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Fast jedes Förderprogramm legt dir irgendwann ein Formular hin, auf dem du erklären sollst, welche De-minimis-Beihilfen du in den vergangenen Jahren bekommen hast. Beim Gründungszuschuss ist das so, bei Beratungsförderung und bei vielen Landesprogrammen auch. Viele unterschreiben, ohne zu prüfen, was sie da bestätigen. Das ist heikel, denn von dieser Erklärung hängt ab, ob die Förderung überhaupt bewilligt werden darf.
Was eine De-minimis-Beihilfe ist
Staatliches Geld an Unternehmen ist in der EU grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Gedanke dahinter: Wer seine Firmen subventioniert, verschafft ihnen einen Vorsprung im Binnenmarkt. Für kleine Beträge wäre dieses Verfahren absurd aufwendig, deshalb hat die EU-Kommission eine Ausnahme geschaffen. Förderungen unterhalb einer festgelegten Schwelle gelten als so geringfügig, dass sie den Wettbewerb nicht messbar verzerren, und brauchen keine Einzelgenehmigung aus Brüssel.
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023. Sie ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Ihre Geltungsdauer reicht bis zum 31. Dezember 2030. Erfasst sind Beihilfen an Unternehmen aller Wirtschaftszweige, allerdings mit Ausnahmen. Heraus fallen unter anderem die Primärproduktion in Fischerei und Aquakultur, die landwirtschaftliche Primärproduktion und bestimmte exportbezogene Tätigkeiten, etwa Beihilfen, die unmittelbar an die ausgeführten Mengen oder an den Aufbau und Betrieb eines Vertriebsnetzes anknüpfen. Bei der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Agrarerzeugnissen greift die Ausnahme nur unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn sich der Beihilfebetrag nach dem Preis oder der Menge der Erzeugnisse richtet. Für den Agrarsektor und die Fischerei gibt es eigene De-minimis-Verordnungen mit eigenen, niedrigeren Schwellen.
Wichtig für dich als Gründerin oder Gründer: De-minimis ist kein Förderprogramm, auf das du dich bewerben könntest. Es ist der rechtliche Rahmen, unter dem viele einzelne Programme vergeben werden. Du begegnest ihm immer dann, wenn im Bewilligungsbescheid oder im Antrag das Wort auftaucht.
Quellen: Förderdatenbank des Bundes, De-minimis-Beihilfen | Verordnung (EU) 2023/2831 im Amtsblatt der EU

Die Obergrenze: 300.000 Euro in 3 Jahren
Die Zahl, auf die alles zuläuft, steht im Verordnungstext selbst. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen. Verbundene Unternehmen gelten dabei als ein einziges Unternehmen, Tochtergesellschaften also inklusive.
Zwei Details entscheiden in der Praxis darüber, ob du richtig rechnest. Erstens: Maßgeblich ist der Gewährungszeitpunkt, und das ist der Tag, an dem du nach nationalem Recht einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe erwirbst. Wann das Geld tatsächlich auf dem Konto landet, spielt keine Rolle. Zweitens zählt der Dreijahreszeitraum rückwärts und gleitend, nicht in Kalender- oder Wirtschaftsjahren. Jede neue Bewilligung öffnet ein neues Fenster, das die vorangegangenen drei Jahre umfasst. Eine Förderung aus dem vierten Jahr davor ist damit herausgerollt und belastet deinen Rahmen nicht mehr.
Angenommen, du erhältst für deine Gründung einen Zuschuss mit einem Beihilfewert von 18.000 Euro, ein Jahr später eine Beratungsförderung über 9.500 Euro und kurz darauf einen Investitionszuschuss über 40.000 Euro. Zusammen sind das 67.500 Euro. Dein Rahmen ist damit weit offen, und selbst ein größeres Programm später passt noch hinein. Erst wenn die Summe aller Beihilfewerte im laufenden Dreijahreszeitraum über 300.000 Euro steigen würde, darf die Behörde den nächsten Zuschuss nicht mehr gewähren.
