Inhalt dieses Artikels

Gründeranteile aufteilen heißt nicht, eine gefühlt gerechte Zahl zu finden. Es heißt, Erwartungen an Zeit, Verantwortung, Risiko und Ausstieg so zu vereinbaren, dass euer Team arbeitsfähig und finanzierbar bleibt.

Die typische Situation: Zwei oder drei Personen starten hoch motiviert. Wenige Monate später arbeitet eine Person Vollzeit, eine bringt Kapital ein und eine dritte reduziert ihren Einsatz, weil der alte Job doch sicherer ist. Ohne klare Regeln wird aus der Prozentfrage sehr schnell ein Beziehungskonflikt.

Founder Split bezeichnet die Aufteilung der Unternehmensanteile zwischen den Gründenden. Er legt fest, wem welcher Anteil am Unternehmen gehört, und bildet idealerweise ab, wer künftig welchen Beitrag leistet, welches Risiko trägt und welche Verantwortung übernimmt. In diesem Beitrag lernst du, Beiträge strukturiert zu bewerten, Co-Founder Anteile einzuordnen, Vesting für Gründer vorzubereiten, Dead Equity zu vermeiden und den Cap Table von Anfang an mitzudenken.

Inhaltsverzeichnis

  • Fairness beginnt mit der Zukunft, nicht mit Bauchgefühl
  • Beiträge vergleichbar machen, ohne Scheingenauigkeit zu erzeugen
  • Drei Konstellationen, die unterschiedliche Antworten brauchen
  • Wie Vesting Dead Equity verhindert
  • Die Beteiligungsstruktur vor der ersten Finanzierungsrunde prüfen
  • Was vor dem Notartermin schriftlich feststehen sollte
  • Warnsignale, die Teams nicht vertagen sollten
  • 30 Tage bis zu einer belastbaren Vereinbarung
  • FAQ
  • Fazit
Zwei Gründer betrachten gemeinsam ein handgefertigtes Holzprodukt in einer Werkstatt.
Symbolbild, mit KI erzeugt

Fairness beginnt mit der Zukunft, nicht mit Bauchgefühl

Gleichheit und Fairness sind nicht dasselbe. Gleichheit beschreibt identische Prozente. Fairness beschreibt eine nachvollziehbare Vereinbarung darüber, welcher Wert bereits geleistet wurde und welcher noch erwartet wird.

Eine Gleichverteilung ist dabei keine Notlösung, sondern eine völlig legitime Option. Sie passt gut, wenn alle ungefähr gleichzeitig starten, vergleichbar viel Vollzeit arbeiten, ein ähnliches persönliches Risiko tragen und zentrale Funktionen gleichwertig verantworten. Dann spart 50/50 oder ein sauberes Drittel viel Reibung.

Eine rollenbasierte Aufteilung ist dagegen sinnvoll, wenn Startzeitpunkt, Arbeitsumfang, Kapitalrisiko, Technologiebeitrag oder Marktverantwortung deutlich auseinanderliegen. Der entscheidende Satz dazu: Prozentzahlen sind das Ergebnis einer Rollen- und Risikoentscheidung, nicht ihr Ausgangspunkt.

Bevor ihr also über 50/50, 60/40 oder Drittel diskutiert, haltet pro Person schriftlich fest: Rolle, Startdatum, geplanter Zeiteinsatz, Entscheidungsverantwortung und die Bedingungen, unter denen sich das ändern darf. Erst danach beginnt die Zahlendiskussion.

Beiträge vergleichbar machen, ohne Scheingenauigkeit zu erzeugen

Die folgende Matrix ist eine Gesprächsgrundlage, kein Rechner. Es gibt bewusst keine Punkteformel und keine Prozentvorgaben, weil jede Konstellation anders aussieht.

