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Wer zum ersten Mal ein Angebot vom Steuerberater in der Hand hält, sucht darin meist vergeblich nach einem Stundensatz. Das liegt nicht am Berater. Es liegt an der Verordnung, nach der er abrechnen muss: Für die laufende Buchhaltung, für die Einnahmenüberschussrechnung und für jede einzelne Steuererklärung gibt es einen eigenen Gebührentatbestand mit eigenem Rahmen. Steuerberaterkosten entstehen also nicht nach Gefühl, sondern nach einem festen Rechenweg. Verstehst du, wie dieser Rahmen zustande kommt, kannst du ein Angebot prüfen, statt es zu glauben.
Wertgebühr und Zeitgebühr: die zwei Rechenwege der StBVV
Der Normalfall ist die Wertgebühr. Sie richtet sich nach dem Wert, den der Gegenstand der Tätigkeit hat, und wird aus vier Tabellen abgelesen, die der Verordnung als Anlagen beiliegen (§ 10 StBVV). Tabelle A gilt für Beratung und Steuererklärungen, Tabelle B für Abschlussarbeiten, Tabelle C für die Buchführung. Jede Tabelle ordnet einem Gegenstandswert eine volle Gebühr zu, die sogenannten zehn Zehntel.
Diese volle Gebühr ist aber nie der Rechnungsbetrag. Für jede Leistung nennt die Verordnung einen Gebührenrahmen, etwa zwei bis zwölf Zehntel, und darin entscheidet der Berater nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad. Genau dort liegt der Spielraum, über den du verhandeln kannst.
Der zweite Weg ist die Zeitgebühr. Sie greift, wenn die Verordnung sie ausdrücklich vorsieht oder wenn es keine genügenden Anhaltspunkte gibt, um einen Gegenstandswert zu schätzen. Sie beträgt 16,50 bis 41 Euro je angefangene viertel Stunde (§ 13 StBVV). Angefangen heißt: Auch ein Telefonat von vier Minuten kostet eine volle Einheit.
Quellen: § 10 StBVV, Wertgebühren | § 13 StBVV, Zeitgebühr

Was ein erstes Gespräch kosten darf
Für einen Rat oder eine Auskunft, die nicht an einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit hängt, bekommt der Berater ein bis zehn Zehntel der vollen Gebühr nach Tabelle A. Beschränkt sich die Sache auf ein erstes Beratungsgespräch und ist der Auftraggeber Verbraucher, darf der Berater höchstens 190 Euro fordern (§ 21 Abs. 1 StBVV). Diese Gebühr wird später angerechnet, wenn aus dem Gespräch ein Auftrag wird.
Der Haken für dich: Sobald du das Gespräch für deinen Betrieb führst, bist du kein Verbraucher mehr. Die Deckelung greift dann nicht, und es bleibt beim Rahmen nach Tabelle A. Viele Kanzleien halten sich trotzdem daran oder bieten neuen Mandanten ein kurzes Kennenlernen ohne Rechnung an. Fragen kostet nichts, und die Antwort gehört vor den Auftrag.
Die typischen Posten für Gründer im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt, welcher Rahmen für welche Leistung gilt und aus welcher Tabelle die volle Gebühr stammt. Sie ersetzt kein Angebot, aber sie sagt dir, welche Zeile deiner Rechnung sich auf welche Norm stützt.
| Leistung | Norm | Rahmen | Tabelle |
|---|---|---|---|
| Buchführung je Monat | § 33 StBVV | 2/10 bis 12/10 | Tabelle C |
| Einnahmenüberschussrechnung | § 25 Abs. 1 StBVV | 5 bis 30 Zehntel | Tabelle B |
| Jahresabschluss aufstellen | § 35 Abs. 1 StBVV | 10/10 bis 40/10 | Tabelle B |
| Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte | § 24 Abs. 1 StBVV | 1/10 bis 6/10 | Tabelle A |
| Körperschaftsteuererklärung | § 24 Abs. 1 StBVV | 2/10 bis 8/10 | Tabelle A |
| Rat und Auskunft | § 21 Abs. 1 StBVV | 1/10 bis 10/10 | Tabelle A |
Zwei Zahlen aus dieser Tabelle solltest du kennen, weil sie deine Rechnung nach unten begrenzen. Bei der Einnahmenüberschussrechnung ist Gegenstandswert der höhere Betrag aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben, mindestens aber 17.500 Euro (§ 25 Abs. 1 StBVV). Bei der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte zählt die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro, bei der Körperschaftsteuererklärung das Einkommen vor Verlustabzug, mindestens 16.000 Euro (§ 24 Abs. 1 StBVV). Auch ein Betrieb ohne nennenswerten Umsatz landet deshalb nie bei null.
Quellen: § 25 StBVV, Überschussrechnung | StBVV im Volltext
Rechenbeispiel: zwei Stunden Beratung
Beispiel: Du brauchst zwei Stunden Beratung zur Rechtsform, und weil sich der Wert der Sache nicht schätzen lässt, rechnet die Kanzlei nach Zeit ab. Zwei Stunden sind acht angefangene viertel Stunden. Am unteren Ende des Rahmens ergibt das 132 Euro, am oberen Ende 328 Euro. Die Umsatzsteuer kommt jeweils noch dazu (§ 15 StBVV), und Auslagen rechnet die Kanzlei gesondert ab.
