW, Säumniszuschläge und Zahlungsschonfrist | FG Münster, Beschluss 12 V 901/20 AO

Amtlicher Umschlag mit rotem Siegel steckt in einem gusseisernen Briefeinwurf
Symbolbild, mit KI erzeugt

So berechnest du den Säumniszuschlag

Die Rechnung hat zwei Schritte, und der erste wird gern übersehen. Zuerst wird die rückständige Steuer auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet, erst danach kommt der Prozentsatz. Bei kleinen Rückständen macht das einen spürbaren Unterschied, bei großen fällt es kaum ins Gewicht.

Auf das Jahr gerechnet summiert sich 1 Prozent je Monat auf 12 Prozent. Das ist deutlich mehr, als dich ein Kontokorrentkredit kostet, und der Grund, warum eine überzogene Steuerzahlung fast immer die teuerste Form der Zwischenfinanzierung ist.

Rechenbeispiel: drei Monate zu spät

Beispiel: Du schuldest 4.280 Euro Umsatzsteuer und zahlst 3 Monate zu spät. Für die Berechnung rundet das Finanzamt auf 4.250 Euro ab, und bei 1 Prozent je angefangenem Monat ergibt das 42,50 Euro pro Monat und zusammen 127,50 Euro.

Rechenbeispiel: Säumniszuschlag bei 4.280 Euro Rückstand
Schritt Betrag
Rückständige Umsatzsteuer 4.280 Euro
Abgerundet auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag 4.250 Euro
Zuschlag je angefangenem Monat 42,50 Euro
Nach 3 angefangenen Monaten 127,50 Euro

Quellen: Finanzverwaltung NRW, Säumniszuschläge und Zahlungsschonfrist

Die Zahlungsschonfrist von 3 Tagen

Der Gesetzgeber toleriert eine geringfügige Fristüberschreitung: Bei einer Säumnis von bis zu 3 Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben. Diese Zahlungsschonfrist ist die wichtigste Stellschraube im Alltag, und sie wird regelmäßig falsch verstanden.

Es ist keine Frist für den Versand, sondern eine Frist für den Eingang. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Betrag dem Konto des Finanzamts gutgeschrieben wird. Wer am Abend des Fälligkeitstages überweist, hat die Schonfrist je nach Bank bereits halb verbraucht. Und sie ist kein verlängertes Zahlungsziel: Wer auch die 3 Tage überschreitet, zahlt den Zuschlag rückwirkend ab dem ersten Tag der Verspätung, nicht erst ab dem vierten.

Eine Besonderheit gilt für Schecks. Nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Steuern gilt bei Scheckzahlungen als Einzahlungstag nicht der Eingangstag des Schecks beim Finanzamt, sondern der dritte Tag nach dem Tag des Eingangs. Wer per Scheck zahlt, verschenkt die Schonfrist also faktisch. Fällt das Fristende auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächstfolgenden Werktag.

Quellen: Finanzverwaltung NRW, Säumniszuschläge und Zahlungsschonfrist | Bayerisches Landesamt für Steuern, Steuerzahlung

Fast geschlossenes Rollgitter vor einem Zahlschalter, dahinter brennt noch Licht
Symbolbild, mit KI erzeugt

Säumniszuschlag, Verspätungszuschlag und Zinsen unterscheiden

Drei Beträge auf demselben Kontoauszug, drei völlig verschiedene Anlässe. Wer sie verwechselt, widerspricht der falschen Position. Der Säumniszuschlag bestraft die zu späte Zahlung. Der Verspätungszuschlag bestraft die zu späte Erklärung. Die Nachzahlungszinsen gleichen dagegen nur den Zinsvorteil aus, den du durch eine späte Festsetzung hattest, und sie laufen unabhängig davon, ob du pünktlich warst.

Die drei Beträge im Vergleich
Art Anlass Höhe
Säumniszuschlag Steuer zu spät gezahlt 1 Prozent je angefangenem Monat
Verspätungszuschlag Steuererklärung zu spät abgegeben 0,25 Prozent je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro
Nachzahlungszinsen Späte Festsetzung der Steuer 0,15 Prozent je Monat

Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, vermindert um Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge, aber mindestens 25 Euro je angefangenem Monat. Die Nachzahlungszinsen nach § 233a AO liegen für Verzinsungszeiträume seit dem 1. Januar 2019 bei 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr. Der Säumniszuschlag ist damit die mit Abstand teuerste der drei Positionen.

Quellen: Finanzverwaltung NRW, Verspätungszuschlag | Bundesfinanzministerium, Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen

Erlass: Wann das Finanzamt Säumniszuschläge streicht

Ein Einspruch gegen den Säumniszuschlag läuft meist ins Leere, weil es keinen Bescheid gibt, gegen den sich ein Einspruch richten könnte. Der Weg heißt stattdessen Erlass. Nach § 227 AO kann die Finanzbehörde Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlassen, wenn deren Einziehung im Einzelfall unbillig wäre, und dazu zählen auch Säumniszuschläge.