Kriterium Konkrete Prüffragen Was dokumentiert wird
Zeit und Commitment Vollzeit oder Teilzeit? Ab wann? Verfügbar in kritischen Phasen? Für wie lange geplant? Startdatum, Stundenumfang, geplanter Wechsel Teilzeit zu Vollzeit
Kapital Eigenkapital, Darlehen oder private Vorfinanzierung? Zu welchen Konditionen? Betrag, Form, Rückzahlungs- und Verzinsungsregeln
IP Wer hat Code, Design, Marke oder Verfahren geschaffen? Wem stehen die Rechte zu? Werkliste, Urheber, eingeräumte Nutzungsrechte der Gesellschaft
Vertrieb und Branchenzugang Gibt es nachweisbare Pipeline, Kundenbeziehungen, regulatorisches Know-how? Konkrete Kontakte, Verträge, Projekte statt vager Netzwerkversprechen
Risiko Wer kündigt den Job, verzichtet auf Einkommen, geht in Vorleistung oder haftet? Einkommensverzicht, private Vorleistungen, Haftungsrisiken
Verantwortung Wer verantwortet Produkt, Technik, Vertrieb, Geschäftsführung, Personal, Regulierung? Tatsächliche Zuständigkeit, nicht nur der Titel

Trennt bei Zeit und Commitment streng zwischen geplanter Mitarbeit von morgen und nachweisbarer Leistung von gestern. Beides zählt, aber nicht gleich.

Beim Kapital lohnt sich eine Differenzierung: Eigenkapital, Darlehen und private Vorfinanzierung sind wirtschaftlich sehr unterschiedlich. Geld kann auch als verzinstes Darlehen eingebracht werden. Es muss nicht automatisch dieselben dauerhaften Anteile auslösen wie jahrelange operative Gründerarbeit.

Beim IP reicht die Frage „Wer hatte die Idee?“ nicht. Entscheidend ist, wer was geschaffen hat, wem die Rechte zustehen und welche Nutzungsrechte die Gesellschaft bekommt. Nach § 29 UrhG ist das Urheberrecht grundsätzlich nicht übertragbar, zulässig ist aber die Einräumung von Nutzungsrechten. Nach § 31 UrhG können diese einfach oder ausschließlich sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Für eingebrachten Code und Designs solltet ihr deshalb Umfang und Exklusivität der Nutzungsrechte schriftlich klären.

Bei Vertrieb und Branchenzugang zählt nur Belastbares: nachweisbare Pipeline, tragfähige Kundenbeziehungen, regulatorisches Spezialwissen oder echter Zugang zu einem relevanten Markt. Vage Kontakte dürfen nicht wie gesicherte Umsätze behandelt werden. Und alte Nebenprojekte zählen nur insoweit, wie sie verwertbar sind, die Rechte geklärt sind und sie dem neuen Unternehmen künftig Nutzen bringen.

Quellen: § 29 UrhG | § 31 UrhG

Drei Konstellationen, die unterschiedliche Antworten brauchen

Technik und Marktaufbau im Tandem

Eine Person entwickelt Produkt und technische Architektur, die andere validiert den Markt, gewinnt Kund:innen, baut Vertrieb auf und kümmert sich um Finanzierung.

50/50 ist hier plausibel, wenn beide früh starten, Vollzeit arbeiten, vergleichbares Risiko tragen und ihre Kernfunktionen gleichermaßen unverzichtbar sind. Ein anderer Split ist plausibel, wenn eine Rolle deutlich später beginnt, lange Teilzeit bleibt oder ein Beitrag noch hypothetisch statt operativ nachweisbar ist.

Nützliche Leitfragen: Wessen Kernaufgabe lässt sich tatsächlich nicht ersetzen? Wer trägt welche Ergebnisverantwortung? Und was passiert konkret, wenn der Vertrieb erst nach sechs Monaten voll einsteigt?

Dreierteam mit unterschiedlichem Einsatz

Zwei Personen starten sofort Vollzeit, die dritte bleibt zunächst angestellt und unterstützt abends oder punktuell. Hier gilt eine klare Logik: Teilzeit macht eine Person nicht weniger wert, aber Teilzeit-Commitment ist bei Anteilen nicht dasselbe wie Vollzeit-Commitment.