Die Spanne zwischen beiden Werten ist kein Zufall, sondern der Kern der Verordnung: Derselbe Auftrag darf unterschiedlich viel kosten, je nachdem, welchen Zeitaufwand und welchen Leistungsumfang er hat. Deshalb lohnt die Frage, welchen Satz die Kanzlei ansetzt, bevor du unterschreibst. Bei laufenden Aufträgen macht dieser Unterschied über ein Jahr gerechnet schnell vierstellige Beträge aus.

Pauschale statt Einzelabrechnung
Viele Gründer wollen lieber einen festen Monatsbetrag als eine Rechnung, die mit dem Umsatz wächst. Das geht, braucht aber Form. Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform, muss als solche bezeichnet und von anderen Abreden deutlich abgesetzt sein, und sie darf nicht in der Vollmacht stecken (§ 4 StBVV). Der Berater muss dich außerdem in Textform darauf hinweisen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann.
Eine eigene Vorschrift für Pauschalvergütungen gab es früher in § 14 StBVV. Sie ist weggefallen. Wer heute eine Pauschale anbietet, stützt sie auf die Vergütungsvereinbarung. Achte darauf, dass darin steht, welche Leistungen sie abdeckt und welche extra kosten, sonst streitet ihr am Jahresende über die Abrechnung des Jahresabschlusses.
Prüfen kannst du das Ergebnis an der Rechnung selbst. In der Berechnung müssen die einzelnen Gebühren und Auslagen stehen, eine kurze Bezeichnung des Gebührentatbestands, die angewandten Vorschriften und bei Wertgebühren auch der Gegenstandswert (§ 9 StBVV). Fehlt der Gegenstandswert, kannst du die Rechnung nicht nachvollziehen, und du darfst nachfragen.
Quellen: § 4 StBVV, Vergütungsvereinbarung | § 9 StBVV, Berechnung
Was du selbst übernehmen kannst
Der größte Hebel liegt nicht im Verhandeln, sondern in der Vorarbeit. Die Verordnung unterscheidet ausdrücklich danach, wie viel du lieferst: Für die Buchführung nach Belegen, die du selbst kontiert hast, gilt ein niedrigerer Rahmen als für die Buchführung samt Kontierung. Wer sortiert, benennt und vollständig abgibt, schiebt seine Rechnung im Rahmen nach unten.
- Belege laufend digitalisieren statt einmal im Jahr im Schuhkarton abgeben.
- Ein- und Ausgangsrechnungen getrennt halten und durchnummerieren.
- Bankumsätze automatisch einlesen lassen, damit niemand abtippt.
- Privates konsequent vom Betrieblichen trennen, am besten über ein eigenes Konto.
- Rückfragen sammeln und gebündelt stellen, denn jede angefangene Einheit zählt.
Umgekehrt gilt: Wo es um die Rechtsform, um Fristen oder um eine Betriebsprüfung geht, ist Sparen am falschen Ende teuer. Eine GmbH-Gründung ohne fachliche Begleitung kostet dich erfahrungsgemäß mehr, als die Beratung gekostet hätte.
Steuerberatungskosten als Betriebsausgabe
Steuerberatung für deinen Betrieb ist betrieblich veranlasst und mindert als Betriebsausgabe deinen Gewinn. Bist du vorsteuerabzugsberechtigt, holst du dir die ausgewiesene Umsatzsteuer über die Voranmeldung zurück. Der rein private Teil, etwa der Mantelbogen deiner Einkommensteuererklärung, gehört nicht dazu. Bittet dein Berater um eine Aufteilung, hat das genau diesen Grund.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet ein Steuerberater im Monat?
Für die laufende Buchführung nennt die Verordnung eine Monatsgebühr von zwei bis zwölf Zehnteln der vollen Gebühr nach Tabelle C (§ 33 StBVV). Wie hoch die volle Gebühr ist, hängt vom Gegenstandswert ab, also im Regelfall von deinen Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben. Ein kleiner Betrieb liegt deshalb deutlich unter einem Handelsunternehmen mit sechsstelligem Umsatz. Eine pauschale Antwort auf die Frage nach den Steuerberatergebühren gibt es aus der Gebührentabelle allein nicht.
Darf ein Steuerberater frei verhandeln?
Innerhalb des Rahmens ja, darüber hinaus nur mit einer Vergütungsvereinbarung in Textform. Eine vereinbarte Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, kann im Rechtsstreit herabgesetzt werden (§ 4 StBVV).
Lohnt sich ein Steuerberater für Kleingewerbe?
Das hängt weniger am Umsatz als an der Art der Geschäfte. Bei einfacher Lage und wenigen Belegen kommen viele mit einer Software und der eigenen Steuerpflicht im Kleingewerbe zurecht. Sobald Personal, Auslandsgeschäfte oder eine Kapitalgesellschaft dazukommen, überwiegt der Nutzen.
Kann ich die Kosten vorher genau erfahren?
Einen Festpreis musst du vereinbaren, sonst gilt der gesetzliche Rahmen. Du kannst aber verlangen, dass dir die Kanzlei für jede Leistung den geplanten Zehntelsatz und den geschätzten Gegenstandswert nennt. Damit rechnest du das Angebot selbst nach.
Fazit
Die Kosten für den Steuerberater sind kein Preisschild, sondern eine Rechnung aus drei Größen: Gegenstandswert, Tabelle und Zehntelsatz. Wer diese drei kennt, erkennt sofort, ob ein Angebot im Rahmen liegt. Lies vor dem ersten Termin, welcher Posten für dich überhaupt anfällt, und frage nach dem Satz, den die Kanzlei ansetzt. Eine Checkliste, woran du eine gute Kanzlei erkennst, findest du in unseren elf Punkten für die Beraterwahl. Dieser Text ist allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Stand: 29. September 2026
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