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Slowenien liegt näher, als die meisten denken. Von München sind es gut vier Autostunden bis Ljubljana, von Graz keine zwei. Das Land ist EU-Mitglied, zahlt mit dem Euro, gehört zum Schengenraum und packt auf kleiner Fläche Alpen, Karsthöhlen, Weinberge und einen schmalen Streifen Adriaküste zusammen.
Rechtlich ist der Umzug für dich damit einfach. Praktisch stolpern Zuziehende trotzdem, weil Slowenien zwar die Freizügigkeit kennt, aber eigene Fristen und eigene Register hat. Dieser Leitfaden geht Anmeldung, Kosten, Wohnen, Arbeit, Steuern, Gesundheit und Gründung durch, jeweils mit der Regel dahinter und der Quelle, die sie trägt. Wenn du noch zwischen Zielen schwankst, hilft die Übersicht Wohin auswandern. Die Hauptstadt im Detail findest du im Guide zu Ljubljana, nördlich der Grenze lohnt der Vergleich mit Österreich, südlich davon mit Kroatien. Wer die typischen Stolpersteine kennen will, liest vorher die größten Fehler beim Auswandern.
Wichtige Erkenntnisse auf einen Blick
- Als EU-Bürger brauchst du weder Visum noch Aufenthaltstitel, für die Einreise genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Die ersten drei Monate darfst du ohne Anmeldung bleiben, danach verlangt die Verwaltungseinheit eine Anmeldebescheinigung.
- Amtlich festgesetzt sind der Mindestlohn, den das Ministerium jedes Jahr bis Ende Januar im Amtsblatt veröffentlicht, und der Grundbetrag des Mindesteinkommens.
- Die Einkommensteuer ist progressiv und reicht von 16 Prozent bis 50 Prozent.
- Die Körperschaftsteuer liegt nach dem Gesetz bei 19 Prozent, für die Steuerjahre 2024, 2025, 2026, 2027 und 2028 dagegen bei 22 Prozent.
- Die Mehrwertsteuer beträgt 22 Prozent, für bestimmte Lieferungen gilt ein niedrigerer Satz von 9,5 Prozent.
- Die Vollarbeitszeit liegt bei 40 Wochenstunden, Überstunden sind auf 170 Jahresstunden gedeckelt.
Leben in Slowenien als Deutscher
Slowenien ist ein kleines Land mit einer kleinen Hauptstadt, und genau das macht den Reiz aus. Ljubljana hat eine Altstadt, die sich zu Fuß erschließt, eine Burg über dem Zentrum und eine Universität, die der Stadt ihren Ton gibt. Wer Berge mag, steht in gut einer Stunde an den Julischen Alpen.
Die Bevölkerung wächst, und sie wächst durch Zuzug. Die Zahl der slowenischen Staatsbürger geht seit Jahren langsam zurück, die der ausländischen Staatsangehörigen steigt und gleicht den Rückgang mehr als aus. Du ziehst also nicht in ein Land, das Zuwanderung erst lernen muss.
Amtssprache ist Slowenisch. Englisch kommt dich im Alltag weit, Deutsch hilft im Norden, ersetzt aber keinen Sprachkurs, sobald es um Behörden oder Verträge geht. Ein Hinweis des Auswärtigen Amts gehört dazu: Die medizinische Versorgung ist in ländlichen Regionen nicht immer mit der in Deutschland vergleichbar.
Quellen: Auswärtiges Amt, Slowenien | Statistikamt der Republik Slowenien

Lebenshaltungskosten in Slowenien: Mindestlohn und Mindesteinkommen
Für die Frage, wie viel Geld du im Monat brauchst, gibt es in Slowenien zwei amtlich festgesetzte Anker. Der erste ist der gesetzliche Mindestlohn. Seine Höhe bestimmt das zuständige Ministerium nach Beratung mit den Sozialpartnern und veröffentlicht sie bis Ende Januar im Amtsblatt, als Bruttobetrag. Der Sprung zum laufenden Jahr war der größte seit Langem.
Der zweite Anker liegt tiefer: der Grundbetrag des Mindesteinkommens, an dem sich die Sozialhilfe bemisst. Er markiert, was der Staat als unterste Grenze des Lebensunterhalts ansetzt, und wurde zuletzt im Frühjahr dieses Jahres angehoben.
| Amtlicher Richtwert im Monat | Betrag in Euro |
|---|---|
| Mindestlohn brutto, laufendes Jahr | 1.481,88 |
| Mindestlohn brutto, Vorjahr | 1.277,72 |
| Grundbetrag des Mindesteinkommens | 507,43 |
Was dazwischen liegt, verhandelst du selbst. Die Löhne streuen stark nach Branche und Region. Verlass dich beim Umzug nicht auf den Durchschnitt, sondern auf das Angebot, das dir vorliegt, und rechne die Sozialabgaben vom Bruttobetrag gegen.