Fairer als sofortige Gleichverteilung kann ein kleinerer Ausgangsanteil sein, ein späterer Eintritt oder ein an Bedingungen geknüpfter Ausbau der Beteiligung. Der erwartete künftige Beitrag darf berücksichtigt werden, sollte aber an tatsächliche Mitarbeit gekoppelt bleiben. Genau dafür gibt es Vesting.

Später Einstieg in ein bereits aufgebautes Projekt

Produkt, erste Kund:innen oder wesentliche Vorarbeit existieren bereits, ein neuer Co-Founder kommt dazu. Ein später Einstieg begründet normalerweise keine rückwirkende Gleichverteilung. Zu bewerten sind die noch offene Schlüsselrolle, das Marktgehalt für diese Funktion, das künftige Risiko, der Zeitpunkt und der langfristige Beitrag.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zu Advisor:innen. Beratende können sehr wertvoll sein, übernehmen aber oft weder tägliche operative Verantwortung noch das gleiche langfristige Risiko wie Co-Founder. Behandelt sie deshalb nicht automatisch wie Gründer:innen.

Wie Vesting Dead Equity verhindert

Vesting bedeutet: Eine Person erhält im vereinbarten Rahmen eine Beteiligung, verdient den wirtschaftlich gesicherten Anteil aber schrittweise über einen festgelegten Zeitraum durch fortgesetzte Mitarbeit.

Dead Equity entsteht, wenn Anteile bei einer Person verbleiben, die früh ausscheidet und künftig weder Leistung noch Verantwortung einbringt. Solche Blöcke demotivieren aktive Gründer:innen, erschweren Entscheidungen und lösen spätestens bei Finanzierungsgesprächen unangenehme Fragen aus.

Ein verbreitetes Orientierungsmodell sind vier Jahre Vesting mit einem Jahr Cliff: Vor Ablauf des Cliffs ist noch kein Anteil unverfallbar, danach wächst der unverfallbare Anteil beispielsweise monatlich oder quartalsweise. Das ist ein üblicher Ausgangspunkt, kein gesetzlicher Standard und keine Copy-Paste-Empfehlung.

Dazu gehören Leaver-Regeln. Als Good Leaver gilt typischerweise, wer aus nachvollziehbaren, nicht schuldhaft verursachten Gründen ausscheidet, etwa wegen langfristiger Krankheit oder einer einvernehmlichen Trennung. Als Bad Leaver gilt, wer bei schwerwiegender Pflichtverletzung oder vertragswidrigem Verhalten geht. Welche Rechtsfolgen daran hängen, lässt sich nicht pauschal versprechen: Bewertung, Rückkauf, Abfindung, Fristen und Voraussetzungen müssen individuell angemessen und rechtssicher ausgestaltet werden.

Gesellschaftsrechtlich ist das in der GmbH kein Nebenthema. Die Einziehung eines Geschäftsanteils ist nach § 34 GmbHG nur zulässig, wenn sie im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Und nach § 15 GmbHG bedürfen sowohl die Abtretung eines GmbH-Anteils als auch die Verpflichtung dazu grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Plant Vesting- und Rückgabemechanismen deshalb nie nur mündlich oder in einem losgelösten Gründerpapier. Die Gründerplattform weist zudem darauf hin, dass ein vollständiger Ausschluss einer Kaufpreiszahlung in Deutschland nicht zulässig ist.

Quellen: § 34 GmbHG | § 15 GmbHG | Gründerplattform: Vesting

Zeitstrahl mit Cliff, vierjährigem Vesting und Leaver-Prozess.

Die Beteiligungsstruktur vor der ersten Finanzierungsrunde prüfen

Der Cap Table ist die Übersicht darüber, wem wie viele Geschäftsanteile gehören und wie sich die Beteiligungen verändern, wenn neue Anteile ausgegeben werden. Genau das passiert bei einer Finanzierungsrunde: Bestehende Anteile bleiben grundsätzlich bestehen, ihr prozentualer Anteil sinkt jedoch. Das nennt man Verwässerung.