Und was zählt eigentlich als Betrag? Bei einem reinen Zuschuss ist es der gewährte Bruttobetrag, also der Betrag vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben. Bei einem Förderdarlehen oder einer Bürgschaft zählt der Subventionswert, also das Bruttosubventionsäquivalent, und eben nicht die ganze Darlehens- oder Bürgschaftssumme. Diesen Wert musst du nicht selbst ausrechnen: Er steht in der Regel im Bescheid oder in der Bescheinigung des Fördergebers. Fehlt er dort, frag nach. Bei einem KfW-Startgeld ist der Beihilfewert deshalb deutlich kleiner als die Kreditsumme.
Quellen: Förderdatenbank des Bundes, De-minimis-Beihilfen | Verordnung (EU) 2023/2831 im Amtsblatt der EU

Welche Grenze für welche Förderung gilt
Es gibt nicht eine De-minimis-Grenze, sondern mehrere parallele Verordnungen. Für Gründer sind zwei davon relevant. Die allgemeine Verordnung deckt den Normalfall ab. Wer Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringt, etwa im Pflege-, Verkehrs- oder Kulturbereich im kommunalen Auftrag, fällt zusätzlich unter die DAWI-Verordnung mit einem höheren Betrag.
| Art der Beihilfe | Höchstbetrag | Zeitraum | Verordnung |
|---|---|---|---|
| Allgemeine De-minimis-Beihilfe | 300.000 Euro | 3 Jahre, gleitend | (EU) 2023/2831 |
| DAWI-De-minimis-Beihilfe | 750.000 Euro | 3 Jahre, gleitend | (EU) 2023/2832 |
| Beides zusammen, im Höchstfall | 1.050.000 Euro | 3 Jahre, gleitend | beide Verordnungen |
Die DAWI-Summe kommt zur allgemeinen Grenze hinzu, statt sie aufzubrauchen. Ein kommunal beauftragter Pflegedienst kann also rechnerisch auf 1.050.000 Euro kommen. Das DAWI-Kontingent deckt dabei nur Beihilfen für die Erbringung dieser Dienstleistung ab und nicht jede beliebige Förderung des Unternehmens. Alle übrigen De-minimis-Beihilfen aus verschiedenen Verordnungen werden dagegen zusammengerechnet. Die niedrigere Sektorschwelle begrenzt dabei nur die Beihilfen des jeweiligen Sektors; in der Summe bleibt der allgemeine Höchstbetrag die Obergrenze. Wer in der Landwirtschaft oder der Fischerei tätig ist, prüft seine eigene Verordnung, denn dort liegen die Beträge erheblich darunter.
Quellen: Förderdatenbank des Bundes, DAWI-De-minimis-Beihilfen | Förderdatenbank des Bundes, De-minimis-Beihilfen
Die De-minimis-Erklärung richtig ausfüllen
Die Erklärung ist eine Übergangsregel, und das erklärt auch ihre Zukunft. Solange das zentrale Register noch nicht eingerichtet ist oder noch keinen Zeitraum von drei Jahren abdeckt, gewährt der Mitgliedstaat die Beihilfe erst, nachdem er von dem Unternehmen eine Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form erhalten hat, in der es alle anderen De-minimis-Beihilfen angibt, die ihm in einem Zeitraum von drei Jahren gewährt wurden. Für dich heißt das: Dieses Blatt ist Voraussetzung der Bewilligung und kein bloßes Beiblatt. Prüfen muss die Behörde ohnehin selbst, ob der Höchstbetrag eingehalten ist.
Worauf du beim Ausfüllen achtest:
- Nimm die Beihilfewerte aus den Bescheinigungen, die dir die Fördergeber ausgestellt haben, und nicht die Kreditsummen oder deine eigenen Schätzungen.
- Trage das Datum der Gewährung ein, also den Tag des Bescheids, und nicht den Tag der Auszahlung.
- Denk an alle Ebenen: Bund, Länder, Kommunen, Förderbanken und Kammern vergeben De-minimis-Beihilfen, und sie zählen alle in denselben Rahmen.
- Rechne verbundene Unternehmen mit, also Firmen, die du beherrschst, etwa über die Mehrheit der Stimmrechte oder das Recht, die Geschäftsführung zu bestellen. Eine bloße Minderheitsbeteiligung macht zwei Firmen nicht zu einem Unternehmen.