Quellen: Regierungsportal, Mindestlohn | Regierungsportal, Sozialhilfe
Wohnen und Mieten in Ljubljana
Beim Wohnen musst du eine Einschränkung kennen, bevor du Zahlen suchst. Das Statistikamt erfasst die Kaufpreise von Wohnimmobilien und veröffentlicht sie vierteljährlich als Index, die Mieten dagegen nicht. Mietverträge werden in Slowenien überwiegend privat geschlossen und nicht zentral ausgewertet. Was du an Mietspiegeln im Netz findest, stammt deshalb von Portalen, nicht von einer Behörde, und taugt bestenfalls als grobe Richtung.
Der Markt ist klein, und in Ljubljana ist er am engsten. Die Hauptstadt zieht Studierende, Beschäftigte aus dem ganzen Land und Zuziehende aus dem Ausland an. Wer von außen sucht, konkurriert mit Interessenten, die sofort besichtigen können.
Für dich heißt das: Plane Besichtigungen vor Ort ein. Eine befristete Zwischenlösung für die ersten Wochen erspart dir, den ersten Vertrag unter Zeitdruck zu unterschreiben. Und denk daran, dass du den Mietvertrag oder eine Erklärung des Eigentümers für die Adressmeldung brauchst.
Quellen: Statistikamt, Preisindizes für Wohnimmobilien
Einreise, Aufenthalt und Anmeldung in Slowenien
Für die Einreise reicht ein gültiger Ausweis. Das Auswärtige Amt listet Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis, vorläufigen Personalausweis und Kinderreisepass als anerkannte Dokumente. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Ausweisen musst du dich trotzdem können: Wer der slowenischen Polizei seine Identität nicht mit einem Reisedokument nachweist, dem droht ein hohes Bußgeld.
Die ersten drei Monate nach der Einreise darfst du ohne Anmeldung im Land wohnen. Willst du länger bleiben, beantragst du vor Ablauf dieser Frist bei der Verwaltungseinheit deines Wohnorts eine Anmeldebescheinigung. Der Antrag ist auch sofort nach der Einreise möglich. Anerkannte Zwecke sind unter anderem Beschäftigung, Selbstständigkeit, die Erbringung von Dienstleistungen, Arbeitssuche, Studium und der Nachzug zu einem Familienmitglied.
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein angemessener Krankenversicherungsschutz
- ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt
Arbeitest du, bist du selbstständig oder erbringst du Dienstleistungen, entfallen die beiden letzten Punkte. Dann genügt die Bestätigung deines Arbeitgebers oder der Nachweis, dass du bereits beschäftigt oder selbstständig bist. Als Arbeitssuchender meldest du dich bei der zuständigen Arbeitsverwaltung. Die Bescheinigung wird für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer ausgestellt, höchstens aber für fünf Jahre, und lässt sich unter denselben Bedingungen verlängern.
Damit ist es nicht getan. Nach Erhalt der Bescheinigung meldest du innerhalb von drei Tagen deine vorübergehende Adresse bei derselben Verwaltungseinheit an, über den Eigentümer der Wohnung oder mit dem Mietvertrag. Diese Meldung gilt ein Jahr und wird jedes Jahr erneuert, solange deine Anmeldebescheinigung läuft.
Quellen: Regierungsportal, Einreise und Aufenthalt | SPOT, Anmeldebescheinigung

Arbeiten in Slowenien: Löhne, Arbeitszeit und Urlaub
Beim Lohn gilt in Slowenien eine harte Untergrenze: Wer bei einem slowenischen Arbeitgeber in Vollzeit arbeitet, hat Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn (Beträge siehe Tabelle oben). Davon zu unterscheiden ist der Grundlohn, der sich nach der Anforderung der Tätigkeit richtet und im Arbeitsvertrag steht. Oberhalb dieser Grenze entscheiden Branche, Region und Tarifvertrag.
Die Vollarbeitszeit liegt bei 40 Wochenstunden und darf 36 Wochenstunden nur dort unterschreiten, wo erhöhte Verletzungs- oder Gesundheitsgefahr besteht. Verteilt wird sie auf mindestens vier Tage. Zwischen zwei Arbeitstagen stehen dir 12 Ruhestunden zu, einmal in der Woche 24 zusammenhängende Stunden. Überstunden muss der Arbeitgeber vorher schriftlich ankündigen, und sie sind gedeckelt.
| Arbeitszeitregel | Wert in Stunden |
|---|---|
| Vollarbeitszeit je Woche | 40 |
| Untergrenze der Vollarbeitszeit je Woche | 36 |
| Überstunden je Woche, höchstens | 8 |
| Überstunden je Monat, höchstens | 20 |
| Überstunden je Jahr, höchstens | 170 |
| Überstunden je Jahr mit Zustimmung, höchstens | 230 |
Urlaubsgeld steht dir zu, sobald das Arbeitsverhältnis sechs Monate ununterbrochen bestanden hat, bei Teilzeit anteilig. Mindestens zwei Wochen Urlaub musst du im laufenden Kalenderjahr nehmen, den Rest kannst du in Absprache mit dem Arbeitgeber bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen.