Die Gerichte unterscheiden dabei zwei Richtungen. Sachliche Billigkeitsgründe liegen in der Sache selbst, etwa wenn der Zweck des Zuschlags als Druckmittel ins Leere geht, weil der Schuldner ohnehin zahlungsunfähig ist. Persönliche Billigkeitsgründe liegen in der Person, also in deiner wirtschaftlichen Lage. Das Finanzgericht Köln stellt allerdings klar: § 227 AO stellt keine Ermächtigung zur Korrektur des Gesetzes dar. Wer nur findet, der Zuschlag sei zu hoch, kommt damit nicht durch.

In der Praxis haben zwei Konstellationen gute Aussichten. Die erste ist der pünktliche Zahler, dem ein einmaliges Versehen unterläuft. Die zweite ist das Unternehmen, das bereits in einer Ratenzahlung steckt und dessen Leistungsfähigkeit erschöpft ist. Stelle den Antrag schriftlich bei deinem Finanzamt, nenne den konkreten Grund und bleibe bei den Tatsachen. Bei größeren Beträgen oder laufenden Zahlungsschwierigkeiten lohnt sich fachlicher Beistand, und was der ungefähr kostet, zeigt unsere Übersicht zu den Kosten für den Steuerberater. Wie das Finanzamt sonst mit Gründern umgeht und wo du dich wehren kannst, haben wir in Finanzamt oder Finanzfeind beschrieben. Das ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall; bei Zweifeln fragst du deine Steuerberatung oder die Kammer.

Quellen: FG Köln, Urteil 7 K 3210/15 | FG Münster, Beschluss 12 V 901/20 AO

Häufige Fragen zum Säumniszuschlag

Ab wann entsteht ein Säumniszuschlag?

Sobald die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet ist. Erhoben wird er aber erst, wenn die Säumnis die Schonfrist von 3 Tagen überschreitet.

Wie hoch ist der Säumniszuschlag genau?

1 Prozent je angefangenem Monat der Säumnis, bezogen auf die rückständige Steuer, die vorher auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet wird.

Kann ich gegen einen Säumniszuschlag Einspruch einlegen?

In der Regel nicht, denn es gibt keinen eigenen Festsetzungsbescheid. Streitig stellen kannst du die Höhe über einen Abrechnungsbescheid, und erlassen werden kann der Zuschlag über einen Antrag nach § 227 AO.

Gilt die Zahlungsschonfrist auch bei Zahlung per Scheck?

Für Schecks gilt eine eigene Regel: Als Einzahlungstag zählt erst der dritte Tag nach dem Eingang beim Finanzamt. Verlass dich deshalb auf die Überweisung oder auf ein SEPA-Lastschriftmandat.

Was tue ich, wenn ich die Steuer gerade nicht zahlen kann?

Melde dich vor der Fälligkeit beim Finanzamt und beantrage Stundung oder Ratenzahlung. Eine gestundete Steuer ist nicht säumig, und Stundungszinsen sind günstiger als der Zuschlag. Wie du deine Zahlungsfähigkeit im Blick behältst, zeigt unser Beitrag zur Einnahmenüberschussrechnung.

Fazit

Der Säumniszuschlag ist kein Verhandlungsgegenstand, sondern eine Rechenregel, die mit dem Fälligkeitstag anspringt. Wer die 3 Tage Schonfrist als das versteht, was sie ist, nämlich eine Eingangsfrist und kein verlängertes Zahlungsziel, vermeidet den größten Teil der Fälle. Für alles andere gilt: früh beim Finanzamt melden, stunden lassen, und erst wenn der Zuschlag schon entstanden ist, über einen Erlassantrag nachdenken. 12 Prozent im Jahr sind ein teurer Preis für ein paar Tage Liquidität.

Newsletter abonnieren

Vorheriger ArtikelZenny bei der Höhle der Löwen: Goldpunkte fürs Ohr statt Nadeln
Silke Weidner-Schütters verantwortet bei Gruenderfreunde.de den Finanzbereich und schreibt über die Themen, mit denen sie täglich arbeitet: Buchhaltung, Steuern, Förderung und die Werkzeuge, die Gründerinnen und Gründern den Alltag erleichtern. Sie probiert neue Tools früh aus, oft bevor sie sich am Markt durchgesetzt haben, und testet sie im eigenen Betrieb, statt Datenblätter zu referieren. Was hier empfohlen wird, ist in der Regel selbst benutzt worden. Dazu kommt das Eventmanagement, für Gruenderfreunde ebenso wie für Kunden. Aus dieser Arbeit stammt ihr Blick für das, was eine Veranstaltung oder ein Beitrag braucht, um bei Menschen anzukommen. Gelernte Bankkauffrau, seit 2014 im Team. Kontakt über LinkedIn.