Für die frühe Aufteilung heißt das: Fragt nicht nur „Was ist heute gerecht?“, sondern auch „Bleiben die aktiven Gründer:innen nach einer künftigen Runde und möglichen Mitarbeiterbeteiligungen noch ausreichend beteiligt und motiviert?“

Dead Equity wirkt im Cap Table besonders unangenehm. Große Anteile bei früh ausgeschiedenen Personen stehen für kein aktives Commitment und verkleinern den Spielraum für aktive Teammitglieder oder künftige Beteiligungsprogramme. Die Lösung ist aber nicht, vorsorglich willkürlich Anteile zurückzuhalten. Sie lautet: keine großen, ungebundenen Anteile vergeben, deren künftige Leistung nicht abgesichert ist.

Quellen: Gründerplattform: Eigenkapitalfinanzierung | Gründerplattform: Series-A-Finanzierung

Was vor dem Notartermin schriftlich feststehen sollte

Der Gesellschaftervertrag ist die zentrale Vereinbarung zwischen euch. Er regelt Rechte, Pflichten, Entscheidungswege und Konfliktfälle. Bei mehreren Gründer:innen reichen die gesetzlichen Mindestangaben für GmbH und UG in der Praxis selten aus.

Für die GmbH verlangt § 3 GmbHG unter anderem Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital sowie Zahl und Nennbeträge der übernommenen Geschäftsanteile. Weitere Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft gehören ebenfalls in den Gesellschaftsvertrag.

Diese Punkte solltet ihr vor dem Notartermin geklärt haben:

  • Founder Split mit nachvollziehbarer Begründung
  • Rollen, Zuständigkeiten, geplanter Zeiteinsatz und Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit
  • eingebrachte Geldmittel, Geräte, Code, Designs, Kundenzugänge und IP-Nutzungsrechte
  • Vesting, Cliff, Good- und Bad-Leaver-Grundsätze, Rückerwerb und Bewertung
  • Entscheidungsregeln, Vetorechte und Umgang mit Pattsituationen
  • Vergütung, Auslagen, Nebentätigkeiten und Zeitpunkt möglicher Gehälter
  • Ausstieg, Übertragung und Nachfolge

Zur Rechtsform noch ein kurzer Hinweis: Eine GbR startet unkomplizierter, doch nach § 721 BGB haften die Gesellschafter:innen für Gesellschaftsverbindlichkeiten persönlich als Gesamtschuldner. Das macht die Rechtsformfrage relevant, ersetzt aber keine individuelle Beratung.

Quellen: § 3 GmbHG | § 721 BGB | Gründerplattform: Gesellschaftsvertrag

Warnsignale, die Teams nicht vertagen sollten

  • „Wir regeln das später“: Ungeklärte Erwartungen werden mit mehr Zeit, Geld und Stress fast immer konfliktträchtiger.
  • Teilzeit wird wie Vollzeit behandelt, obwohl kein verbindlicher Übergang definiert ist.
  • Advisor:innen erhalten Co-Founder Anteile ohne vergleichbares Langzeitrisiko und ohne operative Verantwortung.
  • Ein altes Nebenprojekt wird als Vollanteil gerechnet, obwohl IP, Nutzbarkeit oder künftige Verantwortung ungeklärt sind.
  • Es gibt keine Vesting- oder Rückgaberegeln, womit das Dead-Equity-Risiko steigt.
  • Das Team einigt sich nur auf Prozente, nicht auf Rollen und Entscheidungswege.
  • Die Idee wird überbewertet, Umsetzung, Kundennähe und Durchhaltefähigkeit dagegen nicht.

30 Tage bis zu einer belastbaren Vereinbarung

Woche 1: Rollen und Einsatz sichtbar machen

Notiert pro Person Rolle, Startdatum, Vollzeit- oder Teilzeitumfang, persönliche Risiken, eingebrachtes Kapital und bereits geleistete Beiträge. Legt parallel ein IP-Inventar an: Was wurde geschaffen, von wem, und welche Nutzungsrechte braucht die Gesellschaft?