- Bewahre die Bescheinigungen auf. Bei der nächsten Antragstellung brauchst du sie wieder, und bei einer Prüfung musst du die Angaben belegen können.
Eine falsche Angabe ist kein Kavaliersdelikt. Stellt sich später heraus, dass der Rahmen schon ausgeschöpft war, fehlte der Bewilligung die Rechtsgrundlage. Wie es dann weitergeht, hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Programm ab. Wer unsicher ist, fragt vor der Unterschrift bei der Bewilligungsstelle nach, bei der Kammer oder in der Steuerberatung. Das kostet einen Anruf und ersetzt kein Gutachten, verhindert aber den teuersten Fehler.
Seit 2026: die Pflicht zum zentralen Register
Lange war die Erklärung des Unternehmens die einzige Quelle für den Stand des Rahmens. Das ändert sich gerade. Seit dem 1. Januar 2026 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen in einem zentralen Register auf nationaler oder Unionsebene erfasst werden. Die Verordnung schreibt die Pflicht und ihren Beginn fest; ob ein Register schon vollständig läuft und bereits drei Jahre abdeckt, ist eine andere Frage, und genau dafür gilt die Übergangsregel mit der Erklärung weiter. Erfasst werden unter anderem der Beihilfeempfänger, der Beihilfebetrag, der Tag der Gewährung, die Bewilligungsbehörde, das Beihilfeinstrument und der betroffene Wirtschaftszweig nach der NACE-Klassifikation.
Für dich bedeutet das zweierlei. Sobald das Register vollständig läuft, kann die Behörde deine Angaben abgleichen, eine geschönte Erklärung fällt dann leichter auf. Umgekehrt wird die Buchführung über eigene Förderungen einfacher, weil die Daten an einer Stelle zusammenlaufen. Wer ohnehin saubere Unterlagen führt, etwa für ein EXIST-Gründerstipendium, merkt von der Umstellung wenig.
Quellen: Förderdatenbank des Bundes, De-minimis-Beihilfen | Verordnung (EU) 2023/2831 im Amtsblatt der EU
Häufige Fragen zur De-minimis-Beihilfe
Wie viel De-minimis-Beihilfe darf ich bekommen?
Nach der allgemeinen Verordnung 300.000 Euro je Unternehmen und Mitgliedstaat in einem Zeitraum von 3 Jahren. Der Zeitraum ist gleitend und wird vom Tag jeder neuen Gewährung aus rückwärts gerechnet.
Welche Förderungen sind De-minimis-Beihilfen?
Das steht im Bescheid oder in der beigefügten Bescheinigung. Typisch sind Beratungsförderungen, Digitalisierungszuschüsse, viele Landesprogramme, Bürgschaften und zinsverbilligte Förderdarlehen. Wenn du unsicher bist, frag beim Fördergeber nach einer De-minimis-Bescheinigung.
Zählt der Gründungszuschuss als De-minimis-Beihilfe?
Das hängt vom Programm ab und steht im Bescheid. Leistungen an dich als Person sind etwas anderes als Beihilfen an dein Unternehmen. Verlass dich deshalb nicht auf Faustregeln aus dem Netz. Maßgeblich ist das Papier, das dir die Behörde geschickt hat.
Was passiert, wenn der Dreijahresrahmen überschritten wäre?
Dann darf die neue Beihilfe nicht gewährt werden. Manche Programme kürzen den Betrag auf den noch freien Rest, andere lehnen den Antrag ab. Ein Gespräch mit der Bewilligungsstelle vor der Antragstellung klärt das schneller als jede Recherche.
Fazit
De-minimis klingt nach Bürokratenlatein und ist in der Sache einfach: ein Konto, auf das jede kleine Förderung einzahlt, mit 300.000 Euro Deckel und einem Fenster von drei Jahren, das mitwandert. Wer seine Bescheinigungen sammelt und den Beihilfewert statt der Kreditsumme notiert, füllt jede Erklärung in zehn Minuten korrekt aus. Und wer das zentrale Register im Hinterkopf behält, weiß, dass Schätzen immer riskanter wird. Für die konkrete Einordnung deines Falls bleibt der Fördergeber die erste Adresse, bei Zweifeln die Kammer oder deine Steuerberatung.



