Quellen: SPOT, Arbeitszeit | SPOT, Urlaub
Steuern und Sozialversicherung in Slowenien
Die Einkommensteuer ist progressiv aufgebaut und reicht nach der Steuertabelle von 16 Prozent bis 50 Prozent. Für Selbstständige wird auf dieser Grundlage eine Vorauszahlung berechnet, eingereicht wird elektronisch über das System eDavki.
Bei Gesellschaften gilt ein anderer Satz. Nach dem Körperschaftsteuergesetz werden 19 Prozent der Bemessungsgrundlage fällig. Für die Steuerjahre 2024, 2025, 2026, 2027 und 2028 ordnet das Wiederaufbaugesetz jedoch 22 Prozent an, mit denen der Wiederaufbau nach den Überschwemmungen finanziert wird. Die Mehrwertsteuer beträgt 22 Prozent, für die im Anhang des Gesetzes genannten Lieferungen und Leistungen gilt ein niedrigerer Satz von 9,5 Prozent.
| Steuerart | Satz in Prozent |
|---|---|
| Einkommensteuer, Eingangssatz | 16 |
| Einkommensteuer, Spitzensatz | 50 |
| Körperschaftsteuer nach dem Gesetz | 19 |
| Körperschaftsteuer für die Steuerjahre 2024 bis 2028 | 22 |
| Mehrwertsteuer, Regelsatz | 22 |
| Mehrwertsteuer, niedrigerer Satz | 9,5 |
Zur Mehrwertsteuer musst du dich anmelden, sobald dein Jahresumsatz in Slowenien die gesetzliche Schwelle überschreitet, freiwillig geht es auch vorher. Die Sozialbeiträge umfassen die Renten- und Invaliditätsversicherung, die Krankenversicherung sowie Beiträge für Arbeitslosigkeit und Elternschutz. Sie werden vom Bruttolohn berechnet und von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dass dein Einkommen nicht zweimal besteuert wird, regeln die internationalen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Slowenien geschlossen hat.
Quellen: Finanzverwaltung, Körperschaftsteuer | Finanzverwaltung, Mehrwertsteuer | SPOT, Einkommensteuer
Gesundheit und Krankenversicherung in Slowenien
Für Reisen ist die Lage klar. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, hat Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom slowenischen Träger zugelassen sind. Als Nachweis legst du die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine Ersatzbescheinigung vor, beides bekommst du von deiner Krankenkasse.
Beim dauerhaften Umzug ändert sich das. Wer in Slowenien arbeitet, wird dort pflichtversichert, zuständig ist das Krankenversicherungsinstitut ZZZS. Bleibt deine Versicherung dagegen im Herkunftsland bestehen, während dein ständiger Wohnsitz in Slowenien liegt, läuft der Zugang zur Versorgung über eine Bescheinigung deines bisherigen Trägers und die Gebietsstelle des ZZZS an deinem Wohnort. Ein angemessener Versicherungsschutz ist zugleich eine der Voraussetzungen für die Anmeldebescheinigung, du brauchst ihn also ohnehin.
Eine Besonderheit solltest du kennen: Die Frühsommer-Meningoenzephalitis wird in Slowenien durch Zecken übertragen. Infektionen treten vor allem in der Mitte und im Norden des Landes auf, ein Risiko besteht aber im ganzen Land. Wer viel draußen ist, lässt sich zur Impfung beraten.
Quellen: ZZZS, Leben in Slowenien
Gründen in Slowenien: d.o.o., s.p. und das Portal SPOT
Zwei Rechtsformen decken den Alltag ab. Die družba z omejeno odgovornostjo, kurz d.o.o., entspricht der GmbH: Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften die Teilhaber nicht. Gegründet wird mit einem Vertrag, als Notariatsakt oder auf einem amtlichen Formular.