Woche 2: Varianten diskutieren

Entwickelt zwei bis drei Split-Optionen und begründet jede anhand der sechs Bewertungsdimensionen. Haltet für jede Variante fest, was passiert, wenn jemand später startet, Teilzeit bleibt oder die Verantwortung wechselt.

Woche 3: Ausstieg vor dem Ernstfall besprechen

Legt Vesting-Dauer und Cliff als Verhandlungsentwurf fest. Sprecht Krankheit, Kündigung, Konflikt, Teilzeitwechsel und freiwilligen Ausstieg konkret durch. Entscheidet danach, welche Fragen Notariat, Rechts- und Steuerberatung prüfen sollen.

Woche 4: Unterlagen vorbereiten

Bündelt alle Entscheidungen in einer einheitlichen Übersicht: Split, Rollen, IP, Vesting, Leaver-Fälle und Entscheidungsregeln. Erstellt einen einfachen Cap Table mit dem aktuellen Split und testet gedanklich mögliche künftige Beteiligungen. Lasst Gesellschaftsvertrag, Satzung und Übertragungsmechanismen fachlich prüfen, bevor verbindliche Schritte erfolgen.

FAQ

Ist ein 50/50-Split zwischen zwei Gründern eine schlechte Idee?
Nein. 50/50 ist sinnvoll, wenn beide gleichzeitig starten, Vollzeit arbeiten, vergleichbares Risiko tragen und unverzichtbare Kernfunktionen verantworten. Problematisch wird es nur, wenn die Zahl Unterschiede im Einsatz kaschiert oder Pattsituationen ungeregelt bleiben.

Was ist Dead Equity genau?
Dead Equity sind Anteile, die bei Personen liegen, die das Unternehmen früh verlassen haben und künftig weder arbeiten noch Verantwortung tragen. Sie reduzieren den Spielraum für aktive Gründende und neue Beteiligungen.

Wie lange sollte Vesting für Gründer laufen?
Vier Jahre mit einem Jahr Cliff sind ein weit verbreiteter Ausgangspunkt, aber kein gesetzlicher Standard. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Rollen, Finanzierungsplan und Gesellschaftsform ab und gehört juristisch geprüft.

Wie viele Anteile sollte ein Co-Founder bekommen, der später einsteigt?
Das richtet sich nach der offenen Schlüsselrolle, dem Marktgehalt für diese Funktion, dem künftigen Risiko und dem Zeitpunkt des Einstiegs. Eine rückwirkende Gleichverteilung ist in der Regel nicht angemessen.

Reicht eine Gründervereinbarung ohne Notar?
Für die Vorarbeit ja, für die Umsetzung meist nicht. Bei der GmbH bedürfen Abtretung und Abtretungsverpflichtung von Geschäftsanteilen grundsätzlich notarieller Beurkundung, und eine Einziehung muss im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sein.

Fazit

Wer Gründeranteile aufteilen will, sollte nicht nach einer magischen Prozentzahl suchen, sondern nach einer Vereinbarung, die Leistung, Risiko und Zusammenarbeit über die nächsten Jahre trägt. Das bringt euch drei Dinge: Klarheit im Alltag, Schutz vor Dead Equity und eine belastbarere Grundlage für Wachstum und Finanzierung.

Pro-Tipp: Setzt noch in dieser Woche ein Gründermeeting an, füllt die Bewertungsmatrix gemeinsam aus und schreibt alle offenen Konfliktfragen sichtbar auf ein Board, bevor irgendein Vertragsentwurf entsteht. Wer unangenehme Szenarien früh ausspricht, verhandelt später ruhiger.

Dieser Beitrag bietet Orientierung. Konkrete Regelungen zu Satzung, Gesellschaftervertrag, Anteilsübertragung, Abfindung und Steuern solltet ihr individuell durch Notariat, Rechts- und Steuerberatung prüfen lassen.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Angaben wurden gegen die im Text verlinkten Primärquellen abgeglichen.

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