Eine einfache d.o.o. meldest du kostenlos über das staatliche Portal SPOT oder an einer SPOT-Stelle an. Bedingung ist, dass alle Einlagen vor dem Antrag in bar eingezahlt sind und der vorgegebene Mustervertrag verwendet wird, der sich nicht ändern lässt. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, führt der Weg über einen Notar. Danach dauert die Eintragung in das Register nur wenige Tage, unabhängig davon, welchen Weg du gewählt hast.
| Kennzahl der d.o.o. | Wert |
|---|---|
| Stammkapital in Euro, mindestens | 7.500 |
| Einlage je Teilhaber in Euro, mindestens | 50 |
| Teilhaber, höchstens | 50 |
Die schlankere Variante ist der samostojni podjetnik, kurz s.p., das Einzelunternehmen. Er kommt ohne Startkapital aus, die Anmeldung ist schnell und kostenlos, und über die Eintragung in das Geschäftsregister entscheidet die Agentur AJPES. Steuerlich liegt der Unterschied im Tarif: Die d.o.o. zahlt Körperschaftsteuer, der Einzelunternehmer versteuert seinen Gewinn über die Einkommensteuer.
Quellen: SPOT, Gesellschaft mit beschränkter Haftung | SPOT, Einzelunternehmen
Mobilität, Sprache und Alltag in Slowenien
Im Alltag ist Slowenien unauffällig sicher. In den Urlaubsgebieten kommt es zu Taschendiebstählen, Autoaufbrüchen und Eigentumsdelikten, Gewaltdelikte sind dagegen sehr selten. Vereinzelt werden Kfz-Kennzeichen gestohlen, und ein Fahrzeug ohne Kennzeichen darf auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden.
Wer mit dem Auto kommt, sollte eine Masche kennen, vor der das Auswärtige Amt warnt: Bei Pannen werden regelmäßig überhöhte Abschleppgebühren verlangt. Nimm nur das Unternehmen, das dein Automobilclub beauftragt hat, und telefoniere selbst mit dem Club.
Eine Eigenheit betrifft Belege. Das slowenische Gesetz über die steuerliche Bestätigung von Rechnungen verpflichtet beim Kauf von Waren und bei Dienstleistungen dazu, die Belege aufzubewahren und bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Das gilt auch für Reisende. Kulturell hilft ein Detail: Der 8. Februar ist als Prešeren-Tag ein gesetzlicher Feiertag, benannt nach dem Nationaldichter.
Die ersten Wochen in Slowenien: Checkliste
- Ausweis prüfen, damit er bei der Einreise und bei der Verwaltungseinheit gültig ist.
- Termin bei der Verwaltungseinheit deines Wohnorts machen und die Anmeldebescheinigung beantragen.
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz und über die Mittel zum Lebensunterhalt vorbereiten, bei Beschäftigung stattdessen die Bestätigung des Arbeitgebers.
- Mietvertrag abschließen oder eine Erklärung des Eigentümers einholen, beides brauchst du für die Adressmeldung.
- Vorübergehende Adresse innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Bescheinigung anmelden.
- Steuernummer bei der Finanzverwaltung beantragen und ein Konto bei einer slowenischen Bank eröffnen.
FAQ: Häufige Fragen zum Auswandern nach Slowenien
Brauche ich als Deutscher ein Visum für Slowenien?
Nein. Staatsangehörige der Europäischen Union brauchen weder Visum noch Aufenthaltstitel, um nach Slowenien einzureisen. Es genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, unabhängig vom Grund der Einreise.
Wie lange darf ich ohne Anmeldung in Slowenien bleiben?
Die ersten drei Monate nach der Einreise darfst du ohne Anmeldung im Land wohnen. Für einen längeren Aufenthalt beantragst du vor Ablauf dieser Frist eine Anmeldebescheinigung, die höchstens fünf Jahre gilt.
Wie hoch sind die Steuern in Slowenien?
Die Einkommensteuer reicht von 16 Prozent bis 50 Prozent. Gesellschaften zahlen nach dem Gesetz 19 Prozent Körperschaftsteuer, für die Steuerjahre 2024, 2025, 2026, 2027 und 2028 gilt ein Satz von 22 Prozent. Die Mehrwertsteuer liegt bei 22 Prozent.
Wie hoch ist der Mindestlohn in Slowenien?
Der Mindestlohn gilt brutto, wird jedes Jahr bis Ende Januar im Amtsblatt veröffentlicht und stieg zum laufenden Jahr deutlich. Die Beträge der beiden letzten Jahre stehen in der Tabelle oben.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Jede Zahl wurde vor der Veröffentlichung gegen die im Text verlinkte Quelle geprüft.
Stand: Oktober 2026
Foto: Burg über der Altstadt von Ljubljana von Jorge Franganillo, CC BY 2.0, über Wikimedia Commons
Foto: Kanu auf der Ljubljanica von Rok Hodej, CC BY 2.0, über Wikimedia Commons
Foto: Insel im See von Bled vor den Julischen Alpen von Leandro Neumann Ciuffo, CC BY 2.0, über Wikimedia Commons



















